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Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Issue XVIII.1868 (Public Domain)

Bibliographic data

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Description

Title:
Zeitschrift für Bauwesen / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other:
Preußen / Technische Bau-Deputation
Architektenverein <Berlin>
Publication:
Berlin: Ernst, 1851 - 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2010
Dates of Publication:
1.1851 - 73.1923; 78.1928 - 81.1931,März
Note:
1851-1852 darin enthalten: Verzeichnis der im Jahre ... im Preußischen Staate auf neue und eigenthümliche Vorrichtungen oder Verfahrungsweisen ertheilten Patente 1851-1857 darin enthalten: Verzeichnis der angestellten Baubeamten des Staats 1851-1854 darin enthalten: Verzeichnis derjenigen Baumeister des Preußischen Staats, welche nicht im Staatsdienste als Baubeamte angestellt sind 1858-1868 darin enthalten: Verzeichnis der im Staatsdienste angestellten Baubeamten 1869-1871 darin enthalten: Verzeichnis der angestellten preußischen Staats-Baubeamten 1872-1877 darin enthalten: Verzeichnis der im Preußischen Staate angestellten Baubeamten 1878-1918 darin enthalten: Verzeichnis der im Preußischen Staate und bei den Behörden des Deutschen Reiches angestellten Baubeamten
ZDB-ID:
2392653-3 ZDB
Succeeding Title:
Zeitschrift für Bauwesen. Ingenieurbauteil
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre, Film, Music, Visual Arts Berlin Newspapers and Journals Berlin Locations, Architecture, Urban Development, Housing

Description

Publication:
1868
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2010
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13585002
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre, Film, Music, Visual Arts Berlin Newspapers and Journals

Description

Title:
H. XI-XII
Collection:
Theatre, Film, Music, Visual Arts Berlin Newspapers and Journals

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain)
  • Issue XVIII.1868 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Werbung
  • H. I-III
  • H. IV-VII
  • H. VIII-X
  • H. XI-XII
  • Inhaltsverzeichnis

Full text

505 
506 
JAHE6AM IVIIL 1868. HEFT XI HMD III. 
Amtliche Bekanntmachungen« 
Circular-Verfügung, die Anfertigung von Photographien 
bei der Ausführung hervorragenderer Bauwerke betreffend. 
Berlin, den 20- Juli 1868. 
In neuerer Zeit ist häufig Veranlassung genommen, die 
hervorragenderen Bauwerke in den verschiedenen Stadien ihrer 
Ausführung, sowie in ihrer Vollendung zuphotographiren, indem 
hierdurch eine bleibende Anschauung der technischen Anordnun 
gen, der Aufstellung der Geraste etc. gewonnen wird, welche 
sonst nach Vollendung des Baues meistentheils verloren geht. 
Da solche photographische Abbildungen einen nicht un 
bedeutenden Werth sowohl für die Bauverwaltung, wie als 
Lehrmittel für die höheren bautechnischen Lehranstalten haben, 
so beabsichtige ich, bei allen grofseren interessanten Bauaus 
führungen in geeigneten Fällen solche Photographien unferti 
gen zu lassen und je ein Exemplar der Sammlung der Ab 
theilung für das Bauwesen im Ministerium, sowie der Direc- 
tion der Königlichen Bau-Akademie hierselbst und der Di- 
rection der polytechnischen Schole zu Hannover zu überweisen. 
Die Königliche Regierung weise ich danach an, bei sol 
chen in Ihrem Bezirke vorkommenden Bauten, bei welchen 
Sie photographische Aufnahmen für zweckentsprechend er 
achtet, wegen Genehmigung von solchen Jedesmal an mich 
zu berichten, unter Angabe der Gelegenheit, welche zu einer 
guten photographischen Aufnahme nach Lage der Baustelle 
und ihrer Entfernung von dem Wohnorte von Photographen 
sich darbietet, und unter überschläglicher Angabe der dazu 
erforderlichen Kosten. In Betreff der letzteren ist, in so weit 
es sich um Bauausführungen in meinem Ressort handelt, auch 
jedesmal anzuzeigen, ob der Baufonds die Mittel darbietet, 
um sie etwa aus dem Titel „Insgemein“ zu bestreiten. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Im Aufträge: 
Schede. 
An s&mmtliche Königl. Regierungen und 
die Königl. Ministerial-Bau-Commission hier. 
CircuIar-Verfügung, das Verfahren bei Projeotirung von 
Chausseen und Canälen in Bergwerks-Bezirken betreffend. 
Berlin, den 21. Juli 1868. 
Der Circular-Erlafs vom 13. Juli v. J. (II. 9325; abschrift 
lich nachfolgend beigefugt) hat das Verfahren geregelt, welches 
bei Projectirung von Eisenbahn-Anlagen in Bergwerks-Bezir 
ken zur Erfüllung der Vorschriften des §. 153 des allgemeinen 
Berggesetzes vom 24. Juni 1865 zu beobachten ist. 
Dasselbe Verfahren findet auch auf die Projectirung der 
sonstigen im §. 153 cit. erwähnten Anlagen, namentlich der 
Chausseen und Canäle, Anwendung und ist ferner auch bei 
der Bearbeitung und Feststellung von Bebauungs- und Reta- 
blissementsplänen zu beobachten. Ueberall, wo dergleichen 
Verhandlungen noch im Gange sind, ist im eigenen Interesse 
der Betheiligten nicht minder, wie in Berücksichtigung der 
Seitens der Behörden zu wahrenden öffentlichen Interessen 
die sorgfältigste Beobachtung der gegebenen Vorschriften znr 
Pflicht zu machen. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und Öffentliche Arbeiten. 
Im Aufträge: 
Schede. 
An a&mmtliche KSnigl. Regierungen and Landdrosteien 
und slmmtliche Ober-Berg-Behörden. 
Zdtickt. f. Binvun, Jahrg. XVIll. 
Abschrift. 
Berlin, den 13. Juli 1867. 
Mehrfache, in neuerer Zeit bei Projectirung von Eisen 
bahn-Anlagen in Bergwerks-Bezirken gemachte Erfahrungen 
geben mir Veranlassung, in Betreff des zur Erfüllung der 
Vorschriften des §. 153 des allgemeinen Berggesetzes vom 
24. Juni 1865 einzuschlagenden Verfahrens mit Bezug auf 
meinen Erlafö vom 2. November v. J. ^2M^) Folgendes 
zu bestimmen: 
1) Die Königlichen Oberbergämter haben den zur Aus 
führung von Vorarbeiten ermächtigten und gehörig iegitimirten 
Eisenbahn-Verwaltungen, beziehungsweise Gomite’s, Techni 
kern etc., auf desfallsigen Antrag diejenigen Materialien an 
die Hand zu geben, event. gegen Erstattung der Kosten Aus 
züge oder Copien aus Plänen und Acten zur Disposition zu 
stellen, aus welchen die bei Projectirung der Bahnlinie in 
Betracht kommenden bergbaulichen Verhältnisse, insbesondere 
die bei der Babuanlage berührten Bergwerke und deren Eigen- 
thümer resp. Vertreter derselben zu entnehmen sind. 
2) Die Wunsche der Bergwerks-Eigenthumer sind schon 
bei der Wahl der Bahnlinie Seitens der leitenden Ingenieure 
durch Benehmen mit den Interessenten fcetzustellen und, so 
weit thnnlich, zu berücksichtigen. 
3) Die Bergwerks-Eigenthumer sind zu den von den Re 
gierungen in Gemeinschaft mit den Königlichen Gisenbahn- 
Directionen resp. Eisenbahn-Commissariaten vorzunehmenden 
landespolizeilichen und eisenbahntechnischen Prüfungen der 
Projecte vorzuladen, auch sind zu den bezüglichen Terminen 
Commissarien der betreffenden Oberbergämter zazuziehen, 
weiche nicht nur die aafzustellenden Verzeichnisse der vor 
geladenen Bergwerks-Eigenthumer hinsichtlich deren Richtig 
keit und Vollständigkeit zu prüfen, sondern auch etwaige 
Einwendungen der Bergwerks-Interessenten zn begutachten 
haben. 
4) Die bei dieser lokalen Prüfung (ad 3) anfgenomme- 
nen Verhandlungen sind demnächst den Oberbergämtera in 
Abschrift zazufertigen, damit dieselben eich darüber, ob durch 
die stattgehabten Verhandlungen den Anforderungen des §. 153 
des allgemeinen Berggesetzes genügt, event. Bedenken etwa 
noch zu erledigen, gegen die betreffenden Königlichen Eisen- 
bahn-Directionen resp. Eisenbahn-Commissariate aussprechen. 
Letztere endlich haben diese Aeufserungen ebenso wie die 
jenigen der Regierungen bei den Anträgen auf definitive Fest 
stellung der Bahnlinie mir mitvorznlegen. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Im Aufträge: 
von Wolf. 
Au BÄmmtliche Königliche EiBenbahu-Direc- 
tionen, Eisenbahn-Commissariate und Com- 
missarien (iuel. darin den neuenLandestheilen); 
an die KSnigl. Eisenbaim-Ban-Commissionen, 
an a&mmtliche KSnigl. Regierungen, an die 
Königlichen Ober-Pr&sidenten zu Schleswig 
und Cassel, das K. General-Gouvernement ln 
Hannover, an SKuuntl. Königl. Ober-Berg-Aem- 
ter, an das Königl. Berg, und Forstamt zu 
Clausthal und an die Königl. Ober-Berg- und 
Selzwerks-Directien zu Cassel. 
33
	        

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