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Bericht des Oberbürgermeisters Kirschner an den Minister des Innern / Kirschner, K. A. Martin (Public Domain)

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Full text: Bericht des Oberbürgermeisters Kirschner an den Minister des Innern / Kirschner, K. A. Martin (Public Domain)

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Monograph

Author:
Blenck, Emil
Title:
Das Königliche statistische Bureau in Berlin beim Eintritte in sein neuntes Jahrzehnt / von E. Blenck
Publication:
Berlin: Verl. des Königlichen statistischen Bureaus, 1885
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Scope:
190 Seiten
Note:
Separatabdr. aus der Zeitschrift des Königl. preuss. statistischen Bureaus, 1885
Berlin:
B 775 Staat. Politik. Verwaltung: Reichs- und Bundesbehörden. Behörden der DDR. Preußische Behörden. Stiftungen
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13065664
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 775 Statist 3
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Contents

Table of contents

  • Bericht des Oberbürgermeisters Kirschner an den Minister des Innern / Kirschner, K. A. Martin (Public Domain)
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36 
und einem oder mehreren Zweckverbänden ganz oder teilweise 
übertragen werden. 
Mit jeder Absplitterung eines Zweiges der städtischen Ver- 
waltung von der durch die dazu bisher berufenen städtischen Be- 
hörden geführten eigentlichen städtischen Verwaltung verringert sich 
die Bedeutung dieser Verwaltung und das Interesse der Bürgerschaft 
an derselben. Es ist nach meiner Meinung im städtischen Inter- 
esse, vornehmlich aber im allgemeinen staatlichen Interesse dringend 
erforderlich, daß die Stadtgemeinde Berlin als ein lebendiges, 
kraftvolles, sich ständig fortentwickelndes Glied des Staats- 
organismus erhalten bleibt, weil sie nur als solches imstande 
sein wird, nicht nur die ihr bereits obliegenden Pflichten zu er- 
füllen, sondern auch den künftig an sie zustellenden Anforderungen 
zu genügen. 
Nur für kommunale Aufgaben, denen die Stadt Berlin allein 
nicht gewachsen wäre, könnte ich einen gesetzlich zu organisierenden 
Zweckverband befürworten; solche Aufgaben sind mir aber nicht 
bekannt, insbesondere dann nicht, wenn Berlin nicht weiterhin 
gehindert wird, sich in sachgemäßer Weise zu erweitern, 
Kann ich hiernach in dem mir nach dem Erlaß vom 21. No- 
vember 1905 gestellten Rahmen Vorschläge zur Beseitigung der 
aus dem Fehlen einer rechtlichen Organisation von Groß-Berlin 
sich ergebenden Mängel nicht machen, so halte ich es für meine 
Pflicht, nicht mit meiner Überzeugung zurückzuhalten, welche 
dahin geht, daß das einzig mögliche, sachgemäße und wirkungs- 
volle Mittel zur Erreichung dieses Zieles eine Kingemeindung der 
für diese Eingemeindung geeigneten Vororte Berlins in die Stadt- 
gemeinde Berlin ist. 
Die Königliche Staatsregierung hat bekanntlich diese Ein- 
gemeindung im Jahre 1891 angeregt und bis zum Jahre 1894 
betrieben. Sie muß demgemäß von der Nützlichkeit, ja der Not- 
wendigkeit der Eingemeindung, überzeugt gewesen sein. Und in 
der Tat ergibt die vorstehende Darstellung der infolge der unter- 
bliebenen verwaltungsrechtlichen Organisation von Groß-Berlin 
hervorgetretenen Mängel gleichzeitig, daß alle diese Mängel bei 
einer Einverleibung fortfallen würden. . 
Da die Königliche Staatsregierung für den auch durch den 
Erlaß vom 21. November 1905 bestätigten Wandel ihrer Auf- 
fassung bisher Gründe nicht angegeben hat, können nur die ander- 
weitig gegen eine solche Eingemeindung geltend gemachten sowie 
die etwa zu vermutenden Gründe einer Würdigung unterzoven
	        

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