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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1928 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1928 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Adressbuch für den Berliner Buchhandel / Wirtschaftsverband der Berliner Buchhändler ; herausgegeben von der Bestellanstalt für den Berliner Buchhandel
Herausgeber:
Wirtschaftsverband der Berliner Buchhändler
Bestellanstalt für den Berliner Buchhandel (Berlin)
Erschienen:
Berlin: Wirtschaftsverband der Berliner Buchhändler 1938
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Erscheinungsverlauf:
49. Jahrgang (1922)-53. Jahrgang (1927); 55. Jahrgang (1929)-57. Jahrgang (1931); 59. Jahrgang (1933); 61. Jahrgang (1935)-63. Jahrgang (1938) ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:

Später Ausgabe ab 1939: https://digital.zlb.de/viewer/metadata/35445206/

ZDB-ID:
2978069-X ZDB
Frühere Titel:
Hilfsbuch für den Berliner Buchhandel
Berlin:
B 517 Buch. Presse. Information: Buchhandel
Dewey-Dezimalklassifikation:
380 Handel, Kommunikation, Verkehr
Sammlung:
Verlage, Presse, Kommunikation, Medien
Adressverzeichnisse
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Ausgabe:
abgeschlossen am 30. Juni 1926
Erschienen:
1926
Sprache:
Deutsch
Berlin:
B 517 Buch. Presse. Information: Buchhandel
Dewey-Dezimalklassifikation:
380 Handel, Kommunikation, Verkehr
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15377534
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 517/10:1926
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verlage, Presse, Kommunikation, Medien
Adressverzeichnisse

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1928 (Public Domain)
  • No. 1 (1-44), 1928/01/06
  • No. 2 (46-67), 1928/01/13
  • No. 3 (68-96), 1928/01/20
  • No. 4 (97-110), 1928/01/27
  • No. 5 (112-139), 1928/02/03
  • No. 6 (140-166), 1928/02/10
  • No. 7 (168-191), 1928/02/17
  • No. 8 (192), 1928/02/21
  • No. 9 (193-224), 2. Määrz 1028
  • No. 10 (225a), 1928/03/06
  • No. 11 (226-241), 1928/03/09
  • No. 12 (142-265), 1928/03/13
  • No. 13 (266 a u b), 1928/03/19
  • No. 14 (267-291), 1928/03/23
  • No. 15 (292-338), 1928/04/13
  • No. 16 (340-354), 1928/04/20
  • No. 17 (355-369), 1928/04/27
  • No. 18 (370-319), 1928/05/04
  • No. 19 (393-419), 1928/05/18
  • No. 20 (420-459), 1928/06/04
  • No. 21 (462-488), 1928/06/08
  • No. 22 (489-507), 1928/06/15
  • No. 23 (508-563), 1928/06/22
  • No. 24 (567-702), 1928/09/07
  • No. 25 (708-725), 1928/09/14
  • No. 26 (726-771), 1928/09/28
  • No. 27 (775-800), 1928/10/05
  • No. 28 (803-825), 1928/10/12
  • No. 29 (826-845), 1928/10/19
  • No. 30 (846-874), 1928/11/02
  • No. 31 (875-902), 1928/11/09
  • No. 32 (904-915), 1928/11/16
  • No. 33 (916-949), 1928/11/23
  • No. 34 (951-971), 1928/11/30
  • No. 35 (972-1002), 1928/12/07
  • No. 36 (1003-1050), 1928/12/14
  • Anlage: (45), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 6. Januar 1928
  • Anlage: (111), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 27. Januar 1928
  • Anlage: (167), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 10. Februar 1928
  • Anlage: (339), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 13. April 1928
  • Anlage: (392), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 4. Mai 1928
  • Anlage: (460-461), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 1. Juni 1928
  • Anlage: (564-566), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 22. Juni 1928
  • Anlage: (703-707), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 7. September 1928
  • Anlage: (772-774), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. September 1928
  • Anlage: (801-802), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 5. Oktober 1928
  • Anlage: (903), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 9. November 1928
  • Anlage: (950), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 23. November 1928
  • Anlage: (1051), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 14. Dezember 1928

Volltext

tragen wird, die Ziele des Gesetzgebers, das zollfreie Gefrierfleisch zu den 
niedrigsten Preisen an die gedachten Konsumenten abzugeben, zu ver 
wirklichen. 
Wir bitten daher zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Gründung der Berliner Ge- 
frierfleisch-G. m. b. H. und der Zusammensetzung des Aufsichtsrats ein 
verstanden und ermächtigt den Magistrat, zur Wahrung der Hoheitsrechte 
der Stadt Berlin einen Vertrag zwischen der Stadt Berlin und der Ge- 
frierfleisch-G. m. b. H. abzuschließen. 
Berlin, den 31. Juli 1928. 
Magistrat. 
B ö ß. Z a n g e m c i st c r. 
8t. V. 28. — B. XIV. 5. 
Zu 635 
Vertrag. 
Zwischen der Stadt Berlin, vertreten durch den Magistrat, Depu 
tation für das Markthallen- und Marktwesen, und der Berliner Gefrier 
fleisch-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch die Geschäfts 
führer, wird folgender Vertrag geschlossen: 
8 1. 
Die Berliner Gefrierfleisch-Gesellschaft verpflichtet sich, Gefrierfleisch 
in Höhe des der Stadt Berlin zugewiesenen Kontingents zu beschaffen. 
Die Beschaffung erfolgt nach Maßgabe und in dem Umfange der von der 
Stadt Berlin zugeteilten Bezugscheine. 
8 2. 
Die Gesellschaft verpflichtet sich, das Gefrierfleisch nur an Klein 
verkaufsstellen zu liefern, die Zulassungsbescheinigungen der Bezirksämter 
oder der Deputation für das Markthallen- und Marktwesen besitzen. Die 
Stadt wird diese Stellen der Gesellschaft jeweils namhaft machen. 
8 3. 
Der Verkauf an Gastwirte, Pensionate, Fleischwarenfabriken, Waren 
häuser ist verboten. 
8 4. 
Die Gesellschaft verpflichtet sich, das Gefrierfleisch nur zu den Preisen 
weiterzugeben, die vom Aufsichtsrat der Berliner Gefrierfleisch-G. m. b. H. 
festgesetzt werden. 
8 5. 
Tie Gesellschaft ist verpflichtet, die reichsgesetzlichen und ministeriellen 
Anweisungen sowie die Anweisungen der Stadt Berlin über den Ge 
frierfleischverkehr zu befolgen. 
8 6. 
Tie Gesellschaft verpflichtet sich, den von der Stadt Beauftragten 
jederzeit Auskunft zu erteilen und Zutritt zu den Geschäftsräumen und 
Einsicht in die Geschäftsbücher zu gewähren. 
Berlin, den 4. Juli 1928. 
636. Vorlage (G. B, I. 4. B. 98/77) — zur Beschlußfassung — über die 
Aenderung der Grenzen zwischen den Verwaltungsbezirken Mitte 
und Tiergarten am Reichstagsplatz und in der Friedrich-Ebcrt- 
Straßc. 
Der Herr Polizeipräsident hat aus verkehrspolizeilichen Gründen eine 
andere Grenzregulierung in der Umgebung des Reichstages und in der 
Friedrich-Ebert-Straße angeregt. Die beteiligten Bezirksversammlungen 
haben daher beschlossen, daß die Bezirksgrenzc in der Friedrich-Ebert- 
Ttraßc gemäß beiliegendem Plane von der Spreemitte kommend über das 
Rcichstagsufer im Zuge der Asphaltunterhaltungsgrenze zum nördlichen 
Jnselkopf geführt wird, aus der Strecke zwischen Reichstagsufer und 
Dorotheenstraße der bisherigen tiefbautcchnischcn Grenze angepaßt wird 
und im übrigen wie bisher verläuft. 
Wir haben den Beschlüssen der Bezirksversammlungen Mitte und 
Tiergarten in der Sitzung am 20. Juni 1928 (Nr. 367 T.-O. 1) zugestimmt 
und bitten zu beschließen:
	        

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