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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 41.1914 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 41.1914 (Public Domain)

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Weitere Titel:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Erscheinungsverlauf:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Spätere Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1920
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14232997
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Nr. 103

Schnellzugriff

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  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 41.1914 (Public Domain)
  • No. 2, 15.01.1914
  • No. 3, 29.01.1914
  • No. 4, 05.02.1914
  • No. 5, 12.02.1914
  • No. 6, 19.02.1914
  • No. 7, 26.02.1914
  • No. 8, 05.03.1914
  • No. 9, 12.03.1914
  • No. 10, 19.03.1914
  • No. 11, 24.03.1914
  • No. 12, 26.03.1914
  • No. 13, 02.04.1914
  • No. 14, 23.04.1914
  • No. 15, 30.04.1914
  • No. 16, 07.05.1914
  • No. 17, 20.05.1914
  • No. 18, 04.06.1914
  • No. 19, 11.06.1914
  • No. 20, 18.06.1914
  • No. 21, 25.06.1914
  • No. 22, 06.08.1914
  • No. 23, 13.08.1914
  • No. 24, 20.08.1914
  • No. 25, 27.08.1914
  • No. 26, 03.09.1914
  • No. 27, 10.09.1914
  • No. 28, 24.09.1914
  • No. 29, 08.10.1914
  • No. 30, 15.10.1914
  • No. 31, 29.10.1914
  • No. 32, 12.11.1914
  • No. 33, 19.11.1914
  • No. 34, 03.12.1914
  • No. 35, 17.12.1914
  • No. 36, 30.12.1914

Volltext

Stadtv . -Vers Si uns dec Magisirals abgegebe-nen Erkläruugen uus zu einer änderung unseres im Ausschusse eingenommenen Stand- ktes bringen könue. Ich halte die Situation nicht für -ben , von diesem Beschlusse des Aussch sses abzugehen . nn die Versammlung uugeachtet der hier abgegebenen Er- -uugen möglichst einmütig das zum Beschluß erhebt, was Ausschuß nach sehr eingehender Beratung beschlossen hat, .iegt darin die Kundgebung der Versammlnng, daß sie auf Standpunkte steht, daß allerdings die volloertige Mit- knng der Frauen iu der Form der stimmberechtigten Mit- der erwünscht sei, nnd ich hoffe doch, daß diese Kund- mg der Versammlung den Magistrat, der 'v or der atung der Versammlung Stellmg gen ommen hat, zu er- ter Erwägung führen wird . Rechtsfragen sind im allge - nen zweifelhaft, uud uan pflegt z sageu , daß, wo zwei isten sind , drei verschiedene Ansichten vertreten zu . scin en . Das gilt vom Gebiete des Zivilrechtes , md jeder nns hat da wohl schon die entsprechenden Erfahruugen acht ; es gilt noch ungleich mehr vom Gebiete des öffent- m Rechtes . Aber ich denke, wir wollen recht sroh sein , daß da nicht die Möglichkeit oder gar die Notivendigkeit bietet , auf dem Gebiete des Zivilrechtes, alle Dinge in formaler iehung bis auf die Spitze zu treiben . In diesem Sinne möchte ich nnr mit zwei Worten da - s hinweisen, daß auch die Armendirektion keineswegs als mtation im Sinne des Aussührungsgesetzes zum Unter- ungswohnsitzgesetz ins Leben gerufen ist, und daß man es stens für notwendig halten kann , die Waisenverwaltung Deputation im Siune des Ausführnngsgesetzes ausdrück- statuieren .zu In letzter Linie möchte ich doch betonen , daß die Für- eerziehung nach der ganzen Struktur der Verwaltung an e andere Stelle gehört als an die mit der Jugenderziehnng, :ge und -nusbildung befaßte , also a uf gleichem Gebiete e Waisenverwaltung, daß die Fürsorgeerziehung ' ferner eswegs eine der Aufgaben darstellt, die sich aus den Be- mungen der Städteordnnng ergeben . Die Fürsorge- hung ist keine Aulgabe, die durch die Städteorduung uns :wiesen ist , und gerade dieses Argument dürfte auch bei . Beratungen des Magistrats erneut mit erwogen werden sen . Ich habe Sie arso zu bitteu , bei dem Ausschußantrag zu , leiben. Stadlverordneter Cassel (persönliche Bemerkung) : ine Herren, mir ist mitgeteilt, daß Herr Kollege Rosenow irt hat , er habe mich so verstanden, als hätte ich gesagt , bäte, für de Ausschußantrag zu stimmen . Das habe durchaus nicht getan . Ich bleibe bei dem , was ich zu ang gesagt habe , daß wir gegen den Ausschußantrag men . Ich habe nur gebeten , für den Fall der Annahme Ausschußantrages jedenfalls bei der ' Haltung des Magi - s für unsern Antrag zu stimmen . Vorsteher Michelct : Zum Antrag Cassel ist ein nendement gestellt, wie ich annehme, zum zweiten Teil Antrages ; der soll lauten : ie Versammlung ersucht ferner den Magistrat, zur Ver - altung des Fürsorgewesens Frauen, un kommt der Zusatz -- nd zwar drei, als nicht stmmberechtigte Mitglieder hin- zuziehen . Stadlverordneter Cassel (zur Geschäftsordunng) : Ich be, daß der Antrag nicht zum zweiten Absatz gestellt ist , ern zum ersten , zur Armenverwaltnng . Stadtverordneter Dr. Rosenseld (zur Geschäfts- nmg) : Meine Herren, wir haben unsern Antrag so ge- t , daß iu jeder Verwaltung drei Frauen sitzen sollen , daß sich unser Antrag, wie ich ihn gestellt habe, sowohl den ersten wie auf den zweiten Absatz bezieht. (Die Versammlung beschließt nach den Anträgen des Aus- fes, des Stadtve.rordneten Ca ssel und des Stadtverord - st Dr . Rosenfeld, wie folgt In Erledigung des Antrages der Stadtvero rdneten Dü- . ng und Genossen : zu beschließen : die Versammlung ersucht den Magistrat, einer Vermehrung der Waisendeputation .um 2 durch Bürgerdeputierte zu besetzende Stellen zuzustimmen schließt die Versammlung nach erfolgter Berichterstattung s zur Vorberatung des Antrages eingeseen Ausschusses, 141ng am 9. äz 1914. . den Magistrat zn ersnchen , eiuer Vermehrnng der Waiseu- . deputation um drei Mitglieder znznstimmen . Weiter beschließt die Versannnlung für den Fall, daß der Magistrat den vorerwähnten von - ihr angenommenen Ausschußantrag ablehnt, den Magistrat zu ersuchen, unter Abänderung der bestehenden Organisation die Waisenpflege durch eine besondere selbständige Abteilung der Armendirek- tion verwalten zu lassen , derart, daß auch Frauen , und zwar drei , als stimmberechtigte Mitglieder derselben ge- wählt werdeu können . Die Versammlnng ersucht ferner , der Magistrat wolle znr Verwaltmg des Fürsorgewesens Frauen, md zwar drei, als nicht stimmberechtigte Mitglieder hinzuziehen . ) l Vorstehcr Michelet : Meine Herren , erlauben Sie 'mir, Sie daraus aufmerksam zu machen , daß , wie mir mit- geteilt worden ist, wenn wir den Etat nicht bald zu Ende bringen können, dies für die Stadtkasse einen Ausfall von einigen Hunderttausend Mark nach sich ziehen würde . Ich . möchte bitten , ohue da ß ich irgeudeinen Herren beschränken will, wenn irgend möglich, in den Ausführuugen darauf Rücksicht nehmen zu wollen . Fünfter Gegeustand der Tagesordnung : Vo rlage znr Veschlußsassung -- über die für das Ctatsjahr 1914 erforderlichen Vauansführungen in den stüdtischen Gaswerkeu und am Gasrohrnetz . Vorlage 19l . (Die Versammlung beschließt nach dem Antrage des . -- Magistrats , wie folgt Die Versammlung genehmigt die für die städtischen Gas- werke geplanten Bauten und Neubeschassungen im Gesamt- betrage von 2 463 400 ,M nach Maßgabe der eingereichten Berichte, Zeichnungen und Kostenanschläge ; sie ist damit einverstanden, daß von den genannten Kosten 1 000 000 M dem Etat 1914 entnonnnen und die Bauarbeiten selbst so- fort nach Ausspruch der Genehmignng in Angriff genommen werden . ) Sechster Gegenstand der Tagesordnug : Vorlage -- zur Beschlußfassnng -- über den Etat der Wilhelm und Ida Becker-Stiftung (Vlindenheim) für das Etatsjahr 1914. Vorlage 192 . Meine Herren , diesen Etat haben wir in der Regel en bloc angenommen ; ich stelle auch für dieses .. Jahr. diesen Antrag . 'Die Versammlung beschließt demgeuäß . ) . Siebenter Gegenstand der Tagesordnung : Vorlage zur Veschlußfassung -- über den Etat der Kösterschen Stiflung für das Etaröjahr 1014. -- Vorlage 193 . Für diesen Etat stelle ich denselben Antrag . 'Die Versammlung beschließt demgemäß . ' Achter Gegenstaud der Tagesordnmg : Vorlage znr Beschlußfassung - über den .Etat der Belohnnugs- und nnterstützmgsanstalt für das Ge - ssnde zu Verlin für das Etatsjahr 1914. -- Vor- 195 .lage Auch hierzu stelle ich denselben Antrag. 'Die Verjamulung beschließt demgemäß . ) --. . Neunter Gegenstaud der Tagesorduung : Vorlage - zur Veschlußfassung über die Ve - freiung der an den Lehranstalten vertretungsweise beschüftigten anstellungsfähigen Kandidaten des höheren Lehramts von der Krankenversicherungs- pflicht . -- Vorlage 198 . (Die Versanunlung beschließt nach dem Antrage des ) Magistrats , wie folgt : 1 Die Versammlung ist damit einverstanden, daß den an den höheren Lehranstalten vertretungsweise beschäftigten anstellungsfähigen Kandldaten des höheren Lehramts, so- weit sie nach § 165 der Reichsversicherungsordnung der Krankenversicherungspflicht unterliegen, wahlweise nach der Bestimmung des Magistrats entweder Krankenhilfe in Höhe und Dauer der Regelleistungen der Krankenkasse oder für die gleiche Zeit Anspruch auf den 11/fachen Betrag des Kranken- geldes geweisiet wird.) --

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