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Berlin-Kölln / Richter, Julius Wilhelm Otto (Public Domain)

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fullscreen: Berlin-Kölln / Richter, Julius Wilhelm Otto (Public Domain)

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Monograph

Title:
Geologische Übersichtskarte der Umgegend von Berlin / [herausgegeben von der Preussischen Geologischen Landesanstalt]
Other titles:
Geologische Übersichtskarte der Umgegend von Berlin
Date of Archiving:
2024
Publisher:
Königlich Preussischen Geologischen Landesanst.
Publication:
Berlin: Verlag von Gebrüder Borntraeger, [1926]
Language:
German
Scope:
1 Karte + 3 Anlagen
Scale:
1:100 000
Note:
In der Digitalisierungsvorlage fehlt: Farben-Erklärung für Blatt 2
Series:
Hochschulexkursions-Karten ; 1
Keywords:
Karte
Berlin:
B 65 Natur. Landschaft: Geophysik. Geologie. Mineralogie. Petrographie. Paläontologie
DDC Group:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15486864
Collection:
Berlin Plans and Maps
General Regional Studies
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 65/19
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Contents

Table of contents

  • Berlin-Kölln / Richter, Julius Wilhelm Otto (Public Domain)
  • Title page
  • Preface
  • Contents
  • 1. Pribislaws Tod
  • Illustration: [Fischer und Krieger im Gespräch am Flussufer]
  • 2. Der Markgraf von Brandenburg
  • 3. Kölln-Berlin - deutsche Städte
  • Illustration: Stralauer Straße
  • 4. Kölln-Berlins Vereinigung zu einer Bundesstadt
  • 5. Unter dem großen Waldemar
  • 6. Propst Nikolaus von Bernau
  • 7. Wie man unter dem ersten Wittelsbacher lebte
  • 8. Aus der Zeit des falschen Waldemar
  • 9. Wie die Spreestädte und die Marken an das Haus Luxemburg kamen
  • 10. Die großen Berliner Brände
  • 11. Aus der Zeit der Duikows
  • ColorChart

Full text

Kölln⸗Berlins Vereinigung zu einer Bundesstadt. 
19 
geltend gemacht, daß die Hülfe, welche man dieser gewähre, auch einen schätzbaren 
Gewinn für Berlin in sich schlösse, und bei der Abstimmung hätte der Altermann 
Heinrich Uden festgestellt, daß die weitüberwiegende Mehrheit des Rates den 
Wunsch der Köllner bewillige. So kam es denn, daß sich noch am späten 
Abende jenes Tages unter der Bürgerschaft die Kunde von dem Gesuche der 
öllner und dessen Annahme durch den Berliner Rat gleichzeitig verbreitete, und 
o unerwartet dieselbe den meisten kam, vernahm man doch nur ganz vereinzelten 
Tadel aus den sonst so schmähsüchtigen Kehlen der Berliner — ein Beweis dafür, 
daß gegen die Logik der Thatsache wenig einzuwenden war. 
Ungewöhnlich schnell war nun der weitere Verlauf der Angelegenheit. Schon 
n der Frühe des kommenden Morgens sprengte ein sicherer Bote des Berliner 
Rates in Begleitung mehrerer Stadtknechte nach Spandow. Er trug einen kurzen 
Bericht über den gefaßten Beschluß bei sich, dazu das unterwürfige Gesuch an 
den gnädigen Fürsten Hermann, daß derselbe der geplanten Vereinigung seine 
Zustimmung baldmöglichst gäbe, damit das Werk seiner großen Vorfahren Johann 
ind Otto nicht durch die Ungunst der Zeiten zu Grunde ginge. Als dieser Bote 
aim Nachmittage zurückkehrte, erfuhr man, daß die Ratsherren von Berlin und 
Kölln für den folgenden Tag zu dem Markgrafen geladen waren, damit der 
Vereinigungsakt rechtlich vollzogen werden könnte. 
Es war am Montage nach Palmsonntag, den 20. März 1307, als 
die verordneten Vertreter der beiden Schwesterstädte, von bewehrten Stadtknechten 
gefolgt, in früher Stunde durch das Spandower Thor gen Westen ritten, und 
ille waren in bester Stimmung, im Bewußtsein, daß es sich um einen hoch— 
wichtigen Schritt handelte. 
Dort in dem Residenzschlosse des Markgrafen zu Spandow wurden sie so— 
zleich gütig empfangen. Wenn auch Fürst Hermann, wie allenthalben bestätigt 
vurde, noch immer ernstlich leidend war, so wollte er es sich doch nicht nehmen 
assen, seine „Lieben und Getreuen“ in einer so bedeutsamen Angelegenheit selbst 
zu bescheiden. Zunächst erklärte er, daß er ihren Entschluß vollauf billige, und 
leitete dann die kurze Beratung über die nähere Gestaltung der Beziehungen der 
Gemeinden zueinander. Bald wurden Formen gefunden, welche der Billigkeit 
entsprachen. Man einigte sich dahin, daß von den 18 auf 1 Jahr zu erwählenden 
Ratsherren * aus der Stadt Berlin, “, aus der Stadt Kölln gewählt werden 
sollten, von den 7 auf 3 Jahre zu beruüfenden Schöppen 4 aus Berlin, 3 aus 
Kölln, — und zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens wurde die Wahl der 
Berliner den Köllnern, die der Koͤllner den Berlinern zugewiesen. Jede Stadt 
sollte aus den ihr zufließenden Einnahmen für die Förderung der Wohlfahrt 
ihrer eigenen Bürgerschaft und die Bestreitung der notwendigen Unkosten sorgen, 
namentlich für die Befestigung und Sicherung der Mauern und Thore, jedoch 
Berlin der Stadt Kölln und' diese der Stadt Berlin hierbei freundnachbarlich 
helfen. Aus den gemeinsamen Mitteln sollten die erforderlichen Abgaben an 
den Landesherren und die sonstigen —— geleistet werden. 
Nachdem über diese Bestimmungen durch den obersten Schreiber des Fürsten, 
den Priester Slotekin, eine Urkunde aufgenommen, verlesen und von den An— 
wesenden gebilligt worden war, wurde Ae sofort auch vollzogen. Der Beicht⸗ 
vater des Markgrafen, Abt Johannes von Lehnin, sein Truchseß Busso von 
Grevelhut, sein Marschall Wiprecht von Barby sowie die Ritter und Knappen 
des fürstlichen Hofes, Albrecht von Lossow, Gerhard und Hermann von Niebede,
	        

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