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Grundlehrplan für die Volksschulen Groß-Berlins (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Grundlehrplan für die Volksschulen Groß-Berlins (Public Domain)

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Monografie

Titel:
Grundlehrplan für die Volksschulen Groß-Berlins : genehmigt durch Min.-Erl. vom 8.12.1913 U III A Nr. 1674
Erschienen:
Berlin: L. Oehmigke's Verlag (R. Appelius), 1914
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2025
Umfang:
80 Seiten
Berlin:
B 591 Schulwesen: Rahmenpläne. Didaktik einzelner Unterrichtsfächer
Dewey-Dezimalklassifikation:
370 Erziehung, Schul- und Bildungswesen
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15506016
Sammlung:
Bildung, Schule, Wissenschaft, Forschung
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 591 H/A 2 a
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
B. Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsfächer

Kapitel

Titel:
XII. Hauswirtschaftsunterricht

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Grundlehrplan für die Volksschulen Groß-Berlins (Public Domain)
  • Einband
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • A. Einrichtung der Volksschulen Groß-Berlins
  • B. Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsfächer
  • Vorbemerkungen
  • 1a. Evangelische Religion
  • 1b. Katholische Religion
  • II. Deutsch
  • III. Geschichte
  • IV. Rechnen
  • V. Raumlehre
  • VI. Naturkunde
  • VII. Erdkunde
  • VIII. Zeichnen
  • IX. Gesang
  • X. Turnen
  • XI. Mädchenhandarbeit
  • XII. Hauswirtschaftsunterricht
  • C. Anhang
  • I. Stoffplan für die Abschlußklasse
  • II. Lesestoffe für die 1. Klasse und die Oberklasse
  • III. Verbindlicher Lernstoff in Geschichte
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

72 
Hauswirtschaftsunterricht 
XII. Hauswirtschaftsunterricht 
Der Hauswirtschaftsunterricht kann 4. und Z3stündig erteilt werden; der 
Astündige ist vorzuziehen. 
Wo der Hauswirtschaftsunterricht in irgendeiner Form verbindlich ein— 
zeführt wird, ist der Unterricht in der Oberklasse um eine Handarbeits- und 
eine Turnstunde zu kürzen. Die gleiche Kürzung tritt für Kinder der 1. und 
2. Klasse ein, wenn sie pflichtmäßig am Hauswirtschaftsunterricht teilnehmen. 
Bei wahlfreiem Hauswirtschaftsunterricht soll keine Ermäßigung statt— 
finden. 
UÜber den Stoff wird folgendes festgesetzt: 
Der Haushaltungsunterricht ist in erster Reihe praktischer Unterricht im 
Kochen und in anderer hauswirtschaftlicher Arbeit. Es sind außer einigen 
Getränken, Obst- und Nebenspeisen etwa 10 Milch-, Mehl- und Eierspeisen, 
10 Gemüse- und Kartoffelspeisen, 4 Hülsenfruchtgerichte und 10 bis 12 Fleisch- 
und Fischgerichte herzustellen. Dabei kommt der folgende Stoff zur Behandlung: 
1. Aus der Haushaltungskunde: Die Wirtschaftsräume, die Küche, 
der Herd, die Heizstoffe, die Kochgeräte, die Wäsche, der Einkauf, eine einfache 
häusliche Buchführung. 
2. Aus der Ernährungslehre: Die Nährstoffe Eiweiß, Fett, Kohle— 
hydrate, Wasser, Salze) und die Nahrungsmittel (Ei, Milch, Fleisch, Fisch, 
Fette; Getreide, Kartoffeln, Gemüse und Vilze, Hülsenfrüchte: Obst, Getränke, 
Speisezusätze, Gewürze). 
3. Aus der Gesundheitslehre: Besonders die Krankenkost und die 
erste Hilfe bei Unglücksfällen. 
Belehrungen über Gesundheitspflege und über die Wohnung werden nur 
gelegentlich gegeben.
	        

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