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Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe II.1852 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe II.1852 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Titel:
Luftreinhalte-Aktionsplan Hannover : Ratsbeschluss vom 12. Juli 2007 / Landeshauptstadt Hannover
Sonstige Beteiligte:
Hannover
Ausgabe:
Datum des Herunterladens: 24.10.2011
Erschienen:
Hannover, 2011
Sprache:
Deutsch
Umfang:
Elektronische Ressource (PDF-Format 1,59 MB)
Kommunalwissenschaften:
Kws 259 Umwelt: Luft
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-117742
Sammlung:
Umwelt
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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  • Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain)
  • Ausgabe II.1852 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • H. I/II
  • H. III/IV
  • H. V/VI
  • H. VII/VIII
  • H. IX/X
  • H. XI/XII
  • Inhaltsverzeichnis
  • Verzeichnis der im Jahre 1851 im Preußischen Staate auf neue und eigenthümliche Vorrichtungen oder Verfahrungsweisen ertheilten Patente

Volltext

73 
ZEITSCHRIFT FÜR BAUWESEN. 
74 
XVI. Ofen-Arbeiten. 
XVII. Eisengufs-Arbellen. 
XVIII. Bauführungskosten und Rendantengebühr. 
XIX. Exlraordiuaria. 
Alle Positionen der Kostenberechnung erhalten eigene, bis zum 
Schlüsse der Berechnung durchlaufende Nummern, auf welche die 
Positionen der Arhcits- und Materialien-Berechnungen, so wie die 
Beschreibungen des Erläulerungs-Berichts zu beziehen sind (s. §§. 
7 und 12, e). 
Ausführliche Beschreibungen der Baugegenslaode in dem Texte 
der Berechnungen sind zu vermeiden. 
Kecapltulation. 
§. 11. Am Schlüsse der Kostenberechnung ist, sofern dieselbe 
mehr als drei Titel umfafst, ohne Rücksicht auf den Umfang des 
Baues, nach beiliegendem Schema eine Uebersicht der Gesammlkoslen 
znsammenzuslellen, wobei in den sub §. 9 angenommenen Fallen 
die Resultate des Auszuges zu benutzen sind. 
Die in dem Schema verzelchneten, bei dem Bau aber nicht ver 
kommenden Titel werden ausgeslrichen. 
Auf der Rückseite et seq. der Kecapitulation können Berech 
nungen, welche auf etwaige Alternativ-Vorschläge, Patronats-, Ge 
meinde- und andere Verpflichtungen, so wie auch die, welche auf 
Ermittelung der Baukosten im Yerhältnifs zu der Grundfläche oder 
zu der Lange der Bauwerke sich beziehen, nachgetragen werden. 
Die lelztgedachten, nach der Anlage II. der Circular-Verfügung 
vom 12. September 1842 aufzustellenden Berechnungen dürfen bei 
keinem Neuhau-Projecte fehlen. 
C. Erläuterungs-Bericht. 
§. 12. Der Erläuterungs-Bericht hat alle auf das Bau-Project 
bezügliche Verhältnisse, Conslructioncn, Materialien, Arbeiten u.s. w. 
mit Hinweisung auf die übrigen Ausarbeitungen in einer, auf gebro 
chenem Bogen kurz, aber erschöpfend abgefafsteu Beschreibung in 
nachstehender Reibefolge gründlich zu beleuchten; 
a) Dienstliche Veranlassung zur Aufstellung des Pro- 
jectcs; Angabe der Gründe, aus welchen der Bau für nölhig 
erachtet worden, der Räume oder sonstigen Erfordernisse, 
welche durch denselben beschafft werden sollen, des Zeitrau 
mes, innerhalb dessen die Ausführung beabsichtigt wird, und 
der zur Verfügung gestellten Bausumrae. 
h) Beschaffenheit der Baustelle; mit Bezug auf Situalions- 
und Nivellements-Zeichnungen, Rechtfertigung der Wahl der 
Baustelle, Beschreibung der zur Einfriedigung, Regulirung oder 
Entwässerung etwa nölhigen Arbeiten und Vorrichtungen. 
c) Beschaffenheit des Baugrundes; Angabe der zur Er 
forschung desselben benutzten Hülfsmittel, gutachtliche Aeufse- 
rung über die Tragfähigkeit resp. über die zur hinreichenden 
Befestigung desselben erforderlichen Anordnungen. 
d) Bauproject und Baukosten; Motivirung der Anordnungen 
der Grundrisse und Ansichten, der Haupt- und Neben-Ein- 
gähge, der Höhenlage der untersten Fufsböden in Beziehung 
auf das äufsere Terrain, der verschiedenen Geschofshöhen, so 
wie der zurVerhütung vonCapillar-Feucbtigkeit, Hausschwamm, 
Fäulnifs und sonstigen Gebäude - Krankheiten etwa nöthigen 
VorsichUmiltel u. s. w. Nachweis der durch den Entwurf 
beschafften Räumlichkeiten, mit Bezug auf das sub a angege 
bene Bedürfnifs und mit Hinweisung auf die Zeichnungen. An 
gabe der Gesaimnlsnmme der Kostenberechnung und Motivi 
rung der etwa nöthigen Ueberschreilung der verfügbaren resp. 
der durch Uehemhlügo vorläufig berechneten Summe. Angabe 
der Baukosten im Verhliltnifs zu der Grundfläche oder zu der 
Länge der Bauwerke (s. §. U). Vergleichung dieses Kosten- 
Verhältnisses mit denen anderer Ausführungen in demselben 
Baukreise. 
e) Bauart. Begründung der getroffenen Wahl hinsichtlich der 
Materialien und ihres Transportes, so Avie der Construcllouen 
und Arbeiten des Rohbaues, mit Rücksicht auf Standfähigkeit, 
Festigkeit, Dauer, Feucrsichcrhcit und Gesundheit, so wie auf 
die unter allen Umständen nothwendlge Schonung der Kosten. 
Beschreibung des Materials und der Arbeit zu allen wesent 
lichen oder eigentümlich conslruirten und geformten Gegen 
ständen der Architektur und des innern Ausbaues, namentlich 
der Gesimse, der plastischen Ornamente, der Treppen, Fufs- 
höden, Thüren, Fenster, Oefen, Heerde, Wand- und Decken- 
bekleidungen u. s. w. in der Reihefolge der Titel und mit Hin 
weisung auf die einschlagenden Positionen der Kostenberech 
nung (s. §, 10) und auf die Detail-Zeichnungen, welche letztere 
nöthigenfalls durch Handzeichnungen, mit eingeschriebenen 
Mafsen, am Rande des Berichts, zu ergänzen sind- 
Dieser Abschnitt hat vorzugsweise den Zweck einer spe- 
clellen Instruction für die Ausführung, und wird in der Regel 
den Conlracts-Bedingungen einverleibt. 
/) Bau-Ausführung. Angabe und Begründung der Modalitä 
ten, unter denen die Ausführung des Baues beabsichtigt wird; 
ob im Wege der General-Entreprise oder in dem der Submis 
sion durch verschiedene Lieferanten und Handwerker, oder 
gegen Tagelohn auf Rechnung. Beschreibung der Folgereilie 
und des Control-Verfahrens, unter welchen die verschiedenen 
Lieferungen und Arbeiten ohne nachtheilige Uebcreilung, in 
nerhalb des (nach a) gegebenen Zeitraumes, ausgeführt wer 
den sollen, mit Rücksicht auf die vor der Benutzung des Ge« 
bäudes nothwendige Austrocknung aller Theile desselben. Mo. 
tivirnng der etwa für nölhig erachteten Bauführungskosten, 
namentlich der Umstände, welche in solchen Fällen den be- 
bethciligten Dlstricts-Baubeamlcn verhindern, die specielle Lei 
tung und Rechnungsführung des Baues selbst zu übernehmen. 
Motivirung der Kosten des Titels XIX- 
g) Bau-Abnahme. Angabe des Zeitpunktes der Bau-Abnahme 
und der schliefslichcn Regulirung der Geldforderungen der Un 
ternehmer, mit Rücksicht auf die eintrclenden Modalitäten bei 
vorkommenden Abweichungen von dem Projectc, so wie bei 
tadelliafter, verspäteter oder gänzlich unterbliebener Ausfüh 
rung verdungener Lieferungen und Arbeiten. 
Schliefslich wird noch bemerkt, dafs jede Ausarbeitung und 
jede Zeichnung mit Datum, Namen und Amts-Charakter, sowohl 
des Verfertigers als des Revisors, zu versehen ist. 
Berlin, den 17. Februar 1851. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
V. d. Heydt. 
6*
	        

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