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Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 15.1965,1 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 15.1965,1 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Reicke, Georg
Titel:
Schusselchen : Tragikkomödie in vier Aufzügen / Georg Reicke
Erschienen:
Berlin [u.a.]: Schuster & Loeffler, 1905
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Umfang:
141 Seiten
Berlin:
B 330 Literatur: Theaterstücke, Possen über Berlin
Dewey-Dezimalklassifikation:
792 Theater, Tanz
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15466561
Sammlung:
Berliner Dialekt, Literatur, Literarisches Leben
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 330 Rei 1
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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Schnellzugriff

  • Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 15.1965,1 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Ausgabe 1965,1 Nummer 1, 5. Januar 1965
  • Ausgabe 1965,2 Nummer 2, 8. Januar 1965
  • Ausgabe 1965,3 Nummer 3, 14. Januar 1965
  • Ausgabe 1965,4 Nummer 4, 15. Januar 1965
  • Ausgabe 1965,5 Nummer 5, 20. Januar 1965
  • Ausgabe 1965,6 Nummer 6, 22. Januar 1965
  • Ausgabe 1965,7 Nummer 7, 26. Januar 1965
  • Ausgabe 1965,8 Nummer 8, 28. Januar 1965
  • Ausgabe 1965,9 Nummer 9, 29. Januar 1965
  • Ausgabe 1965,10 Nummer 10, 30. Januar 1965
  • Ausgabe 1965,11 Nummer 11, 2. Februar 1965
  • Ausgabe 1965,12 Nummer 12, 4. Februar 1965
  • Ausgabe 1965,13 Nummer 13, 5. Februar 1965
  • Ausgabe 1965,14 Nummer 14, 12. Februar 1965
  • Ausgabe 1965,15 Nummer 15, 19. Februar 1965
  • Ausgabe 1965,16 Nummer 16, 26. Februar 1965
  • Ausgabe 1965,17 Nummer 17, 5. März 1965
  • Ausgabe 1965,18 Nummer 18, 12. März 1965
  • Ausgabe 1965,19 Nummer 19, 17. März 1965
  • Ausgabe 1965,20 Nummer 20, 19. März 1965
  • Ausgabe 1965,21 Nummer 21, 26. März 1965
  • Ausgabe 1965,22 Nummer 22, 2. April 1965
  • Ausgabe 1965,23 Nummer 23, 8. April 1965
  • Ausgabe 1965,24 Nummer 24, 9. April 1965
  • Ausgabe 1965,25 Nummer 25, 15. April 1965
  • Ausgabe 1965,26 Nummer 26, 23. April 1965
  • Ausgabe 1965,27 Nummer 27, 30. April 1965
  • Ausgabe 1965,28 Nummer 28, 7. Mai 1965
  • Ausgabe 1965,29 Nummer 29, 13. Mai 1965
  • Ausgabe 1965,30 Nummer 30, 14. Mai 1965
  • Ausgabe 1965,31 Nummer 31, 19. Mai 1965

Volltext

395 Steuer- und Zollblatt für Berlin 15. Jahrgang‘ Nr. 10 30. Januar 1965 
Bei Monatslöhnen ab 2500 Deutsche Mark ist die Lohnsteuer wie b) In den Steuerklassen III bis VI ist für die Hälfte des nach 
folgt. zu berechnen: den Ziffern 1 bis 3 ermittelten zu versteuernden Einkom- 
mensbetrags die Steuerschuld aus der dem Einkommen- 
il, Der Monatslohn, gekürzt um den etwa auf der Lohnsteuerkarte N IeweIUEse als Anlage (zu $ 32 a) beigefügten Einkom- 
eingetragenen steuerfreien Monatsbetrag und erhöht um den mensteuertabelle abzulesen, zu verdoppeln und um 
etwa auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen hinzuzurechnen- 30 vom Hundert zu ermäßigen, Die sich nach der Ermäßi- 
ea ehr EM ist auf einen Jahreslohn umzurechnen gung ergebenden Pfennigbeträge bleiben unberücksichtigt. 
onatslohn ; : . ; 
: Übersteigt der nach den Ziffern 1 bis 3 ermittelte zu ver- 
N x “ steuernde Einkommensbetrag 220 079,99 Deutsche Mark, so 
se en en So u Hnelen Jahreslohn sind die folgenden Be- beläuft sich die Steuerschuld auf den um 22 562 Deutsche 
HER DAUZICHEN: Mark verminderten Betrag von 53 vom Hundert des abge- 
a) die Pauschbeträge für Werbungskosten (564 rundeten zu versteuernden Einkommensbetrags. Der zu 
Deutsche Mark), für Sonderausgaben (936 Deut- versteuernde Einkommensbetrag ist auf den nächsten durch 
sche Mark) und der Arbeitnehmer-Freibetrag 120 ohne Rest teilbaren Betrag abzurunden, wenn er nicht 
(240 Deutsche Mark) von zusammen . . . . 1740 DM, bereits durch 120 ohne Rest teilbar ist. Bei der Berech- 
nung der Jahressteuerschuld, sich ergebende Pfennig- 
b) außerdem in der Steuerklasse II ein Sonder- beträge bleiben unberücksichtigt. Diese Steuerschuld ist um 
freibetrag 30 vom Hundert zu ermäßigen. Die nach der Ermäßigung 
) bei. Arbeitneh die! kei Kind sich ergebenden Pfennigbeträge bleiben ebenfalls unbe- 
aa) bei Arbeitnehmern, die keinen inder- rücksichtigt. 
freibetrag erhalten, von, . .. - 840 DM, * Die monatliche Lohnsteuer beträgt !/ı2z der Jahressteuer- 
bb) bei Arbeitnehmern, die Kinderfreibeträge schuld und ist auf den nächsten durch 10 teilbaren Pfennig- 
erhalten, Von LE „1200 DM, betrag abzurunden. 
c) außerdem bei Arbeitnehmern, die Kinderfreibeträge er- Berechnungsbeispiel 
BEUn ins xl Bei einem verheirateten Arbeitnehmer mit zwei Kindern 
1 An teuer  V (Stkl. III/2) ist die monatliche Lohnsteuer wie folgt zu be- 
un rechnen: 
tn A 1. Monatslohn = 14 058,33 DM 
in . DM, x 
Aal gun das erste Kind 1200 DM © 2. Jahreslohn. = 14.058,33 DM X 12 = 168 699,96 DM 
bb) für das zweite Kind . . . 1680 DM 840 DM, 3. Vom Jahreslohn abzuziehen sind: 
cc) für das dritte und a) die Pauschbeträge für 
jedes weitere Kind je. . 1800 DM 900 DM. OEM. 16r Sand 
‚ für Sonder- 
3. Der nach Ziffer 1 errechnete Jahreslohn ist um folgende ER Je TOD 
Beträge zu erhöhen: und der Arbeitnehmer- 
9 Freibetrag (240 DM) 
a) in der Steuerklasse IV. .. ... um 1680 DM, von zusammen . . . 1740,00 DM 
b) in der Steuerklasse V. . . . .. um 3360 DM, b) der Kinderfreibetrag 
. für das erste Kind von 1200,00 DM 
c) in der Steuerklasse VI um 5100 DM. der Kinderfreibetrag 
4/"Die weitere Berechnung ist wie folgt durchzuführen: en das zweite Kind 1680.00:DM- 4620.00 DM 
a) In den Steuerklassen I und II ist für den nach den Ziffern 1 17z ‘ der Eink 
und 2 ermittelten zu versteuernden Einkommensbetrag die ex Hehe a Sr An KOM = 164070.06. DM 
Steuerschuld aus der dem Einkommensteuergesetz als An- a r 
lage (zu $ 32a) beigefügten Einkommensteuertabelle abzu- 5, Die Hälfte des zu ver- 
lesen und um 30 vom Hundert zu ermäßigen. Die sich nach steuernden Einkommens- 
der Ermäßigung ergebenden Pfennigbeiräge bleiben un- betrags A = 82 039,98 DM 
berücksichtigt. 6. Steuerschuld aus der dem 
Übersteiagt der nach den Ziffern 1 und 2 ermittelte zu ver- Einkommensteuergesetz, 
steuernde Einkommensbetrag 110 039,99 Deutsche Mark, als Anlage (zu 8 32 a) bei- 
so beläuft sich die Steuerschuld auf den um 11 281 Deutsche gefügten Einkommen- 
Mark verminderten Betrag von 53 vom Hundert des ab- steuertabelle = 32 641,00 DM X 2 = 65 282,00 DM 
gerundeten zu versteuernden Einkommensbetrags. Der: zu E:Die Steuerschuld von 
versteuernde Einkommensbetrag ist auf den nächsten 65282.00 DM ist um 30 
durch 60 ohne. Rest teilbaren Betrag abzurunden, wenn er vom Hundert zu "ermäßi- 
nicht bereits durch 60 ohne Rest teilbar ist. Bei der Berech- gen = 65 282,00 DM ab- 
nung der Jahressteuerschuld sich ergebende Pfennigbeträge zügl. 19584 60 DM: abge- 
bleiben unberücksichtigt: Diese Steuerschuld ist um 30 vom rundet. N N = 45 697,00 DM 
Hundert zu ermäßigen. Die nach der Ermäßigung sich . ® A 
ergebenden Pfennigbeträge bleiben ebenfalls unberück- 8. Mithin Lohnsteuer für 
sichtigt. nen NET „von 
Die monatliche Lohnsteuer beträgt !/ı2 der Jahressteuer- een ehmer N nSKLING 
ED Ean N ist Ce nächsten durch 10 teilbaren Pfennig- (!lı2 von 45 697,00 DM) = 3 808,00 DM 
etrag abzurunden. =— Zn
	        

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