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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1900 (Public Domain)

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Metadata: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1900 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Straßenführer durch Berlin und Vororte / herausgegeben vom Berliner Lokal-Anzeiger
Other titles:
Straßenführer Berlin
Straßenführer für Berlin und Vororte
Publication:
Berlin: August Scherl G.m.b.H. 1919
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Dates of Publication:
1899; 1901; 1906-1908; 1912-1913; 1919 ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
3011220-5 ZDB
Succeeding Title:
Scherls Straßenführer durch Berlin
Berlin:
B 33 Allgemeine Landeskunde: Straßenverzeichnisse
DDC Group:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Collection:
General Regional Studies
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1913
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Note:
vierfarbiger Plan von Berlin fehlt
Berlin:
B 33 Allgemeine Landeskunde: Straßenverzeichnisse
DDC Group:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15404503
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 33/9:1913
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
General Regional Studies

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1900 (Public Domain)
  • No. 1 (1-29), 30. Dezember 1899
  • No. 2 (79), 6. Januar 1900
  • No. 3 (80-96), 6. Januar 1900
  • No. 4 (99-105), 13. Januar 1900
  • No. 5 (113-130), 20. Januar 1900
  • No. 6 (136), 24. Januar 1900
  • No. 7 (137-163), 27. Januar 1900
  • No. 8 (169-176), 3. Februar 1900
  • No. 9 (182-196), 10. Februar 1900
  • No. 10 (200-201), 14. Februar 1900
  • No. 11 (202-226), 17. Februar 1900
  • No. 12 (232-246), 24. Februar 1900
  • No. 13 (288), 3. März 1900
  • No. 14 (289-310), 3. März 1900
  • No. 15 (317), 5. März 1900
  • No. 16 (318), 10. März 1900
  • No. 17 (319-340), 10. März 1900
  • No. 18 (345), 12. März 1900
  • No. 19 (346), 17. März 1900
  • No. 20 (347-360), 17. März 1900
  • No. 21 (364), 24. März 1900
  • No. 22 (365-383), 24. März 1900
  • No. 23 (388), 26. März 1900
  • No. 24 (389), 27. März 1900
  • No. 25 (390-398), 31. März 1900
  • No. 26 (448-461), 14. April 1900
  • No. 27 (470-494), 28. April 1900
  • No. 28 (504), 30. April 1900
  • No. 29 (505-511), 5. Mai 1900
  • No. 30 (516-528), 12. Mai 1900
  • No. 31 (531), 16. Mai 1900
  • No. 32 (532-557), 26. Mai 1900
  • No. 33 (564-587), 9. Juni 1900
  • No. 34 (638-663), 16. Juni 1900
  • No. 35 (672), 18. Juni 1900
  • No. 36 (673-695), 23. Juni 1900
  • No. 37 (741), 25. Juni 1900
  • No. 38 (742), 1. September 1900
  • No. 39 (743-792), 1. September 1900
  • No. 40 (809-823), 8. September 1900
  • No. 41 (883-895), 22. September 1900
  • No. 42 (902-912), 29. September 1900
  • Anlage: ad No. 42 (913-917), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind
  • No. 43 (918), 3. Oktober 1900
  • No. 44 (919-931), 13. Oktober 1900
  • No. 45 (940-960), 27. Oktober 1900
  • No. 46 (968-982), 3. November 1900
  • No. 47 (1034-1043), 10. November 1900
  • Anlage: Noch ad No. 47 (1047), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt ist
  • No. 48 (1048-1060), 17. November 1900
  • No. 49 (1063-1072), 24. November 1900
  • No. 50 (1077-1093), 1. Dezember 1900
  • No. 51 (1097-1109), 8. Dezember 1900
  • No. 52 (1146-1173), 15. Dezember 1900

Full text

186 
dieser Zeit als eigentlicher Hilfsarbeiter in den städtischen Dienst über- 
nommen worden. Als Diätar sei ihm die fragliche Zeit auch nicht immer, 
sondern nur später gerechnet worden, bei seiner Anstellung als Büreau- 
Assistent habe aber wegen der sich daraus ergebenden groben Konsequenzen 
naturgemäß eine strengere Scheidung der Dienstverhältnisse wie bei 
allen übrigen Beamten, so auch bei dem Peienlen, erfolgen müssen. 
Von einer Seite wurde empfohlen, der ablehnenden Entscheidung 
des Magistrats beizutrcten und über Oie Petition zur Tagesordnung 
überzugeben, da die fragliche Beschäftigungszeit und An doch zweifellos 
keine anrcchnungsfähige, Dienstzeit darstelle, der Ausschuß beschloß 
jedoch in Rücksicht auf die, wenn auch nur im Diätarverhältniß schon 
einmal erfolgte Anrechnung der in Betracht kommenden Beschäftigung 
des Petenten, der Versammlung vorzuschlagen, die Petition deni 
Magistrat zur Berücksichtigung zu überweisen. 
Berichterstatter Stadtverordneter Hugo Sachs (II). 
3. (J.-Nr. 121 von 1899) Petition der Magistrats- 
Sekretäre C. Lehmann III und Genossen um Gleich 
stellung im Dienstalter mit ihre» vom Militärdienst 
befreiten Examensgenossen. 
Die Versammlung hat durch Beschluß vom 9. März 
v. Js. — Protokoll Nr. 11 — einer Vorlage des Magistrats 
vom 28. Juni 1898 — Drucksache 613 —, betreffend die 
anderweite Feststellung des Dienstalters von 8 Magistrats- 
Sekretären, welche nach Ablegung des Examens ihrer 
militärischen Dienstpflicht genügten, ihre Zustimmung ertheilt 
und eine Petition wie die vorliegende (nach deren Begut 
achtung durch den, zur Vorberathung der Vorlage, betreffend 
die anderweitige Festsetzung der Dienstaltersgehälter für 
verschiedene Beamlenkategorien eingesetzten Ausschuß am 
13. Februar 1899, Drucksache zu 192, welcher über die 
Petition zur Tagesordnung überging), durch die Beschluß 
fassung über die vorbezeichnete Vorlage für erledigt erachtet. 
Die Petenten haben den Magistrat vergebens nm gleiche 
Berechnung ihres Dienstalters, wie aus der Vorlage 613 
ersichtlich, gebeten, sind auf eine Petition an die Versamm 
lung vom 4. April 1899 — siehe Beschluß von: 27. desselben 
Monats und Jahres — Protokoll 28 02— wiederum an 
ersteren verwiesen und haben dann am 27. Oktober 1899 
vom Magistrat nochmals den Bescheid erhalten, daß er dem 
Gesuche nicht zu entsprechen vermöge. Die Magistrats- 
Verfügung vom 1. September 1894 (abgedruckt mit Vor 
lage 613 von 1898), durch welche die Büreau-Diätarien und 
Supernumerarien darauf aufmerksam gemacht wurden, ihrer 
Militärpflicht so zeitig zu genügen, daß diese gesetzliche 
Verpflichtung einen Hinderungsgrund für die Anstellung 
als Magistrats-Sekretär nicht bieten möge, sei nicht etwa 
— wie die Antragsteller anzunehmen schienen — eine von 
den früher geltenden Bestimmungen abweichende Anordnung, 
sie entspreche vielmehr dem § 2 der allgemeinen Anstellungs- 
Bedingungen vom 23. Mai 1890, wonach nur derjenige 
zum Magistrats-Sekretär ernannt werde könne, welcher die 
aktive Dienstpflicht im stehenden Heere oder in der Flotte 
erfüllt habe oder von derselben für die Friedenszeit end- 
gütig befreit sei. 
Die Petenten wenden sich nun noch einmal an die 
Versammlung, indem sie die Nachtheile schildern, welche 
ihnen, die sie nach Ablegung des Examens ihrer Dienst 
pflicht genügen mußten und in Folge dessen später zur 
Anstellung gelangten, den Kollegen gegenüber er 
wuchsen, die zugleich mit ihnen oder sogar später 
geprüft wurden, aber nicht zu dienen brauchten. Unter dem 
früheren Stellensystem sei der Nachtheil der späteren An 
stellung aufgehoben worden, da den betreffenden Sekretären 
zum Aufrücken in höhere Gehaltsstufen das Dienstalter der 
mit ihnen geprüften, aber vom Militärdienst befreiten Kollegen 
beigelegt wurde. Durch Einführung des Alterszulagesystems 
— vom 1. April 1894 ab — sei diese Vergünstigung aber 
wieder beseitigt worden, da jetzt das Dienstalter allgemein 
vom Tage der Anstellung ab gerechnet würde. Der Magistrat 
habe auf ihre Bitte vom 26. Januar 1898 beschloffen, dem 
Gesuche der in der Eingangs gedachten Vorlage Nr. 613 
gedachten 8 Sekretäre zu entsprechen, die Petenten aber nicht 
zu berücksichtigen und auf ihre nochmalige Bitte hätten sie 
unterm 28. August 1898 den Bescheid erhalten, daß die An 
gelegenheit in der Magistratsinstanz erledigt sei. 
Der Unterschied zwischen den in der Vorlage genannten 
8 Sekretären und den Petenten sei lediglich der, daß jene 
vor, sie nach dem 1. April 1894 zur Anstellung gelangt 
seien. Jene wären berücksichtigt, weil sie die Gleichstellung 
im Dienstaller mii den zugleich mit ihnen geprüften Sekre 
tären bereits vor dem 1. April 1894 — dem Termin der 
Einführung des Alterszulagesystems — besessen hätten, der 
Grund aber, welcher dafür maßgebend gewesen sei, diesen 
die Gleichstellung zu gewähren, dürfte, wie die Petenten 
glauben, billiger Weise auch ihre Berücksichtigung rechtfertigen, 
da, wie sie näher ausführen, jedenfalls Keiner von ihnen in 
der Lage gewesen wäre, den Weisungen der Verfügung ent 
sprechen zu können. 
Im Ausschüsse wurde unter Hinweis auf die bei Berathung der 
Vorlage 613 in der Sitzung der Versammlung am 9. März 1899 
(siehe den betreffenden stenographischen Bericht, Seite 72 und 73) 
stattgehabten Verhandlungen, bei welchen auch die Eingangs bezeichnete 
Petition Erwähnung fand, für das Petitum eingetreten, von anderer 
Seite dagegen empfohlen, an den gefaßten Beschlüssen festzuhalten. 
Die Bittsteller seien nach dem 1. April 1894, also nach Einführung 
des Dienstalterssystems angestellt worden und nach den gegebenen 
Vorschriften solle für die Festsetzung des Dienstalters lediglich die 
Anstellung als Magistrats-Sekretär maßgebend sein. Die auf Grund 
der Vorlage vom 28. Juni 1898 berücksichtigten Beamten seien bis 
auf zwei nach früherer Praxis bereits im Besitze des von den 
Petenten erbetenen Rechtes gewesen, bei den bereits am 1. Oktober 1898 
angestellten letzteren beiden Personen hätten Billigkeitsgründe ge 
sprochen. Letztere wurden im Ausschuß indeß auch für die Petenten 
geltend gemacht und beschlossen, der Versammlung zu empfehlen, 
die Petition ebenfalls dem Magistrat zur Berücksich 
tigung zu überweisen. 
Berichterstatter: Stadtv. vr. Preuß. 
V. 
Die Einsender der nachstehend aufgeführten 8 Petitionen haben 
den Jnstanzenzug noch nicht erschöpft, die letzteren werden daher nach 
§ 31, Absatz 3, der Geschäftsordnung, aus diesem formellen Grunde 
zur Erörterung im Plenum für ungeeignet erachtet. 
1. (J.-Nr. 124 von 1899) Petition des Magistrats- 
Büreau - Hilfsarbeiters N.N. um Gewährung einer 
Entschädigung für die Verluste in der Zeit seiner an 
geblich ungerechten Maßregelung. 
Die Petition ist zunächst an den Magistrat zu richten. 
2. (J.-Nr. 127von 1899) Petition des Bezirksvereins 
im Stralauer Stadtviertel, 
(J.-Nr. 1 von 1900) Petition des Haus- und Grund 
besitzer-Vereins im Osten Berlins, und 
(J.-Nr. 17 von 1900) Petition des Grundbesitzer- 
Vereins der Königsstadt und der angrenzenden Stadt 
theile 
um Verbreiterung der Alexanderstrabe ans der 
Strecke von der Magazin- bis zur Blumenstraße 
und zu diesem Zwecke Beseitigung der alten Kaserne 
Alexanderstraße 10/11. 
3. (J.-Nr. 2 von 1900) Petition des Eigenthümers 
Wilhelm Müller, Gertraudtenstraße 10/12, und Ge 
nossen um Anlage eines Schmuckplatzes auf dem frei 
werdenden Gelände des Köllnischen Rathhauses. 
Die Petenten ad 2 und 3 haben sich auch an den 
Magistrat gewandt und zunächst dessen Entscheidung zu ge- 
wärügen. 
4. (J.-Nr. 5 von 1900) Petition des Arbeiters Franz 
Katzmarek, Pallisadenstraße 22, um Wiedergewährung 
der ihm gerichtlich aberkannte» Erziehungsrechte für 
seine drei Kinder. 
5. (J.-Nr. 12 von 1900) Petition des Vorstehers der 
25. Armen-Kommission Stöß, Möckernstraße 142, um 
Gewährung einer Entschädigung für Vertretung des 
Vorsteheramts der 27. Armen-Kommission. 
Die Petitionen ad 4 und 5 sind zuvörderst ebenfalls an 
den Magistrat zu richten. 
6. J.-Nr. 14 von 1900) Petition der Wittwe des 
Stemplers bei der städtischen Fleischschau N. N. um 
Gewährung einer laufenden Unterstützung, 
Die Petentin ist bereits von dem unterzeichneten Vor- 
sitzenden-Stellvertreter unter Hinweis auf das bei der Ver 
sammlung übliche Geschäftsverfahren mit entsprechendem 
Bescheid versehen worden. 
Die außerdem auf der Tagesordnung befindlich gewesene 
(J.-Nr. 134 von 1899) Petition des Magistrats- 
Büreau-Hilssarbeiters N. N. um Bewilligung einer 
Unterstützung 
wurde zwecks Berathung derselben unter Zuziehung eines 
Magistrats-Vertreters in nächster Sitzung vertagt. 
Die Petitionen J.-Nr. 130 von 1899, Nr. 3. 6 bis 8, 13 und 15 
von 1900 wurden wegen vorgerückter Zeit abgesetzt. 
V. w. o. 
Eassel.
	        

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