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Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1882/1888,2 (Public Domain)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1882/1888,2 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Hirschfeld, Magnus
Titel:
Berlins drittes Geschlecht / von Magnus Hirschfeld
Ausgabe:
8. Aufl.
Erschienen:
Berlin [u.a.]: Hermann Seemann Nachf., [1904]
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2014
Umfang:
77 S.
Fußnote:
In Fraktur
Schriftenreihe:
Großstadt-Dokumente ; 3
Berlin:
B 703 Gesellschaft: Verschiedene Lebensformen
Dewey-Dezimalklassifikation:
300 Sozialwissenschaften, Soziologie
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-5932104
Sammlung:
Gesellschaft, Bevölkerung, Soziales, Gesundheit
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 703/7
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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  • Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1882/1888,2 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Bau und Unterhaltung der Straßen
  • II. Oeffentliche Park-, Schmuck- und Baumanlagen
  • III. Die Reinigung und Besprengung der Straßen
  • IV. Die Straßenbeleuchtung und die städtischen Gaswerke
  • V. Die städtischen Wassererwerke
  • VI. Die Kanalisationswerke und die Rieselfelder
  • VII. Die öffentliche Gesundheitspflege
  • VIII. Die Organisation und die Kosten der gesammtebn Armenverwaltung
  • IX. Die offene gesetzliche Armenpflege
  • X. Die geschlossene Armenpflege für körperlich Kranke
  • XI. Die städtische Irrenanstallt
  • XII. Das Arbeitshaus, das Hospithal desselben und Asyle für obdachlose Personen und für nächtliche Obdachlose
  • XIII. Das städtische Obdach
  • XIV. Die Waisenverwaltung
  • XV. Die Altersversorgungsanstalten
  • XVI. Der Gemeindefriedhof
  • Anhang

Volltext

38 
Die Reinigung und Besprengung der Straßen. 
tiche Besoldung zwischen 2 160 bis 2 700 Ji.\ die Aufseher, deren jetzt 21 in 
Funktion sind, eine solche zwischen 1 500 bis 1 830 J(. 
Dienstbekleidung und Arbeitsgerät!) wird den Mannschaften geliefert, arbeits 
unfähig gewordenen Leuten werden je nach ihrer Dienstzeit Unterstützungen von 
400 bis 600 JC. für das Jahr gewährt. 
Konnte die Verwaltung mit einer mäßigen Steigerung der regelmäßig be 
schäftigten menschlichen Arbeitskräfte trotz der Ausdehnung des Arbeitsfeldes aus 
kommen, so machte diese Ausdehnung doch eine erhebliche Vermehrung der Ma 
schinenkräfte nothwendig. 
Die Kehrmaschinen, deren nach der im Jahre 1880 durchgeführten Reor 
ganisation*) nur 36 eingestellt waren, sind seitdem um 6 vermehrt worden, so daß 
im Jahre 1889 42 im Betriebe waren. 
Für die Gestellung der Pferde**) sind für Maschine und Arbeitstag nach 
der neuesten Ausschreibung 6 Jl. zu zahlen, 66 Pf. mehr, als in den fünf Jahren 
von 1883/84 bis 1888/89. Für diesen Preis hat der Unternehmer nicht nur 
die Pferde und Kutscher zu stellen, sondern auch die Unterbringung und gesammte 
Instandhaltung der Maschinen zu besorgen. Verpflichtungen, welche erheblich ins 
Gewicht fallen, wenn man erwägt, daß die Reparaturen an einer Kehrmaschine 
für den Tag auf etwa 50 Pf. zu veranschlagen sind. 
Die Leistungen der Kehrmaschinen sind verschieden, je nach dem Pflaster, 
welches sie zu bearbeiten haben. Die Leistung einer Maschine ist bei Asphalt 
pflaster auf etiva 8500 gm für die Stunde, bei schlechterem Pflaster nur auf etwa 
5500 gm für die Stunde zu veranschlagen. 
Die Kratzmaschinen werden immer dann benutzt, wenn wegen Schneefalls 
die Kehrmaschinen nicht arbeiten können oder doch nur wenig leisten. Von Hause 
aus für Reinigung chaussirter Straßen bestimmt, ivelche nur noch in einzelnen 
kurzen Strecken vorhanden sind, dienen sic lediglich als Aushülfe für Kehrmaschinen 
zu gewissen Zeiten. Ein selbständiger Betrieb ist mit diesen Kratzmaschinen nie 
beabsichtigt worden; in gewissen Fällen sind sie indessen recht brauchbar. 
Die Abfuhr des Straßenkehrichts hat von jeher durch Unternehmer statt 
gefunden. Sie haben die Verpflichtung, täglich sämmtlichen Straßenschmutz fort 
zuschaffen und nach den Abladeplätzen zu fahren. Die Festsetzungen über die 
Beschaffenheit der Abfuhrwagcn, der Bespannung, der Bekleidung der Kutscher rc. 
sind in einem Vertrage niedergelegt, dessen sonstige Bestimmungen für einen ord 
nungsmäßigen Betrieb Gewähr bieten. Für Abladeplätze zu sorgen, ist Sache 
der Unternehmer; dafür haben sie die freie Verfügung über den Straßendünger. 
*) Bergt. Bern«.-Bericht IH77/8I. Theil II S. VO. 
**) Bergt, ebenda.
	        

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