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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1988 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1988 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber:
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 3, Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Volksbildung
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,7
ZDB-ID:
3061744-3 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 3, Volksbildung
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 3, Schulwesen, Wissenschaft, Kultur
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1988
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434290
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 1, 3. Februar 1988
Erschienen:
, 1988-02-03

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1988 (Public Domain)
  • Nr. 1, 3. Februar 1988
  • Nr. 2, 19. Februar 1988
  • Nr. 3, 16. März 1988
  • Nr. 4, 3. Mai 1988
  • Nr. 5, 8. Juli 1988
  • Nr. 6, 9. August 1988
  • Nr. 7, 31. August 1988
  • Nr. 8, 12. September 1988
  • Nr. 9, 7. Oktober 1988
  • Nr. 10, 30. November 1988

Volltext

Dienstblatt des Senats vonBerlin  ! zn 
Teil Il — Schulwesen, Wissenschaft, 
Kultur ; 
Nr. 1 
Berlin, den 3. Februar 1988 
N 
ALT 
BERLIN 
Seite 
Allgemeine Anweisung über Entgelte für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschulen Berlins (Entgelt- 
ordnung der Volkshochschulen - EntO VHS) ............ DE A FE EC 
Rundschreiben über Bewerbung für den Auslandsschuldienst ......... 
Hinweise auf Stellenausschreibungen ........... 
Abschluß des Dienstblatt-Jahrgangs 1987 ....... 
9 
3 
2 
Der Senat von Berlin 
hierbei nicht berücksichtigt werden. Unberücksichtigt blei- 
ben auch alle Unterrichtseinheiten, die nach Abschnitt VII 
entgeltfrei angeboten werden. 
(4) Die Teilnehmer an Veranstaltungen der Volkshoch- 
schulen sollen ein Alter von mindestens 15 Jahren haben. 
Über Ausnahmen entscheidet der Direktor der Volkshoch- 
schule. 
An die Mitglieder des Senats 
die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofs 
ABI. S.2 
Allgemeine Anweisung 
über Entgelte für die Teilnahme an Veranstaltungen HI. Art, Höhe und Zahlungsweise der Entgelte 
der Volkshochschulen Berlins 2. (1) Das Entgelt ist im voraus zu entrichten. Es beträgt 
{Entgeltordnung der Volkshochschulen - EntO VHS) 3,60 DM für jede angekündigte Doppelstunde (90 Minuten 
Vom 3. November 1987 =2 Unterrichtseinheiten) im Kursbereich, für Einzelveran- 
staltungen, Führungen u. a. 
SchuBSport VI C 12 (2) Bei Tages-, Wochenend- und Wochenveranstaltungen, 
Tel.: 3032 -8 27 oder 3032 - 1, intern 987-827 die nicht in Internatsform durchgeführt werden, berechnet 
sich das Entgelt nach der Zahl der Doppelstunden, in 
Aufgrund des $ 6 Abs. 1 AZG wird bestimmt: denen Unterricht erteilt wird. Dabei werden die Entgelte 
. 1. e 
]. Allgemeines des Absatzes 1 zugrunde gelsgt 
g . n (3) Bei Veranstaltungen, die sich über ein Wochenende 
1... (1) Die Teilnahme an Veranstaltungen der Berliner Volks- oder längere Zeit erstrecken und die in Internatsform 
hochschulen ist entgeltpflichtig. durchgeführt werden, wird ein pauschaliertes Unterrichts- 
(2) Ausgenommen von Absatz 1 sind entgelt in Höhe von 12 DM täglich erhoben. Die Kosten 
a) Lehrgänge, die zu einem Bildungsabschluß der Berliner NZ Sn eilie N POP HMte Sich nach den 
Schule führen ($ 53 Satz 1 Nr. 1 des Schulgesetzes für J 5 SUN z 
Berlin), sowie Lehrgänge, die auf diese vorbereiten; Für den Gebrauch technischer Einrichtungen oder Geräte 
N : durch die Teilnehmer wird je Semester ein Entgelt von 
b) Grundkurse im Lesen und Schreiben der Mutter- 15 DM erhoben. 
sprache; 
Kurse, die ausdrücklich für die Zielgruppen 
ausländische Jugendliche (bis 25 Jahre) 
und 
ausländische Frauen 
öhne eigenes Einkommen ausgeschrieben werden. 
(3) Über die in Absatz 2 enthaltene Regelung hinaus kann 
der Direktor der Volkshochschule festsetzen, daß Veran- 
staltungen bis zu einem Anteil von 5 v. H. des gesamten 
Angebots seiner Volkshochschule entgeltfrei durchgeführt 
werden oder ein entsprechender Teil zu 50 v. H. ermäßigt 
angeboten wird. Das Gesamtangebot berechnet sich aus 
dem Durchschnitt der im zweiten und dritten vorangegan- 
genen Lehrabschnitt durchgeführten Unterrichtseinheiten; 
Veranstaltungen der im Absatz 2 beschriebenen Art dürfen 
Werden von den Teilnehmern für die Mitarbeit in Ver- 
anstaltungen Verbrauchsmaterialien in Anspruch genom- 
men, so sind die entstehenden Kosten anteilig von ihnen 
zu entrichten. 
Für die Nutzung von EDV-Anlagen im Wissenschafts- 
bereich gelten. die Richtlinien für die Entrichtung von Ent- 
gelten für die Benutzung der Rechenanlagen. Sie sind 
anteilig von den Teilnehmern zu tragen. 
Für die Teilnahme an Prüfungen, die nach Abschluß von 
berufsbildenden Maßnahmen gemäß $ 53 Satz 1 Nr. 2 des 
Schulgesetzes für Berlin stattfinden, wird ein Entgelt er- 
hoben, dessen Höhe jährlich im voraus vom Senator für 
Schulwesen, Berufsausbildung und Sport festgesetzt wird.
	        

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