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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1974 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1974 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Berliner illustrierte Zeitung
Erschienen:
Berlin: Dt. Verl., 1891-1945 -
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2025
Erscheinungsverlauf:
1891, 1. Probenummer (14. December 1891) - 1891, 2. Probenummer (21. December 1891) ; 1.1892 - 29.1920,52; 34.1925,35-52; 44.1935,1-5u.9-10u.12-14u.18-22u.24u.28-52; 45.1936,1-41; 50.1941,1-25
Bestand:
1891, [Probenr.]; 1.1892 - 29.1920
Fußnote:
Mehr nicht digitalisiert
Periodizität: wöchentl.
Weitere Digital. Ausg.: Fulda : Hochschul- und Landesbibl., 2010
-1936, Berlin, Ullstein
ZDB-ID:
2585264-4 ZDB
Schlagworte:
Berlin ; Zeitung ; Familienzeitschrift ; Zeitschrift ; Zeitung
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
Sammlung:
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1893
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek, 2025
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15510978
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Nummer 4, 22. Januar 1893

Schnellzugriff

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  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1974 (Public Domain)
  • 7. Januar 1974
  • 31. Januar 1974
  • 19. Februar 1974
  • 28. Februar 1974
  • 20. März 1974
  • 2. April 1974
  • 26. April 1974
  • 26. April 1974
  • 9. Mai 1974
  • 19. Juni 1974
  • 26. Juni 1974
  • 26. Juni 1974
  • 4. Juli 1974
  • 6. August 1974
  • 7. August 1974
  • 3. September 1974
  • 2. Oktober 1974
  • 11. September 1974
  • 26. September 1974
  • 28. Oktober 1974
  • 25. November 1974
  • 27. Dezember 1974

Volltext

| V1/1974 
Seite 161 
Nr. 47 
2.4. Bauliche Durchbildung 
Bei Anschlüssen planmäßig durch Normalkraft beanspruchter Stäbe (s. DIN 
4100 Abschnitt 3.1.1. bis 3.1.3.) soll die Schwerlinie des Schweißanschlusses in 
Längsrichtung des Stabes mit dessen Schwerachse annähernd zusammenfallen. 
Abweichungen sind in DIN 4100 Bilder 9 bis 11 angegebenen Ausmaß für die 
dort dargestellten Konstruktionen zulässig. 
Prüfungen von Schweißzusatzwerkstoff, Schweißpulver und Schutzgas 
Die in DIN 4100 Abschnitt 2.2.1. verlangte Zulassung (Eignungsnachweis) der 
Schweißzusatzwerkstoffe, Schweißpulver und Schutzgase für den Stahlbau gilt 
durch die Vorlage einer vom Bundesbahnzentralamt Minden ausgestellten 
Prüfbescheinigung als erfüllt. 
Eignung der Betriebe für das Schweißen tragender Stahlbauteile 
3.1. Geschweißte Stahlbauteile gehören zu den Bauteilen, deren Herstellung in 
außergewöhnlichem Maße von der Sachkenntnis und Erfahrung der damit 
betrauten Personen und von einer Ausstattung des Betriebes mit besonderen 
Einrichtungen abhängt. Nach den 88 26 Abs. 2 und 77 Abs. 3 BauO Bln in Ver- 
bindung mit DIN 4100 Abschnitt 1.3. haben Betriebe, die geschweißte Stahl- 
bauteile herstellen oder Schweißarbeiten an Stahlbauteilen auf der Baustelle 
durchführen, der Bauaufsichtsbehörde nachzuweisen, daß sie über solche Fach- 
kräfte und Einrichtungen verfügen. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn 
unter Zugrundelegung von DIN 4100 Beiblatt 1 oder Beiblatt 2 eine Bescheini- 
gung (Ausweis) einer dafür anerkannten Stelle (s. Nummer 3.3. dieser Aus- 
führungsvorschriften) über den Befähigungsnachweis unter Berücksichtigung 
der nachstehenden Bestimmungen vorliegt. Die Festlegungen im Normblatt 
DIN 8563 Blatt 2 — Sicherung der Güte von Schweißarbeiten, Befähigungs- 
nachweis, Befähigungsausweis — gelten nur insoweit, als sie nicht im Wider- 
spruch zu den Bestimmungen dieser Ausführungsvorschriften stehen. 
Je nach Kenntnissen und Erfahrungen der mit der Schweißaufsicht betrauten 
Fachkräfte und nach der Ausstattung des Betriebes wird zwischen dem 
Großen und dem Kleinen Befähigungsnachweis unterschieden. 
3.2.1. Für den Großen Befähigungsnachweis ist das Normblatt 
DIN 4100 Beiblatt 1 (Ausgabe Dezember 1968) 
Geschweißte Stahlbauten mit vorwiegend ruhender Belastung; 
Nachweis der Befähigung zum Schweißen von Stahlbauten; Großer 
Befähigungsnachweis — 
maßgebend.‘ Der Bescheid über den Nachweis (Ausweis) enthält in der 
Regel Angaben über den Umfang der betrieblichen Eignung. 
Für den Kleinen Befähigungsnachweis ist das Normblatt 
DIN 4100 Beiblatt 1 (Ausgabe Dezember 1968) 
Geschweißte Stahlbauten mit vorwiegend ruhender Belastung; 
Nachweis der Befähigung zum Schweißen von einfachen Stahl- 
bauten mit vorwiegend ruhender Belastung; Kleiner Befähigungs- 
nachweis — 
maßgebend. Betriebe mit diesem Nachweis (Ausweis) haben ihre Be- 
fähigung nachgewiesen, daß sie die in. Abschnitt 1 des Beiblattes 2 auf- 
geführten Bauteile sachgemäß herstellen können. : 
Für die Betriebe mit dem erweiterten Nachweis nach Abschnitt 2.3. des 
Beiblattes 2 ist die entsprechende Art der Schweißverbindung und die 
besondere Ausführung der Bauweise im Nachweis (Ausweis) aufzu- 
führen. 
Für das Anschweißen von Kopf- und Fußplatten mit Dicken < 25 mm 
an einfache, nicht eingespannte und nicht zusammengesetzte Profil- 
stützen aus St 37 und zur. Herstellung von Treppen unter 5 m Länge in 
Wohngebäuden und von in DIN 4100 Beiblatt 2 Abschnitt 1. a nicht ge- 
nannten Geländern ist ein Befähigungsnachweis nicht erforderlich. Der 
Stahlbauunternehmer hat hierfür jedoch Schweißer, die nach DIN 8560 
geprüft sind, einzusetzen. 
Ein Befähigungsnachweis ist ferner nicht erforderlich für Schweiß- 
arbeiten an Bauteilen für untergeordnete Zwecke, die auf Grund hand- 
werklicher Erfahrungen beurteilt werden können. 
Für Schweißarbeiten an Stahlbauteilen unter 4 mm Profildicke und an 
Stahlrohrbauteilen nach DIN 4115 — Stahlleichtbau und Stahlrohrbau 
im Hochbau, Richtlinien für die Zulassung, Ausführung, Bemessung 
(Ausgabe 1950 x) — ist der „Große Befähigungsnachweis‘ oder der 
„Kleine Befähigungsnachweis‘“ mit einem erweiterten Geltungsbereich 
für Stahlbauteile unter 4 mm Dicke bzw. für Stahlrohrbauteile erforder- 
lich. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Nachweise richtet sich 
nach DIN 4100 Beiblatt 2, 
Für die Herstellung von geschweißten Stahlbauteilen für Fliegende Bau- 
ten nach DIN 4112 — Fliegende Bauten; Richtlinien für. Bemessung und 
Ausführung (Ausgabe März 1960) —, die nicht vorwiegend ruhend be- 
lastet werden (dynamisch beanspruchte Bauteile), ist ein Befähigungs- 
nachweis nach der Dienstvorschrift 848 der Deutschen Bundesbahn 
3. 
3.2.4.
	        

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