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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1919 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin : für die Rechnungsjahre ... / Berlin
Erschienen:
Berlin 1921
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1854/1855-1859/1860; 1862/1863-1872; 1874-1883/1884; 1885/1886-1887/1888; 1898/1899-1913; 1915-1918/1920
Fußnote:
Jahrgang 1859/60-1886/1887 erschienen als Beilage zu: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Jahrgang 1887/1888 erschienen als Beilage zu: Gemeindeblatt der Stadt Berlin
ZDB-ID:
2899586-7 ZDB
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Kommunalwissenschaften:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1876
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Kommunalwissenschaften:
Kws 770 Verwaltung. Verwaltungswissenschaften: Verwaltungspolitik
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12918619
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
No. II. Verwaltungsbericht des Magistrats pro 1875

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1919 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichnis des 39. Jahrgangs, 1919.
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Volltext

Mt.m 
Zentralblatt der Bauverwaltuag. 
sein; es ist in der Tat beunruhigend zu sehen, daß in unserem 
Beispiel das Tageslicht erst in einer Verdünnung von rd. 1:44 an 
die beleuchtete Wandstelle gelangt. Die Abstufungen der Beleuchtung 
sind Überhaupt wesentlich größer, als sie unserem Auge erscheinen. 
Wir werden auf diesen Funkt noch zurückkomroen. 
Differenzieren wir Gleichung 4) nach x und nach y, 80 er 
halten wir i ™ - 
LU A _ 8 öh 
* ' ' ‘ ■ } 
h" ist ein Ausdruck des Beitrages, den ein Flächenelement des 
Hofes zur Beleuchtung des Wandpunktes P liefert. Ebenso wie für 
die Hofoberfläcbe, können wir für den Wandpunkt annebmen, daß 
die Lichtquelle nicht das Himmelsgewölbe, sondern die gleichmäßig 
leuchtende ebene Himmelsdecke ist. In der Tat ist die von einem 
Flächenelement dieser Himmelsdecke ausgesandte Beleuchtung des 
^ ’ Wandpunktes P dem Ausdruck ^ pro- 
1 F x* -f- y* + z* (x 3 -b y* + zy 
-) portional. Ein Vergleich dieses Wertes mit dem Ausdruck der 
Gleichung t>) ergibt die Zulässigkeit 'unserer neuert' Annahme. Wir 
müssen bei der Gleichung 6) noch etwas verweilen und sie zunächst 
geometrisch ausdeuten. In rechtwinkligen Kaumkoordinaten stellt 
sie offenbar eine von h" abhängige Schar von Flächen vierter Ordnung 
dar. Bringen wir die Flächen mit der Ebene t/ = 0 2um Schnitt, so 
erhalten wir die auf Abb. 8 dargestelite Schar von Lemniskaten, deren 
Polargleichung r 1 = ist* Bringen wir die Flächen mit der 
Ebene x = z zum Schnitt, so erhalten wir als Schnittlinien Kreise 
mit dem Halbmesser Die Ebenen v —0 und x = z sind 
2 ^2 n Ä" 
Symmetrieebenen der Flächen, ihre Schnittlinie enthält die Achsen 
der Flächen. Schneiden wir die Flächen mit der Ebene z — z Qt so er 
halten wir eine Schar von Kurven vierter Ordnung von der Gleichung 
(a > + y , + »u*)*-^r = 0- 
Diese ebenfalls in Abb. 8 veranscbaü- 
Himmdsetene 
lichten Kurven können 
wir als Kurven gleicher 
Lichtwirkung auf der 
ebenen 'Himmelsdecke 
in bez ug auf den Wand 
punkt P anseben. Um 
zu ermitteln, für welche 
Punkte h" seinen größ 
ten Wert erhält, diffe 
renzieren wir /*" ein 
mal nach x und ein 
mal nach y, setzen 
die beiden erhaltenen 
Werte h 4 " — 0 und er 
halten daraus x == 
s — und u = 0. Die- 
■ 
ser Puukt stellt den 
Punkt der größten 
Lichtwirkung auf der 
ebenen Himmelsdecke 
dar. Die Verbindungs 
linie von P mit diesem 
Punkte schneidet die 
z - Achse unter dem Win 
kel von 30°, welche 
Werte z 0 auch anneh- 
men mag (vgl. Abb. 8). 
ln der GleichungG)sind 
x und s miteinander 
vertauschbar, ohne daß 
der Wert Von h" sich 
ändert. Wir können 
deshalb die Kurven 
gleicher Lichtwirkang 
auch als Kurven glei 
cher Beleuchtung (Iso- 
photeu) auf der be 
leuchteten Hofwand 
anseken, wenn wir ais Lichtquelle ein Flächenelement der ebenen 
Himmelsdecke annehmen, das zur Hofwand ebenso liegt, wie P zur 
Himmeisdecke. 
Integriert man Gleichung 5) nach y und s, so erhält man die 
Beleuchtungsmenge für einen durch die Grenzen des Integrals zu 
bestimmenden Bereich, %. B. für ein Fenster der Hofwand und kann 
sich mit Hilfe des Satzes von der Erhaltung der Beleuchtuugsmenge 
Abb. 8. 
ein Urteil bilden, ob diese Menge für den zu erhellenden InnenrUum 
ausreicht. Näherungswerte für die Beleuchtungsmenge einer Fläche 
erhält man, indem man für den Schwerpunkt der Fläche die Be 
leuchtung ermittelt und aus dieser und der Fläche ein Vielfaches 
bildet Ist die Fläche sehr ungleichmäßig beleuchtet, was namentlich 
bei Wandteilen unter Baikonen der Fall zu sein pflegt, so zerlegt 
man zweckmäßig die Fläche in eine Anzahl Teile, deren Beleuchtung»- 
mengen man einzeln bestimmt. 
— 
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*, ,, f * i 3 
Abb. 9. Rechtecke gleicher Lichtwirkung. 
Wird das von P aus auf die ebene Himmelsdecke entworfene 
Mittenbild des Himmelsumrisses nicht durch ein Rechteck gebildet, 
so kann h durch Integration der Gleichung 6) nach x und y unter 
Einsetzung der Grenzen des Mittenbildes bestimmt werden, falls die 
Integration möglich ist. Sonst sind verschiedene Naherungsverfahren 
wie bei der Hofoberfläche möglich. Für die Anwendung des Netz 
verfahrens schlagen wir das in Abb. 9 dargestellte Netz vor, dessen 
Rechtecke je ein Tausendstel Beleuchtung ausmachen. An einem 
Beispiel sei gezeigt, wie das Netz zu gebrauchen ist. Abb.. LO stellt 
Grundriß und Schnitt eines Hofes von unregelmäßiger Gestalt dar. 
Es sei die Beleuchtung des Punktes P (im Schwerpunkt einer Fenster- 
fläche) zu bestimmen. Wir nehmen die wagerechte Himmelsebene 
in Höhe von Oberkante Wand an und 
b 
entwerfen von P aus ein 
Mittenbild des Himmels 
umrisses auf diese Ebene. 
Dies Mittenbild, das in 
Abb. 10 gestrichelt dar 
gestellt ist, soweit es sich 
nicht mit der Umrißlinie 
des Hofes deckt, ver 
größern oder verkleinern 
wir so, daß der Abstand P 
von der Himmelsdecke 
der Längeneinheit der 
Abb. 9 gleich wird, und 
tragen es dann in das 
Netz ein, indem wir die 
Fensterwand mit der 
Grundlinie und P mit 
dem Anfangspunkt A des 
Netzes zusammenfallen 
lassen, wie in Abb. 9 
durch die gestrichelte 
Linie dargestellt ist. Das 
Mittenbild umschließt 151 
Vierecke des Netzes ganz 
und schneidet 38 weitere 
Vierecke an. Näherungs 
weise enthält es alsp 
Schnitt«, ö. 151 f BneMecke des 
Abb. 10. 2 
Netzes, ,A ist also gleich r- 
Nach demselben Verfahren kann man auch die Beleuchtung de* 
Wände von Innenräumen ermitteln. Dies kann namentlich in Au&r 
stellungsräumen, in denen die Wände zum Attfhängen von Plänen 
und Bildern- dienen sollen, notwendig sein. Bei Wohnräumen, die 
mit beweglichen Einricbtungsgegenständen ausgestattet werden und 
Bild- 
Bild.' 
Sk&ÜP.
	        

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