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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Issue 1900 (Public Domain)

Bibliographic data

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Description

Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other titles:
Centralblatt der Bauverwaltung Zentralblatt für Bauverwaltung
Other:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Publication:
Berlin: Ernst, 1881 - 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Dates of Publication:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Succeeding Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre, Film, Music, Visual Arts Berlin Locations, Architecture, Urban Development, Housing

Description

Publication:
1900
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14120120
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre, Film, Music, Visual Arts Berlin Newspapers and Journals

Description

Title:
Nr. 96
Collection:
Theatre, Film, Music, Visual Arts Berlin Newspapers and Journals

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Issue 1900 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichniß des XX. Jahrgangs, 1900.
  • Nr. 1
  • Nr. 2
  • Nr. 3
  • Nr. 4
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 7
  • Nr. 8
  • Nr. 9
  • Nr. 10
  • Nr. 11
  • Nr. 12
  • Nr. 13
  • Nr. 14
  • Nr. 15
  • Nr. 16
  • Nr. 17
  • Nr. 18
  • Nr. 19
  • Nr. 20
  • Nr. 21
  • Nr. 22
  • Nr. 23
  • Nr. 24
  • Nr. 25
  • Nr. 26
  • Nr. 27
  • Nr. 28
  • Nr. 29
  • Nr. 30
  • Nr. 31
  • Nr. 32
  • Nr. 33
  • Nr. 34
  • Nr. 35
  • Nr. 36
  • Nr. 37
  • Nr. 38
  • Nr. 39
  • Nr. 40
  • Nr. 41
  • Nr. 42
  • Nr. 43
  • Nr. 44
  • Nr. 45
  • Nr. 46
  • Nr. 47
  • Nr. 48
  • Nr. 49
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 52
  • Nr. 53
  • Nr. 54
  • Nr. 55
  • Nr. 56
  • Nr. 57
  • Nr. 58
  • Nr. 59
  • Nr. 60
  • Nr. 61
  • Nr. 62
  • Nr. 63
  • Nr. 64
  • Nr. 65
  • Nr. 66
  • Nr. 67
  • Nr. 68
  • Nr. 69
  • Nr. 70
  • Nr. 71
  • Nr. 72
  • Nr. 73
  • Nr. 74
  • Nr. 75
  • Nr. 76
  • Nr. 77
  • Nr. 78
  • Nr. 79
  • Nr. 80
  • Nr. 81
  • Nr. 82
  • Nr. 83
  • Nr. 84
  • Nr. 85
  • Nr. 86
  • Nr. 87
  • Nr. 88
  • Nr. 89
  • Nr. 90
  • Nr. 91
  • Nr. 92
  • Nr. 93
  • Nr. 94
  • Nr. 95
  • Nr. 96
  • Nr. 97
  • Nr. 98
  • Nr. 99
  • Nr. 100
  • Nr. 101
  • Nr. 102

Full text

Nr. 9$. 
585 
Ceutralblatt der Bauverwajtung. 
INHALT: Palastfenster und Flügelthür. — Die Kruppschen Arbeitercolonieon. (Fortsetzung.) — Vermischtes: Wettbewerb um Plane £ür eine evangelisch« 
Kirche im Lindenhofatadttheil in Mannheim. — Mauerdübel. — Henry Villard t- — Bücherschau. 
[Alle Rechte vorbeh<en,] 
Palastfenster und Fliigelthür. 
Es ist zwar schon ein Jahr hör, dafs Alfred Lichtwarks „Palast- 
fenster und Flügelthür“*) erschienen ist; dem werthvollen Buche 
immer neue Leser zu werben, ist es aber auch heute noch nicht zu 
spät. Hat es doch auch der Verfasser für angezeigt gehalten, seine Be 
trachtungen, die den Inhalt einer Reihe in Hamburg gehaltener Vor 
träge wiedergeben, noch jetzt drucken zu lassen, obwohl ihnen im 
allgemeinen die Zustände von 1890 bis 1895 zu Grunde liegen. Wenn 
manches, was damals frommer Wunsch war, heute schon, wie sich 
der Verfasser selbst sagt, Erfüllung geworden ist, so läfst sich noch 
immer, für Künstler und Nichtkünstler, sehr viel aus diesen Auf 
sätzen lernen. 
Die Erkenntnifs, dafs in unserer künstlerischen Bildung der 
Grundstoff des Heimathlichen fast ganz fehlt, veranlafst Lichtwark, 
indem er vornehmlich das bürgerliche Wohnhaus als das uns Zu- 
nächstliegende ins Auge faßt, an die überall vorhandene, aber 
fast schon verwischte örtliche Ueberlieferung zu erinnern. Wenn er 
dabei etwa den Beginn des 18. Jahrhunderts als rückwärtige Grenze 
steckt und sich geneigt zeigt, das weiter Zurückliegende rundweg 
unter den von ihm sehr abfällig behandelten Begriff des „Romantischen“ 
zu stellen, so erklärt sich das wohl daraus, dafs das ihm und seinen 
Zuhörern naturgemäfs am nächsten liegende Hamburgische nicht 
weiter zurückreicht. Richtig ist ja auch, dafs die aus dem 18. und 
den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts stammenden Bauten 
— ganz abgesehen von ihrem Vorhandensein in gröfserer Zahl — 
bessere Anknüpfungspunkte als die Schöpfungen früherer Zeiten um 
deswillen bieten, weil die Bedürfnisse, zu deren Befriedigung sie 
errichtet sind, von denen \mserer Zeit verhältnifsmäfsig wenig ab- 
w eichen. 
Die einzelnen Abschnitte des in drei Theile eingetheilten Buches 
sind lose aneinandergereiht. Der erste, der dem Buche den Titel 
gegeben hat, beleuchtet die längst erkannte, aber immer noch nicht 
abgestellte Mifswirthschaft, die mit dem gedankenlos in unsere 
bürgerliche Baukunst übernommenen italienischen Palastfenster und 
mit der unbehaglichen Flügelthür getrieben wird. Dem im Schlufs- 
satze ausgesprochenen Wunsche „Möchte es gelingen, Unzufrieden 
heit mit der Monotonie der Palastfenster und Mifstrauen gegen die 
Schönheit der Flügelthüren in die Herzen zu. silent“ können wir nur 
unumwunden zustimmen. Der zweite Abschnitt handelt vom bürger 
lichen Wohnhausbau im oben angedcuteten Sinne, der dritte bricht 
eine Lanze für die realistische Architektur, als deren schlagendster 
*) Palastfenster und Flügelthür. Von Alfred Lichtwark. 
Berlin 1899. Bruno u. Paul Cassirer. XII u. 181 S. in 8°. Preis 3 Jt. 
Vertreter aus unserer Zeit das Messelsche Kaufhaus Wertheim in 
Berlin gefeiert wird. Im zweiten, in acht Abschnitte gegliederten 
Theile des Buches führt Lichtwark seinem Hamburger Publicum 
zu Gemüthe, dafs und wie die altheimische Bauweise zum Aus 
gangspunkte einer neuen bürgerlichen Bauart hamburgischen Ge 
präges gemacht werden könne. Während sich dieser Theil im 
wesentlichen mit dem Hause selbst beschäftigt-, handelt der dritte, 
letzte Theil von der Ausstattung der Wohnung mit Möbel und Go- 
räth. Der Kampf gegen das „stilvolle“ Möbel, das Ergebnifs des 
theoretischen und geschichtlichen Elementes in unserer künstle 
rischen Erziehung, wird aufgenommen. Insbesondere vom Stand 
punkte der Hausfrau betrachtet, wird der Hausrath während der 
Wandlungen, die er in den letzten 30 Jahren erfahren hat, als grofsen- 
theiis unzweckmäfsig erfunden. Aber gleichwohl, trotz aller Befangen 
heit in Theorie und Historie, trotz aller Stilnachahmerei ergiebt sich, 
dafs das Zimmer des 19. Jahrhunderts sich seine Eigenart gerettet 
hat, indem die der modernen Gesellschaftsordnung angepalsten Er 
rungenschaften der Empire- und Biedermeierzeit neuerdings wieder 
zu ihrem Rechte kommen. Mit schätzbaren Winken für die Auf 
stellung der Möbel sebliefsen die Aufsätze, die, wenn sie auch in 
einzelnen Punkten zum Widerspruche reizen, doch alles in allem 
zeitgemäße Anregungen und behorzigenswerthe Wahrheiten in un 
gewöhnlicher Fülle enthalten. 
Wie es leicht dem Vorkämpfer für eine gute Sache ergeht, so 
ist das Buch nicht ganz frei von Ungerechtigkeiten und Ueber- 
treibungen, die wohl auf Voreingenommenheit beruhen. Das beim 
Wohubausbau unzweifelhaft anzustrebende breite, einheitliche, hoch 
sitzende Fenster z. B. ist mindestens ebenso deutsch wie englisch 
und stammt aus jener Zeit, an die anzuknüpfen Lichtwark für un 
fruchtbare Romantik erklärt. Und anderseits findet sich das Palast 
fenster — ohne die Klebearchitektur von heute natürlich — vielfach 
gerade bei den Gebäuden des 18. Jahrhunderts, die er als Muster 
für das heutige Wohnhaus hinstellt. Der „kleine Fleck des Fufs- 
bodens vor der niedrigen Fensterbank des Palastfensters, auf 
dem sich alle Helligkeit sammelt“, ist eine Uebertreibung. Wenn 
sich thörichte Leute das Fenster bis auf ein kleines Lichtloch 
mit Gardinen verhängen, so mag er entstehen, mit der Form 
des Palastfonsters an sieh, das gewöhnlich bis. nahe unter die 
Decke reicht, hängt er nicht zusammen. Doch das sind Einzel 
heiten, die den Werth des in gleichem Mafse durch seinen Inhalt 
wie durch die Klarheit und Reinheit seiner Sprache fesselnden 
Buches kaum zu beeinträchtigen vermögen; es sei Architekten wie 
Nichtarchitekten angelegentlich zur Beachtung empfohlen. Hd. 
Die Kruppschen Arbeitercolomeen. 
(Fortsetzung.) 
Die Colonie Alfredshof liegt etwa 20 Minuten von der Gufs- 
st&hlfabrik entfernt auf hochgelegenem, freiem, gesund«», nach Norden 
abfallendem Gelände von 19,7 Hektar Gröfse (Abb. 8, S. 580). Die Aul- 
theilung ist in der Weise erfolgt, dafs nach einem grofsen, in der Mitte 
belegenen Platz vier Strafsen diagonal, drei senkrecht führen, die dann 
unter sich wieder durch Querstreifen verbunden sind (Abb. 9). Diese 
Anordnung der Strafsen, sowie die reizvolle Ausbildung der äufseren 
Erscheinung der Häuser hat ein wechselvolles, an malerischen Durch 
blicken reiches Bild geschaffen, welches, zumal im Sommer, umrahmt 
vom Grün der Gärten, einen anmuthenden Anblick gewährt Abb. 2 u. 3 
(S. 578) und Abb. 10 bringen einige dieser Bilder zur Anschauung. Es 
wurde beim Bau dieser Colonie mit der bisher bevorzugten Anordnung, 
mehrere Familien in einem Hause neben und über einander wohnen 
zu lassen, gebrochen und das Einfamilienhaus streng durchgeführt. 
Von den 500 beabsichtigten Wohnungen sind jetzt etwa 232 fertig 
gestellt, und zwar sind Ein-, Zwei-, Drei- und Vier-Familienhäuser, 
außerdem Reihenhäuser mit 17 und 10 Wohnungen errichtet worden. 
Mit dem Bau der Colonie wurde im Jahre 1894 begonnen. Auf die 
Wohnung kommen durchschnittlich etwa 2,74 Ar: vergleicht man 
hiermit die Verhältnisse in den anderen Colonieen, z. B. Cronenberg, 
so findet man, dafs dort auf die Wohnung nur etwa 0,83 Ar Grund- 
stückgröJse kommt, somit für die Durchführung des Einfamilien 
hauses etwa das 3,5 fache an Baufläche nöthig ist. Letztere Bau 
weise wird daher nur anwendbar sein, wenn der Preis für Grund 
und Boden ein entsprechend mäßiger ist. Die Grundrifsanordnung 
der einzelnen Häuser zeigen die Abb. 11 bis 13. Jede Wohnung bildet 
ein in sich abgeschlossenes Ganzes und hat ihren Eingang durch den 
zugehörigen Garten. Die freistehenden Einfamilienhäuser (Abb. 11) sind 
durchweg mit fünf Räumen, wovon drei im Erdgeschofs und zwei 
im Dachgeschoß sich befinden, angelegt; die Doppelhäuser (Abb. 12), 
zwei zusammen gebaute, senkrecht getheilte Einfamilienhäuser, ent-
	        

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