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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1918 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1918 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Hirschfeld, Georg
Titel:
Die Belowsche Ecke : Roman
Erschienen:
Berlin ; Wien: Ullstein & Co., 1914
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2025
Umfang:
442 Seiten
Berlin:
B 328 Literatur: Romane, Erzählungen über Berlin
Dewey-Dezimalklassifikation:
800 Literatur, Rhetorik, Literaturwissenschaft
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15505681
Sammlung:
Berliner Dialekt, Literatur, Literarisches Leben
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 328 Hir 1 a
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Achtes Kapitel

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1918 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichnis des 38. Jahrgangs, 1918.
  • Nr. 1/2
  • Nr. 3/4
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 7/8
  • Nr. 9
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  • Nr. 11/12
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  • Nr. 99/100
  • Nr. 101
  • Nr. 102
  • Nr. 103/104

Volltext

436 
Zentralblatt der Bauverwaltung. 
20. Oktober 1918. 
t 0 1 2 3 * s V lfm 
Lu i -t '-T-ik . i j i. I I t i T" r ~ T' -~P=a 
Abb. 3, Erstes und zweites Obergeschoß. 
Abb. 4. Erstes und zweites Obergeschoß. 
Bad und Zubehör erhalten, und in den beiden Eckhäusern — Bau 
plätze G und 9 — lassen sich je vier Drcizimmer- und je vier Vier- 
zimmerwobnungen einricliten. Es ist also die Schaffung von insgesamt 
112 Wohnungen beabsichtigt. 
Die Zweizimmerwohnungen werden in drei verschiedenen 
Arten ausgeftlbrt, die jedoch nur geringe Abweichungen voneinander 
aufweisen. Diese Maßnahme hat ihren Grund darin, daß nach Möglich 
keit den verschiedensten Wohnforderungen Rechnung getragen werden 
soll. Nach Abb. 2 erhält jede Wohnung zwei Zimmer, Wohnküche 
mit Speisekammer, Bad mit Abort und Flur. Sämtliche Räume sind 
vom Flur aus zugänglich. Die einspringende Ecke in der Wohnküche 
soll nur bei Bereitung der Maidzeiten in Anspruch genommen und 
während der übrigen Zeit durch einen Vorhang abgeschlossen werden. 
Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, den verbleibenden 
Raum tatsächlich alsWohnraum benutzen zu können. Vor der Wohn 
küche ist ein kleiner Austritt vorgesehen, auf dem kleinere Wäsche 
stücke getrocknet werden können. Es wird erwartet, daß durch diese 
Anlage das Trocknen von Wäsche in der Wohnküche selbst unter 
bleibt. Die bebaute Fläche des Gebäudes beträgt bei einer Front 
länge von 14,25 m und einer Gebäudetiefe von .9,41 m = 134,09 qm. 
Hiervon entfallen in jeder Wohnung auf die drei Wohnräume 41,42 qm 
und auf die Nebenräume 7,G2 qm. Die nutzbare Fläche für jede Woh 
nung stellt sich demnach auf 49,04 qm. Für die Anlage des Treppen 
hauses sind 10 qm erforderlich, somit verbleiben für die Mauern 
26,01 qm. Das Verhältnis der Wohnräume zur bebauten Fläche 
beträgt Gl,78 vH. in gleicher Weise das der Nebenräume und des 
Treppenhauses 18,82 vH und das der Mauerllächen 19,40 vH. 
Die Raumeinteilung in Abb. 3 weicht nur wenig von der vor 
beschriebenen ab. Das Bad ist fortgefallen und dafür ein kleiner 
offener Sitzplatz angeordnet, dem der kleine Austritt angefügt ist. 
Für den Abort ist ein besonderer Raum geschaffen. Die bebaute 
Fläche beträgt wieder 134,09 qm, die weiter zahlenmäßig festgestellten 
Verhältnisse zeigen nur unwesentliche Verschiedenheiten. 
Zwecks Vergrößerung der Wohnflächen bei Benutzung der Woh 
nungen durch kinderreiche Familien ist nach Abb. 4 der Einbau in 
der Wohnküche beseitigt. Der Flur hat eine Breite von 1,50 m 
erhalten, dafür ist er aber in der Länge eingeschränkt. Auch die 
Abmessungen des offenen Sitzplatzes sind geändert, ohne daß er da 
durch an Fläche eingebüßt hat. An der bebauten Fläche von 134,09 qm 
sind die drei Wohnräume jeder Wohnung in diesem Falle mit 43,29 qm 
beteiligt, die Flächen der Nebenräume stellen sich je auf 5,77 qm. 
Die nutzbare Fläche jeder Wohnung hat sich durch diese Verschiebung 
aber so wenig geändert, daß die oben ermittelten Verhältniszahlen 
auch für diesen Grundriß noch annähernd zutreffen. 
Nach Abb. 2 u. 3 werden je zwei Gebäude errichtet und sechs 
nach Abb. 4. Jedes Grundstück erhält in ganzer Frontbreite einen 
Hof von 4,50 bis 5 m Tiefe, dem sich ein Gurten von etwa 250 bis 
280 qm Größe anschließt. Über die Verteilung der Gartenfläche an 
die einzelnen Mieter oder Benutzung derselben durch den Haus 
verwalter sind Bestimmungen noch nicht getroffen. 
Für die Ausführung der Bauten sind in Anlehnung an die für 
Freußen erlassenen Erleichterungsvorschriften Ausnahmen von den 
Bestimmungen der für die Stadt Schwerin geltenden Bauvorschriften 
zugebilligt worden. Es ist die Stärke der Umfassungswände des Kellers 
um einen halben Stein eingeschränkt, und für die lichte Höhe der Ge 
schosse ist das bisher übliche Mindestmaß von 2,G0 m für alle Geschosse 
zugelassen (Abb. 5). Auch bezüglich der Steigungen und Auftritte 
der Treppen sind Minderungen zugestanden. Wenn diese Bauerleichte 
rungen auf die Höhe der Baukosten auch einen gewissen Einfluß 
haben, so hat die Ausschreibung der Bauarbeiten doch ein wenig 
erfreuliches Ergebnis gehabt. Es wird für jedes Haus mit einem 
Kostenaufwande von 73 OCX) Mark zu rechnen sein, vorausgesetzt, 
daß nicht eine weitere Steigerung der Löhne und Baustoffe ein 
1 
/ t 3 * S 
Abb. 5. 
tritt. Bei einem Inhult eines Gebäudes von rd. 1850 cbm betragen 
die Baukosten für das Kubikmeter umbauten Raumes, gemessen 
vom Kellerfußboden bis Oberkante Hauptgesims der Hinterfront, rd. 
40 Mark, d. h. etwa 190 vH mehr als vor dem Kriege, wo mit einem 
Einheitspreise von 13,50 Mark für das Kubikmeter umbauten Raumes 
gerechnet werden mußte. Erwähnt, sei schließlich, daß die Geschoß 
decken massiv von Hohl 
steinen ausgoführt worden, 
da diese Ausführung billiger 
herzustellen ist als Holz 
balkendecken. 
Entgegen der ursprüng 
lichen Absicht, in jedem 
Hause höchstens sechs Woh 
nungen anzuordnen, sind 
jetzt deren acht vorgesehen, 
damit durch die größere 
Mieteinnahme die Verzin 
sung der Baugelder etwas 
gebessert wird. Die Aus 
führung der Bauten und 
die spätere Verwaltung 
der Grundstücke hat die 
während des Krieges ge 
gründete Schweriner Bau 
gesellschaft m. b. H. Über 
nommen, welche in spä- 
, terer Zeit dem Flachbau 
ihre besondere Aufmerk 
samkeit zu widmen beab 
sichtigt. 
Der Magistrat hat sich der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, 
alle Mehrkosten zu erstatten, die dadurch entstehen, daß die Bauten 
während der Kriegszeit zur Ausführung gelangen. Für jedes Gebäude 
gewährt er einen zins- und tiigungsfreien Zuschuß zu den Baukosten, 
dessen Hohe sich aus dem Unterschied zwischen einem angenommenen 
Bauwerte für die Zeit nach dem Kriege und den tatsächlichen Bau 
kosten ergibt. Dieser angenommene Bauwert ist auf 30 vH über den 
Friedenspreis festgesetzt und stellt sich für ein Gebäude mit Zwei 
zimmerwohnungen auf 32 500 Mark. Der Zuschuß des Magistrats für 
die 14 Bauten beträgt 650 000 Mark. Außerdem verzichtet er auf 
die Zahlung der Anliegerbeiträge, die als Hypothek eingetragen und 
mit 5 vH verzinst werden. Die Dringlichkeit der Bauausführungen 
machte die Inanspruchnahme baureifen Geländes erforderlich; im 
anderen Falle wäre die Straßenanlage einfacher und dadurch billiger 
gestaltet worden. Der Magistrat erhält ferner für die Bauplätze nur 
den landwirtschaftlichen Nutzungswert, der auf zehn Pfennig für das 
Quadratmeter festgesetzt ist. Für die Baukosten hat die Mecklenb.' 
Hypotheken- und Wechselbank in Schwerin ein größeres Kapital 
bereitgestellt, welches als Tilgungshypothek an erster Stelle einge 
tragen und mit 4»/ 4 vH verzinst wird. Die Höhe dieser Hypotheken 
beträgt 75 vH der angenommenen Bauwerte. Weitere Hypotheken 
in Höhe von 15 vH der angenommenen. Bauwerte übernimmt der 
Magistrat mit einer Verzinsung von 5 vH, so daß die Baugesellschaft 
nur 10 vH der angenommenen Bauwerte aufzuwenden hat. 
Die Zinsen der Hypotheken und Anliegerbeiträge machen für ein 
Grundstück mit acht Zweizimmerwohnungen etwa 1G75 Mark aus, 
die Grundrente beträgt etwa 25 Mark und die jährlichen Abgaben 
und Unkosten stellen sich auf etwa 1100 Mark, also zusammen 
2800 Mark. Unter Berücksichtigung dieser Ausgaben wird die jähr 
liche Miete für eine Zweizimmerwohnung durchschnittlich 350 Mark 
betragen, 
Schwerin i. M. Dewitz, Stadtbaumeister. 
VerlagTon Wilhelm Ernst 48 ohn, Berlin. — Für den nichtamtlichen Teil verantwortlich; !?!. Schult*®, Berlin. — Druck der Buchdruckerei Oebrüder Ernst, Berlin. 
Nr, 87 u. 88.
	        

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