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Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1861/1876,2 (Public Domain)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

Full text: Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1861/1876,2 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Other:
Berlin (West). Senatsverwaltung für Finanzen
Berlin (West). Senator für Finanzen
Title:
Amtsblatt für Berlin / Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen
Subseries:
Teil II, Steuer- und Zollblatt
Other titles:
Amtsblatt für Berlin / 2
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Publication:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1991
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Dates of Publication:
16. Jahrgang, Nummer 1 (5. Januar 1966)-41. Jahrgang, Nr. 17 (28. Februar 1991) ; damit Erscheinen eingestellt
Note:
Herausgeber früher: Senator für Finanzen
ZDB-ID:
3048473-X ZDB
Previous Title:
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
340 Recht
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1988
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15424008
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Nr. 38, 20. Juli 1988
Publication:
, 1988-07-20

Contents

Table of contents

  • Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1861/1876,2 (Public Domain)
  • Title page
  • Preface
  • Contents
  • I. Straßen, Brücken und Plätze
  • II. Oeffentliche Parks, Schmuck- und Baumanlagen
  • III. Oeffentliche Denkmale
  • IV. Die Straßenreinigung
  • V. Die Straßenbesprengung
  • VI. Die Straßenbeleuchtung und die städtischen Gaswerke
  • VII. Die Wasserversorgung und die städtischen Wasserwerke
  • VIII. Die Entwässerung und die städtischen Kanalisationswerke
  • IX. Die öffentliche Gesundheitspflege und die städtischen Krankenhäuser
  • X. Die Organisation und die Kosten der Armenverwaltung
  • XI. Die von dem Plenum der Armendirektion unmittelbar ressortirende gesetzliche Armenpflege
  • XII. Das Arbeitshaus, das Hospital desselben und die Irren-Verpflegungsanstalt
  • XIII. Das Friedrich-Wilhelms-Hospital
  • XIV. Die Siechenanstalt für Frauen
  • XV. Die Waisenverwaltung
  • XVI. Die durch die Armendirektion geübte Wohltätigkeitspflege
  • XVII. Die aus Stiftungen gegründeten Hospitäler und die Gesindbelohnungs- und Unterstützungsanstalt
  • XVIII. Das städtische Schulwesenhttp://goobi.zlb.de/goobi/uii/metseditor.xhtml#
  • Anhang

Full text

252 
Das städtische Schulwesen. 
Arich so stieß der Plan auf mannigfache Bedenken. Wenn die Gemeinde- 
schulen allen Kindern zugänglich gemacht wurden, die das Schulgeld bezahlen wollten, 
so konnte der Zudrang eine über das Maß des Ausführbaren hinausgehende Ver 
mehrung derselben' erfordern. Andererseits ward auch der Gedanke, das Schulgeld 
dein Artikel 25 der Verfassung gemäß gänzlich aufzuheben, lebhaft diskutirt. Die 
Rücksicht auf die gehobenen Privatschulen, deren Existenz durch den zu erwartenden 
Uebergang der Kinder in die unentgeltliche Schule bedroht war, hielt am meisten von 
seiner Durchführung ab. Man wollte dies Glied des Schulwesens so lange nicht 
gefährden, als es an städtischen Mittelschulen fehlte. 
Die Verhandlungen erhielten einen vorläufigen Abschluß durch die „Instruktion 
für die Schul-Kommissionen hiesiger Residenz", welche unter dem 17. Dezember 1868 
mit Zustimmung der Stadtverordneten vom Magistrat erlaßen wurde und vorher die 
Bestätigung der Aufsichtsbehörden gefunden hatte. 
Hiernach wurde die Stadt in 40, je eine Anzahl ganzer Stadtbezirke enthaltende 
Schul-Kommissionsbezirke getheilt, die wieder in 10 Schul-Inspektionen zusammen 
gefaßt waren. 
Die Schul-Kommissionen sind zusammengesetzt aus den Vorstehern der betheiligten 
Stadtbezirke und deren Stellvertretern, den Hauptlehrern der Gemeindeschulen und 
Vorstehern der Privat-Elementarschulen, die im Bezirk liegen, und einer Anzahl von 
den Stadtverordneten gewählter Bürger, unter denen sich auch je ein weltliches Vor 
standsmitglied der betreffenden Schulen befindet. 
Ihr Wirkungskreis umfaßte: 
1. die Führung eines Verzeichnisses der im Bezirk wohnenden schulpflichtigen 
Kinder. Hierbei leistet das Königliche Polizei-Präsidium Hilfe, indem es 
die Listen der durch Umzug in den Bezirk eingetretenen Kinder viertel 
jährlich der Schul-Deputation zusendet. Die seit 1844 eingeführte Kon- 
trole durch Schulbesuchskarten wurde dagegen aufgehoben; 
2. die Einschulung in die Schulen ihres Bezirks; 
3. die Kontrole des Schulbesuchs; 
4. die Feststellung der Schulgeldbeiträge, bezw. die Bewilligung der Frei 
schule; 
5. die Bewilligung von Lehrmitteln. 
Für jede Inspektion wird aus der Mitte der Schul-Deputation ein Decernent 
bestimmt, der die Geschäfte der Kommissionen als Kommiffarius der Deputation leitet, 
und auch als Kurator für die Schulhäuser fungirt. 
Endlich sollten die Gemeindeschulen des Bezirks allen schulpflichtigen Kindern 
desselben offen stehen, deren Eltern sich zu einem monatlichen Schulgeld von 25 Sgr. 
verpflichteten — mit der Beschränkung freilich: „so weit der vorhandene Raum es 
gestattet".
	        

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