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Eine Zukunftsagenda für die Vielen / Kirberger, Petra (Rights reserved)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

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Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

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Karte

Verfasser:
Straube, Julius
Titel:
Bebauungsplan für die Vororte von Berlin : auf Grund der Baupolizeiordnung vom 5. December 1892 / im Auftrage der Königl. Regierung zu Potsdam bearbeitet und herausgegeben von Jul. Straube
Datum der Archivierung:
2023
Erschienen:
Berlin: Jul. Straube, 1893
Sprache:
Deutsch
Umfang:
1 Karte + 1 Beilage (8 Seiten)
Maßstab:
1:60 000
Fußnote:
Nebst Erläuterungen zum Bebauungsplan
Berlin:
B 727 Städtebau. Raumordnung. Bau- und Wohnungswirtschaft: Einzelne Pläne, Planungswettbewerbe, Programme
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15485703
Sammlung:
Stadtpläne und Stadtansichten
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 727 Vorort 1
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Geltungsbereich der Baupolizei-Ordnung für die Vororte von Berlin

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  • Polizei-Handlexikon / Lehmann, Paul (Public Domain)
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  • Titelblatt
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  • Z
  • Nachtrag
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

138 
Littfaßsäule — Lokomobile. 
Hausfluren, Höfen, Baustellen und sonsti⸗ 
gen Plätzen feilhaltenden Händler. — 
Vig. 26. 187. 1. . 68 v. a8. 
9. 87. Nr. 392. — T. B. 4. 1. 888. — 
nach T. B. v. 19. 7. 932. — nicht mehr 
erforderlich. Verzeichniß der Cigarren— 
Anlagen. — Bekm. 9. 5. 88. — Vfg. 28. 
10. 88. — T. B. 2. 1. 898. — M. T. B. 
3. 11. 88. — Verzeichniß der feuergefähr— 
lichen Anlagen. — B. P. O. 15. 1. 87. 
8381. — M. T. B. 16. 5. 89. — Verz 
der vorhandenen Mineralöllager. — Vfg. 
26. 2. 84. — Der Hufbeschlagschmiede. — 
T. B. 6. 4. 87. N. I5 8. — L. über aus— 
— — Desinfectionen bei ansteckenden 
rankheiten. — Vfg. 29. 8. 87. 44. 17. 8. 
O. — Termin Kalender. — Vfg. 1. 12. 
74. — T. B. 2. 5. 832. — Nachweisung 
der Mobiliar-Feuer-Versicherungen. — 
Vfg. 1. 12. 74. — Verz. der Karten zu 
Anzeigen über ansteckende Krankheiten. 
— T.B. 28. 6. 814. — Journal über 
niedergelegte Acten. — T. B. 29. 10. 791. 
— T. B. 26. 5. 801. — Verz. der Tisch— 
lereien. — Verfg. 29. 10. 80, desgl. der 
im Revier wohnhaften Vorsteher, Schieds⸗ 
männer, Standesbeamten, Räthszimmer— 
und Maurermeister. — Vfg. 1. 12. 74. 
— Verz. der im Revier wohnhaften Po— 
lizei⸗Beamten. — Vfg. 1. 12. 74. — Verzʒ. 
betreffend den Verkehr mit blei- und 
zinkhaltigen Gegenständen. — T. B. 30, 
1. 8802. — Verz. enen Personen. 
welche den Beitrag zum Gesinde-Beloh— 
nungsfonds noch nicht Lochlt haben. — 
Conf.⸗“B. 256. 7. 88. - T. B. 20. 3. 781. 
— T. B. 26. 1. 812. — T. B. 9. 7. 84 8. 
T. B. 25. 11. 851. — T. B. 9. 6. 868. 
— Dieselben werden monatlich durch die 
Hauptmannschaft eingereicht, — T. B. 18. 
J. 881. — und sollen nur Gesinde ent— 
halten. — T. B. 9. 6. 868. — Vor dem 
Einreichen sollen sie mit dem kl. Register— 
blatt verglichen und evtl. verbessert wer— 
den. — T. B. 9. 7. 848. — Verzeichniß 
derjenigen Anlagen, in welchen gewerbs⸗ 
mäßig Milch verkauft wird. — T. B. 
31. 10. 886. — Verz. der vorhandenen 
Gewerbetreibenden, welche unter die Be— 
stimmung der Verordnung v. 26. 2. 53 
fallen. er T. B. 1. 5.896. 
— T. B. 9. 10. 891. — T. B. 23. 4. 90 
— Verz. der Stallungen. — M. T. B. 
23. 2. 89. — Liste über ertheilte Beschei— 
nigungen für Handlungsreisende, welche 
Musterkoffer auf den österreichischen 
Staatsbahnen befördern wollen. — T. 
B. 15. 7. 911. - Index A. u. B. nur sach⸗ 
licher, Index O. u. D. wird sachlich und 
chronologisch geführt. — T. B. 2. 5.838. 
æ. Verzeichniß der in Berlin wohnhaften 
Mitglieder des Reichstages, Herren⸗ und 
Abgeordneten⸗Hauses. —Vfg, 18.5.75. Nr. 
806. P. J.I. - T. B. 4. 1. 82. — Verz. 
der ausgefertigten Fahrkarten zur Be— 
nutzung der Bürgersteige. — T. B. 28. 
2. 83. — T. B. 25. 3. 918. — 8. über 
Verkaufsstellen, in welchen Arzeneimittel, 
Gifte und giftige Farben feilgehalten wer⸗ 
den. — T. B. 20. 3. 952 s. a. Verzeichnisse. 
Littfaßsäule s. Anschlagsäule. 
Lokal s. Schanklokal. 
Lokale, öffeutliche. Das Auswürfeln 
geringwerthiger Gegenstände, das Auf— 
tellen von Karoussels, Schaukeln, Bolzen⸗ 
schießständen, Electrisirmaschinen ist nur 
mit Genehmigung der Abth. II guet 
— T. B. 17. 9. 881 — Druchkschriften 
dürfen in öffentlichen Lokalen ohne Er— 
laubniß nicht vertheilt werden. — M. T. 
B. 4. 11. 90 M.?. — Durch die Sonntags⸗ 
ruhe wird der Handel mit geringwerthi— 
gen Gegenständen, das Auswürfeln und 
der Automatenbetrieb in öffentlichen Lo— 
kalen nicht berührt. — T. B. 16. 11. 922. 
— In öffentlichen Lokalen, welche mehr 
wie 70 Im Bodenfläche haben, dürfen 
Koncerte nur Zugelas werden, wenn die 
Räume den polizeilichen Anforderungen 
entsprechen. — T. B. 24. 4. 958 s. auch 
Versammlungsräume. 
Lokomobile. Bei jedem Dampfent—⸗ 
wickler, welcher als beweglicher Dampf—⸗ 
kessel — Lokomobile — zum Betriebe an 
wechselnden Betriebsstätten benutzt wer—⸗ 
den soll, müssen sich befinden: Genehmi—⸗ 
gungsurkunde, welche Fahrikschild, Be— 
schreibung, Zeichnung, ene egn 
Baschemigung nach 8 24 Abs. 3 der G. O. 
und Vermerk über uiasd Belastung 
des Sicherheitsventils enthält. — 8 16 
der Bek. 5. 8.90. — Als bewegliche Dampf⸗ 
kessel dürfen nur solche Dampfentwickler 
betrieben werden, zu deren Aufstellung 
Mauerwerk, welches den Kessel umgiebt, 
nicht erforderlich ist. — 8 17 a. a. O. —Kein Volltext zu diesem Bild verfügbar.
	        
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