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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1964 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1964 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 2, Finanzen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Finanzen
Erschienen:
Berlin 1964
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951-1964
ZDB-ID:
3061618-9 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 2, Finanzen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1964
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15430580
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
12. Februar 1964
Erschienen:
, 1964-02-12

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1964 (Public Domain)
  • 12. Februar 1964
  • 2. März 1964
  • 2. April 1964
  • 15. April 1964
  • 26. Mai 1964
  • 10. Juli 1964
  • 27. Juli 1964
  • 20. August 1964
  • 30. September 1964
  • 13. Oktober 1964
  • 14. Oktober 1964
  • 30. November 1964
  • 17. Dezember 1964
  • 31. Dezember 1964

Volltext

Ausgegeben am "12. 2.1964 5. se 
SCHASbIbNGtHEr 11/1964 
® ber Seite 1 
= I ® 
Dienstblaft des Sem@dts Von Berjin we 
® 
Teil II Finanzen 
Inhalt 
Nr. 1 Ordnung der Statistik im Land Berlin (Statistische Ordnung) ..... Seite 1 
Nr. 2 Verlängerung der Geltungsdauer einer Verwaltungsvorschrift auf dem Gebiet der städtebaulichen 
Planung. u Kar, © HERE EEE Seite 2 
Nr. 3 Berichtigung der Zuständigkeitsabgrenzungen der Behörden nach 877 Abs.1 Bundes-Seuchen- 
gesetz ne ki ph HaeE Seite 3 
Hinweise auf Gesetze, Verordnungen und Zeitschriftenaufsätze, die für die Verwaltung des Landes 
Berlin von Bedeutung sind ......... ... . nit zn 6 Seite 3 
u 1 Inn IH 6.1. 1964 l des Landes Berlin angeordneten Statistiken. Verwal- 
% Fernruf: 87 05 91 — (95) 4067 — nn tungsvorschriften eines. Senatsmitgliedes, die die 
ET : Durchführung von Landesstatistiken anordnen, be- 
An die Mitglieder des Senats S ABI S. 62 dürfen der Zustimmung des Senators für Inneres. Das 
den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin DbI 1/1964 gilt auch für Landesstatistiken, die auf Grund einer 
die Bezirksämter Nr. 5 vom fachlich zuständigen Senatsmitglied mit den übri- 
die Behörden und Diensistellen der Hauptverwaltung gen Bundesländern getroffenen Koordinierungsverein- 
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung barung durchzuführen sind 
die städtischen und überwiegend städtischen Gesellschaften “ 
nachrichtlich Amtliche statistische Erhebungen sind auch die vom 
an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin Deutschen Städtetag empfohlenen Kommunalstatisti- 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen ken. Diese Kommunalstatistiken und einmalige Landes- 
des öffentlichen Rechts statistiken geringen Umfangs können vom Statistischen 
. . N Landesamt im Rahmen der: verfügbaren Haushalts- 
Der Senat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 1963 mittel nach eigenem Ermessen durchgeführt werden. 
durch Senatsbeschluß Nr. 746/63 die „Ordnung der Statistik 
im Land Berlin (Statistische Ordnung)“ neu erlassen, die 2 Geschäftsstatistiken sind Statistiken, die ohne Ver- 
hiermit bekanntgegeben wird. wendung statistischer Fragebogen für die einzelnen 
Erhebungsfälle (Individualfragebogen) im Geschäfts- 
Im Auftrage gang der Berliner Verwaltung anfallen und deren Be- 
Dr. Kreutzer arbeitung zweckmäßigerweise nicht vom Geschäfts- 
gang getrennt wird. 
Sa ri- 3 z Zu den Geschäftsstatistiken gehört auch die überwie- 
Ordnung der Statistik im Land Berlin gend vom Senator für Finanzen zu liefernde Bundes- 
(Statistische Ordnung) finanzstatistik (Einnahmen und Ausgaben, Steuerauf- 
v 17.D ber 1963 kommen, Vermögen, Schulden, Finanzen der kommu- 
Om 1. EZEMIET nalen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unterneh- 
: z men). Als Geschäftsstatistiken gelten außerdem die 
Auf Grund des $ 6 Abs. 1. AZG wird bestimmt: vom Senator für Wirtschaft als Bundesstatistiken zu 
Abschnitt. I führenden sogenannten Fachstatistiken (z. B. Statistik 
a SCHE ” der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner 
Das Statistische Landesamt Berlin Wirtschaftszweige, Holzstatistik, Düngemittelstatistik). 
1. Das Statistische Landesamt Berlin ist eine dem Se- 
nator für Inneres nachgeordnete Behörde. 23 Die Bearbeitung der im Rahmen der Bundesfinanz- 
SER statistik durchzuführenden Personalstandserhebungen 
” Das Statistische Landesamt hat folgende Aufgaben: und Steuerstatistiken mit Ausnahme der Verbrauch- 
a) Vorbereitung und Durchführung aller amtlichen steuerstatistiken obliegt dem Statistischen Landesamt. 
statistischen Erhebungen in Berlin (Abschnitt II Die übrigen Geschäftsstatistiken werden grundsätzlich 
Nr.1). von der Verwaltung selbst durchgeführt. Ihre Bearbei- 
b) Beratung und Unterstützung .der Berliner Verwal- tung kann jedoch im Einvernehmen mit dem Senator 
tung (82 AZG) bei der Bearbeitung von Geschäfts- für Inneres ganz oder teilweise dem Statistischen Lan- 
statistiken (Abschnitt II Nr.2). - desamt übertragen werden. 
c) Bearbeitung der nach Abschnitt II Nr. 3 übertrage- 
nen Geschäftsstatistiken. 
d) Berechnung des Sozialprodukts Berlins. 
8) Auswertung, Weitergabe und Veröffentlichung der Neuer Telefonanschluß: 
Ergebnisse amtlicher statistischer Erhebungen für EL —————— 
allgemeine Zwecke und der Geschäftsstatistiken Die Verwaltungsdruckerei Berlin, Berlin 36, 
von allgemeiner Bedeutung; Überprüfung statisti- ES : - 
scher Angaben in geplanten sonstigen Veröffent- Kohlfurter Str. 41-43, ist ab sofort intern 
lichungen der Hauptverwaltung (Abschnitt III unter (95) 2161 zu erreichen. 
Nr. 6). 
f) Schriftleitung und Veröffentlichung des Verwal- 
tungsberichts des Senats von Berlin. ‚Neuer Telefonanschluß 
g) Anfertigung von statistischen Berichten und Gut- vom 25. Januar 1964 an: 
achten. Karl-Bonhoeffer-Heilstätten 
Abschnitt II Berlin-Wittenau, Oranienburger Straße 294 
Amtliche statistische Erhebungen intern: (932) 123 ....... Nr. des Hausapparats 
und Geschäftsstatistiken (Durchwahl) 
I. Amtliche statistische Erhebungen sind alle durch Amtsanschluß: 49 00 19 (wie bisher) 
Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Bundes oder 
‚x. JA
	        

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