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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1925 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1925 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Fontane, Theodor
Titel:
Unterm Birnbaum / Theodor Fontane
Erschienen:
Berlin, 1885
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Stiftung Stadtmuseum Berlin, 2019
Umfang:
381 Blatt + 24 Umschlagblatt
Fußnote:
Entstehungszeit: 1883-1885
Eigenhändig mit eigenhändigen Korrekturen, Tinte, Blei-, Blaustift
Dewey-Dezimalklassifikation:
830 Deutsche Literatur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15380686
Sammlung:
Sammlung Fontane
Standort der Druckausgabe:
Stiftung Stadtmuseum Berlin
Signatur:
V 67/866
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
1. Kapitel

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1925 (Public Domain)
  • No. 1 (1-29), 2. Januar 1925
  • No. 2 (30-46), 9. Januar 1925
  • No. 3 (47-65), 16. Januar 1925
  • Anlage: (66-67.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 16. Januar 1925
  • No. 4 (68-92), 23. Januar 1925
  • Anlage: (43-44.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 23. Januar 1925
  • No. 5 (98-113), 30. Januar 1925
  • Anlage: (114-115.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 30. Januar 1925
  • No. 6 (116), 2. Februar 1925
  • No. 7 (117-132), 6. Februar 1925
  • No. 8 (133-153), 13. Februar 1925
  • No. 9 (155-166), 20. Februar 1925
  • No. 10 (167-179), 27. Februar 1925
  • No. 11 (180-202), 6. März 1925
  • No. 12 (203-218), 13. März 1925
  • Anlage: (219-22.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 13. März 1925
  • No. 13 (221-241), 27. März 1925
  • Anlage: (242-244.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 27. März 1925
  • No. 14 (245-271), 3. April 1925
  • Anlage: (272.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 3. April 1925
  • No. 15 (273-293), 9. April 1925
  • Anlage: (294.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 9. April 1925
  • No. 16 (295-322), 24. April 1925
  • Anlage: (323.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. April 1925
  • No. 17 (324-339), 1. Mai 1925
  • Anlage: (340-342.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 1. Mai 1925
  • No. 18 (343-363), 8. Mai 1925
  • No. 19 (364-385), 15. Mai 1925
  • No. 20 (386-401), 29. Mai 1925
  • Anlage: (402.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 29. Mai 1925
  • No. 21 (403-415), 5. Juni 1925
  • Anlage: (416-418.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 5. Juni 1925
  • No. 22 (419-434), 12. Juni 1925
  • Anlage: (435.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 12. Juni 1925
  • No. 23 (436), 19. Juni 1925
  • No. 24 (437-461), 19. Juni 1925
  • No. 25 (462), 20. Juni 1925
  • No. 26 (463-490), 26. Juni 1925
  • Anlage: (491-492.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 26. Juni 1925
  • No. 27 (493-579), 3. September 1925
  • Anlage: (580-581.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 3. September 1925
  • No. 28 (582-613), 1925/09/18
  • Anlage: (614-615.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 18 September 1925
  • No. 29 (616-634), 1925/09/25
  • No. 30 (635-647), 1925/10/02
  • No. 31 (648-666), 1925/10/09
  • Anlage: (667-668.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 9. Oktober 1925
  • No. 32 (669-670), 1925/10/23
  • Anlage: (671-672.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind,23. Oktober 1925
  • No. 33 (673-716), 1925/11/20
  • Anlage: (717-724.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, , 20. November 1925
  • No. 34 (725-750), 1925/11/27
  • No. 35 (751-768), 1925/12/04
  • No. 36 (769-801), 1925/12/11

Volltext

145 
im Grundbuche von Frohnau Band 25, Blatt 617, 
verzeichnet, in Größe von 2200 qm zum Preise von 
6 cM (sechs Mark) für das qm sowie Zahlung der 
Nebenkosten aus dem Grunderwerbsstock einverstanden 
und genehmigt das Verkaufsangebot vom 30. Januar 
1925. 
Berlin, den 7. April 1925. 
Magistrat. 
Büß. S ch ü n i n g. 
St. V. 25. — B. III. 2. Bez. 20. 
304. Dringlichkeitsvorlage (Tief. I. A. 3) — zur Be 
schlußfassung — betr. Aufhebung der Fluchtlinien 
der Straße 1 und der Eichenstraße zwischen Hosf- 
mannstraßc und der Spree im Bezirksamt 
Treptow. 
Das Bezirksantt Treptow hat am 4. April 1925 
mit der Allgemeinen Berliner Omnibus Aktiengesell 
schaft (ABOAG) vorbehaltlich der Zustimmung der 
Städtischen Körperschaften einen Bertrag betr. Auf 
hebung der Fluchtlinien der Straße 1 und der Eichen 
straße zwischen Hoffmannstraßc und.der Spree abge 
schlossen. Die Gesellschaft bietet der Stadt als Gegen 
leistung für die von der Stadt zu betreibende Aus 
hebung der vorbezeichnctcn Fluchtlinien: 
1. die kostenlose Uebereignung des Straßenlandes 
der projektierten Straße 100, 
2. als Entgelt für die Durchführung des Flucht 
linienverfahrens einmalige Zahlung von 100 000 
Mark, im Falle eines Weiterverkaufs ihres Grund 
stücks die Zahlung von weiteren 100 000 M, 
3. die Herstellung der Straße 100 auf ihre Kosten, 
4. als Abfindung für Ablösung der Unterhaltung der 
.Straße 100 eine Zahlung von 10 000 Jt, 
5. als Beitrag zu den Kosten der Umpflasterung der 
Eichenstraße und des Einbaus der Entwässerung 
25 000 Jl, endlich 
6. die einmaligen Anschlußgebühren für Schmupwcn- 
serleitung und den einmaligen Beitrag zur Regen 
wasserleitung für die Front an der aufzuhebenden 
Straße 1 — ca. 230 m — gemäß den bestehenden 
Ordnungen und Ortsgesetz. Ferner bedürfen Ent 
würfe zu Neubauprojekten für die Front nach 
dem Schlesischen Busche der Zustimmung des 
Magistrats. 
Die Beschlüsse der Tiefbaudcpurativn vom 13. März 
1925 und des Magistrats vom 18. März 1925 sind be 
reits im Vertrage enthalten, der als sehr vorteilhaft zur 
Annahme empfohlen wird. 
Wir bitten zu beschließen: 
Die Versammlung ist mit der Aufhebung der 
Fluchtlinien der Straße 1 und der Eichenstraße zwi 
schen Hoffmannstraßc und der Spree einverstanden 
und genehmigt den vom Bezirksamt Treptow mir 
der Allgemeinen Berliner Omnibus-Aktiengesellschaft 
abgeschlossenen Bertrag vom 4. April 1925. 
Berlin, den 9. April 1925. 
Magistrat. 
B ö ß. S ch ü n i ii fl. 
St. V. 25. — B. III. 2. Bez. 15. 
Zu 304. 
Zwischen der Stadt Berlin, vertreten durch das 
Bezirksamt Treptow, 
einerseits, 
und 
der Allgemeinen Berliner Omnibus-Aktiengesell 
schaft in Berlin W, 8, Krausenstraße 10, im fol 
genden auch kurz „Aboag" genannt, 
andererseits, 
wird folgender 
Vertrag 
geschlossen, indem folgendes vorausgeschickt ivird: 
Die Allgemeine Berliner Omnibus-Aktiengescll- 
schaft beabsichtigt, das bisher der Karl Beermann, 
Grundstücksvcrwertungsgesellschaft in Liqu., gehörige, 
im Grundbuche von Berlin-Treptow Band 6, Blatt 
264 eingetragene Grundstück Bor dem Schlesischen Tor 
käuflich zu erwerben. Ein Teil der aus diesem Grund 
stücke errichteten Baulichkeiten steht auf bcbauungs- 
planmäßig ausgewiesenem Straßenland der Straße I 
und der Eichenstraße. Die Aboag hat ein Interesse 
daran, daß zur weitmöglichsten wirtschaftlichen Aus 
nutzung des Grundstücks die Baufluchtlinien der 
Straße l und der Eichenstraße aufgehoben werden. 
8 1. 
Die Aboag leistet der Stadt Berlin Gewähr da 
für, daß das auf dem angehefteten Lageplanc des 
Bezirksvermessungsamtes Treptow vom 9. Februar 
1925 Nr. C II a 6 ausgewiesene Straßenland der pro 
jektierten Straße 100, umschrieben mit den Buchstaben 
a b c (1 a von rund 575 qm Größe, und der Teilfläche 
der Eichenstraße, umschrieben mit den Buchstaben 
e f g h e, Von rund 55 qm Größe, unentgeltlich, kosten-, 
lasten- und pfandfrei in das Eigentum der Stadt 
Berlin übergeht. Zu diesem Zwecke hat die Aboag der 
Stadt Berlin bereits einen Vertragsantrag in urkund 
licher Form gemacht. 
8 2. 
Die Stadt Berlin ist verpflichtet, das Ver 
fahren über die förmliche Aufhebung der Flucht 
linien der Straße 1 und der Eichenstraße 
zwischen der Hoffmannstraßc und der Spree sowie 
über die förmliche Feststellung der Fluchtlinien der 
Straße 100 einzuleiten und, soweit sie nach den be 
stehenden Gesetzen dafür zuständig ist, durchzuführen. 
Führt das Verfahren nicht zur Aufhebung bezw. 
Aenderung der Fluchtlinien, so verliert der Vertrag 
seine Gültigkeit. Die Aboag ist jedoch verpflichtet, der 
Stadt die entstandenen Unkosten zu erstatten. 
8 3. 
Tie Aboag verpflichtet sich dagegen, Einwendun- 
gen gegen die geplante Fluchtlinienänderung in dem 
förmlichen Verfahren nicht zu erheben und die Stadt 
Berlin von allen Auflagen, Ersatzforderungen, Schcr 
densersatzansprüchen und dergleichen, die aus Anlaß 
der Fluchtlinienänderung gegen diese etwa erhoben 
werden sollten, zu befreien. Von Dritten gegen die 
Stadt aus diesem Anlaß angestrengte Prozesse ist sie 
verpflichtet, an deren Stelle zu übernehmen und der 
Stadt etwaige durch vorläufige Wahrnehmung der 
Rechte im Rechtsstreit entstandene Kosten zu erstatten. 
Sie verpflichtet sich ferner, als Entgelt für die ihr 
durch die Fluchtlinienänderung entstehenden besonderen 
wirtschaftlichen Vorteile innerhalb 14 Tagen nach Ge 
nehmigung des Vertrages durch die städtischen Körper 
schäften an die Bezirkskassc in Berlin-Treptow dem 
Betrag von 100 000 R.M., in Worten: „Einhundcrt- 
tausend Reichsmark", zu zahlen. 
Bei Weiterverkauf des Grundstücks hat die Aboag 
an die Stadt weitere 100 000 R.M., in Worten: „Ein 
hunderttausend Reichsmark", zu zahlen bezw. bei Wer 
terverkauf von Teilen des Grundstücks Teilbeträge 
dieser Nachzahlung nach dem Verhältnis der verkauf 
ten Teilfläche zur Gesamtfläche des Grundstücks. 
8 4. 
Die Stadt Berlin wird die Straße 100 auf der 
Strecke von der Treptower Chaussee bis zur Linie b c 
des angehefteten Lageplanes C II a 6 nach Maßgabe 
des einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages 
bildenden Bauprogramms und Kostenanschlags der 
Bezirkstiefbauverwaltung Treptow vom 17. Februar 
1925 auf Kosten der Aboag endgültig Herstellen lassen. 
Die Aboag verpflichtet sich, die änschlagmäßig nach 
dem Stande der Materialien und Löhne vom 17. Febr. 
1925 auf 17 000 R.M., in Worten: „Siebzehntausend 
Reichsmark", ermittelten Kosten der Straßenherstellung 
innerhalb 14 Tagen nach Genehmigung des Vertrages 
durch die städtischen Körperschaften an die Bezirkskasse 
Treptow einzuzahlen und einen sich bei der Schluß 
abrechnung etwa ergebenden Fehlbetrag nachzuzahlen. 
Die Aboag hat diesen Teil der Straße 100 dauernd 
auf ihre Kosten zu unterhalten, zu beleuchten und zu 
reinigen bezw. die Kosten hierfür zu erstatten. 
Tie Verpflichtung zur dauernden Unterhaltung, 
Beleuchtung und Reinigung des Straßenteils löst die 
Aboag durch Zahlung einer einmaligen Abfindungs-
	        

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