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-
I. Kapitel
Monograph
- Title:
- Ärztliche, psychotherapeutische und zahnärztliche Versorgung durch niedergelassene Leistungserbringerinnen und -erbringer in Pankow 2025
- Edition:
- Stand September 2025
- Publication:
-
Berlin: Bezirksamt Pankow QPK, 2025
- Language:
- German
- Information:
- Der Bericht stellt dar, wie Pankow mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten versorgt ist. Dazu werden die Rechenregeln, die in Berlin auf die Bezirke angewendet werden, auf PGR und BZR angewendet. In Deutschland brauchen Ärztinnen und Ärzte, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen möchten, zur Niederlassung einen Kassenarztsitz. Wie viele Kassenarztsitze es wo gibt, wird anhand der Bedarfsplanung bestimmt. Die Rahmenvorgaben hierfür enthält die Bedarfsplanungs-Richtlinie, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen wird. In der Bedarfsplanung werden pro Arztgruppe „Allgemeine Verhältniszahlen“ festgelegt. Diese bestimmen ein Soll-Niveau: Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner es pro Ärztin oder Arzt einer Fachrichtung in einem geographischen Raum geben soll. Um Verhältniszahlen für spezifische Planungsbereiche zu ermitteln, wird die Allgemeine Verhältniszahl angepasst, indem Alters- und Geschlechtsverteilung sowie Krankheitslast berücksichtigt werden. Indem man die Bevölkerungszahl durch die Verhältniszahl teilt, erhält man die Soll-Zahl der Ärztinnen und Ärzte. Der sogenannte Versorgungsgrad eines Planungsbereiches ergibt sich, indem die Ist-Zahl durch die Soll-Zahl geteilt wird. Ein Versorgungsgrad von 100% gilt als bedarfsgerecht. In Berlin werden Anpassungen der bundesweit gültigen Rechenregeln vorgenommen. Außerdem wird die Möglichkeit einer weiteren räumlichen Untergliederung genutzt. Das Berliner Gemeinsame Landesgremium veröffentlicht Verhältniszahlen, die von der üblichen Berechnung abweichen: Erstens werden Verhältniszahlen für Bezirke ausgewiesen, zweitens wird für die Berechnung bei einigen Arztgruppen ein „Sozialindex“ hinzugezogen. Für Psychotherapeutinnen und -therapeuten gilt entsprechendes. Die zahnärztliche Versorgung besteht aus der allgemeinen zahnärztlichen Versorgung und der kieferorthopädischen Versorgung. Die Versorgung gilt in Berlin als bedarfsgerecht, wenn es pro 1.280 Einwohnerinnen und Einwohnern eine Zahnärztin bzw. einen Zahnarzt gibt. Für die kieferorthopädische Versorgung beträgt die Verhältniszahl 1:4.000; sie bezieht sich auf Minderjährige. Jedoch können sich diese Leistungserbringerinnen und -erbringer niederlassen, wo sie wollen. Die empirischen Ergebnisse zeigen, dass zahlreiche BZR mit Leistungserbringerinnen und -erbringern verschiedener Gruppen gar nicht versorgt sind. In den meisten Fällen sind dies Arztgruppen, deren Leistungen seltener nachgefragt werden. Wenig gut versorgt sind vor allem BZR im Nördlichen Pankow und Nördlichen Weißensee. Dies gilt auch für Arztgruppen, bei denen eine wohnortnahe Versorgung besonders wünschenswert ist. Durch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind die Handlungsmöglichkeiten des Bezirks deutlich begrenzt. Es wird empfohlen, bei städtischen und bezirklichen Bauvorhaben Praxisräume in geeigneter Menge mitzuplanen.
- VÖBB-Katalog:
- 35502761
- Keywords:
- ärztliche Versorgung; Versorgungsgrade
- Classification:
- Medizin
- Collection:
- Medizin
- Copyright:
- CC BY-NC-ND
- Accessibility:
- Free Access
- Title:
- Ärztliche, psychotherapeutische und zahnärztliche Versorgung durch niedergelassene Leistungserbringerinnen und -erbringer in Pankow 2025
- Edition:
- Stand September 2025
- Publication:
-
Berlin: Bezirksamt Pankow QPK, 2025
- Language:
- German
- Information:
- Der Bericht stellt dar, wie Pankow mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten versorgt ist. Dazu werden die Rechenregeln, die in Berlin auf die Bezirke angewendet werden, auf PGR und BZR angewendet. In Deutschland brauchen Ärztinnen und Ärzte, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen möchten, zur Niederlassung einen Kassenarztsitz. Wie viele Kassenarztsitze es wo gibt, wird anhand der Bedarfsplanung bestimmt. Die Rahmenvorgaben hierfür enthält die Bedarfsplanungs-Richtlinie, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen wird. In der Bedarfsplanung werden pro Arztgruppe „Allgemeine Verhältniszahlen“ festgelegt. Diese bestimmen ein Soll-Niveau: Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner es pro Ärztin oder Arzt einer Fachrichtung in einem geographischen Raum geben soll. Um Verhältniszahlen für spezifische Planungsbereiche zu ermitteln, wird die Allgemeine Verhältniszahl angepasst, indem Alters- und Geschlechtsverteilung sowie Krankheitslast berücksichtigt werden. Indem man die Bevölkerungszahl durch die Verhältniszahl teilt, erhält man die Soll-Zahl der Ärztinnen und Ärzte. Der sogenannte Versorgungsgrad eines Planungsbereiches ergibt sich, indem die Ist-Zahl durch die Soll-Zahl geteilt wird. Ein Versorgungsgrad von 100% gilt als bedarfsgerecht. In Berlin werden Anpassungen der bundesweit gültigen Rechenregeln vorgenommen. Außerdem wird die Möglichkeit einer weiteren räumlichen Untergliederung genutzt. Das Berliner Gemeinsame Landesgremium veröffentlicht Verhältniszahlen, die von der üblichen Berechnung abweichen: Erstens werden Verhältniszahlen für Bezirke ausgewiesen, zweitens wird für die Berechnung bei einigen Arztgruppen ein „Sozialindex“ hinzugezogen. Für Psychotherapeutinnen und -therapeuten gilt entsprechendes. Die zahnärztliche Versorgung besteht aus der allgemeinen zahnärztlichen Versorgung und der kieferorthopädischen Versorgung. Die Versorgung gilt in Berlin als bedarfsgerecht, wenn es pro 1.280 Einwohnerinnen und Einwohnern eine Zahnärztin bzw. einen Zahnarzt gibt. Für die kieferorthopädische Versorgung beträgt die Verhältniszahl 1:4.000; sie bezieht sich auf Minderjährige. Jedoch können sich diese Leistungserbringerinnen und -erbringer niederlassen, wo sie wollen. Die empirischen Ergebnisse zeigen, dass zahlreiche BZR mit Leistungserbringerinnen und -erbringern verschiedener Gruppen gar nicht versorgt sind. In den meisten Fällen sind dies Arztgruppen, deren Leistungen seltener nachgefragt werden. Wenig gut versorgt sind vor allem BZR im Nördlichen Pankow und Nördlichen Weißensee. Dies gilt auch für Arztgruppen, bei denen eine wohnortnahe Versorgung besonders wünschenswert ist. Durch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind die Handlungsmöglichkeiten des Bezirks deutlich begrenzt. Es wird empfohlen, bei städtischen und bezirklichen Bauvorhaben Praxisräume in geeigneter Menge mitzuplanen.
- VÖBB-Katalog:
- 35502761
- Keywords:
- ärztliche Versorgung; Versorgungsgrade
- Classification:
- Medizin
- Collection:
- Medizin
- Copyright:
- CC BY-NC-ND
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- Free Access