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25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde / Hirsch, Paul (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: 25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde / Hirsch, Paul (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Lindau, Paul
Titel:
Die blaue Laterne : Berliner Roman
Erschienen:
Stuttgart ; Berlin: J. G. Cotta'sche Buchhandlung Nachfolger, 1907
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2023
Umfang:
257, 322 Seiten
Fußnote:
Die Seiten 13 und 14 sind durch einen Zählungsfehler in der Digitalisierungsvorlage im ersten Buch des ersten Bandes in "Kapitel I" doppelt vergeben worden.
Berlin:
B 328 Literatur: Romane, Erzählungen über Berlin
Dewey-Dezimalklassifikation:
830 Deutsche Literatur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15479359
Sammlung:
Berliner Dialekt, Literatur, Literarisches Leben
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 328 Lind 2:1.2
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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  • 25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde / Hirsch, Paul (Public Domain)
  • Titelblatt
  • SPD. Bürgerschaftsfraktion des Landes Bremen
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Zitat / Lassalle, Ferdinand
  • Einleitung
  • Erster Abschnitt. Das kommunale Wahlrecht
  • Zweiter Abschnitt. Im Kampfe um das Selbstverwaltungsrecht
  • Dritter Abschnitt. Öffentliche Gesundheitspflege
  • Vierter Abschnitt. Wohnungspolitik
  • Fünfter Abschnitt. Kommunale Arbeiterpolitik und Sozialdemokratie
  • Sechster Abschnitt. Ausbau der sozialen Gesetzgebung in ortsstatutarischer Regelung
  • Siebenter Abschnitt. Spezielle Arbeiterpolitik
  • Achter Abschnitt. Beamten- und Lehrerbesoldungen
  • Neunter Abschnitt. Schul- und Erziehungswesen
  • Zehnter Abschnitt. Schulgesundheitspflege
  • Elfter Abschnitt. Fortbildungsschulwesen
  • Zwölfter Abschnitt. Armenpflege, Waisenpflege und Fürsorgeerziehung
  • Dreizehnter Abschnitt. Wirtschaftspflege
  • Vierzehnter Abschnitt. Verkehrspolitik
  • Fünfzehnter Abschnitt. Eingemeindung und kommunale Zweckverbände
  • Sechzehnter Abschnitt. Im Kampf gegen polizeiliche Übergriffe und polizeiliche Bevormundung
  • Siebzehnter Abschnitt. Steuerwesen
  • Achtzehnter Abschnitt. Verschiedenes
  • Anlagen
  • I. Alphabetisches Verzeichnis der sozialdemokratischen Stadtverordneten seit 1884
  • II. Die sozialdemokratischen Fraktionen von 1884 bis 1908
  • III. Beteiligung der sozialdemokratischen Stadtverordneten an Deputationen und ständigen Ausschüssen
  • IV. Die Stadtverordneten-Ergänzungswahlen der dritten Abteilung von 1883 bis 1907
  • Farbkarte

Volltext

332 
Die Versammlung fordert den Magistrat auf, eine Vorlage einzu⸗ 
bringen, wonach den Schülern in Gemeindeschulen die Lehrmittel von 
Stadt wegen unentgeltlich geliefert werden. 
Der Erfolg war der gleiche, wie früher. Sowohl im Etatsausschuß, 
als auch am 31. März 1906 im Plenum wurde der Antrag trotz warmer 
Befürwortung durch Hoffmann und Glocke rundweg abgelehnt. 
Wenn man sieht, welchem Widerstand die Durchsetzung ehemals 
liberaler Forderungen in der Berliner Stadtverordnetenversammlung begegnet, 
dann kann man sich unschwer eine Vorstellung von der gewaltigen Arbeit 
machen, die den Sozialdemokraten bei der Propagierung spezifisch sozial⸗ 
demokratischer Grundsätze erwächst. Je größer aber die Gegnerschaft, um 
so höher ist die Arbeit der Vertreter des Proletariats anzuschlagen. 
4. Gegen die gewerbliche Nebenbeschäftigung von Schulkindern. 
Ohne die Verdienste, die sich hervorragende Schulmänner, vor allem 
Konrad Agahd, im Kampfe gegen die gewerbliche Nebenbeschäftigung von 
Schulkindern erworben haben, irgendwie verkleinern zu wollen, müssen wir doch 
das Verdienst, diese pädagogisch hochwichtige Frage in der Berliner städtischen 
Verwaltung angeschnitten und bis zu einem gewissen Grade, wenn auch noch 
keineswegs in zufriedenstellender Weise gelöst zu haben, für die sozialdemo— 
kratische Stadtverordnetenfraktion der Reichshauptstadt reklamieren. Ausweis⸗ 
lich der stenographischen Berichte hat Vogtherr bereits am 16. März 1893 
bei der Etatsberatung die Veranstaltung einer Enquete seitens der Schul⸗ 
behörden darüber angeregt, eine wie große Zahl von Gemeindeschulkindern 
und in welchen Altersstufen sie vor Beginn der Schulstunden zum Zweck 
gewerblicher Beihilfe herangezogen werden, wie weit das auch in den 
Abendstunden geschieht, und wieviel Kinder in die Schule eintreten, ohne 
ein Frühstück genossen zu haben. Treffend betonte er, daß das Streben 
auf Erhöhung der Leistungen der Gemeindeschulen daran scheitere, daß eine 
außerordentlich große Zahl von Kindern mit leerem Magen und durch 
lange vorangegangene Arbeit angestrengt in die Schule komme, und nicht 
mehr fähig sei, das in sich aufzunehmen, was sie in der Schule lernen sollen. 
Wie wenig Bedeutung die Versammlung dieser Frage beimaß, erhellt 
am besten daraus, daß sich an die Anregung des sozialdemokratischen 
Redners nicht einmal eine Debatte knüpfte. 
Vier Jahre später ging durch verschiedene Berliner Tageszeitungen 
folgende Notiz: 
Das „Teltower Kreisblatt“ berichtet aus Großbeeren: Eine Ein⸗ 
richtung, die jeden Menschen mit innigem Mitleid erfüllen muß, besteht 
hier darin, daß auf den Rieselfeldern des Berliner Magistrats die 
Schulkinder bereits als Tagelöhner verwendet werden. Bis 12 Uhr be—⸗ 
findet sich das Kind in der Schule, um l/ Uhr muß es mit der Kiepe auf 
dem Rücken vor dem Gutshause antreten und marschiert darauf in der 
größten Hitze ins Feld, wo es bis zum Abend bleibt. Natürlich können 
die etwa 50 Kinder die Schularbeiten nicht machen und am Vormittag 
nicht dem Anterricht genügend folgen, zumal schon Kinder verwendet 
werden, die noch nicht elf Jahre alt sind. Die Kinder müssen tagaus 
tagein auf dem Felde arbeiten und werden dadurch in der schönen 
Sommerzeit in ihrer Erholung und Ausbildung gehindert.
	        

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