Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1963 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1963 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber:
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Bau- und Wohnungswesen
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,8
ZDB-ID:
3061742-X ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Umweltschutz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1963
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15433391
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
21. Januar 1963
Erschienen:
, 1963-01-21

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1963 (Public Domain)
  • 21. Januar 1963
  • 22. Januar 1963
  • 6. Februar 1963
  • 7. Februar 1963
  • 11. März 1963
  • 27. März 1963
  • 22. April 1963
  • 7. Mai 1963
  • 17. Mai 1963
  • 24. Juni 1963
  • 5. Juli 1963
  • 11. Juli 1963
  • 17. Juli 1963
  • 4. September 1963
  • 23. September 1963
  • 14. Oktober 1963
  • 23. Oktober 1963
  • 13. Dezember 1963
  • 17. Dezember 1963
  • 30. Dezember 1963

Volltext

Ausgegeben am 21.1.1963 
N Ya 
"SE AAN MESSE) 
| VI/196S | 
Seite 1 
5 Be*" 
Dienstblat aes SeHatsı vo a. BEE in 
Teil VI __ Bau- und Wohnungswesen 
Nr. 1-3 
Nr. 1 
Nr. 2 
Nr. 3 
in habts 
Allgemeine Dienstanweisung für Fernmeldetechniker ... 04 
Verlängerung der Geltungsdauer von Verwaltungsvorschriften ....7. EEE 
Änderung der Bestimmungen über Winterbauzuschüsse im öffentlich geförderten Sozialen und im 
steuerbegünstigten Wohnungsbau im Winter 1962/1963 (Winterbauzuschüsse 1962/1963) ......... 
Verlängerung der Geltungsdauer von Verwaltungsvorschriften .........1 Sa 
Grundsteuervergünstigung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz ..... snh 
Verwaltungsvorschriften über die Erteilung von Bescheinigungen nach 8 19 Abs. 6 des Gesetzes 
zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) in der Fassung vom 26. Juli 1962 (BHG 1962) — 
BGBl1IS.492/GVB1S. 884 ........ Re: 
Seite 1 
Seite 1 
Nr. 4 
Nr. 5 
Nr. 6 
Seite 1 
Seite 2 
Seite 2 
Seite 2 
BauWohn VI F 1 
Fernruf: 87 05 91 - (95) 4647 - | 26.7. 1962 | 
Inn IV F1 DbI 1/1963 
Fernruf: 87 05 91 -. (95) 4464 - Nr. 2 
Fin HF Dbl 11/1963 
Fernruf: 24 0011 - (982) 291 - Nr. 1 
An die Bezirksämter 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
nachrichtlich 
an den Rechnungshof von Berlin 
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung 
die städtischen und überwiegend städtischen Gesellschaften 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
Allgemeine Dienstanweisung 
für Fernmeldetechniker 
3. Rundverfügung BauWohn Nr. 54/1957 vom 29. Juli 
1957 — Unterbringung kinderreicher Familien —. 
Schwediler 
Dt BauWohn IV C 21 
|_VI-3 | Fernruf: 870591 - (95) 4556 -. [4 12.1962 
An die Bezirksämter — BauWohn — ABI S. 1400 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
die Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin 
nachrichtlich 
an den Rechnungshof von Berlin 
Änderung 
der Bestimmungen über Winterbauzuschüsse 
im öffentlich geförderten sozialen und im steuer- 
begünstigten Wohnungsbau im Winter 1962/1963 
(Winterbauzuschüsse 1962/1963) 
Die Bestimmungen über Winterbauzuschüsse 1962/1963 
vom 9. Oktober 1962 (ABl S. 1231/Dbl VI/1962 Nr. 55) 
werden wie folgt geändert: 
In Nr. 1 Satz 1 und;Nr. 2 Buchstaben b und c ist an 
Stelle von „1. Dezember 1962“ zu setzen „26. November 
1962“, 
In Nr. 6 ist 
a) an Stelle von „30. November 1962“ zu setzen 
„25. November 1962“, 
b) an Stelle von „1. Dezember 1962“ zu setzen „26. No- 
vember 1962“. 
Im Muster 1 (Zuschußantrag) 
ist in Nr. 5 Buchstaben a und b an Stelle von „1. De- 
zember 1962“ zu setzen „26. November 1962“. 
Im Muster 2 A ist 
a) an Stelle von „30. November 1962“ zu setzen 
„25. November 1962“, 
b) über die Zeile „1.—31. Dezember 1962“ zu setzen 
„26.—30. November 1962“. 
5. Im Muster 2B ist 
a) bei der Bezeichnung des Auszahlungsantrages und 
bei der Erklärung über den Bauzustand zu Beginn 
der Winterbaumaßnahmen an Stelle von „1. Dezem- 
ber 1962“ zu setzen „26. November 1962“, 
o) über die Zeile „1.—31. Dezember 1962“ zu setzen 
„26.—30. November 1962“. 
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchst. b AZG wird im Einver- 
nehmen mit den Senatoren für Finanzen und für Inneres 
bestimmt: 
Die „Allgemeine Dienstanweisung für Fernmelde- 
techniker“ (Dbl 1/1957 Nr. 74, 11/1957 Nr. 38, VI/1957 
Nr. 47) ist weiter anzuwenden. 
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 1963 
in Kraft. Sie tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 
1967 außer Kraft. 
> 
Schwedler 
= BauWohn VIII B 1 -— 6801/62b 
| VI-2 | Fernruf: 87 0591 - (95) 4581 - [22 11. 19621 
An die Bezirksämter — BauWohn — 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
nachrichtlich 
an den Rechnungshof. von Berlin 
Verlängerung 
der Geltungsdauer von Verwaltungsvorschriften 
Auf Grund des $ 6 Abs. 2 Buchst. b AZG wird bestimmt: 
Die Geltungsdauer folgender Verwaltungsvorschriften, die 
nach $ 6 Abs. 3 AZG mit Ablauf des 31. Dezember 1962 
außer Kraft treten würden, wird bis zum 31. Dezember 1965 
verlängert: 
1. Rundverfügung BauWohn Nr. 17/1957 vom 28. Februar 
1957 — Wohnungen für Sowjetzonenflüchtlinge — 
Rundverfügung BauWohn Nr. 51/1957 vom 19. Juli 
1957 — Bewirtschaftung der Kleinraumwohnungen — 
Schwedler
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Download der aktuellen Seite Vorschau Download der aktuellen Seite Klein Download der aktuellen Seite Mittel Download der aktuellen Seite Groß Download der aktuellen Seite Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet der fünfte Monat des Jahres?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.