Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Zieten-Husaren auf der Rennbahn / Hasperg, Heinrich, jun. (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1940 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Urheber (Körperschaft):
Kaiser-Wilhelm-Institut für Experimentelle Therapie (Berlin)
Titel:
Arbeiten aus der chemischen Abteilung des Kaiser Wilhelm-Institutes für experimentelle Therapie in Berlin-Dahlem / Kaiser-Wilhelm-Institut für Experimentelle Therapie (Berlin)
Erschienen:
Berlin: Verlag von Julius Springer, 1914
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2025
Umfang:
142 Seiten
Berlin:
B 568 Wissenschaft. Forschung: Wissenschaftliche Vereine und Gesellschaften
Dewey-Dezimalklassifikation:
000 Allgemeines, Wissenschaft
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15510304
Sammlung:
Bildung, Schule, Wissenschaft, Forschung
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 568 MPG 53
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Eingeschränkter Zugang mit Nutzungsbeschränkungen

Kapitel

Verfasser:
Neuberg, Carl
Czapski, L.
Titel:
Über den Einfluß einiger biologisch wichtiger Säuren (Brenztraubensäure, Milchsäure, Äpfelsäure, Weinsäure) auf die Vergärung des Traubenzuckers

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1940 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Übersicht
  • Anleitung für die Führung und Berichtigung des Dienstblattes Teil XII
  • A. Hauptverwaltungsamt
  • B. Haupternährungsamt
  • C. Hauptwirtschaftsamt
  • 1. Allgemeine Angelegenheiten
  • 2. Kraftstoffversorgung
  • 3. Verbrauchsregelung für Seifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art
  • 4. Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren
  • 5. Verbrauchsregelung für Schuhwaren
  • 6. Hausbrand-Brennstoffversorgung
  • 7. Verbrauchsregelung für Kautschukbereifungen
  • 8. Erwerb von Kraftfahrzeugen
  • 9. Alt- und Abfallstoffe

Volltext

Fulltext access denied for pi 34654880_1940 and pageNo 948
	        
E55 Seite 8 Kohleneinzelhändler find verpflichtet, (Vordrucke sind vom Verband der bis zum 28. April 1940 ihre Brenn- Berliner Kohlenhändler e. V., stoffbestellungen bei den Borlieferern W 62, Wichmannstr. 19, pt., zu dem Wirksc<haffsamt des Berwaltkungs- beziehen) bezirks zur Nachprüfung und Abstempe- ": eine Aufstellung des mengenmäßigen lung vorzulegen. Uumjahes an Brennstoffen in der eit vom 41.4. 1938 bis 31.3. 1939 Zu diesem Zwe haben die Händler MiEdie: "ein M : . ? . gegangenen grünen, blauen dem -Wirtschaftsami einzureichen: und. gelben Anträge der Verbraucher. a) die Bestellbriefe, 88 14 und 15 der Anordnung. 5 der (für jeden Vorlieferer und jede Reichsstelle für Kohle sind zu beachten. Brennstoffart einen besonderen Händler, die keinen Vorlieferer finden, Bestellbrie) . wenden sich schriftlich an das Wirt- b) eine ordnungsmäßig ausgefüllte jc<haftszamt der zuständigen Bezirks- graue Karteikarte, verwaltung. 2. Bekanntmachung vom 10. April 1940 (übergangsregelung). Den Verbrauchern von Hausbrand- der Kohlenbevorratungskarten Ab- vrennstossen im Gebiet der Reichshaupt“ schnitte (Punkte) ' abtrennen; stadt Berlin werden für die Bevorratung Verbraucher der Gruppen 2 und 38 im Kohlenwirtschaftsjahr 1940/41 Koh- dürfen me der Seppel nur in lenbevorratungsfarten zugestellt werden. Höhe eines Monatsbedarfs erhalten. Da die Verteilung der Kohlenbevor- Über diese Menge hat der Händler ratungskarten ' erst Ende April/Anfang dem Verbraucher Lieferschein zu er- Mai 1940 möglich ist, dürfen vom Tage teilen und von ihm Quittung zu ver- des Infrafttrefens der Anordnung 5 der langen. Lieferscheine und Quittungen Reichsstelle für Kohle, also vom 15.4. sind aufzubewahren. Die Lieferung 1940 bis zur Ausgabe der Kohlenbevor- ist später in die Kohlenbevor- rafungsfarten Brennstfoffmengen für ratungsfarte einzutragen und vom den Hausbrand nur unfer folgenden Händler und Verbraucher zu beschei- Bedingungen von den FKobhleneinzel- nigen. . händlern abgegeben werden: Zuwiderhandlungen- werden gemäß a) Es dürfen nur solche Verbraucher be- nordnung 5 der Reichsstelle für liefert werden, deren Antrag auf Kohle bestraft. Aufnahme in die neue Kundenliste Nicht im Gebiete der Reichshauptstadt vom Händler angenommen worden Berlin wohnende Verbraucher, die von ist. Berliner Kohleneinzelhändlern Brenn- Verbraucher der Gruppe 1 dürfen stoffe beziehen, unterliegen ebenfalls Brennstoffmengen nur in Höhe von den vorstehenden Bestimmungen. Ber- 2:4 Ztr. Braunkohlenbriketts oder liner Kohleneinzelhändler dürfen an 2 Ztr. Steinkohlen oder 2 Ztr. Koks diese Verbraucher nur liefern, wenn sie erhalten. Über diese Menge hat der später Berliner Kohlenbevorratungs- Verbraucher dem Händler. Quittung farten vorlegen. Zwecks Ausstellung zu leisten. Die Quittung hat der der Karten sind diese Verbraucher an Händler aufzubewahren. In Höhe die Wirtschafts5ämter desjenigen Ver- dieser Belieferung muß der Kohlen- waltungsbezirks zu verweisen, in dem einzelhändler später bei Vorlegung der Kohleneinzelhändler ansässig ist. Durdführungsbestimmungen. 1. Allgemeines. 1 Anträge. 41. Kundenlisten. !V. Bestellungen durch die Händler. V. Kohlenbevorratungskarten. vL Bedarfsermittlung. - Anlagen: ' 1. Merkblatt für Verteiler. I. * „ Verbraucher. DIL “ „ Händler. L Allgemeines. Zwe dieser Anordnung ist, eine gleichmäßige Bevorratung der Verbraucher mit Haus- brandbrennstoffen. | " Go Bei Durchführung dieser Anordnung ist von Bevorratung zu sprechen und" nicht" von Versorgung. Jedoch ist shon jett darauf hinzuweisen, daß jeder Verbraucher sparsam sein und mit den ese Manon bis zum 31. bene RUM Kriegsverhältnisse erfordern aber eine gewisse Einschränkung: "»

Downloads

Downloads

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Zitieren

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet der erste Buchstabe des Wortes "Baum"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.