Digitale Landesbibliothek Berlin Logo

Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1945 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Metadaten: Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1945 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Weitere Beteiligte:
Rellstab, Ludwig
Titel:
Berlin : eine Wochenschrift / redigiert von Ludwig Rellstab
Erschienen:
Berlin: Duncker & Humblot 1835
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Erscheinungsverlauf:
1.1835 ; damit Erscheinen eingestellt
ZDB-ID:
2926802-3 ZDB
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1835
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13261691
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 1/109:1835,1 und B 1/109:1835,2
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
[Band 1]

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1945 (Public Domain)
  • Ausgabe 1945,1 Nr. 1, 9. Januar 1945
  • Ausgabe 1945,2 Nr. 2, 19. Januar 1945
  • Ausgabe 1945,3 Nr. 3, 26. Januar 1945
  • Ausgabe 1945,4 Nr. 4, 14. Februar 1945
  • Ausgabe 1945,5 Nr. 5, 20. Februar 1945
  • 1. Sonderausgabe, 27. Februar 1945
  • Ausgabe 1945,6 Nr. 6, 14. März 1945
  • Ausgabe 1945,7 Nr. 7, 20. März 1945

Volltext

12 
Hauptverwaltung ' 
Haupternährungsamt - Hauptwirtschaftsamt 
Geschäftszeiten der Wirlschaftsämter, Ernährungs 
ämter, Kartenstellen und Abrechnungsstellen in Berlin 
Wirlschaftsämter,. Ernährungsämter und Kartenstellen 
sind jetzt wie folgt geöffnet: 
am Montag, Donnerstag und Freitag von 9—16 Uhr, 
am Dienstag von 12—19 Uhr, 
am Sonnabend von 12—17 Uhr, 
am Mittwoch sind diese Dienststellen geschlossen. 
Die Abrechnungsstellen für den Kleinhandel sind am 
Montag bis Freitag von 8.30 bis 15.30 Uhr und am Sonn 
abend von 8.30 bis 12 Uhr geöffnet. 
Berlin, den 22. Januar 1945. (HErnWi II a) 
Der Oberbürger m e i ster 
der Reichshauptstadt Berlin 
In Vertretung 
Dr. B r ü m m e 1 
Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt 
Haupternährungsamt 
Abgabe von Wein 
Auf Grund des § 3 der Verordnung über die öffentliche 
Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen 
vom 27. August 1939 — RGBl I S. 1521 — bestimme ich für 
den Bereich der Reichshauptstadt Berlin folgendes: 
1. In der Zeit vom 22. Januar bis zum 18. Februar 1945 
wird an Verbraucher über 18 Jahre gegen Abtrennung 
des Abschnitts e 16 des Berliner Bezugsausweises 
— 10. Ausgabe — (nicht Jgd und nicht K) oder des mit 
dem Berliner Stadtwappen gekennzeichneten Abschnitts 
W 21 der AZ-Karte 71 
*/i Flasche Wein 
abgegeben. 
2. Beim Bezüge des Weins ist nach Möglichkeit eine Leer 
flasche zurückzugeben. 
3. Die Kleinverteiler -rechnen über die bei dieser Ver 
teilung eingenommenen Bedarfsnachweise nach näheren 
Weisungen des Haupternährungsamtes in der Zeit vom 
19. bis zum 23. Februar 1945 ab. 
4. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung oder hierzu 
erlassene ergänzende Weisungen werden nach der Ver- 
brauchsregelungs-Strafverordnung in der Fassung vom 
26. November 1941 — RGBl I S. 734 — bestraft. 
Berlin, den 18. Januar 1945. (HErn V 12) 
Der Oberbürgermeister 
der Reichshauptstadt Berlin 
— Haupternährungsamt 
In Vertretung 
„ Dr. B r ü m m e 1 
Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt 
Hauotg’esundheitsamt 
Mückenbekämpfung im Winter 
Laut Polizeiverordnung vom 8. Juli 1940 sind die Eieen- 
tümer, Mieter, Pächter (Laubenkolonisten) und Nieß 
braucher der einer Mückenplage ausgesetzten Grundstücke 
verpflichtet, in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März wirk 
same Maßnahmen zur Bekämpfung der überwinternden 
Mücken durchzuführen. v 
Für jeden Fall der Nichtbefolgung ist die Festsetzung 
eines Zwangsgeldes in Höhe bis zu 150,— RM, im Nicht 
beitreibungsfalle die Festsetzung von Zwangshaft bis zu 
2 Wochen angedroht. 
Die Bekämpfung erfolgt zweckmäßig auf Antrag des 
Verpflichteten durch Entmückungstrupps, die von der 
Reichsvereinigung der Schädlingsbekämpfer (RDS) e. V. 
— Gau Berlin — zusammengestellt werden. Der Trupp 
führer ist mit Lichtbildausweis versehen. 
Bei Bekämpfung durch Entmückungstrupps beträgt die 
Gebühr für ein Gebäude, Vorderhaus, Quergebäude, Seiten 
flügel, Gartenhaus usw., soweit diese einen besonderen 
Eingang haben, je 3 RM, bei kleinen Gebäuden oder Ge 
bäudeteilen (Siedlungshäusern, Landhäusern) 2,— bis 
1,— RM. Bei größeren Häusern oder Häuserblocks kann 
eine Pauschalgebühr vereinbart werden. Bei Zweifeln über 
die zu erhebende Gebühr entscheidet das Gesundheitsamt 
nach Rücksprache mit der RDS. 
Falls Bekämpfung durch Entmückungstrupps gewünscht 
wird, ist sie sofort schriftlich beim Bezirksbürgermeister 
des Verwaltungsbezirks — Gesundheitsamt —, in dessen 
Bereich die zu entmückenden Räume liegen, zu beantragen. 
Über den Zeitpunkt der Durchführung erhält Antrag 
steller Nachricht. 
Die Durchführung wird durch Beauftragte des Bczirks- 
bürgermeisters nachgeprüft, denen gegenüber ein Nachweis 
über die erfolgte Entmückung zu führen ist. 
Berlin, den 18. Januar 1945. 
Der Oberbürgermeister 
Bez i rks verwal tun gen 
Horst Wessel 
Neue Öffnungszeiten der Volksbüchereien 
Dietrich-Eckart-Bücherei: Berlin NO 18. 
Palisadenstraße 37 a 
Erwachsenen-Ausleihe: 
Montag, Mittwoch, Freitag: 16 bis 20 Uhr 
Dienstag: 11 bis 13 Uhr 
Sonntag: 11 bis 13 Uhr (für Berufstätige). 
Jugend-Ausleihe: 
Montag, Mittwoch, Freitag: 15 bis 18 Uhr 
Donnerstag: 12 bis 15 Uhr. 
Zweigstelle 1, Berlin O 34, Ermelerstraße 14 
Erwachsenen-Ausleihe: 
Montag, Mittwoch, Freitag: 16 bis 20 Uhr 
Donnerstag: 13 bis 16 Uhr 
Sonntag: 10 bis 12 Uhr (für Berufstätige) 
Jugend-Ausleihe: 
Montag, Mittwoch, Freitag: 13 bis 16 Uhr 
Donnerstag: 11 bis 14 Uhr. 
Zweigstelle 2, Berlin O 112, Knorrpromenade 2 
Erwachsenen-Ausleihe: 
Montag, Mittwoch, Freitag: 15 bis 20 Uhr 
Sonntag: 11 bis 13 Uhr (für Berufstätige) 
Jugend-Ausleihe: 
Dienstag, Donnerstag: 14 bis 16 Uhr 
Sonnabend: 10 bis 12 Uhr. 
Berlin, den 19. Januar 1945. 
Der Bezirksbürgermeister 
Charlottenbure 
Schiedsmannsangelegenheit 
Der Bankbeamte Egon Lilien thal in Berlin-Char 
lottenburg 1, Alt-Lietzow 20, ist durch Beschluß des Amts 
gerichtspräsidenten in Berlin vom 23. November 1944 als 
Schiedsmann für den Schiedsmannsbezirk Charlotten 
burg XI bestätigt und auf eine dreijährige, vom 17. No 
vember 1944 ab laufende Amtszeit verpflichtet worden. 
Berlin-Charlottenburg, den 15. Januar 1945. 
Der Bezirksbürgerm,eister
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Download der aktuellen Seite Vorschau Download der aktuellen Seite Klein Download der aktuellen Seite Mittel Download der aktuellen Seite Groß Download der aktuellen Seite Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welches Wort passt nicht in die Reihe: Auto grün Bus Bahn:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.