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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other titles:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Other:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Publication:
Berlin: Ernst, 1881 - 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Dates of Publication:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Succeeding Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing

Volume

Publication:
1928
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14210024
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
Nr. 45

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Issue1928 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis des 48. Jahrgangs, 1928.
  • Nr. 1
  • Nr. 2
  • Nr. 3
  • Nr. 4
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 7
  • Nr. 8
  • Nr. 9
  • Nr. 10
  • Nr. 11
  • Nr. 12
  • Nr. 13
  • Nr. 14
  • Nr. 15
  • Nr. 16
  • Nr. 17
  • Nr. 18
  • Nr. 19
  • Nr. 20
  • Nr. 21
  • Nr. 22
  • Nr. 23
  • Nr. 24
  • Nr. 25
  • Nr. 26
  • Nr. 27
  • Nr. 28
  • Nr. 29
  • Nr. 30
  • Nr. 31
  • Nr. 32
  • Nr. 33
  • Nr. 34
  • Nr. 35
  • Nr. 36
  • Nr. 37
  • Nr. 38
  • Nr. 39
  • Nr. 40
  • Nr. 41
  • Nr. 42
  • Nr. 43
  • Nr. 44
  • Nr. 45
  • Nr. 46
  • Nr. 47
  • Nr. 48
  • Nr. 49
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 52

Full text

Zentralblatt der Bauverwaltung 
MIT NACHRICHTEN DER REICHS- UND STAATSBEHOERDEN ■ HERAUSGEGEBEN IM PREUSS. FINANZMINISTERIUM 
SCHRIFTLEITER: INGENIEURBAU RICHARD BERGIUS • HOCHBAU Dr.-Ing. GUSTAV LAMPMANN 
48. JAHRGANG BERLIN, DEN 7. NOVEMBER 1928 NUMMER 45 
Alle Rechte Vorbehalten- 
Wettbewerb Bebauungsplan für Aussig in Böhmen. 
D er von der Stadtverwaltung Aussig ausgeschriebene 
öffentliche städtebauliche Wettbewerb, der im Juni 
d. j. abgeschlossen wurde (vgl. Jahrg. 1927 d. Bl., 
S, 616, u. 1928, S. 395), bezog sich auf ein rund 260 ha großes 
Gelände, das sich nördlich an die bereits bebauten Ortsteile 
anschließt. Dieses Gebiet bildet eine sanft von Norden 
nach Süden geneigte Hochfläche, die im Mittel etwa 100 m 
höher liegt als der Stadtkern. Die sonnige Lage, der herr 
liche Ausblick in das malerische Elbtal (s. Abb. 1) und die 
günstige Richtung der vorherrschenden Winde, die alle 
Einwirkungen von Rauch aus den ausgedehnten Aussiger 
Eabrikgebieten fernhalten, machen das in Rede stehende 
Gelände für Wohnzwecke ganz besonders geeignet. Den 
noch ist es bisher nur vereinzelt und planlos besiedelt 
worden. Das hatte seinen Grund darin, daß der steile Ab 
hang, mit dem die Hochfläche zum Stadtkern abfällt, be 
reits so dicht und so unzweckmäßig besiedelt ist, daß die 
Schaffung von Zufahrtstraßen, die den heutigen Anfor 
derungen auch nur einigermaßen entsprechen, außerordent 
lich schwierig ist. Eine ganze Reihe von dicht bebauten 
Straßen in Aussig zeigen die auch sonst bei Hang 
bebauungen leider nur zu häufig anzutreffende unzweck 
mäßige Anordnung, daß sie von den in der Talrichtung 
verlaufenden Durchgangsstraßen rechtwinklig abzweigen, 
um auf dem kürzesten Wege schnurgerade auf die Hoch 
fläche hinaufzuführen, also in der denkbar steilsten 
Neigung. Einige dieser Straßen haben die starke Steigung 
von 1 : 10, eine sogar das Steigungsverbältnis von 1 :6, so 
daß sie vollständig unbefahrbar ist. 
Es war eine schwer lösbare Hauptaufgabe für die 
Wettbewerber, mindestens eine Zugangsstraße zur Hoch 
fläche vorzuschlagen, deren Ausführbarkeit in wirtschaft 
lichen Grenzen bleibt und die auch keinen zu erheblichen 
Eingriff in die gegenwärtige Bebauung bedingt. Eine 
weitere Aufgabe bestand darin, Vorschläge für die bauliche 
Ausnutzung der Hochfläche zu Wohnzwecken zu machen, 
die den heutigen städtebaulichen Anschauungen entspricht. 
Es galt also, die ganze Planung in das hervorragend schöne 
Landschaftsbild harmonisch einzupassen, eine zweck 
mäßige Hangbebauung im Zusammenhang mit einem das 
ganze Gebiet planmäßig durchdringenden Netz von Grün 
anlagen vorzusehen und die städtebaulichen Vorbedin 
gungen für eine spätere Schaffung künstlerisch befriedi 
gender Platz- und Straßenbilder durch den Bebauungsplan 
vorzubereiten. Die Abbildung 2 gibt einen Ueberblick über 
die vorliegende Geländegestaltung. 
Die Beteiligung an dem unbeschränkten Wettbewerb war 
trotz der verhältnismäßig wenig reichlich bemessenen 
Preise eine sehr lebhafte. Es gingen rechtzeitig 55 Wett 
bewerbsentwürfe ein, und zwar 9 aus der Tdiechoslowakei, 
38 aus Deutschland, 7 aus Oesterreich und 1 aus Frank 
reich. Da von jedem einzelnen Wettbewerber wegen der 
zu lösenden vielseitigen und schwierigen Aufgaben eine 
sehr beträchtliche zeichnerische Leistung verlangt werden 
mußte, stand die Summe der aufgewendeten Arbeit und 
die Fülle der daran geknüpften Hoffnungen auch hier 
wieder, wie in so manchen anderen öffentlichen Wett 
bewerben, in einem geradezu bedrückenden Mißverhältnis 
zu dem wirklich erreichten Gewinn der Teilnehmer am 
Wettbewerb. Für die Stadt Aussig allerdings war das Er 
gebnis des Wettbewerbs ein günstiges, nicht in dem Sinne, 
daß einer der preisgekrönten Entwürfe ohne weiteres zur 
Ausführung kommen kann, daß aber voraussichtlich die 
gewonnenen Vorschläge sich nutzbringend für eine spätere 
Aufstellung des endgültigen Bebauungsplanes verwerten 
lassen werden. 
Obgleich die eingegangenen Entwürfe in außerordent 
lich gründlicher und sorgfältiger Weise durch das Stadt- 
bauamt vorgeprüft waren, erforderte die Arbeit des Preis 
gerichtes doch noch volle sechs Tage bis zur endgültigen 
Entscheidung. Die Beurteilung städtebaulicher Entwürfe 
ist deshalb so schwierig, weil eine ganze Reihe ver 
schiedener Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, deren 
Bedeutung gegeneinander richtig abgewogen werden muß. 
Im vorliegenden Falle ist nun der Versuch gemacht worden, 
für diese Beurteilung von vornherein gewisse einheitliche 
Bestimmungen zu treffen, die selbstverständlich nicht zu 
starr gchandhabt werden dürfen, sondern die nur als 
Richtlinien zu gelten haben. Die dem Wettbewerb zu 
Grunde gelegten Bedingungen sagten hierüber folgendes: 
„Jeder Entwurf wird von nachfolgenden Stand 
punkten beurteilt: 
1. Verbesserung der bestehenden Verkehrsmöglichkeiten 
zum neu zu erschließenden Gelände, 
2. Verbesserung der bestehenden Bebauung, 
3. neu beantragte Bebauung, 
4. deren Angliederung an das bebaute Stadtgebiet, 
5. Durchführbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Ent 
wurfes, 
6. künstlerische Seite, 
7. besondere Vorzüge des Entwurfes. 
Das Preisgericht bestimmt jedem Entwürfe auf 
Grund seiner Vorzüge und Mängel nach obigen Richt 
linien eine Reihenfolge. Jeder in den einzelnen Richt 
linien bessere Entwurf erhält eine bessere Reihenfolge. 
Die Summierung der einzelnen Reihenfolgezahleh ergibt 
seine endgültige Wertung.“ 
Dieses Verfahren hat sich meiner Meinung nach gut 
bewährt. Nach eingehender, mehrfach wiederholter Durch 
prüfung aller eingegangenen Entwürfe wurden schließ 
lich acht Entwürfe zur engsten Wahl gestellt, und zwar 
die Entwürfe mit den Kennworten „Vorfrühling“, „Ge 
wachsene Bebauung“, „Städtebau“, „Elbe“, „Merkur“ 
„1 : 14“, „Oekonoraie“, „Funktion“ und „Bano“. 
Von diesen Arbeiten stellt der Entwurf „Vorfrühling“ 
(s. Abb, 3) eine sowohl in verkehrstechnischer und wirt 
schaftlicher als auch baukünstlerischer Hinsicht über 
ragend gute Lösung dar; es wurde ihm daher von dem 
Preisgericht einstimmig der erste Preis von 14 000 Kronen 
zuerkannt. Bei diesem Entwurf geht die Hauptverkehrs- 
linie, die auch für eine Straßenbahn eingerichtet werden 
kann, vom Treffpunkt der „Großen Wallstraße“ und der 
„Dulze“ aus (s. Abb, 2, ganz rechts). Hier vereinigt sich 
der Verkehr, der von Schönpriesen, vom Bahnhof und von 
der nach Schreckenstein geplanten Elbbrücke ausgeht.
	        

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