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Amtliche Berichte über die Verhandlungen der Charlottenburger Stadtverordneten-Versammlung in den öffentlichen Sitzungen (Public Domain) Ausgabe 1914 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Amtliche Berichte über die Verhandlungen der Charlottenburger Stadtverordneten-Versammlung in den öffentlichen Sitzungen (Public Domain) Ausgabe 1914 (Public Domain)

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Monografie

Titel:
Verteilung des Lehrstoffes für die Volksschulen Groß-Berlins : ein Beitrag zur Spezialisierung des Grundlehrplans / herausgegeben von dem Berliner Rektorenverein und dem Rektorenverein Groß-Berlin
Herausgeber:
Berliner Rektorenverein
Rektorenverein Groß-Berlin
Erschienen:
Berlin: L. Oehmigke Verlag (R. Appelius), 1914
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2025
Umfang:
164 Seiten
Berlin:
B 591 Schulwesen: Rahmenpläne. Didaktik einzelner Unterrichtsfächer
Dewey-Dezimalklassifikation:
370 Erziehung, Schul- und Bildungswesen
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15511117
Sammlung:
Bildung, Schule, Wissenschaft, Forschung
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 591 H/A 5:1914
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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  • Amtliche Berichte über die Verhandlungen der Charlottenburger Stadtverordneten-Versammlung in den öffentlichen Sitzungen (Public Domain)
  • Ausgabe 1914 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Rednerliste
  • Inhaltsverzeichnis
  • 7. Januar 1914
  • 21. Januar 1914
  • 4. Februar 1914
  • 26. Februar 1914
  • 11. März 1914
  • 25. März 1914
  • 8. April 1914
  • 22. April 1914
  • 6. Mai 1914
  • 20. Mai 1914
  • 10. Juni 1914
  • 24. Juni 1914
  • 5. August 1914
  • 12. August 1914
  • 19. August 1914
  • 26. August 1914
  • 9. September 1914
  • 23. September 1914
  • 14. Oktober 1914
  • 4. November 1914
  • 25. November 1914
  • 16. Dezember 1914

Volltext

Außerordentliche Schum vom 4 November 1914 3 0 3 Besitzes vollständig verzichtet würde und die S ta d t die S tad tv . N eum ann: M eine Herren! M eine -erforderlichen Kapitalien allein aufbringen wollte. Frounde sind m it der Einrichtung eines M ictein i- M eine Herren, gegenüber diesem Ergebnisse hat gungsam tes einverstanden. I n den aufgestellten B e ­ -die Kommission in ihrer zweiten Sitzung ihren S ta n d ­ dingungen heißt es aber, daß das M ietein igungsam t punkt geändert. W ir sind zwar nicht der M einung, sowohl von dem M ieter a ls auch von dem V er­ Laß w ir die Vorlage ausgesprochen dem Hausbeütz zu­ mieter Offenbarung durch Eidesleistung verlangen liebe machen wollten, sondern wir haben uns ihr freund­ kann. N u n kann ich m ir ja wohl erklären, daß man lich gegenübergestellt, w eil w ir einen Schutz des Haus- vom M ieter unbedingt die Offenbarung haben m uß. besitzes für erforderlich erachten -im Interesse der S tad t- Aber m ir ist eigentlich nicht klar, in welchen F ällen gemeiNde. W ir mutzten uns aber auf der andern S e ite der Verm ieter verpflichtet sein soll, d ie Offenbarung sagen, Latz, wenn der Hausbesitz in Charlottenburg der seiner Verhältnisse darzutun. S o llte ich Liesen Sache gleichgültig oder darüber hinaus ablehnend ent­ P assus nicht richtig verstanden haben, so bitte ich gegentritt, dasjenige, w as w ir dam it beabsichtigen, nicht erzielt werden kann, daß wir schließlich nichts anderes den M agistrat um eine Aufklärung. Ich möchte gern wissen, w ie sich die Sache verhält, ob überhaupt ge schaffen würden a ls eine E t r a p p e , und dazu ist wisse F ä lle vorkommen können, in denen sich die N o t­ die jetzige Z eit nicht geeignet. E s kommt hinzu, daß wendigkeit ergibt, daß der Vermieter sich deklarieren ja auch'das objektive Bedürfnis, diese Einrichtung in Anspruch zu nehmen, in unserer S ta d t gegenwärtig muß. D a n n würde ich jedoch bitten, den Tenor so zu wahrscheinlich erheblich geringer ist a ls in anderen fassen, daß m an sagt: „ d e r V e r m i e t e r s o l l S täd ten . D enn darüber war man sich in dem A u s­ a u c h v e r e i n z e l t v e r p f l i c h t e t s e i n , s i ch schuß einig, oaß durch die Mietzuschüsse zugunsten der z u o f f e n b a r e n " . I n j e d e m F a lle erscheint Einberufenen und durch die Gewährung von Mietfrei- m ir das durchaus nicht angängig. Pilsen für die Erwerbslosen — worüber S i e heute noch W as die Einrichtung der Mietdarlehnskasse be­ Beschluß zu fassen haben werden — g e r a d e u n f e r e trifft, so bleibt u n s nichts weiter übrig, a ls dar V er­ S t a d t in s o wei t gehendem Matze für tagung zuzustimmen. M ein Freund Riesenberg hat in d e n H a u sfr e s i tz s o r g t w i e w o h l k a u m der vorigen S itzung längere Ausführungen über die e i n e a n d e r e K o m m u n e i m g e s a m t e n große N otlage gemacht, in der sich zurzeit der H aus- Deut schen Reich. besitz befindet. Ich habe nicht die Absicht, darauf näher einzugehen. Aber, m eine Herren, es muß doch (Stadtv. W ö l l m e r : Sehr richtig!) immer wieder darauf hingewiesen werden, daß der M it Rücksicht auf diese D inge ist der Ausschuß Hausbesitz, der an sich doch schon seit Jah ren krankt, zu der Ueberzeugung gekommen, daß er vor der Hand der bereits große K apitalien verloren hat und von eine Annahme der Vorlage nicht ‘befürworten kann. Kommune und S ta a t m it hohen Lasten belegt ist, S e in e Erwägungen galten nur noch der Frage, ob er durch die kriegerischen Ereignisse in eine außer­ I h n e n die Ablehnung der Vorlage vorschlagen oder ob gewöhnliche N otlage gekommen ist, in eine so außer er sich vertagen solle. W ie S i e aus dem Sitzungsbe­ gewöhnliche N otlage wie kein S ta n d und kein Berus. richt entnommen haben, hat er sich für das letztere ent­ E s muß immer wieder darauf hingewiesen werden, schieden, und zwar deshalb, w eil man im Ausschusse daß der Hausbesitzer zwar verpflichtet ist, dein M ieter dem Hausbesitz in Charlottenburg -die Möglichkeit offen ein M oratorium zu geben, aber umgekehrt dieses halten wollte, doch noch auf diese Vorlage zurückzu­ M oratorium nicht für sich fordern darf. D iese kommen, falls er in einem späteren Zeitpunkt ein B e ­ außergewöhnliche N otlage müßte auch außergewöhn­ dürfnis hierzu anerkennt. D ie jetzige Haltung des liche H ilfsm itte l erfordern. Hausbesitzes erklärt sich nicht zum mindesten daraus, daß zurzeit P län e im Gange sind, die auf eine Stützung (S eh r richtig! bei der Vereinigten alten Fraktion.) des Hausbesitzes unter Beteiligung des S ta a te s hin­ auslaufen. E s ist nicht meine Sache, darauf einzu­ Und man kann doch nicht sagen, daß diese D arleh n s­ gehen, ob die Verwirklichung dieser P län e zu erwarten kasse, deren guten Zweck ich nicht verkenne, ein außer­ ist; jedenfalls setzt der Hausbesitz Hoffnungen hier­ gewöhnliches H ilfsm itte l darstellt! E s ist eine T är- auf. W ir wollen die Möglichkeit erhalten, daß wir, lehnskasse derart, w ie Darlehnskassen im m er zu sein w enn etwa diese Hoffnungen scheitern sollten, nochmals pflegen: man geht nämlich von dem theoretischen im Einverständnis m it dem Charlottenburger H aus­ Grundsatz aus, daß es am richtigsten ist, diejenigen besitz aus die Vorlage zurückkommen können. an der Darlehnskasse zu beteiligen, die in erster L inie M eine Herren, wenn S ie bezüglich des ersten daran interessiert sind. D a s ist ein sehr richtiger und T eiles der Vorlage von diesem Beschlusse nur Kenntnis schöner Grundsatz, wenn die Leute, die an der Dar- zu nehmen haben, so bitten wir S i e bezüglich des lchnskasse ein Interesse haben, auch das K apital be­ zweiten T eiles, nach dem Vorschlage des Ausschusses sitzen, um es zu diesem Zwecke vorzustrecken. I n die E i n r i c h t u n g e i n e s M i e t e t n i g u n g s - diesem F alle sind die M itte l nicht vorhanden, e s gibt a m t c s zu beschließen. Schon in der vorigen B e ­ ganz einfach nicht einen einzigen richtiggehenden ratung hat der zweite T eil der Vorlage in Ih ren Hausbesitzer, der für diese Aktiengesellschaft' Kapital R eihen unbedingte Zustimmung gefunden. D er A u s­ hergeben k a n n . D a s ist auch der Grund, weshalb schuß war sich darüber klar, daß die Einrichtung eines die Hausbesitzer diese Darlehnskasse ablehnen. Gegen M ieteinigungsam tes, insbesondere sofern die Reichs­ eine Darlehnskasse an sich werden die Hausbesitzer regierung den Anträgen Rechnung trägt, die der Char­ " ‘"'B nichts einzuwenden haben. lottenburger M agistrat ihr unterbreitet hat, von bestem Erfolge sein kann, sowohl für den Charlottenburger ^ D iese Darlehnskasse hat auch noch den schweren Hausbesitz a ls auch für die M ieter. W ir bitten S i e Fehler, daß gegen das Darlehen Hypothekenzins- deshalb, diesem T eile der Vorlage schon heute zuzu­ zessionen ausgestellt werden müssen. Herr Kollege Jolenbcrg hat schon in der vorigen S itzung daraus stimmen. hingewiesen, daß das ein schwerer Fehler ist. W enn (B ravo! bei den Liberalen.) es auch im Anfange vielleicht dem Hausbesitzer nützen

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