Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 34.1907 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 34.1907 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1874-1933
Fußnote:
1921,Nov. - 1924,1.Sept. nicht ersch.; später ohne Zählung
ZDB-ID:
2859774-6 ZDB
Spätere Titel:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1907
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 579 Soziale Infrastruktur: Sonstiges
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8790695
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Parl 53 - 34
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No 28, 17. Oktober 1907

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 34.1907 (Public Domain)
  • No 1, 3. Januar 1907
  • No 2, 10. Januar 1907
  • No 3, 31. Januar 1907
  • No 4, 7. Februar 1907
  • No 5, 14. Februar 1907
  • No 6, 21. Februar 1907
  • No 7, 28. Februar 1907
  • No 8, 7. März 1907
  • No 9, 14. März 1907
  • No 10, 20. März 1907
  • No 11, 21. März 1907
  • No 12, 25. März 1907
  • No 13, 27. März 1907
  • No 14, 11. April 1907
  • No 15, 18. April 1907
  • No 16, 25. April 1907
  • No 17, 2. Mai 1907
  • No 18, 16. Mai 1907
  • No 19, 30. Mai 1907
  • No 20, 6. Juni 1907
  • No 21, 13. Juni 1907
  • No 22, 27. Juni 1907
  • No 23, 5. September 1907
  • No 24, 19. September 1907
  • No 25, 26. September 1907
  • No 26, 3. Oktober 1907
  • No 27, 10. Oktober 1907
  • No 28, 17. Oktober 1907
  • No 29, 24. Oktober 1907
  • No 30, 7. November 1907
  • No 31, 14. November 1907
  • No 32, 21. November 1907
  • No 33, 28. November 1907
  • No 34, 5. Dezember 1907
  • No 35, 12. Dezember 1907
  • No 36, 19. Dezember 1907

Volltext

Vorschußkonto entnehmen, der Frage, ob wir den Betrag später aus 
Anleihe- oder aus bereiten Etatsmitteln entnehmen, überhaupt nicht. 
Es könnte sehr gut sein, daß wir 1908 beim Etat sagen: wir haben 
Geld genug, wir brauchen für die Sache keine Anleihe, wir nehmen 
sie aus bereiten Mitteln. Dann steht die Sache aber im Etat und 
die Deckuugsmittel auch. Was hier gefordert wird, ist ungewöhnlich, 
und das haben wir nur für außerordentliche Aufwendungen, Stif 
tungen, Schenkungen und dergleichen gemacht. 
Ich möchte die Versammlung, auch den Herrn Kämmerer bitten, 
daß er sich nickt außerhalb des Rahmens unserer im großen und 
ganzen wohlerwogenen etatsrechtlichen Grundsätze stellt. Ich möchte 
deshalb den Antrag Dove unterstützen, indem ich ausdrücklich bemerke, 
daß ich mir damit nicht präjudiziere, daß ich die Frage offen 
lasse, ob die Sache später aus Anleihe- oder aus bereiten Mitteln des 
Etats kommt. 
Kämmerer Dr. Steiniger: Meine Herren, wie der Antrag zu 
letzt kommentiert worden ist, erscheint er mir unbedenklicher. Wenn 
Herr Mommsen und seine Freunde an dieser Motivierung festhalten, 
können wir es vorläufig ruhig so machen. Ich enthalte mich dann 
auch der Erwiderung auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Dove, 
dem ich sonst nicht überall zustimme, namentlich nicht, was seine An 
nahme betrifft, daß diese Position bereits genehmigt sei. Aber ich 
brauche dann aus die Gründe des Herrn Kollegen Dove und auch 
auf die im Ausschuß vorgekommenen, von dem Herrn Referenten er 
wähnten Ausführungen nicht weiter einzugehen, wenn nur diese 
Motivierung festgehalten wird. 
Stadtverordneter Borgmann: Meine Herren, wir haben uns 
im Ausschuß eingehend über diesen Gegenstand unterhalten; die An 
gelegenheit ist schließlich auch eine Sache, die im Ausschuß am besten 
erörtert werden kann. Nachdem nun der Antrag, der jetzt von dem 
Herrn Kollegen Dove gestellt wird. im Ausschuß abgelehnt 
worden ist, ist dann der Antrag, der Ihnen jetzt als Ausschußantrag 
unterbreitet worden ist, mit großer Majorität angenommen worden, 
und ich muß gestehen, daß. nachdem dieser Beschluß im Ausschuß ge 
faßt worden ist, ich kein richtiges Verständnis mehr dafür habe, daß 
alle Details, die im Ausschuß erörtert worden sind, im Plenum noch 
einmal breit getreten werden sollen. Die Sache liegt meiner Ansicht 
nach so, daß die Herausnahme von 600 000 Jt aus den 14 ! / 2 Millionen 
Ueberschüssen zur Verwendung zu diesem Zweck keineswegs irgendwie 
präjudizierlich wirken kann, und die Gefahr, die Herr Kollege Mommsen 
in dieser Beziehung angedeutet hat, daß dadurch unsere Etatsaufstellung 
irgendwie atteriert wird — diese Dinge sind im Ausschuß in ein 
gehender Weise erörtert worden —, liegt in keiner Weise vor. Ich 
bitte Sie, ohne weiteres dem Ausschußantrag Ihre Zustimmung 
zu erteilen. 
Stadtverordneter Dove: Dem Herrn Kämmerer möchte ich er 
widern, daß ich mit ihm nicht darüber streiten will, ob der Betrag 
genehmigt ist oder nicht; meiner Ansicht nach ist er genehmigt, weil 
die Vorlage, die damals der Aufsichtsbehörde unterbreitet worden 
ist, schon den Anschlag für diesen Erwerb enthielt. Es ist mir aber 
egal. Der Antrag, den ich formuliert habe, deckt sich vollkommen 
mit der Begründung, die Herr Kollege Mommsen gegeben hat. Er 
sagt, daß vorschußweise diese Ausgaben aus dem Kämmereivermögen 
gedeckt werden sollen; folglich läßt er die dem Herrn Kämmerer auch 
zusagende Deutung zu, und ich bitte, ihn deshalb anzunehmen. 
Herrn Kollegen Borgmann muß ich sagen, daß, wenn ich einem 
Beschluß des Ausschusses nicht zustimmen kann, ich versuchen muß, 
im Plenum einen anderen Beschluß herbeizuführen. Alle Details zu 
erörtern haben wir vermieden; wir haben die Grundzüge der Aus 
schußberatung hier aber erörtern müssen. Eine Ausschußberatung 
hätte keinen Sinn, wenn der Ausschuß nachher sagt: ich habe mich 
überzeugt, euch sage ich nicht, warum. Die Versammlung will doch 
wissen, wie der Ausschuß zu seinem Beschluß gekommen ist, und will 
auch die Gründe derer kennen lernen, die nicht für den Ausschuß 
antrag gestimmt haben. Ich bitte wiederholt, meinen Antrag an 
zunehmen. 
Stadtverordneter Cassel: Meine Herren, der Herr Kämmerer 
hat auf vie Motivierung Bezug genommen, die der Herr Kollege 
Mommsen gegeben hat. Ich bin mit den Motiven des Herrn Kollegen 
Mommsen vollständig einverstanden, daß man sich nämlich die Ent 
scheidung vorbehält. 
Daß Ausschußanträge nicht sakrosankt sind, bedarf keiner Aus 
einandersetzung, zumal wir wissen, wie von allen Seiten Beschlüsse 
von Ausschüssen hier sehr heftig bekämpft worden sind. Im Aus 
schuß haben sich auch schon sechs Stimmen für den Antrag ausge 
sprochen; eine so kleine Minderheit war es also nicht. Ich bitte Sie 
aber, den Antrag deshalb anzunehmen, weil er nichts Präjudizien; 
er läßt vollkommen frei, die Kosten aus Anleihemitteln zu nehmen, 
während der Ausschuß die Angelegenheit vollständig erledigt, was 
sicher nicht zweckmäßig ist, sondern besser von der Etatsberatung ab 
hängig gemacht wird. 
348 
Stadtverordneter Borgmann: Meine Herren, ich habe in 
meinen Ausführungen kein Wort davon gesagt, daß es eine kleine 
Minderheit gewesen sei, die für den Antrag Dove gestimmt habe, 
sondern habe nur erwähnt, daß die Abstimmung im Ausschuß das 
Resultat gehabt habe, den Dovescheu Antrag abzulehnen. Im übrigen 
kann ich konstatieren, daß Herr Kollege Cassel im Ausschuß für den 
Ausschußantrag mitgestimint hat. 
Stadtverordneter Cassel: Gewiß, das habe ich getan, und 
wenn der Antrag Dove abgelehnt werden sollte, werde ich es schließ 
lich heute auch tun, weil die Sache nicht eine derartige Bedeutung 
hat. Aber das ist auch in keiner Weise in Widerspruch mit allem, 
was ausgeführt worden ist; denn wir legen sehr großen Wert darauf, 
daß die Sache nicht jetzt schon vor der Etatsberatung präjudiziert 
wird, ob wir die Sache aus Anleihemitteln nehmen oder nicht. Meine 
heutige Haltung ist deshalb — ich brauche das nicht zu verhehlen, 
trotzdem Herr Kollege Borgmann entgegen unserer Gewohnheit meinen 
Namen genannt hat — mit der Abstimmung im Ausschuß vollkommen 
übereinstimmend. Ich werde heute ebenso abstimmen, wie ich es im 
Ausschuß getan habe. 
Stadtverordneter Dr. Paul: Meine Herren, ich möchte Sie 
bitten, den Antrag Dove abzulehnen. Im Ausschuß ist in eingehendster 
Weise das Für und Wider besprochen worden. Herr Kollege Cassel 
war so weit, daß er seine ans Etatsrücksichten hergeleiteten Bedenken 
zurückgezogen und selbst für den Antrag gestimmt hat. Es ist richtig: 
die Notwendigkeit, den Ankauf zu bewirken, ist von keiner Seite be 
stritten worden. Das ist ganz natürlich; denn die angekauften 
Ländereien bilden ein Bindeglied zwischen unsern getrennt liegenden 
Terrains. Es ist in der Vorlage nachgewiesen worden, daß wir 
durch den kürzeren Weg, durch die Verminderung der Druckrohr 
leitungen bedeutend an Kosten sparen. 
Meine Herren, wenn Sie darauf Bezug nehmen, daß das Geld 
aus Anleihemitteln gegeben werden soll, so stehen dem die schweren 
Bedenken gegenüber, die der Herr Kämmerer in dem Ausschuß aus 
führlich dargelegt hat. Dann mache ich Sie darauf aufmerksam, daß. 
wenn es auch richtig ist, daß für den Erwerb der Ländereien niemals 
laufende Mittel in Anspruch genommen worden sind, doch für andere 
Zwecke Grundstücke als werbendes Kapital erworben worden sind. 
Genau dasselbe ist auch hier der Fall. Meine Herren, die Kanalisations 
verwaltung wäre wohl in der Lage, bedeutende Terrains heute zu 
wesentlich höheren Preisen anzugeben, wenn sie dafür ferner liegende 
Terrains bekommt. Genau dasselbe ist hier der Fall. Wenn Sie die 
beiden Parzellen ankaufen, so ist das ein werbendes Kapital, das in 
Jahren seine Zinsen bringt. Machen Sie also der Deputation keine 
Schwierigkeiten! 
Stadtverordneter Rosenow: Meine Herren, meine Freunde 
haben in ihrer überwiegenden Mehrheit — der Herr Kollege Dr. Paul 
hat für seine Person gesprochen — beschlossen, für den Antrag Dove 
zu stimmen. Wir meinen, daß sonst ein Präjudiz geschaffen wird, 
wie wir es nicht schaffen sollten. Ich glaube, der Herr Kollege Cassel 
hat ganz recht, daß mit dem Antrag Dove die Sache zunächst definitiv 
nicht erledigt wird, daß wir uns alles vorbehalten, während wir, wenn 
wir jetzt den Beschluß des Ausschusses annehmen, dann aus den 
Ueberschüssen, d. H. aus laufenden Mitteln Terrains für die Kanali 
sation erwerben. 
Stadtverordneter Cassel (persönliche Bemerkung): Herr Kollege 
Dr. Paul irrt sich, wenn er meint, daß ich meine Bedenken im Aus 
schuß zurückgezogen hätte; es ist mir niemals eingefallen, von den 
im Ausschuß vorgetragenen Bedenken Abstand zu nehmen. 
(Die Versammlung beschließt nach den Anträgen des Stadt 
verordneten Dove und des Ausschusses, wie folgt: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die in 
der Magistratsvorlage vom 4. Oktober 1907 näher bezeichneten, in 
der Gemarkung Sputendorf belegenen und auf dem dieser Vorlage 
beigefügten Uebersichtsplane mit rosa Farbe angelegten Flächen in 
dem in der Vorlage angegebenen Umfange zu dem daselbst an 
gegebenen Preise und unter den dort angegebenen Bedingungen 
von der Stadt Berlin zum Eigentum erworben, sowie daß die er 
forderlichen Kaufgelder und alle Nebenkosten aus Kämmereimittelu 
entnommen und als Vorschuß der Kämnierei an das Extra- 
ordinarium der Kanalisationswerke Abschnitt II hinübergezahlt 
werden.) 
Vorsteher Dr. Langerhans: Sechster Gegenstand der Tages 
ordnung: 
Vorlage — zur Beschlußfassung —, betreffend Nachbewil 
ligung von Geldmitteln für die Reichsberufs- und Betriebs 
zählung vom 12. Juni 1907. — Vorlage 913. 
(Die Versammlung beschließt nach dem Antrage des Magistrats, 
wie folgt: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß für die
	        

Downloads

Formate und Verlinkungen

Zitieren

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viele Buchstaben hat "Goobi"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.