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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1932 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1932 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1932
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Fußnote:
Vorlagen für den Stadtgemeindeausschuß der Stadt Berlin, Heft Nr. 4 (Seite 49-50) fehlt im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11787057
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Zeitschriftenteil

Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin

Ausgabe

Titel:
Nr. 1 (1-14), 1932/01/08

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1932 (Public Domain)
  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin
  • Nr. 1 (1-14), 1932/01/08
  • Nr. 2 (16-37), 1932/01/22
  • Nr. 3 (38-42), 1932/01/29
  • Nr. 4 (43-68), 1932/02/19
  • Nr. 5 (69-86), 1932/02/26
  • Nr. 6 (87-87e, 1932/02/26
  • Nr. 7 (88-102), 1932/03/04
  • Nr. 8 (103-131), 1932/03/11
  • Nr. 9 (132-153), 1932/04/01
  • Nr. 10 (154-206), 1932/04/29
  • Nr. 11 (207-214), 1932/05/06
  • Nr. 12 (215-246), 1932/06/03
  • Nr. 13 (247a u b), 1932/06/06
  • Nr. 14 (248-283), 1932/06/17
  • Nr. 15 (284), 1932/06/17
  • Nr. 16 (285-294), 1932/06/24
  • Nr. 17 (295-368), 1932/09/09
  • Nr. 18 (369-373), 1932/09/16
  • Nr. 19 (374-388), 1932/09/30
  • Nr. 20 (389-398), 1932/10/07
  • Nr. 21 (399-415), 1932/10/19
  • Nr. 22 (416-437), 1932/11/04
  • Nr. 23 (438-447), 1932/11/11
  • Nr. 24 (448), 1932/11/14
  • Nr. 25 (449-465), 1932/11/23
  • Nr. 26 (466-481), 1932/12/09

Volltext

1 
VORLAGE^ 
Rai s l> i u 1 i > t ii e t; 
vou G i oft Berlin 
%W<£W/0 kür äi- 
nicht verleihbar 
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin 
Nr. 1 (1—14) 
1932 
1. Beschluß vom 14. Dezember 1931 des Ausschusses 
(Nr. 99) zur Vorberatung 
A) der Vorlage, betr. Bereitstellung von Gelände für 
die vorstädtischen Kleinsiedlungen und von Klein 
gärten lur Erwerbslose — Drucks. 614 —, 
B) des Antrages der Stadtv. Schubert u. Parteifr.. 
betr. Errichtung vorstädtischer Kleinsiedlungen und 
Kleingärten — Drucks. 573 —. 
Der Ausschuß empfiehlt der Stadtverordnetenver 
sammlung folgende Beschlußfassung: 
Zu A) — Drucks. 614 —: 
Die Stadtverordnetenversammlung ist mit folgenden 
Maßnahmen einverstanden: 
a) Zur Durchführung der „Vorstädtischen Kleinsied 
lung“ und der „Bereitstellung von Kleingärten“ 
für Erwerbslose wird stadteigenes Gelände im 
Umfange von etwa 1400 Morgen zur Verfügung 
gestellt. 
b) Das Gelände für die Kleinsiedlungen wird auf 
etwa 30 Jahre in Erbbaurecht zu einem Erbbauzins 
von 4 ftpf. (nicht 6 0M, wie der Oberbürgermeister 
beantragt hat) je Quadratmeter und Jahr und 
das Gelände für die Kleingärten auf die Dauer 
von 10 Jahren zu einem Pachtzins von durchschnitt 
lich 2 ä^pf je Quadratmeter und Jahr gegeben; der 
Erbbauzins ist vor den Darlehensmitteln des 
Reichs dinglich zu sichern. 
c) Die Größe der einzelnen Grundstücke beträgt für 
die Kleinsiedlungen mindestens 800 qm und für 
die Kleingärten mindestens 500 qm. 
d) Mit der Durchführung der Kleinsiedlungen wird 
sofort begonnen, sofern der Reichskommissar für 
die vorstädtische Kleinsiedlung — zur \ ermei- 
dung der Uebernahme der selbstschuldnerischen 
Bürgschaft durch die Stadt — mit der sofortigen 
Uebertragung der einzelnen Stellen an den Einzel 
siedler oder an eine Siedlergenossenschaft bereits 
bei Inbenutzungnahme der Stelle einverstanden ist. 
e) Das Gelände für die Kleingärten wird dem Reichs 
verband der Kleingartenvereine Deutschlands zur 
Weiterverpachtung gegeben. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersucht ferner 
den Oberbürgermeister, dafür Sorge zu tragen, daß bei 
den Vorarbeiten von Randkleinsiedlungen erwerbslose 
Architekten und Techniker herangezogen werden. Bei 
der Ausführung ist auch das mittlere Baugewerbe und 
Handwerk zu berücksichtigen. 
Zu B) — Drucks. 573 —: 
Der Antrag der Stadtv. Schubert u. Parteifr., betr. 
Errichtung vorslädtischer Kleinsiedlungen und Klein 
gärten — Drucks. 573 —, wird von den Antragstellern 
zurückgezogen. 
Berichterstatter: Stadtv. 1 edler.
	        

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