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Geschlecht und Verbrechen / Buschan, Georg (Public Domain)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Geschlecht und Verbrechen / Buschan, Georg (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Berliner illustrierte Zeitung
Erschienen:
Berlin: Dt. Verl., 1891-1945 -
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2025
Erscheinungsverlauf:
1891, 1. Probenummer (14. December 1891) ; 1.1892 - 29.1920,52; 34.1925,35-52; 44.1935,1-5u.9-10u.12-14u.18-22u.24u.28-52; 45.1936,1-41; 50.1941,1-25
Bestand:
1891, [Probenr.]; 1.1892 - 29.1920
Fußnote:
Mehr nicht digitalisiert
Periodizität: wöchentl.
Weitere Digital. Ausg.: Fulda : Hochschul- und Landesbibl., 2010
-1936, Berlin, Ullstein
ZDB-ID:
2585264-4 ZDB
Schlagworte:
Berlin ; Zeitung ; Familienzeitschrift ; Zeitschrift ; Zeitung
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
Sammlung:
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1896
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2025
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15509274
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Kapitel

Titel:
Nr. 38

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Geschlecht und Verbrechen. 75 
der weiblichen Verurteilungen aus; allerdings bleibt trotz¬ 
dem das Verhältnis zur männlichen Kriminalität immer 
noch niedrig, nämlich ein Sechzigste!. Diese Erscheinung 
ist sicherlich mit der weiblichen Pubertät in Zusammen¬ 
hang zu bringen. Beim männlichen Geschlecht stellt sich 
das Maximum erst einige Iahre später (18 bis 21) ein, 
weil die Pubertät hier erst später einsetzt als bei weib¬ 
lichen. Bemerkenswert erscheint ferner, daß im späteren 
Mannesalter noch einmal ein Anstieg der Strassälligkeit 
stattfindet, was, wie wir oben ausführlich dargelegt 
haben, mit der Steigerung des Geschlechtstriebes im Zu¬ 
sammenhang steht. Diese Zunahme der Kriminalität wird 
sich aus leicht begreiflichen Gründen bei ledigen und noch 
mehr bei verwitweten und geschiedenen Männern stärker 
bemerkbar machen. Es wurden in Deutschland in dem 
schon oft erwähnten Zeitraume nach Högel (Einfluß des 
Familienstandes, S. 17) wegen Unzucht verurteilt: 
Merkwürdig ist, daß bei den Verheirateten der Zeit¬ 
punkt der erhöhten Straffälligkeit später einsetzt als bei 
den Ledigen und verheiratet Gewesenen. Es mag dies 
vielleicht daher kommen, daß der gegen das Greisenalter 
sich einstellende „Johannistrieb" zunächst in der Ehe noch 
seine Befriedigung findet, später aber wohl nicht mehr, 
wenn die physische Fähigkeit den Akt zu vollziehen ver¬ 
lorengegangen ist, weswegen anderweitig eine Befriedi¬ 
gung des gesteigerten sexuellen Empfindens versucht wird.
	        

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