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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1973 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Metadaten: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1973 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Titel:
General-Privilegium und Gülde-Brief des Bötcher-Gewercks in der Chur- und Marck Brandenburg dies- und jenseit der Oder und Elbe, insonderheit des Bötcher-Gewercks in Berlin
Erschienen:
Berlin: S.n., 1734
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2013
Umfang:
10 Bl.
Schlagworte:
Brandenburg ; Böttcherhandwerk ; Gilde ; Online-Publikation
Berlin:
B 852 Wirtschaft. Finanzen: Einzelne Handwerks- und Gewerbezweige. Innungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
060 Organisationen, Museumswissenschaft
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14331481
Sammlung:
Wirtschaft, Verkehr, Stadtversorgung
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 852/86
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Text

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1973 (Public Domain)
  • 31. Januar 1973
  • 4. April 1973
  • 25. Mai 1973
  • 4. Juli 1973
  • 7. September 1973
  • 26. September 1973
  • 23. Oktober 1973
  • 19. Dezember 1973
  • 5. Januar 1974

Volltext

Ausgegeben am 4. 7: 1973 
Dienstblatt des s 
Teil II Wissenschaft und Kunst — Schulwesen 
‚a4 ats biete 
Ss Vöh Beryin 
1/1978 
Seite 85 | 
Nr. 19-20 
Inhalt 
Nr. 19 
Nr. 20 
Rundschreiben über anerkannte Privatschulen — Bezirk Steglitz —... « 
Ausführungsvorschriften über das Verbot der Werbung, des Gewerbebetriebes, des Plakataushanges 
und des Sammelns in.den Schulen und. Fachschulen .........04000040000044 RE 
Ferienoränung für die Zeit vom 1. März 1974 bis 28. Februar 1975 .......1.040000064 81H TEE 
Ausführungsvorschriften über Sonderschulen und Sonderschuleinrichtungen ON CR 
Rundschreiben über die Verlängerung der Technikerausbildung ........... UNS 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Richtlinien über die Entrichtung von Entgelten für die 
Benutzung der Rechenanlage des Großrechenzentrums für die. Wissenschaft in Berlin (GRZ) ...... 
Ausführungsvorschriften über Treffpunkt und Entlassungsort bei schulischen Veranstaltungen 
außerhalb des Schulgebäudes SEE ii a RE a DE RE Ha A Le DE Bl er 
Ausführungsvorschriften über die Notengebung, den Wechsel der Klassenstufen und die Abschlüsse 
an den Gesamtschulen für die Klassenstufen 7 bis 10 .........00.00000 10a rer ee 
Ausführungsvorschriften über die Stundentafel der Berufsschulklassen für Bankkaufleute ........ 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften über die Reifeprüfung und den 
Ewerb des Latinums ............... WE DENE WE le a 
Ausführungsvorschriften über das Verfahren bei Schulversäumnissen in der Oberstufe der Gym- 
nasien, in den Fachoberschulen und in den Berufsfachschulen der Berliner Schule ........... 
Hinweise auf Stellenausschreibungen .... VE 
Seite 85 
Seite 85 
Seite 87 
Seite 87 
Seite‘ 94 
Seite 94 
Seite 95 
Seite 95 
Seite 100 
Nr. 21 
Nr. 22 
Nr. 23 
Nr. 24 
Nr. 25 
Nr. 26 
Nr. 27 
Nr. 28 
Seite 100 
Seite 101 
Seite 102 
Nr. 29 
= Schul II cD1 
_ IM-19_ | Fernruf: 30 32 579 — (987) 579 
| 8.2.1973 
ABI. S. 418 
Ausführungsvorschriften 
über das Verbot der Werbung, 
des Gewerbebetriebes, des Plakataushanges 
und des Sammelns in den Schulen und Fachschulen 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
den Senator für Finanzen 
Auf Grund des $ 26 Satz 3 des Schulgesetzes für Berlin 
in der Fassung vom 13. September 1966 (GVBl. S. 1485), 
zueltzt geändert durch‘ Gesetz vom 14. Dezember 1972 
(GVBl. S,. 2293), wird verordnet: 
Rundschreiben 
über anerkannte Privatschulen 
- Bezirk Steglitz — 
Gemäß 8 7 Abs.1 des Gesetzes über die Privatschulen 
und den Privatunterricht (Privatschulgesetz) in der Fas- 
sung vom 27. Februar 1971 (GVBl. S. 431, S.454) habe 
ich der nachstehend aufgeführten Schule mit Wirkung 
vom 1. März 1973 hinsichtlich der Ausbildung von Tech- 
nikern die Eigenschaft einer anerkannten Privatschule 
verliehen: 
Private Technische Fachschule 
von Prof. Dr. Ing. A. Werner 
Inhaber: Dr. jur. W. Werner 
L Berlin 45, Köhlerstraße 22. 
Das Schulverzeichnis (ABl. 1972 S.509 — Dbl. III / 1972 
Nr. 30) ist entsprechend zu berichtigen. 
Löffler 
I. Verbot der Werbung 
Damit der Unterricht und ie Erziehungsarbeit in der 
Berliner Schule. und en Fachschulen von Störungen 
durch Außenstehende soweit wie möglich freigehalten 
werden, ist jede gewerbliche Tätigkeit gegenüber Schü- 
lern bzw. Studierenden auf dem Schulgrundstück 
untersagt. Zur gewerblichen Tätigkeit gehören Wer- 
bung, Vermittlung sowie Verkauf von Waren und 
Dienstleistungen jeglicher Art. 
Insbesondere sind nicht gestattet: 
a) die Ausübung eines Gewerbes; mit Ausnahme des 
Mensa- und Kantinenbetriebes, des Verkaufs. von 
Milch und Milchgetränken sowie der Aufstellung 
von Automaten für alkoholfreie Getränke und. in 
Schulen mit Ganztagsunterricht auch Automaten 
für Backwaren, belegte Brötchen oder Brote, 
die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren 
und ihr Vertrieb, soweit es sich nicht um Sammel- 
bestellungen von Schulmaterialien handelt, die für 
den Unterricht benötigt werden, 
die Weitergabe von Werbeschriften und Prospekten, 
das Anbringen privater Anschlagtafeln sowie priva- 
ter Werbeplakate, soweit nicht im Abschnitt III be- 
sonders geregelt, 
Vorträge und Vorführungen mit dem Ziel des Ver- 
kaufs bestimmter Erzeugnisse, 
der Verkauf oder die Bestellung von Eintrittskarten 
sowie die Werbung. für Veranstaltungen privater 
Organisatoren, 
eine Werbung, die parteipolitischen, verbandspoliti- 
schen oder ähnlichen Zwecken dient, 
die Verteilung von Werbematerial für Berufe, Be- 
rufsgruppen und Wirtschaftszweige; die Aufgaben 
der Berufsberatung werden hiervon nicht berührt. 
2 
Schul I cB 1 
Fernruf: 30 32 469 — (987) 469 
| 7.3.1973 
ABI. S. 2398 
An. alle Schulen 
alle Fachschulen und Fachklassen 
die Bezirksämter 
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
nachrichtlich 
an das Pestalozzi-Fröbel-Haus 
den Lette-Verein 
die genehmigten Ersatzschulen 
die anerkannten Privatschulen
	        

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