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Grundlehrplan für die Volksschulen Groß-Berlins (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Grundlehrplan für die Volksschulen Groß-Berlins (Public Domain)

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Monografie

Titel:
Grundlehrplan für die Volksschulen Groß-Berlins : genehmigt durch Min.-Erl. vom 8.12.1913 U III A Nr. 1674
Erschienen:
Berlin: L. Oehmigke's Verlag (R. Appelius), 1914
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2025
Umfang:
80 Seiten
Berlin:
B 591 Schulwesen: Rahmenpläne. Didaktik einzelner Unterrichtsfächer
Dewey-Dezimalklassifikation:
370 Erziehung, Schul- und Bildungswesen
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15506016
Sammlung:
Bildung, Schule, Wissenschaft, Forschung
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 591 H/A 2 a
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
B. Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsfächer

Kapitel

Titel:
VIII. Zeichnen

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Grundlehrplan für die Volksschulen Groß-Berlins (Public Domain)
  • Einband
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • A. Einrichtung der Volksschulen Groß-Berlins
  • B. Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsfächer
  • Vorbemerkungen
  • 1a. Evangelische Religion
  • 1b. Katholische Religion
  • II. Deutsch
  • III. Geschichte
  • IV. Rechnen
  • V. Raumlehre
  • VI. Naturkunde
  • VII. Erdkunde
  • VIII. Zeichnen
  • IX. Gesang
  • X. Turnen
  • XI. Mädchenhandarbeit
  • XII. Hauswirtschaftsunterricht
  • C. Anhang
  • I. Stoffplan für die Abschlußklasse
  • II. Lesestoffe für die 1. Klasse und die Oberklasse
  • III. Verbindlicher Lernstoff in Geschichte
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

Zeichnen 
13 
VIII. Zeichnen 
Lehrplan für den Beichenunterricht 
Aligemeine Lehraufgabe 
Der Unterricht im Freihandzeichnen soll die naive Auffassungs- und 
Darstellungsweise des Kindes allmählich zu einem bewußten Beobachten und 
Wiedergeben der Dinge seiner Umgebung entwickeln und seinen Geschmack 
bilden. 
Der Unterricht im Linearzeichnen soll das räumliche Vorstellungs— 
vermögen der Schüler fördern und sie in der Herstellung praktisch verwend— 
barer Zeichnungen üben. 
A. Freihandzeichnen 
1. bis 4. Schuljahr 
Gedächtniszeichnen 
1. und 2. BSchuljahr (7. und 6. Klasse) 
Malendes Zeichnen als Hilfsmittel für andere Unterrichtsgegenstände. 
Lehraufgabe. Der Unterricht knüpft an das unbefangene Zeichnen des 
Kindes an, wie es im Nachahmungsspiel sich äußert. 
Er steht in engem Zusammenhange mit dem übrigen Unterricht, 
insbesondere mit dem Anschauungsunterricht. 
Zur Darstellung kommen einfache, leicht zu bewältigende Gegen— 
stände aus dem Gesichtskreise der Kinder. Mit den Mädchen sind ge— 
legentlich leichte Ubungen vorzunehmen, die auf den Handarbeuüs— 
unterricht vorbereiten, wie Falten, Ausschneiden und Zeichnen von 
Deckchen, Nadelbüchern. Puppenteppichen. Tintenwischern. Nadel— 
kissen usw. 
Material. Weicher Stift, Schere, Papier, auch buntes und gummiertes. 
3. und 4. Schuljahr (5. und 4. Rlasse) 
2 Stunden, 5. Klasse Mädchen 1 Stunde. 
Selbständiges Gedächtniszeichnen 
Lehraufgabe. Die Auswahl der Aufgaben erfolgt mit Rücksicht auf das 
Leben der Natur, auf Spiele, Beschäftigungen, Feste usw. in den ver— 
schiedenen Jahreszeiten, sowie auf andere Unterrichtsfächer, sofern 
sie zeichnerisch verwertbare Aufgaben bieten. In Mädchenschulen sind 
besonders die Gegenstände darzustellen, die in dem Handarbeitsunterricht 
angefertigt werden.
	        

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