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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1932 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1932 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Salomon, Alice
Titel:
Zwanzig Jahre soziale Hilfsarbeit : anlässlich des zwanzigjährigen Bestehens der "Mädchen- und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit" in Berlin / Alice Salomon ; im Auftrage des Vorstands verfaßt
Gefeierte Körperschaft:
Mädchen- und Frauengruppen für Soziale Hilfsarbeit (Berlin)
Erschienen:
Karlsruhe: Braunsche Hofbuchdruckerei und Verlag, 1913
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2025
Umfang:
111 Seiten
Schlagworte:
Festschrift
Berlin:
B 945 Gesundheit. Soziales: Sozialwesen
Dewey-Dezimalklassifikation:
360 Soziale Probleme, Sozialarbeit
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15506259
Sammlung:
Gesellschaft, Bevölkerung, Soziales, Gesundheit
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 945/177
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Schnellzugriff

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  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1932 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1932, Teil IX
  • 2. Januar 1932
  • 9. Januar 1932
  • 16. Januar 1932
  • 23. Januar 1932
  • 30. Januar 1932
  • 6. Februar 1932
  • 11. Februar 1932
  • 13. Februar 1932
  • 20. Februar 1932
  • 27. Februar 1932
  • 5. März 1932
  • 12. März 1932
  • 19. März 1932
  • 22. März 1932
  • 26. März 1932
  • 2. April 1932
  • 9. April 1932
  • 16. April 1932
  • 23. April 1932
  • 30. April 1932
  • 7. Mai 1932
  • 14. Mai 1932
  • 21. Mai 1932
  • 28. Mai 1932
  • 4. Juni 1932
  • 11. Juni 1932
  • 18. Juni 1932
  • 25. Juni 1932
  • 29. Juni 1932
  • 2. Juli 1932
  • 9. Juli 1932
  • 16. Juli 1932
  • 25. Juli 1932
  • 30. Juli 1932
  • 6. August 1932
  • 13. August 1932
  • 20. August 1932
  • 3. September 1932
  • 10. September 1932
  • 17. September 1932
  • 24. September 1932
  • 1. Oktober 1932
  • 8. Oktober 1932
  • 15. Oktober 1932
  • 22. Oktober 1932
  • 25. Oktober 1932
  • 29. Oktober 1932
  • 5. November 1932
  • 12. November 1932
  • 19. November 1932
  • 26. November 1932
  • 3. Dezember 1932
  • 10. Dezember 1932
  • 24. Dezember 1932
  • 31. Dezember 1932

Volltext

	            		
Dienstbilatt X bei usgege Teil IX. 31. 12. 1932 Ste 149—150 [149] ten“ auch der Bürgersteuer 1932 vorgenommen hat. | 149 | Bürgersteuer 1932/1933. 27.1232 War die Bürgersteuer 1931 auf der Steuerkarte an- (Ergänzung zu Dienstblatt IX/1932 Nr. 132.) gefordert, so muß eine Erstattung an Bürger- . steuer 1982 in der Haushaltsliste 1981 unter dem — Gesch.-Z. HStV. II b. Fernruf: Magistrat 2851. — Steuerbetrag für 1931 kurz vermerkt werden: z. B. 1. Freistellung aus $11 DB. 1932. 1932 Bgst. 6,75 RM/erm. 4,50 RM. Vfg. 28. 1.33. Gemäß Dienstblatt IX/1932 Nr. 132 unter VI Nr. 2 Bei Ermittlung der Einkünfte (Roheinnahmen) für dritter Absatz (S. 162) sollte die Durchführung des den Freistellungszeitraum gelten die Vorschriften der Gemeindebeschlusses vom 15. 10.1982 unter IV Nr.2a DB. 1931, insbesondere $ 6 Abs. 1 Nr. 1, 8 8 Abs, 1 (aa0. 8.159) Anfang 1933 geregelt werden. Die im Satzl mit der Maßgabe, daß an Stelle des dort ge- Erstattungswege vorbehaltene Anwendung der er- nannten Betrages von 500 RM die erweiterte Freigrenze weiterten Freigrenze bei der Bürgersteuer 1932 für die tritt. Die Freistellung beschränkt sich nach 811 Abs. 1 Zeit nach ihrem Ablauf bezweckte die Entlastung der Satzlı DB. 1932 auf die Teilbeträge der Bürgersteuer Steuerämter von der Bearbeitung entsprechender An- 1982, für deren Fälligkeitszeitraum die Einkünfte die träge während der an die Personenstandsaufnahme an- erweiterte Freigrenze nicht überschritten haben. schließenden Arbeiten und weiterhin eine Vereinfachung Die hierunter folgende Freigrenzentabelle 19832 ist des Verfahrens, da jetzt die Prüfung solcher Eingaben bezüglich des Familienstandes nach dem Stande vom in einem Arbeitsgang für alle Fälligkeitstage der 10, 10. 1931 anzuwenden (Dienstblatt IX/1932 Nr. 118 Bürgersteuer 1932 möglich ist. S. 119 Anm. zu Abs. 1 Nr. 3). Die Tabelle enthält Zuständig für beantragte Erstattungen ist nach die Richtsätze der allgemeinen Fürsorge für Dienstblatt IX/1931 Nr.123 S.136 unter „VII. Erstat- Oktober 1931 (Berliner Wohlfahrtsblatt Nr. 14 von 1931 tungen (Rückzahlungen)“ dasjenige Bezirksamt, welches 5.107); durchweg ist wie für 1933 auch hier der höchste die Heranziehung zur Bürgersteuer 1931, bei „Veranlag- Kinderzuschlag eingesetzt, Freigrenzentabelle Oktober/Dezember 1932 Ehepaare ohne | mit mit mit mit mit lusw.f.jed. Richtsät: ı 2 3 4 5 weitere Mc higätze Kinder | Kind Kindern | Kindern Kindern | Kindern! Kind RM RM RM RM RM RM. RM. für einen Monat 55,50 71,50 87,50 103,50 119,50 133,50 16,— für eine Woche (7/so der Monatssätze) 12,95 | 16,70 20,45 24,20 27,95 ‘ 381,70 3,75 Alleinstehende Personen für einen Monat 87,— | 58,— 69,— 85— 101,— 117,— 16,— für eine Woche 865 | 1240 ' 1615 ‘ 1990 2365 27,40 © 38,75 2. Steuererlaß und -ermäßigung. diejenige Wohnsitzgemeinde zu entrichten, welche nach 2 dem Stande vom 21. Oktober 1932 die höchste Bürger- Eine gesetzliche Ermäßigung der Steuer sehen die steuer erhebt. Die übrigen beteiligten Gemeinden 812 DB. 1932 und 56 Abs. 7 Nr.2 DB. 1933 vor. Diese missen bei dieser Gemeinde in der Ausschlußfrist bis gesetzlichen Mindestermäßigungen bitte ich nur dann 31, März 1933 ihren Beteiligungsanspruch geltend zu erweitern, wenn ein außergewöhnlicher Notstand ‚machen. ‚s Pflichtigen anders nicht abgewendet werden kann. des ZZ nn En 2 x Ich bitte, Maßnahmen zu treffen, daß Berliner _ Diesen Maßstab bitte ich auch den Entscheidungen Steneransprüche durch rechtzeitigen Beteiligungs- über. sonstige Ermäßigungs- oder Erlaßanträge ZU- Anspruch gewahrt werden. nn In Vertretung 3. Steuerverteilung auf mehrere Wohnsitzgemeinden. Asch. „ATINSEH SAGE DENN0ES Kat bei mehetächem Wohn: An die Bezirksämter. sitz der Steuerpflichtige die Bürgersteuer 1933 nur an u 183

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