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Berliner illustrierte Zeitung (Public Domain) Ausgabe 1896, V. Jahrgang, Nr. 1-52 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Berliner illustrierte Zeitung (Public Domain) Ausgabe 1896, V. Jahrgang, Nr. 1-52 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Berliner illustrierte Zeitung
Erschienen:
Berlin: Dt. Verl., 1891-1945 -
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2025
Erscheinungsverlauf:
1891, 1. Probenummer (14. December 1891) ; 1.1892 - 29.1920,52; 34.1925,35-52; 44.1935,1-5u.9-10u.12-14u.18-22u.24u.28-52; 45.1936,1-41; 50.1941,1-25
Bestand:
1891, [Probenr.]; 1.1892 - 29.1920
Fußnote:
Mehr nicht digitalisiert
Periodizität: wöchentl.
Weitere Digital. Ausg.: Fulda : Hochschul- und Landesbibl., 2010
-1936, Berlin, Ullstein
ZDB-ID:
2585264-4 ZDB
Schlagworte:
Berlin ; Zeitung ; Familienzeitschrift ; Zeitschrift ; Zeitung
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
Sammlung:
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1896
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2025
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15509274
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Kapitel

Titel:
Nr. 16

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Volltext

Berlin, 19. April 1896. 
v. Jahrgang. Ar. 16. 
Berliner 
ussrir 
if 
e 1 
Erscheint jeden Sonnfag. 
Abonnement in Berlin: — 
vierteljährlich IM. 30 Pf., monatlich 48 Pf, Redalllon uind Erpedttlon⸗ 
durch alle Zeitungs-Spediteure und die Expedition V 
—8 Berlin 8.WV.. Charlottenstraße 10. 
—0 Nbonnemenl NAusterhalb: 
bei den Postanstalten für 1M. s0 Pf. pro Quartal 
Mostzeitungsliste Nr. 952) 
sowie bei allen Buchhandlungen. 
— as Duell Rotze⸗Schrader. —Ex— 
t nahezu vier Jahren beschäftigt der Fall 
Kotze die Oeffentlichkeit. Aus einem Hof—⸗ 
klatsch hat er sich zu einer weitere Kreise 
beschäftigenden Angelegenheit entwickelt, 
deren jüngste Phase mit ihrem tragischen Ausgange 
zu einer lebhaften, in der Presse aller Parteien wider— 
hallenden Diskussion über den Zweikampf führte 
Die Vertheidiger des Duells machen 
geltend, daß Männer bestimmter Gesell— 
schaftskreise — der Gesellschaftskreise 
mit dem besonderen Ehrbegriff, die 
den bürgerlichen Ehrbegriff nicht als 
wsreichend für sich anerkennen — sehr 
wohl in Zwistigkeiten gerathen können, 
in denen sie zur Wahrung ihrer ange— 
zriffenen Ehre zur ultima ratio des 
Zweikampfes mit tödtlichen Waffen 
zreifen müssen, wenn anders sie sich 
hre Zugehörigkeit zu den exrklusiven 
Gesellschaftskreisen, denen sie durch 
Geburt und Stellung angehören, er⸗ 
halten wollen. Solcher zwingenden 
Art seien die Zerwürfnisse zwischen 
Freiherrn von Kotze und Freiherrn von 
Schrader gewesen. 
Gehen wir einmal auf ihren Ur— 
prung zurück. Im Winter 1892 wurden 
zuerst zahlreiche Mitglieder der Hofge— 
jellschaft durch auonyme Briefe belästigt, 
die nach Lage der Dinge nur von einem 
ntimen Kenner der in Frage kom— 
mnenden Kreise geschrieben sein konnten. 
Der gemeinste, frivolste Klatsch wurde 
in diesen Briefen breitgetreten und es 
var nur zu natürlich, daß man alles 
aufbot, des Thäters habhaft zu werden, 
umsomehr, als der Kaiser selbst auf 
trengste, schonungsloseste Untersuchung 
)rang. Die größere Oeffentlichkeit er— 
uuhr von alledem erst, als ein hoher 
Hofbeamter, der Ceremonienmeister Frei⸗ 
herr von Kotze, unter dem Verdachte, 
der Briefschreiber zu sein, in das Militär— 
zefängniß in der Lindenstraße einge— 
liefert und Wochen lang in strenger 
Haft behalten wurde. Herr von Kotze 
bot mit Unterstützung seiner Familie 
alles auf, den Verdacht zu entkräften, 
sein Rechtsbeistand, Rechtsanwalt Dr. 
Fritz Friedmann, der damals noch nicht zu den ge⸗ 
fallenen Größen gehörte, widmete sich fast ausschließlich 
dieser Thätigkeit, als deren von seinen Auftraggebern 
rreilich nicht im Entferntesten geahnte Frucht auch 
die von ihm angekündigte Herausgabe der in seinem 
Besitz befindlich gewesenen Briefe bei einem Pariser 
Verleger zu betrachten ist. 
Freiherr von Kotze wurde von dem Militär— 
gerichtshofe freigesprochen; das Erkenntniß wurde aller⸗ 
höchst bestätiat. Mun mußte er sich gegen den Mann 
venden, der die Behörden bei ihren Nachforschungen 
uf seine Spur gelenkt hatte. Und das war sein 
dollege Freiherr von Schrader. Er stellte bei dem 
Ztaatsanwalt gegen ihn einen Strafantrag wegen 
vissentlich falscher Verleumdung. Mit der Be— 
zxündung: daß Freiherr von Schrader im guten 
Bsauben dehandelt habe, wurde der Strafantrad 
Freiherr von Schrader-Vliestorf . 
urückgewiesen, ebenso wurde auch die folgende Privat— 
lage abgelehnt. Zwischendurch ging noch ein Duell 
wischen Freiherrn von Kotze und dem Baron Reischach, 
er zu Schraders Partei gehörte, und zwischen Frei— 
errn von Schrader und Dietrich von Kotze, einem 
Zetter des Ceremonienmeisters, welch' letzterer in 
einem Duell einen Schuß in den Oberschenkel 
rhielt, davon aber bald geheilt wurde. 
Nach Zurückweisung der von Kotze'schen Straf⸗ 
inträdge wurde Freiherr von Schrader vor das 
Militärgericht zur Untersuchung gezogen, weil sein 
jegen einen Kameraden ausgesprochener Verdacht sich 
ticht bewahrheitet habe. Freiherr von Schrader vertrat 
iie Ansicht — der auch das Offiziercorps der Ziethen— 
zusaren beitrat — daß er dem recherchirenden Kriminal— 
ꝛeamten seine Wahrnehmungen hätte mittheilen 
nüssen: aber das Offiziercorps des Ulanenregiments 
in Hannover erkannte gegen ihn auf 
eine Verwarnung, gab Herrn 
von Kotze seine Ehre wieder und damit 
die Verpflichtung, seinen Gegner 
vor die Pistole zu fordern. 
Die Bedingungen waren die 
härtesten, einen unblutigen Verlauf 
des Zweikampfes direkt ausschließenden: 
zehn Schritt Distanz, a tempo feuern 
nach Zählen und Kugelwechfel bis 
zur völligen Kampfunfähigkeit des 
einen Gegners. Einer der Gegner 
mußte also fallen, möglicherweise auch 
hdeide. Herr von Schrader wurde das 
Opfer; er starb zwei Tage darauf an 
den Folgen der schweren Verwundung, 
die ihm die Kugel des Gegners bei— 
gebracht hatte, erst 48 Jahr alt. Sein 
Sterbelager umstanden die trauernde 
Gattin, ein erwachsener Sohn und 
zwei Töchter. Sie alle, der Todte 
wie die Lebenden, Opfer jenes un— 
seligen Vorurtheils, das weite Kreise 
der Nation wie ein Heiligthum hüten. 
Gewiß, es ist nicht nur Rachsucht 
zewesen, die Herrn von Kotze die 
Waffe gegen seinen Gegner in die 
dand gedrückt hat. Er mußte die 
Forderung ergehen lassen, wenn anders 
er die ihm kaum wieder zugesprochene 
Fhre — Ehre und Satisfaktions— 
fähigkeit gelten dabei als dasselbe — 
nicht wieder verlieren wollte, und er 
mußte, der Schwere der Beleidigung 
ntsprechend, die Bedingungen so hart 
tellen. So will es der Duell-Koder. 
Soll dieser Duell-Koder in alle 
Ewigkeit fortbestehen? Ist er wirklich 
ein ungeschriebenes Gesetz, das deut— 
sches Kraftbewußtsein und deutsche 
Ehre geschaffen haben? 
Blicken wir auf England. Die 
nnglische Nation ist stolzer und selbstbewußter noch 
ils die unsrige. Nicht nur in der Gesammtheit. Im 
lassischen Lande des Sports steht auch jeder Einzelne 
einen Mann. Und in England besteht das Duell 
eit Jahrzehnten nicht mehr, mit einem Schlage ift 
s dort abgeschafft worden. 
Vielleicht bringt der tragische Ausgang dieses Falles 
uch bei uns den Stein ins Rollen. Dann ist der 
Mann, den sie in diesen Tagen zur ewigen Ruhe 
debettet haben, nicht umsonst in den Tod gegangen
	        

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