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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1900 (Public Domain)

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Bibliographic data

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1900 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Subseries:
Teil 6, Hauptgesundheitsamt
Other titles:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Hauptgesundheitsamt
Publication:
Berlin 1945
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Dates of Publication:
1941-1945
ZDB-ID:
3059654-3 ZDB
Previous Title:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 2-8
Succeeding Title:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1944
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Note:
Fehlende Seiten: 33-34, 61-62
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15427826
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
7. Januar 1944
Publication:
, 1944-01-07

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1900 (Public Domain)
  • No. 1 (1-29), 30. Dezember 1899
  • No. 2 (79), 6. Januar 1900
  • No. 3 (80-96), 6. Januar 1900
  • No. 4 (99-105), 13. Januar 1900
  • No. 5 (113-130), 20. Januar 1900
  • No. 6 (136), 24. Januar 1900
  • No. 7 (137-163), 27. Januar 1900
  • No. 8 (169-176), 3. Februar 1900
  • No. 9 (182-196), 10. Februar 1900
  • No. 10 (200-201), 14. Februar 1900
  • No. 11 (202-226), 17. Februar 1900
  • No. 12 (232-246), 24. Februar 1900
  • No. 13 (288), 3. März 1900
  • No. 14 (289-310), 3. März 1900
  • No. 15 (317), 5. März 1900
  • No. 16 (318), 10. März 1900
  • No. 17 (319-340), 10. März 1900
  • No. 18 (345), 12. März 1900
  • No. 19 (346), 17. März 1900
  • No. 20 (347-360), 17. März 1900
  • No. 21 (364), 24. März 1900
  • No. 22 (365-383), 24. März 1900
  • No. 23 (388), 26. März 1900
  • No. 24 (389), 27. März 1900
  • No. 25 (390-398), 31. März 1900
  • No. 26 (448-461), 14. April 1900
  • No. 27 (470-494), 28. April 1900
  • No. 28 (504), 30. April 1900
  • No. 29 (505-511), 5. Mai 1900
  • No. 30 (516-528), 12. Mai 1900
  • No. 31 (531), 16. Mai 1900
  • No. 32 (532-557), 26. Mai 1900
  • No. 33 (564-587), 9. Juni 1900
  • No. 34 (638-663), 16. Juni 1900
  • No. 35 (672), 18. Juni 1900
  • No. 36 (673-695), 23. Juni 1900
  • No. 37 (741), 25. Juni 1900
  • No. 38 (742), 1. September 1900
  • No. 39 (743-792), 1. September 1900
  • No. 40 (809-823), 8. September 1900
  • No. 41 (883-895), 22. September 1900
  • No. 42 (902-912), 29. September 1900
  • Anlage: ad No. 42 (913-917), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind
  • No. 43 (918), 3. Oktober 1900
  • No. 44 (919-931), 13. Oktober 1900
  • No. 45 (940-960), 27. Oktober 1900
  • No. 46 (968-982), 3. November 1900
  • No. 47 (1034-1043), 10. November 1900
  • Anlage: Noch ad No. 47 (1047), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt ist
  • No. 48 (1048-1060), 17. November 1900
  • No. 49 (1063-1072), 24. November 1900
  • No. 50 (1077-1093), 1. Dezember 1900
  • No. 51 (1097-1109), 8. Dezember 1900
  • No. 52 (1146-1173), 15. Dezember 1900

Full text

77(S 
776 
der »Entwickelung der gelehrten Rechtsprechung ans Grundlage der 
Akten des Brandenbnrgischen Schöffenstuhls („1432 — 1812") zusammen, 
zufassen, wofür ein Verleger bereits gefunden und von dem Minister 
der geistlichen pp, Angelegenheiten eine Beisteuer zu den Druckkosten 
bewilligt ist. 
Den Werth dieser Publikatioit würde es aber bedeutend erhöhen, 
wenn ihr die für die Geschickte der Mark besonders wichtigen, über- 
aus zahlreichen Urkunden, die abschriftlich Theile der Schöffenstuhl. 
Akten sind, in einem Urkundenbuche beigegeben werden könnten. Diese 
Urkunden dürfen wohl nahezu sämmtlich als noch unbekannt bezeichnet 
werden. Sie sind von den Prozeßparteien als die Grundlagen der 
gestellten Rechtsfragen eingereicht und betreffen nieist Ehebereduugen, 
letztwillige Verfügungen, Schuldverschreibungen. Veräußerungen und 
Verpfändungen von'Grundstücken und Gerechtigkeiten, Belehnungen, 
Gildewesen und dergleichen. 
Die Urkunden haben aber keineswegs bloß junstische Bedeutung, 
sondern ebensoviel Bedeutung kür die allgemeine Kulturgeschichte 
Brandenburgs. 
Außerdem gewähren sie einen neuen Einblick in die landwirth- 
schastlicken Verhältnisse der märkischen Ritter- und Bauerngüter, in 
die märkischen Preis- und Münzverhältniffe. wie in die Entwickelung 
der Sprache, 
So würden sich den obenerwähnten zwei Bänden Text noch 
etwa 2 bis 3 starke Bände anschließen. Die dafür zu fertigenden 
Abschriften sind zum großen Theil beendet und soll die Drucklegung 
bald beginnen, ihre Vollendung wird sich auf 2 bis 3 Jahre hin 
ziehen. Die Kosten eines Bogens belaufen sich für Satz, Druck und 
Papier bei einer Austage von 500 Exemplaren auf 64,bo JC und bei 
einer solchen von 1 000 Exemplaren auf 76,m JC. 
ftür ein dreibändiges Urkundenbuch wird jährlich — aui drei 
Jabre vertheilt —, ein Zuschuß von dreinial 3 000 JC erforderlich 
werden. 
Nachdem vom' Provinzialausschuß für die Provinz Branden- 
bura zu den Drnckkosten des herauszugebenden Urkundenbuches eine 
Beihilfe von 6000 JC bewilligt ist, hat der obengenannte Präsident 
die Bitte an uns gerichtet, die weiter erforderlichen 3000 JC aus 
städtischen Mitteln zu gewähren. 
Wir sind geneigt, mit Rücksicht auf das große Interesse, welches 
wir an der Entstehung des Werkes haben, der Bitte zu entsprechen. 
Es soll jedoch dabei die Erwartung zum Ausdruck gelangen, daß 
einige Exemplare des Werkes der Stadtgemeinde für ihre Bibliotheken 
unentgeltlich überlassen werden. 
Die Stadtverordneten.Versammlung ersuchen wir um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem Präsidenten der Justiz-Prüfungs-Kommission Wirkliche» 
Geheimen Rath vr. Stölzel, hier, zu den Druckkosten 
eines märkischen Urknndenbuckes eine Beihilfe von 3 000^ 
aus Spezial-Etat 45, Extraordinarium, Position 1, gezahlt 
werde. 
Berlin, den 12. Dezember 1900. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
1162. Vorlage (J.-Nr. 1581 I. Grd.'OO) — zur Beschluff- 
fafsung —, betreffend den Ankauf des Grundstücks 
Koloniestraffe 145 und Schwedenstraffe 6. 
Die R e n ß'scheu Erben haben uns ihr an der Koloniestraße 145 
und Schwedenstraße 6 belegenes, im Gruudbuche von den Umgebungen 
im Kreise Nieder-Barnim, Bd, 2, Bl. Nr, 134a, verzeichnetes Grund 
stück zum Kauf angeboten. Das gänzlich lasten- und schuldenfreie 
Grundstück ist bis zum 1, April 1901 für 168 JC jährlich vermiethet, 
und befinden sich nur einige untergeordnete Baulichkeiten zum Feuer- 
kasseuwerth von 4 300 JC auf demselben. Es wird, wie der anliegende 
Plan ersichtlich macht, auf den, es mit rother Farve eingezeichnet ist, 
von einem städtischen Grundstück begrenzt. Seine Größe beträgt 
4 200 gm, wovon 153 gm Borgartenland bilden. Wir haben ge 
glaubt, die Kaufofferte in ernstliche Erwägung ziehen zu sollen, weil 
daß Grundstück, wie ein Blick auf den Plan lehrt, vorzüglich geeignet 
ist, den angrenzenden städtischen Grundbesitz in vortheilhaftcr Weise 
zu ergänzen und überhaupt erst nutzbar zu niachen, und weil dasselbe 
in Verbindung mit dem benachbarten Terrain der Stadtgemeinde 
nach Forni und Ausdehnung zu mannigfachen städtischen Zwecken 
eventuell auch zur baustcllenniäßigen Wiederveräußernng sehr geeignet 
erscheint. 
Der Kaufpreis ist nach eingehender Verhandlung seitens der 
Verkäufer von ursprünglich geforderten 175 000 JC auf 165 000 JC, 
das sind pro Quadratmeter 39,M »«, ermäßigt worden. Diesen Preis 
halte» wir, ebenso wie unsere Grundeigeuthums-Deputation, für an- 
geniessen und sind bereit, für denselben das Grundstück zu erwerben, 
. Benierkt wird dabei, daß auf deni Grundstück 4 412,82 JC 
Straßenregulirungskosten der Koloniestraße haften. 
Wir ersuchen uni folgende Beschlußfassung: 
Die Stadtverorduetcu-Versammlung erklärt sich mit dem 
Ankauf des Grundstücks Kolonicstraße 145 und Schweden- 
straße 6, Bd. 2, Bl, Nr, 134» des Grundbuchs von den 
Umgebungen im Kreise Nieder-Barnim, zum Preise von 
165 000 JC einverstanden. 
Den Kaufpreis soll der Grundstücks-Eriverbungs-Fonds zahlen. 
Eine Ucbersichtskarte, auf welcher das Grundstück wie auf dem 
Lageplan, roth eingezeichnet ist, fügen wir ebenfalls bei. 
Berlin, den 14. November 1900. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt 
Kirschner. 
116». Vorlage (J.-Nr. 15 816 B. II. 00) - zur Beschluff- 
faffnng —, betreffend den Erwerb von Straffenland 
für die Zufahrtsstraffcn zu der geplanten Brücke im 
Zuge der verlängerten Manteuffelstraffe. 
Auf Ersuchen der Stadtverordueteu-Versammluug vom 25, Januar 
1900 hat die städtische Ban-Deputation, Abtheilung II — wie der 
Versammlung bereits durch Vorlage vom 1, April 1900 mitgetheilt 
worden ist —, wegen Erwerb des Straßeulaudes für die Zufahrts 
straßen zu der geplanten Brücke im Zuge der verlängerien Manteuffel- 
straße mit den in Betracht kommenden Eigenthümern verhandelt. 
Die Verhandlungen konnten aber nicht auf de» Erwerb des 
Straßenlandes beschränkt werden, da die Straßenfluchteu durch den 
Brückenbau überschritten werden, weil die Widerlager (Laudpfeiler der 
Brücke) zum Theil in den Grund und Boden der anliegenden Ufer- 
grundstücke gelegt werden müssen. 
Das Ergebniß der Verhandlungen mit den einzelnen Eigen 
thümern ist folgendes: 
1. Auf dem rechten Ufer kommt lediglich das mit Wohn- und 
Fabrikgebäuden bebaute Grundstück von Max Franke, Mühlen 
straße 47/48, Fruchtstraße 1/2, in Frage. 
Von ihni werden für Straßenzwecke 1116 qm gebraucht: außer 
dem kommt das Grundstück für den Landpfeiler in Betracht. 
Franke fordert für das ganze 6 009 qm große Grundstück bei 
Pfand- und lastenfreier Auflassung am I. April 1901 miethsfrei und 
frei von Gebäuden 226^6 für 1 qm, also insgesammt 1 132 043./«. 
Das Straßeulaud von 1115 qm will er für den Preis von 
270000./«) also 242,21 ^« für 1 qm unter denselben Voraussetzungen 
überlassen. 
Ferner bietet er einen am Waffer gelegenen, auf beiliegender 
Karte mit a, b, c, d, a umschriebenen Theil seines Grundstücks, etwa 
1025 qm, zum Preise von 226 JC für 1 qm, also im Gesammt- 
betrage für 231650 JC unter denselben Bedingungen, wie beim 
ganzen Grundstück zum Kauf au. In diese Fläche würde ein Theil 
des Laudpfeilers zu liegen kommen. 
Die Verkaufsförderungen Franke's für Straßenland und 
Pfeilergelände niüffeu als angemessen bezeichnet werden. 
Es ist dabei zu berücksichtigen, daß im Falle der Enteignung der 
Werth beinahe der gesammten Baulichkeiten ersetzt werden müßte, 
weil sie fast sämmtlich von der Bauflucht durchschnitten werden. Auf 
Verlangen des Eigenthümers müßte auch die gesammte äußerst un 
günstig gestaltete Bodenfläche der angeschnittenen Gebäude über- 
nommen und ihm außerdem der etwaige Minderwerth des durch die 
Uebernahme der Gebäudegrundflächen entwertheten Restgrundstücks 
ersetzt werden. 
Wir empfehlen deshalb den Erwerb des Straßenlandes zu dem 
geforderten Preise und bemerken dabei, daß durch die Verlegung der 
Straße eine der zu erwerbenden gleich große Fläche des bisherigen 
Straßeulaudes frei werden und voraussichtlich von der Verwaltung 
der städtischen Gaswerke erworben werden wird. 
Von der Uebernahme des gesammten Grundstücks wollen wir 
jedoch wegen der Höhe des Objektes und da wir einen besonderen 
Vortheil in der Uevernahnie des Gesammtgriindstücks nicht erblicken, 
zur Zeit auch keine Verwendung für das ganze Grundstück haben, 
absehen. 
Mit Rücksicht auf die durch die Laudpfeiler (Widerlager) der 
Brücke gebotene Ueberschreitung der Baufluchtlinie haben wir ferner 
den Erwerb der am Wasser gelegenen Fläche von zirka 1 025 qm ins 
Auge gefaßt. Der hierfür geforderte Preis erscheint gegenüber dem 
für das ganze Grundstück geforderten gleichen Preis mit Rücksicht 
darauf, daß durch den Erwerb dieser Fläche das Restgrnndstück vom 
Wasser abgeschnitten wird und weil dadurch das langwierige Ent- 
eigiiungsverfahren erspart wird, welches zu einer unverhältnißmäßigen 
Entschädigung führen würde, wie schon bemerkt ist, angemessen. 
Die Fläche würde im städtischen Besitz Verwendung für eine in 
dortiger Gegend wünschenswerthc Ladegelegenheit finden, aber auch 
niit Rücksicht auf ihre günstige Lage und auf die in Folge des 
Brückenbaues mit Sicherheit zu erwartende Werthsteigerung wohl zu 
eineni die Kaufsumme übersteigenden Preise veräußert werden können
	        

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