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Berliner städtisches Jahrbuch für Volkswirthschaft und Statistik (Public Domain) Ausgabe 2.1874 (Public Domain)

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Monograph

Author:
Höcker, Paul Oskar
Title:
Die junge Exzellenz : Roman
Publication:
Berlin ; Wien: Verlag Ullstein & Co., 1915
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2025
Scope:
413 Seiten
Berlin:
B 328 Literatur: Romane, Erzählungen über Berlin
DDC Group:
830 Deutsche Literatur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15505707
Collection:
Berlin Dialect,Literature,Literary Life
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 328 Höck P 2
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
11.

Contents

Table of contents

  • Berliner städtisches Jahrbuch für Volkswirthschaft und Statistik (Public Domain)
  • Ausgabe 2.1874 (Public Domain)
  • Title page
  • Stempel: Bibliothek d. K. Ministeriums des Innern
  • Preface
  • Contents
  • Lexikalisches Sachregister
  • Hermann Schwabe: ein Nachruf
  • Amtlicher Theil: Vorbericht
  • Statistik von Berlin
  • Volkskunde von Berlin

Full text

208 
Volkskunde von Berlin. 
Commissionen für nützlich und nothwendig und erwartet mit Sicherheit, daß 
in den Bezirks-Deputationen das Bedürfniß nach weiterer Gliederung richtig 
erkannt und daß von ihnen erst ein praktischer Plan für die Einrichtung 
derselben herausgearbeitet werden wird. 
Selbstverständlich ist auch, daß die großen centralen gemischten Depu 
tationen (Bau-, Schul-, Steuer-Deputationen) durch die Bezirks-Deputationen 
nicht beseitigt werden, vielmehr als Aufsichtsorgane des Magistrats und zur 
Verwaltung der ihnen vorbehaltenen Geschäftszweige bestehen bleiben und 
nur so weit eine Verringerung ihrer Aufgaben und ihrer Competenz er 
fahren, als sich dies in Folge der Bildung der Bezirks-Deputationen als 
nothwendig ergiebt. 
Das schwierigste Problem in dem gegenwärtigen Reformversuche ist 
offenbar die richtige Bemessung der Competenz der Bezirks - Deputationen. 
Eine Beschränkung derselben auf die bloße Ausführung bestimmter Aufträge 
würde ebenso sehr gegen den Zweck ihrer ganzen Bildung verstoßen, wie 
andererseits ein Zuviel ihrer Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu einer 
Gefahr für die kommunale Einheit Berlins führen würde. Der vorgelegte 
Entwurf sichert den Bezirks - Deputationen zwar nur für einzelne Verwal 
tungsgebiete diejenige Selbständigkeit, welche überhaupt mit dem Budget 
rechte der St.-V.-V. und der nothwendigen, theils direct, theils indirect 
durch die centralen gemischten Deputationen auszuübenden Oberaufsicht des 
Magistrats in der Verwaltung vereinbar ist, das Gebiet derselben ist aber 
ein so wichtiges und vereint in so hoheni Grade die Interessen aller übrigen 
Gemeindeangelegcnheiten, daß es, zumal bei der Größe und Bevölkerungs 
zahl der Bezirke, sicher genügenden Stoff für die Thätigkeit eines geachteten 
Verwaltungs-Collegiunis bildet. Für alle anderen Aufgaben der Commune 
soll die Bezirks-Deputation das vermittelnde örtliche Organ — etwa wie die 
Kreisbehörde der Regierung gegenüber — bilden. 
Was die Zusammensetzung der Bezirks-Deputationen betrifft, so bedarf 
es, da der Entwurf sich innerhalb des Rahmens der Städteordnung halten 
will, keiner Begründung, daß dieselben aus Magistratsmitgliedern, Stadt 
verordneten und Bürgerdeputirten gebildet werden sollen und der Vorsitz 
einem Mitgliede des Magistrats überwiesen wird. Die Zahl der Mitglieder 
ist so bemessen, daß die Masse der Geschäfte sich sehr wohl erledigen lassen 
wird und eine ordnungsmäßige collegialische Berathung und Beschlußfassung 
gesichert erscheint. 
Was die aus der Ausführung des Reformplanes der Commune er 
wachsenden Kosten betrifft, so kann nur die Beschaffung geeigneter Locali- 
täten in Betracht kommen, es darf aber nicht vergessen werden, daß eine 
Reihe von Amtslocalitäten für die Standesämter, für die Steuer-Rezepturen 
und, was wenigstens indirect Beachtung verdient, für Zwecke der Polizei, 
Feuerwehr, schon jetzt in den gedachten Bezirken beschafft werden muß und 
daß es wenigstens in vielen Fällen schon gegenwärtig im finanziellen Jnter- 
effe der Stadt läge, diesen Bedürfnissen durch Erbauung von Stadthäusern, 
die zugleich anderen oft laut gewordenen Wünschen entsprechen könnten, 
gerecht zu werden. Vor Allem aber ist darauf hinzuweisen, daß, wenn nicht 
endlich und zwar bald, durch die Bildung von Localbehörden geholfen wird, 
das Bedürfniß nach Erweiterung der für die Centralvcrwaltung nöthigen 
Räume, die schon eine Reihe von Baulichkeiten außerhalb des Rathhauses 
in Anspruch genommen haben, auf die Dauer noch weit größere Kosten ver 
ursachen würde. Jedenfalls werden nach Durchführung der empfohlenen 
Reform im Rathhause Räume genug frei, um die für verschiedene magistra-
	        

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