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Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe 79.1929 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe 79.1929 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Baluschek, Hans
Titel:
Spreeluft : Berliner Geschichten / von Hans Baluschek ; mit Titelzeichnungen und 8 Vignetten vom Verfasser
Erschienen:
Berlin-Charlottenburg: Vita Deutsches Verlagshaus, 1913
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2025
Umfang:
227 Seiten
Berlin:
B 328 Literatur: Romane, Erzählungen über Berlin
Dewey-Dezimalklassifikation:
830 Deutsche Literatur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15505672
Sammlung:
Berliner Dialekt, Literatur, Literarisches Leben
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 328 Balu 2
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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  • Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain)
  • Ausgabe 79.1929 (Public Domain)
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  • H. 11
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Volltext

3 
Aufteilung und Ausgestaltung die nachbenannten städte 
baulichen Forderungen: 
1. Trennung der Wohnstraßen vom V e r - 
kehr. Diese Trennung setzt ein klares System der Auf 
teilungsstraßen des Geländes und des gesamten Ver 
kehrsnetzes voraus. Hierbei wird naturgemäß nicht nur 
der bereits vorhandene, aus den inneren Bezirken sich ver 
teilende Geschäftsverkehr und die Verkehrssteigerung 
durch das neue Wohnviertel, sondern ebenso auch das für 
die späterhin anschließenden. Stadterweiterungsgebiete 
voraussehbare Vcrkehrsbedürfnis berücksichtigt. Rasen- 
streifen, in das Profil einiger Hauptstraßenzüge eingelegt, 
ermöglichen späterhin die Verbreiterung der Fahrbahn, 
das Einlegen von Fernverkehrsmitteln usw. Diese Tren 
nung der Wohn- und Verkehrsstraßen soll nicht nur Ruhe 
und Siaabfreiheit der Wohnlagen gewährleisten, sondern 
auch eine Beschränkung der kostspieligen, auf schwere 
Inanspruchnahme berechneten Straßeubcfestigungsarten 
auf die ausgesprochene Verkehrsflächc und demgegenüber 
eine leichtere Ausstattung der internen Verkehrswege und 
insbesondere der ausgesprochenen Wohnstraßen ermög 
lichen. 
2. Freihaltung von Grünflächen. Die 
modernen Stadterweiterungsplanungen der Nachkriegszeit 
weisen durchweg eine großzügige Berücksichtigung des 
großstädtischen Grünflädienhedarfes auf. An Stelle der 
vormaligen, systemlos zersplitterten Klcinparkanlagen 
werden zusammenhängende Grünstreifen geschaffen, 
welche sich in Erholungsflächen und Spielplätze teilen und 
ein wirksames Luftreservoir bilden. Diese Anlagen 
werden im Außengebiete, woselbst außerdem die großen 
Sportgeläude sowie auch Friedhofe in ihr System ein 
bezogen werden, in das mit ßauverbot belegte Dauergrün 
gebiet (Kleingarten- und Äckergelände) ubergefübrt. 
Innerhalb der einzelnen Wohnbezirke ergibt sich, ab 
gesehen von der dort gebotenen, gegenüber früheren Ge 
pflogenheiten aufgelockerten Verbauung, die Notwendigkeit 
der Anordnung von Spielplätzen für die noch der Auf 
sicht bedürfende Jugend. 
3. Abstufung der V e r b a u u n g s h Ö h e n. In 
dem nun das schon umhegte Gebiet innerhalb der Zonen 
der geschlossenen mehrgeschossigen Bauweise seinen Be 
bauungsplan erhält, bedarf es zugleich einer nach vielerlei 
Gesichtspunkten vor sich gebenden Umschreibung der zu 
lässigen Yerbauungshöhen. Dies geschieht in modernen 
Stadtverwaltungen fast ausschließlich in der Form von 
räumlichen Modellen, die zugleich ein raumkünstlerisches 
Rahmenprogramm für die Verbauung des Bezirkes bieten, 
in das sich sodann die Planung des einzelnen Blocks, der 
einzelnen Wohnbauten einzn fügen hat. Es sei nur neben 
bei bemerkt, daß in diesen Modellen, besser gesagt bereits 
im Aufschließungsplanc, die Anordnung der erforderlichen 
und für die Zukunft vorzubereitenden, öffentlichen Ge 
bäude grundsätzlich vorgesehen werden. 
Was die Festsetzung der Verbauungshöhen anbelangt, 
so ist diese mit der allgemeinen, in der Bauklasse bereits 
enthaltenen Bestimmung nicht abgetan. Ueberall ergibt 
sich beim praktischen Ausbau solcher Wohnbezirke die 
Notwendigkeit der Abstufung innerhalb der Bauklasse, 
welche durch Ausnahmebestimmungen zu ermöglichen ist, 
und im wesentlichen von dem Gesichtspunkte ausgeht, daß 
breite Straßen und Randgebiete gegen freie Flächen höher 
verbaut werden dürfen als die sonstigen Innenflächen. 
Eine derartige Leberhöhung kann auch dort zugestanden 
werden, wo bei einheitlicher Gesamtplanung innerhalb 
des Wohnbezirkes eine große freie Fläche geschaffen wird, 
für deren Umsäumung zur Wettmachung des Verlustes an 
bebaubarer Fläche eine Vermehrung der Geschoßzahlen zu 
gestatten ist. 
In diesem Belange kann sich andererseits aus den im 
nachfolgenden Punkte zu erörternden Rücksichten eine 
Aenderung ergeben insofern, als bei rings umschlossener 
Blockverbauung eine Abstufung der Verbauungshöhen 
nach der Südseite hin vorteilhaft ist. Als ein glücklich ge 
staltetes Beispiel dieser Art sei die Siedlung Hannover- 
Kleefeld genannt, die am Südrand der Blöcke bloß zwei 
geschossig, in den Querstraßen dreigeschossig und nur im 
Hintergründe der Blöcke, an. deren Nordseite, vier 
geschossig verbaut ist, 
4. Orientierung der Trakte. Eine der wich 
tigsten städtebaulichen Forderungen an die Planung der 
Wohnbauaniagen ist die Rücksichtnahme auf die Himmels 
richtung bei Anordnung der Trakte, wobei diese richtiger 
weise nur im engsten Zusammenhänge mit den Bautypen, 
d, h. mit den Grundrissen der neu zu bauenden Woh 
nungen vor sich gehen kann. 
Wiewohl die Südlage der Fronten wegen der wirk 
samen Besonnung im Winter, des steilen Einfalls der 
Strahlen im Sommer die weitaus wertvollste ist, so kann 
sie bet mehrgeschossigen Miethäusern wegen der mangel 
haften Besonnung der Nordseite (nur im Hochsommer) nur 
vorgesehen werden bei geringen Trakttiefen, bei Entfall 
von Fluren zwischen den südseitigen und den entgegen 
gesetzten Räumen, bei Vorhandensein von Verbindungs- 
türen, weiter aber auch mir dann, wenn die gegenüber 
liegende Hausreihe eine Entfernung gleich ihrer vierfachen 
Höhe hat, da sonst die unt^AteGesrhosse der beprocheneu 
Südfrout im Winter keiogiiBPcmming erhalten. 
Wo die eben genäm«ln Bedingungen nicht erfüllt 
sind, insbesondere aber dort, wo wegen der Kleinheit der 
einzelnen Wohnungstypen und der gebotenen Sparsamkeit 
bloß einseitig orientierte Wohnungen geschaffen werden 
(wie z. B. bei den sogenannten „Vierspännern“, welche vier 
Wohnungen pro Geschoß, also je zwei nach beiden Fron 
ten, aufweisen), dort bildet die Ost- und Westfront des 
Wohntraktes, folglich die Hausreihe, in nord-siidlidier 
Richtung die einzig vorgegebene Orientierung. Hierbei be 
darf es jedodi noch häufig einer Ablenkung gegen den 
Nordpfeil insofern, als keine Front ausgesprochen nach der 
Wetterseite fallen soll. Abgesehen von vorstehenden 
Ueberlegungeu ergibt sich jedodi schon aus Gründen der 
besseren Ausnützung der Ticfbauanlagen die Notwendig 
keit, zumindest in eingeschränktem Maße fallweise audi 
die Querrichtung zu verbauen. Dies soll jedodi in der Art 
geschehen, daß dadurch der Einfall der Sonnenstrahlen 
aus der Südridituug in den Block tunlichst nicht gehindert 
wird (siehe Punkt 3) und daß beim Anschluß des Quer 
traktes an die N-S-Reihen nicht dauernd Schlagschatteu- 
wirkungen entstehen, die eine Besonnung überhaupt aus- 
schließcn. 
5. Gleichwertige Gestaltung der Fron 
ten. Die Neugestaltung des Wohnungsgrundrisses, welche 
keinen Unterschied mehr kennt zwischen „Repräsentations 
räumen“ und minderwertigeren Nebenräumen, und im 
besonderen das erhöhte Augenmerk, das der Ausstattung 
der Küche zugewendet wird, führt von selbst dazu, daß 
Straßen- und Hofseite des Wohnungsbaues gleichwertigen 
Charakter bekommt. Diese Entwicklung ist andererseits 
auch darin begründet, daß bei einheitlicher Gestaltung 
auch in den Wohnhöfen zusammenhängende Raumbilder 
entstehen, welche von sich aus eine wü-dige Gestaltung 
verlangen. Es verwischt sich somit der Gegensatz zwischen 
„Vorder- und Rückfront“ zugunsten einer vollwertigen 
Ausgestaltung aller Gebäudefronten. 
6. Querdurchlüftbarkeit der Wohnun 
gen. Diese Forderung, welche vom Städtebaulichen be 
reits ganz in die Hygiene des Wohnungsbaues überleitet, 
ist vollkommen nur bei der Wohnungslage nach zwei 
Fronten erfüllt. Eine nicht voll befriedigende Annäherung 
daran bilden die Uebereckbelüftuugen und die vielgeübte 
einseitige Lage von Mittelwohnungen jenseits des Stiegen- 
hauses. Wenn solche Anordnungen aus wirtschaftlichen 
Gründen mitunter unvermeidlich sind, so dürfen doch ein 
seitig gelegene Wohnungen keinesfalls nach Norden oder 
gegen die Wetterseite gerichtet sein. 
7. Wohnung sergänzung. Die Wirtschaftlich 
keit des großstädtischen Wohnungsbaues als auch die des 
Haushaltsbetriebes gebietet die Herausnahme aller jener
	        

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