Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1971 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1971 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber:
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 3, Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Volksbildung
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,7
ZDB-ID:
3061744-3 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 3, Volksbildung
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 3, Schulwesen, Wissenschaft, Kultur
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1971
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434230
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
8. Februar 1971
Erschienen:
, 1971-02-08

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1971 (Public Domain)
  • 8. Februar 1971
  • 5. März 1971
  • 5. März 1971
  • 6. April 1971
  • 14. April 1971
  • 14. Mai 1971
  • 5. Juli 1971
  • 30. August 1971
  • 5. Oktober 1971
  • 6. November 1971
  • 13. Dezember 1971
  • 30. Dezember 1971

Volltext

Ausgegeben am 8. 2. 1971 
® 
Dienstblatt des Sen ats!ıvon Berlin 
Teil 1} Wissenschaft und Künst — Schulwesen 
| M/1971 
Seite 1 
Nr. 1 
Inhalt 
Ausführungsvorschriften über die Ordnung in der Berliner Schule ..... Ak eb na 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Aufsichtsvergütung 
und Vertretungsentschädigung ......... A OT 
Richtlinien über das Praktikum der Schüler der Fachoberschule für die Fachbereiche Wirtschaft 
und Verwaltung — Fachbereich Verwaltung — im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwal- 
tung, im nichttechnischen Verwaltungsdienst der Polizei und der Steuerverwaltung (RLFP) ... 
Richtlinien zur Förderung von Studenten der Freien Universität Berlin, der Technischen Universität 
Berlin und der Kirchlichen Hochschule Berlin (Honnefer Modell) .............0..0..0.. Win we le 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Versetzungsordnung der Berliner Schule ............. 
Verwaltungsvorschriften zur Verlängerung der Geltungsdauer der Ordnung der Vorprüfung und 
der Abschlußprüfung an der Abteilung I der Wirtschaftsakademie Berlin .......00000 00000 
Ausführungsvorschriften über die Stundentafel der Klassen für Datenverarbeitungskaufleute an 
Kaufmännischen Berufsschulen ..............000. 00.000004 . 4 KRONE 2 MEN ON RG 
Verwaltungsvorschriften zur Verlängerung der Geltungsdauer der Schulordnung für die Ingenieur- 
schulen und gleichrangigen Lehranstalten des Landes Berlin sowie der Disziplinarordnung für die 
Studierenden der Ingenieurschulen und gleichrangigen Lehranstalten des Landes Berlin ......... 
Nr. 9 Ausführungsvorschriften über Ausbildungsbeihilfen ........... HH CH 
Nr.10 Ausführungsvorschriften über die Weitergewährung von Ausbildungsbeihilfen an Ausländer ..... 
Nr.11 _Ferienordnung für das Französische Gymnasium ... 
Hinweise auf Stellenausschreibungen .......... A 
Berichtigung betr. Dbl. II1/1970 Nr. 89-96; hier: Hinweise auf Stellenausschreibungen .. 
Seite 1 
Seite 3 
Seite 4 
Seite 9 
Seite 19 
Seite 19 
Seite 19 
Seite 20 
Seite 20 
Seite 23 
Seite 24 
Seite 24 
Seite 24 
1-1 Schul Ha U/McAl1 
a Fernruf: 303 21 — (987) 367 
An alle Schulen 
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
die Bezirksämter 
| 1.12.1970 
ABI. 1970 
SS. 1377 
solche Verhaltensregeln, um einerseits die Konflikt- 
möglichkeiten zu begrenzen und andererseits. entstan- 
dene Konflikte in einer der Erziehungsaufgabe der 
Schule angemessenen Weise zu lösen. 
Die meisten Konfliktsituationen in der Schule können 
unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet und 
bewertet werden und lassen mehrere Möglichkeiten der 
Lösung zu. Welche Lösung am ehesten der Erziehungs- 
aufgabe der Schule entspricht, kann nur nach Kennt- 
nis des Einzelfalles beurteilt werden. Diese Ausfüh- 
rungsvorschriften schreiben deshalb nicht lückenlos 
festumrissene Erziehungsmaßnahmen vor, sondern 
geben einen Rahmen, der sich aus der Funktion der 
Schule. in einer demokratischen Gesellschaft ergibt. 
Es gibt Schüler, die sich trotz nachhaltiger Erziehungs- 
versuche nicht in die durch den Zweck der Schule 
gebotene Ordnung einfügen. In diesen Fällen müssen 
die Ursachen ermittelt und analysiert werden. Dazu 
sind in der Regel Gespräche mit den Erziehungsberech- 
tigten, gegebenenfalls auch mit den Ausbildenden 
(u. U. bei Hausbesuchen), notwendig. Außerdem emp- 
fiehlt es sich, in schwierigen Fällen den Schulpsycholo- 
gischen Dienst zu Rate zu ziehen. Sind Anhaltspunkte 
dafür vorhanden, daß Eltern oder andere Erziehungs- 
verpflichtete die Erziehung. des Schülers grob vernach- 
lässigen, so ist die zuständige Jugendbehörde (z.B. die 
Familienfürsorge) zu informieren. 
II. Erziehungsmaßnahmen 
A Ordnung der Erziehungsmaßnahmen 
Jede Schule gibt sich unter Beachtung der Bestimmun- 
gen der Nummern 5 bis 21 eine eigene Ordnung der 
Erziehungsmaßnahmen, die den besonderen pädagogi- 
schen Bedingungen dieser Schule gerecht werden soll. 
(1) Zur Ausarbeitung eines Entwurfs für die Ord- 
nung der Erziehungsmaßnahmen wird an jeder Schule 
ein Ausschuß gebildet. Der Ausschuß legt seinen Vor- 
schlag nach Anhören des Eltern- und des Schüleraus- 
schusses der Gesamtkonferenz vor. 
7. 
Ausführungsvorschriften 
über die Ordnung in der Berliner Schule 
Inhaltsübersicht 
Nrn. 
Z AHSEMEINES 14 LE ERDE W.n 1-3 
[I. Erziehungsmaßnahmen 
A Ordnung der Erziehungsmaßnahmen ...... 
B Allgemeine Erziehungsmaßnahmen ....... 
C Besondere Erziehungsmaßnahmen ........ 
D Vermittiungsausschuß 4. See 
III. Ordnungsmaßnahmen ........... 
IV. Strafanzeigen und -anträge ................. 
V. Übergangs- und Schlußvorschriften .......... 
3, 
Auf Grund des $ 26 Satz 3 des Schulgesetzes für Berlin 
in der Fassung vom 13. September 1966 (GVBl. S. 1485) — 
SchulG —, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Reform 
strafrechtlicher Vorschriften des Landes Berlin vom 6. März 
1970 (GVBl. S.474), werden folgende Ausführungsvor- 
schriften erlassen: 
I. Allgemeines 
Erfolgreiche Unterrichts- und Erziehungsarbeit im 
Sinne des Schulgesetzes für Berlin setzt bestimmte 
Verhaltensregeln und ihre Anerkennung durch die Be- 
teiligten voraus. Die Mannigfaltigkeit der sozialen Be- 
ziehungen innerhalb der einzelnen Schule und die 
daraus resultierenden Konfliktmöglichkeiten erfordern 
4... 
B
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

TEI

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS MARC XML Dublin Core

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel Gramm hat ein Kilogramm?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.