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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1945 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1945 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Unterreihe:
Teil 3-5
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Haupthochbauamt, Hauptplanungsamt
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Haupttiefbauamt, Stadtentwässerungsanstalt, Straßenreinigungsanstalt, Müllbeseitigungsanstalt
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Baupolizei, Feuerschutzpolizei
Erschienen:
Berlin 1945
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1945
ZDB-ID:
3060914-8 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 3, Haupthochbauamt, Hauptplanungsamt
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 4, Haupttiefbauamt, Stadtentwässerungsanstalt, Straßenreinigungsanstalt, Müllbeseitigungsanstalt
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 5, Baupolizei, Feuerschutzpolizei
Spätere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1945
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Fußnote:
Fehlende Seiten: 11-24
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15428982
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
5. Januar 1945
Erschienen:
, 1945-01-05

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1945 (Public Domain)
  • 5. Januar 1945
  • 12. Januar 1945
  • 26. Januar 1945
  • 2. Februar 1945
  • 29. März 1945

Volltext

Seite 2 
Nr. 3 
$% Grundsätzen sparsamer und wirtschaßglicher Be- 
Prei für R \Teist triebsführung entsprechen. Soweit: durch den 
rel8E ür Regel eh® ungen Reichskommissar für die Preisbildung oder die 
a) Für ‚Regeheistungen bei Neusetzungen, Um- von ihm beauftragten Stellen für einzelne Leistun- 
setzungen und Reparaturen dürfen höchstens die gen Höchstfertigungszeiten vorgeschrieben wer“ 
Preise berechnet werden, die in den durch die Preis- den, dürfen sie nur dann angesetzt werden, wenn 
überwachungsstellen für ihren Bezirk erlassenen oder der Betrieb mit geringeren Zeiten nicht sein Aus- 
noch zu erlassenden Höchstpreislisten zugelassen sind. langen finden kann. 
(2) Für Arbeiten, die mit Regelleistungen Ver“ 2. Der Stundenverrechnungspreis umfaßt den Ferti- 
gleichbar sind, dürfen höchstens ‚Preise berechnet gungslohn, die gesamten sozialen Aufwendungen, 
werden, die den Höchstpreisen für Regelleistungen die anfallenden Gemeinkosten einschließlich des 
unter Berücksichtigung der Kostenabweichungen ent- Entgeltes des Handwerksmeisters für Leitung und 
sprechen. Überwachung Seines Betriebes, Wagnis und Ge- 
83 winn sowie die Umsatzsteuer. 
—_ . va 8.» Die Stundenverrechnungspreise dürfen höchstens 
Zukalkulierende Pre/s® mit den Werten der folgenden: Tabelle berechnet 
Soweit Regelleistungspreise nach 8 2 nicht fest- werden. 
gesetzt oder Vergleichspreise nicht zu ermitteln sind, I 2 
gelten für Ofensetzerarbeiten im Leistungsvertrage Gesetzlich Sıundenverrechnungspreis im Rpl. 
die Preiserrechnungsvorschriften der &8 4 bis 6. TEN ERICH a) bei Lieferung der bb) bei Lieferung der 
tundenlohn Werkstoffe durch Werkstoffe ourch 
Sa Ppf. den Unternehmer den Aufıraggeber 
Preisberechnung: bis 60 115 130 n 
3 . 5 bis % 
Der Preis für die im 8 3 angeführten Arbeiten ist 61—70 425 140 
im Wege einer Vorkalkulation Zu berechnen, die min- En 
destens folgendermaßen ZU gliedern ist: 71—80 140 150 
A. Verrechnungspreise der verwendeten Werkstoffe 81—90 150 165 
(Materialien). 91—100 160 175 
B. Stundenverrechnungspreise. 101—110 170 185 
CC Verrechnungspreise der durch den Handwerker 111—120 185 200 
gelieferten ‘Einrichtungsgegenstände. 121—130 195 20 
»: VerreChmneSPr es der Nachunternehmerlei- 131 u. darüber , 205 220 
nn . 
LLL_ ] Der. Ermittlung der Stundenverrechnungspreise 
Angebotspreis. sind die gesetzlich zulässigen MOhnn zugrunde zu 
85 legen. Als solche gelten nur | ;e Löhne, die den 
Zweiten Durchführungsbestimmungen zum Ab- 
Ansatz der Pr eisbestandteile ha j30 SOLL Sa a KWVO vom 12. Ok- 
“ m Aeri N tober 1% 1 I, S. 2028 entsprechen. Sobald 
teil ET ve NEON der m f EEE Bestand- die Löhne durch eihe Tarifordnung oder sonslı8° 
eile des Angebotspreises 81! 19 gendeS: Anordnung des zuständigen Reichs- oder Sonder- 
Zu A. Verrechnungspreis®e der ver- treubändern. GET L en a Ge0rdN werden, 
SO ) sind der. Ermittlung der tundenverrechnungs- 
wendet.) Werkstoffe Ma ke rialien) preise grundsätzlich die: neuen Löhne zugrunde 
Werkstoffe (Materialien) sind die unmittelbar in zu legen. Wenn jedoch. die am ‚Stichtag des Lohn- 
die Leistung eingehenden Stoffe. stopps (16. Oktober 1939) zulässigerweise gezahlien 
Sie dürfen nur in den Mengen angesetzt werden, Löhne über den neuE? ‚Tariflöhnen liegen, 590 
die den Grundsätzen Sparsamer und wirtschaft- dürfen die Betriebe die Stopplöhne, solange SIE 
licher Betriebsführung entsprechen. Der Verar- diese jortzahlen dürfen, auch der Ermitthung der 
beitungsverlust (Bruch, Verhau u: a’) darf beim Stundenverrechnungspr@1s® zugrunde Me Hal 
Mengenansatz in angemessenem Umfange jedoch der zuständige Reichstreuhänder ım inZelfalle 
höchstens mit 3 v.H. berücksichtigt werden. ob DEKOR. OB BenCDME0 m dar An On 
Der für die Werkstoffe (Materialien zulässige öhungsbetrag ohne vornen8t ‚usnahmebe Wil! 
Verrechnungspreis One de En Mtahdepreis gung durch die zuständige Preisüberwachungs- 
An nr nt \ / 5 stelle nicht berücksichtigt werden. Leistungszu- 
(Einkaufspreis abzüglich aller Rabatte, jedoch en CE } 
fr Jagen dürfen berücksichtigt werden, wenn sie be- 
ünter Belassung des assenskontos_ und des Um- ; Aa 
Rich: A reits am 16. Oktober 1939 zulässigerwelse bezahlt 
satzbonus und zuzüglich der unmittelbaren Be- A ) n 
h a . worden sind. Erst nach ‚dem Inkrafttreten des 
zugskosten wie Fracht, Rollgeld usw. bis zum © ; m 
Lager des Handwerkers und der Auf- und Ablade- Lohnstopps gewährle Leistungszulagen dürfen 
jöhne) — sowie einen‘ Zuschlag: von höchstens nur berücksichtigt werden, wenn ihnen eine ent- 
20 v.H. des Einstandspreises zur Abgeltung der sprechend, höhere Leistung gegenübersteht. 
Transportkosten der Werkstoffe vom Lager des 5. Mehrarbeits- (Überstunden-, Sonntags-, . Feier-e 
Handwerkers auf die Baustelle, der mit der Be- tags- und Nachtarbeits-)zuschläge sowie die Er- 
schaffung, Lagerung und +Verwaultung zusammen- schwerniszuschläge dürfen mit den in den Tarif- 
hängenden Gemeinkosten, für, Wagnis und Ge- ordnungen festgelegten Hundertsätzen auf: die 
winn sowie für die Umsatzsteuer, Bei Anlieferung Stundenverrechnungspreise aufgeschlagen werden; 
der Werkstoffe unmittelbar zur Baustelle dar wenn der Auftraggeber bei Abgabe des Angebotes 
der Zuschlag auf den Einstandspreis, d. i. der auf den Ansatz von Mehrarbeitsstunden aufmerkK- 
Netto-Einkaufspreis frei Baustelle unter ‘Belas- sam gemacht wurde und dazu sein Einverständnis 
sung des Kassenskontos und des Umsatzbonus und gegeben hat. ; 
DE der Abladelöhne, höchstens 10 v.H. be- g Bei Akkordleistungen dürfen der Ermittlung der 
; Stundenverrechnun ES PEN nr ar Aerden 
) ; gelegt werden je höchstens v.H. über den 
m B. StundenvVOIr® ch nungspre}1s® gesetzlich zulässigen Zeitlöhnen liegen, und zwar 
Bei der Errechnung des Angebotspreises dürfen auch nur dann, wenn ‚den höheren Ansätzen eine 
nur Fertigungszeiten angesetzt werden, die den nachweislich höhere Leistung als sie im Stunden-
	        

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