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Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Titel:
Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 : unter Berücksichtigung der Polizei-Verordnungen vom 27. März und 18. Juni 1912 bezw. 9. April 1913 : mit einem alphabetischen Sach- und Ortsregister
Ausgabe:
2. Auflage
Erschienen:
Berlin: Polytechnische Buchhandlung A. Seydel, 1914
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2025
Umfang:
180 Seiten
Berlin:
B 807 Recht. Justiz: Einzelne Rechtsgebiete
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15509688
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 807 Bau 27:1914
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Erster Abschnitt. Bauerlaubnis, Prüfung und Abnahme der Bauten

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 (Public Domain)
  • Einband
  • Aufkleber: Simon Schropp'sche Landkarten-Handlung Berlin, Dorotheenstr. 53 (Schropp-Haus)
  • Verfügung des Polizei-Präsidenten von Berlin vom 18. November 1909
  • Werbung
  • Titelblatt
  • Städtische Plankammer. Technische Bibliothek der Bauverwaltung Berlin
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erster Abschnitt. Bauerlaubnis, Prüfung und Abnahme der Bauten
  • Zweiter Abschnitt. Schutzmaßregeln bei der Bauausführung
  • Dritter Abschnitt. Bauvorschriften
  • Vierter Abschnitt. Sondervorschriften für die einzelnen Bauklassen
  • Fünfter Abschnitt. Sondervorschriften für Einfamilienhäuser
  • Sechster Abschnitt. Sondervorschriften für Fabrikbauten
  • Siebenter Abschnitt. Schlußbestimmungen
  • Anlage. Geltungsbereich und Bauklassenverteilung der Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 und der P.B. v. 27. März und 18. Juni 1912 und 9. April 1913
  • Anhang
  • I. Alphabetisches Sachregister
  • II. Ortsverzeichnis
  • Werbung
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

8 — 
gung der Ansiedelungs- oder Koloniegenehmigung er— 
teilt werden. 
82. 
Bauvorlagen.*) 
14. Mit dem Antrage auf Erteilung der Bauerlaub— 
nis ist vorzulegen: 
a) ein Lageplan, welcher im Maßstabe von 1: 500 — 
auf Anfordern in größerem Maßstabe — die Lage 
des Grundstücks zu den angrenzenden Straßen und 
den Nachbargrundstücken unter Einzeichnung der 
etwa festgesetzten Fluchtlinien sowie die Entfernung 
des Baues von anderen baulichen Anlagen desselben 
Grundstückes, von Straßen, Nachbargrenzen und 
den Gebäuden auf Nachbargrundstücken erkennen 
läßt. Auf dem Lageplan ist die übereinstimmung 
der eingetragenen Fluchtlinien mit dem Bebauungs— 
plan vom Gemeindevorstand zu bescheinigen. Auf 
Verlangen der Polizeibehörde ist der Lageplan durch 
einen vereideten Landmesser oder Feldmesser zu be— 
glaubigen. 
Der Einreichung eines Lageplanes bedarf es 
nicht bei Veränderungsbauten, wenn die Lage der 
äußeren Umfassungswände nicht verändert wird; 
ein Bauplan. Im Bauplane sind bei Gebäuden dar— 
zustellen die Grundrisse sämtlicher Geschosse, die er— 
forderlichen Querschnitte, die Ansichten der von der 
Straße aus sichtbaren Umfassungswände (Fassaden), 
Konstruktion und Abmessungen des Baues im gan— 
zen sowie in seinen Teilen mit Angabe der Art und 
Stärke der zu verwendenden Baustoffe, die Be— 
nutzungsart der einzelnen Räume, endlich die Höhen— 
lage des Baues gegenüber der Oberfläche des Bür— 
gersteiges und der Hoffläche. 
p) 
*) Man vergleiche 8 64 Etaatsbauten).
	        

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