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Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1866 (Public Domain)

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Bibliographic data

Full text: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1866 (Public Domain)

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Monograph

Creator:
Registratur des Generalkommandos des Gardekorps (Berlin C2)
Title:
Taschen-Rangliste des Gardekorps : Stand vom 6. Mai 1914 / bearbeitet und zu beziehen durch die Registratur des Generalkommandos des Gardekorps, Berlin C2, Hinter dem Gießhause 3 I.
Publication:
Berlin: E. S. Mittler & Sohn, 1914
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2025
Scope:
156 Seiten
Keywords:
Preußen. Gardekorps ; Offizier ; Dienstgrad ; Verzeichnis ; Verzeichnis
Berlin:
B 102 Geschichte: Berlin als Garnisonsstadt
DDC Group:
355 Militär
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15511053
Collection:
History,Cultural History
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 102/12:1914
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
[Text]

Contents

Table of contents

  • Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1866 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Ausgabe 1866,1 No. 1, 7. Januar 1866
  • Ausgabe 1866,2 No. 2, 14. Januar 1866
  • Ausgabe 1866,3 No. 3, 21. Januar 1866
  • Ausgabe 1866,4 No. 4, 28. Januar 1866
  • Ausgabe 1866,5 No. 5, 4. Februar 1866
  • Ausgabe 1866,6 No. 6, 11. Februar 1866
  • Ausgabe 1866,7 No. 7, 18. Februar 1866
  • Ausgabe 1866,8 No. 8, 25. Februar 1866
  • Ausgabe 1866,9 No. 9, 4. März 1866
  • Ausgabe 1866,10 No. 10, 11. März 1866
  • Ausgabe 1866,11 No. 11, 18. März 1866
  • Nachweisung der Stiftungen und Legate der Stadtgemeinde Berlin für spezielle Unterrichts- und Armen-Zwecke
  • Ausgabe 1866,12 No. 12, 25. März 1866
  • Ausgabe 1866,13 No. 13, 1. April 1866
  • Ausgabe 1866,14 No. 14, 8. April 1866
  • Ausgabe 1866,15 No. 15, 15. April 1866
  • Ausgabe 1866,16 No. 16, 22. April 1866
  • Ausgabe 1866,17 No. 17, 29. April 1866
  • Ausgabe 1866,18 No. 18, 6. Mai 1866
  • Ausgabe 1866,19 No. 19, 13. Mai 1866
  • Ausgabe 1866,20 No. 20, 20. Mai 1866
  • Ausgabe 1866,21 No. 21, 27. Mai 1866
  • Ausgabe 1866,22 No. 22, 3. Juni 1866
  • Ausgabe 1866,23 No. 23, 10. Juni 1866
  • Ausgabe 1866,24 No. 24, 17. Juni 1866
  • Ausgabe 1866,25 No. 25, 24. Juni 1866
  • Ausgabe 1866,26 No. 26, 28. Juni 1866
  • Ausgabe 1866,27 No. 27, 1. Juli 1866
  • Ausgabe 1866,28 No. 28, 8. Juli 1866
  • Ausgabe 1866,29 No. 29, 15. Juli 1866
  • Ausgabe 1866,30 No. 30, 22. Juli 1866
  • Ausgabe 1866,31 No. 31, 29. Juli 1866
  • Ausgabe 1866,32 No. 32, 5. August 1866
  • Ausgabe 1866,33 No. 33, 7. August 1866
  • Ausgabe 1866,34 No. 34, 12. August 1866
  • Ausgabe 1866,35 No. 35, 19. August 1866
  • Ausgabe 1866,36 No. 36, 26. August 1866
  • Ausgabe 1866,37 No. 37, 2. September 1866
  • Ausgabe 1866,38 No. 38, 9. September 1866
  • Ausgabe 1866,39 No. 39, 16. September 1866
  • Ausgabe 1866,40 No. 40, 23. September 1866
  • Ausgabe 1866,41 No. 41, 30. September 1866
  • Ausgabe 1866,42 No. 42, 7. Oktober 1866
  • Ausgabe 1866,43 No. 43, 14. Oktober 1866
  • Ausgabe 1866,44 No. 44, 21. Oktober 1866
  • Ausgabe 1866,45 No. 45, 28. Oktober 1866
  • Ausgabe 1866,46 No. 46, 4. November 1866
  • Ausgabe 1866,47 No. 47, 11. November 1866
  • Ausgabe 1866,48 No. 48, 18. November 1866
  • Ausgabe 1866,49 No. 49, 25. November 1866
  • Ausgabe 1866,50 No. 50, 2. Dezember 1866
  • Ausgabe 1866,51 No. 51, 9. Dezember 1866
  • Ausgabe 1866,52 No. 52, 16. Dezember 1866
  • Ausgabe 1866,53 No. 53, 23. Dezember 1866
  • Ausgabe 1866,54 No. 54, 30. Dezember 1866
  • Beilagen

Full text

nac< erwe>t. Die Fortbildungs-Anstalten berü>sichtigen daher nicht nur ßige Benutzung ven Zöglingen angelegentlichst empfohlen. Die Herren 
die früheren Schüler der Elementarschule (im Allgemeinen ven Handwer- | Direktoren Eu | en Es En fehn H 
kerstand), sondern auch die früheren Zöglinge der höheren Bürgerschule Die Kosten des Unterrichts werden von der Stadt bestritten. Als 
(den Kaufmanns- und Gewerbestand). Die Vorträge, welche in diesen Beitrag zu denselben zahlt jedoch jeder Theilnehmer vierteljährlich 15 Sgr. 
Anstalten halbjährig gehalten werden, sind in fünf bis sechs Hauptkursen au den Rendanten der Anstalt, und wird die Zulassung zum Unter- 
zusammengestellt und greifen dergestalt in einander ein, daß in jeder ri<t von der pünktlichen Vorausbezahlung dieses Beitrages 
Wissenschaft nac<q Beendigung des vorbereitenden Kursus im nächsten abhängig gema<t. Die Handwerks - Lehrlinge sind von diesem Bei- 
Halbjahre der höhere Kursus dur<gemacht werden kann. Indessen steht trage befreit. 
28 jedem Theilnehmer frei, unter Beirath ves Direktors, aus sämmtlichen Die Fortbildungs = Anstalten schließen ihre Wirksamkeit unmittelbar 
Lehrkursen die seinen besonderen Bedürfnissen und Wünschen entsprechen- an die der Volksschule und der höheren Bürgerschule an, und es ist da- 
den Vorträge zu hören. Nur in Betreff derjenigen Theilnehmer, welche her zu wünschen, daß alle jungen Leute, sobald sie vie Schule verlassen 
nod sehr geringe Schulkenntnisse besitzen, wird festgesetzt, daß sie in den haben und in das Gewerks- und Geschäftsleben eingetreten sind, den 
beiden ersten Haupt-Lehrkursen den Unterricht in allen zu denselben ge- ihnen in den Fortbildungs » Anstalten dargebotenen Unterricht zu ihrer 
hörigen Gegenständen annehmen müssen, und daß ihnen nicht gestattet weiteren Ausbildung benuen. Wir ersuchen daher die Herren YAeltesten 
werden kann, Vorträge aus den anderen Kursen zu hören, so lange sie ver Kaufmannschaft, die Herren Gewerks-Altmeister, Gewerksmeister und 
nicht die nothwendigen Elementarkenntnisse erworben haben. Ferner ist Fabrikanten, die Herren Vorsteher und Lehrer der Schulen, sowie vie 
jeder Theilnehmer, während der ersten. vier Semester seines Besuchs der Vorstände der Gesellen- und Arbeiter = Bildungsvereine, ihre Gesellenschaf= 
Anstalt, zur Annahme von vier Lektionen sonntäglich verpflichtet. Nach ten, Lehrlinge und Schüler auf die Fortbildungs - Anstalten aufmerksam 
Ablauf dieser vier Semester kann ihm von dem Vorstande gestattet wer- zu machen, ihnen die Benußung derselben in ihrem eigenen Interesse zu 
den, auch nur drei oder zwei Lektionen zu besuchen, ohne daß jedoch bei empfehlen und ven Besuch der Anstalten, namentlich Seitens der- Lehr- 
dem Besuch von weniger als vier Lektionen eine Verkürzung des zu zah- linge, zu erleihtern und zu überwachen. 
lenden Beitrages eintritt. Eine Ausnahme von dieser Regel kann nur Berlin, den 16. März 1866. 
bei älteren Personen, welche an einer oder der anderen Vorlesung Theil Magistrat hiesiger Königl. Haupt= und Residenzstadt. 
nehmen wollen, gestattet werden. gez. Sevvdel. 
Der Unterricht wird jeden Sonntag, Vormittag von 8 Uhr bis 1 Uhr, 
ertheilt. Da die hier bestehenden Verhältnisse es zur Zeit nicht gestat- Zur Erbauung eines Gemeindesc<hulhauses wird zwischen vem Bo- 
ten, den für junge Leute aus dem Kaufmanns- und Handwerkerstande tanischen Garten und der Teltowerstraße, in ver Gegend der Potsdamer- 
wünsc<enswerthen Fortbildungsunterricht auf eine andere Zeit als in die straße, ein Grundstü> von etwa 200 bis 240 Quadratruthen Flächen- 
Vormittagsstunden des Sonntages zu verlegen, so ist, um den hieraus inhalt, bei einer Straßenfront von etwa 100 Fuß, von uns zu kaufen 
wegen einer <hristlihen Sonntagsfeier sich ergebenden Bedenken zu be verlangt. Eigenthümer, welche derartige Grundstücke in der bezeichneten 
gegnett, die Einrichtung getroffen, daß in sämmtlichen Fortbildungs - An- Gegend zu verkaufen haben, werden ersucht, ihre schriftlihen Offerten, 
stalten vox dem Beginn des Unterrichts oder um 10 Uhr eine gottes- mit Angabe des Preises, bis zum 15. April d. Z, auf dem Berlini- 
dienstlihe Andacht sämmtlicher Zöglinge stattfindet, und hat schen Rathhause, 1 Treppe, im Büreau Nr. 29., abzugeben. Es wer- 
diese Einrichtung bis jeßt bereits einen nicht zu verkennenden segenSsrei- ven jedoH nur Angebote von Selbstverkäufern berücsichtigt. 
<en Erfolg gehabt. Außerdem ist aber auch allen Zöglingen die Mög- Berlin, den 10. März 1866. 
li<keit geboten, in den Nachmittags- und Abend = Gottesdiensten, welche Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
in ven Kirchen der Stadt sonntäglich abgehalten werden, ihre Erbauung gez. Sevvel. 
zu finden, und glauben wir erwarten zu dürfen, daß die Zöglinge der - 
Fortbilvungs - Anstalten auc) die kir<hlihen Mittel zur Erwe>ung und Die in dem Communal - Grundstüke am Mühlendamm Nr. 30/31. 
Stärkung ihres religis8-sittlihen Lebens um so mehr und um so gewissen- befindlichen drei Läden sollen, und zwar ein jeder einzeln, auf die Zeit 
hafter benutzen werden, je mehr ihr Geist und ihr Gemüth dur< den vom 1. October 1866 bis ultimo September 1867 öffentlich an den 
wissensc<haftlichen Unterricht, den sie in diesen Anstalten empfangen, auf Meistbietenden vermiethet werden. Zur Abgabe der desfallsigen Gebote 
das Höhere, Wahre und Unvergängliche gerichtet und dadurch) auch für ist ein Texmin auf Mittwo<, den 28. d. Mts., Vormittags 
die ewigen Wahrheiten ves Christenthums empfänglich gemacht wird. 11 Uhr, vor dem Herrn Calculator Lehmann im Berlinischen Rath- 
Was die Aufnahme der Handwerks-Lehrlinge in die Fortbil- hause, 1 Treppe im Nuntiensaal, anberaumt, zu welhem Miethslustige 
dungs-Anstalten betrifft, so bemerken wir, daß nach der von uns an die eingeladen werden. Die Bedingungen liegen im Zimmer Nr. 23. zur 
Vorstände sämmtlicher hiesigen Innungen erlassenen Verfügung vom Einsicht aus. 
19. November 1857 jeder Handwerks-Lehrling ohne Ausnahme den Sonn- Berlin, ven 20. März 1866. 
tags-Freishulen für Handwerks-Lehrlinge zugewiesen werden soll, insofern wiagistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
er nicht entweder sogleich bei seiner Aufnahme als Lehrling in einer von gez. Seydel, 
vem BVorstande der Innung mit ihm vorzunehmenden Prüfung nachgewie- --“-- ---- 
sen hat, daß er sich im Besitz der erforderlihen Elementar-Sculkenntnisse Die in der Communal-Verwaltung pro 1866/67 erforderlichen circa 
befindet und eine Bescheinigung hierüber erhalten hat, oder, nachdem er 3,000 Klafter kiefern Holz sollen den Mindesifordernden in Liefe- 
eine Zeit lang eine Sonntags- Freishule besuc<t hat, von dem Vorsteher rung gegeben werden. Desfallsige Offerten sind bis zum 10 April 
dieser Schulen (zur Zeit dem Ober - Lehrer am Sophien - Gymnasium d. I., Vormittags 11 Uhr, in unserm Büreau, Berlinisches Rath- 
Hrn. Dr. Dielit, Keibelstraße Nr. 31.) ein Prüfungs - Zeugniß er- haus, Zimmer Nr. 11., versiegelt mit ver Aufschrift „Holz-Lieferungs- 
halten hat, dur<) welches er für befähigt und berechtigt zum Besuch der Offerte“ abzugeben, woselbst auch die Lieferungs - Bedingungen einzu- 
städtischen Fortbildungs = Anstalten erklärt wird. Der Besuch der Fort- sehen sind. 
bildungs = Anstalten ist daher einem Handwerks=-Lehrling nür dann Berlin, den 16. März 1866. 
gestattet, wenn er sich dur< ein Zeugniß des Innungs8-BVor- Deputation des Magistrats zur Beschaffung der Brennmaterialien. 
standes oder des Vorstehers der Sonntags8-Freis<hulen über gez. Friedberg. 
seine Befähigung und Berechtigung zum Besuch der Fort- 
bildungs-Anstalten auszuweisen vermag. Auch muß er bei der irebti 
Aufnahme vie schriftliche Versicherung seines Lehrherrn beibringen, daß er Armen-Direktion. 
ihm den Besuch der Fortbildungs - Anstalt gestatten und für die Regel- Bisher war es Gebrauch, daß der Frauen- Armenarzt Herx Dr. 
mäßigkeit desselben möglichst sorgen wolle. Wenn Handwerks = Lehrlinge Mayer si< von uns 12 Gebärmutierträger erbat. Dieselben wurden 
die Anstalt unregelmäßig besuchen und namentlich zwei oder gar von dem Instrumentenmacher Schneider, Rosenstraße 19 angefertigt; 
drei Sonrtage nah einander ohne genügende Entschuldigung fehlen, oder der p. Schneider wurde angewiesen, die qu. Instrumente anzufertigen 
niht pünktlich um 8 Uhr zum Unterricht sich einfinden, so wird der und dem Dr. Mayer zu übersenden. Herr Dr. Mayer hatte dann 
Direktor der Anstalt uns darüber sofort Anzeige machen, und werden über den Empfang ver Instrumente zu quittiren und über deren Ver- 
wir hiervon den betreffenden Lehrherrn mit der Aufforderung in Kenntniß brauch und Verabreichung uns Rechnung abzulegen. ! 
sezen, den Lehrling dieserhalb zur Rechenschaft zu ziehen und ihn mit Dieses bisher beobachtete Verfahren ist in Zukunft auch in ver 
aller Strenge zum regelmäßigen Bejuch der Fortbildungs = Anstalt anzu- Weise beizubehalten, daß die Herren Armenärzte sich, wenn sie Gebär- 
halten, widrigenfalls er von der Anstalt verwiesen werden müsse. mutterträger verwenden wollen, an uns, wenden, worauf wir den Instru- 
Das letztere erfolgt, wenn ver Unterricht vemnächst nicht regelmäßig be- mentenmacher Scneider anweisen werden, den ihm bezeichneten Aerzten 
sucht wird, und wird solches dem Lehrberrn von dem Direktor der An- die Instrumente zu verabfolgen, die dann wieder darüber quittiren und 
stalt schriftlich angezeigt. ' uns Rechnung legen. Wir ersuchen sowohl die Herren Armen-Commissi- 
Die stävtis<en Volksbibliotheken sind ven Zöglingen der Fortbil- ons-Vorsteher, als die Herren Armenärzte hiernach zu verfahren. 
dungs-Anstalten zur Benutzung geöffnet. Diese Bibliotheken enthalten nicht Berlin, den 20. Mar3 I866. ie 
nur die vorzüglichsten Werke über alle Wissenschaften, welche in den Fort= ie Armen-Direktion. 
bildungs-Anstalten gelehrt werden, sondern auch vie mustergültigsten Schrif- gez. Schreiner. 
ten der deutshen und ansländis<en Literatur, und wird daher deren flei- == 
TAT
	        

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