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Rahel Varnhagen / Berdrow, Otto (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Rahel Varnhagen / Berdrow, Otto (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Berdrow, Otto
Titel:
Rahel Varnhagen : ein Lebens- und Zeitbild : mit 12 Bildnissen / von Otto Berdrow
Ausgabe:
Zweite, veränderte Auflage
Erschienen:
Stuttgart: Druck und Verlag von Greiner & Pfeiffer, 1902
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Umfang:
X, 450 Seiten
Berlin:
B 252 Biographie: Einzelbiographien und Familienbiographien
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15494364
Sammlung:
Berlinerinnen, Berliner
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 252 Varn R 13
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Achtes Kapitel. Die Patriotin

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Rahel Varnhagen / Berdrow, Otto (Public Domain)
  • Abbildung: Rahel 1796. Nach dem Basrelief von Friedrich Tieck
  • Titelblatt
  • Vorwort zur zweiten Auflage
  • Inhaltsverzeichnis
  • Bezirksamt Tiergarten. 28. Volksbücherei ; N 42 Volksbibliothek der Stadt Berlin
  • Einleitung
  • Erstes Kapitel. Jugend
  • Abbildung: Levin Markus. Nach Originalphotographie des in der Nationalgalerie zu Berlin befindlichen Ölgemäldes von Chodowiecki (Ill.: Chodowiecki, Daniel)
  • Zweites Kapitel. Die Jüdin
  • Drittes Kapitel. Liebe
  • Viertes Kapitel. Salon
  • Fünftes Kapitel. Wirkungen des Salons
  • Sechstes Kapitel. Verarmt und vereinsamt
  • Abbildung: Johann Gottlieb Fichte. Nach dem Gemälde von Heinr. Dähling (Ill.: Daehling, Heinrich Anton)
  • Siebentes Kapitel. Varnhagen und Rahel
  • Achtes Kapitel. Die Patriotin
  • Neuntes Kapitel. Frau von Varnhagen
  • Abbildung: Goethe. Nach Originalphotographie des im Goethe-National-Museum zu Weimar befindlichen Ölgemäldes von Heinrich Kolbe (Ill.: Kolbe, Heinrich)
  • Abbildung: Rahel. Nach einem Stahlstich in dem Werke "Rahel. Ein Buch des Andenkens für ihre Freunde". Berlin 1834. Bei Duncker & Humblot
  • Zehntes Kapitel. In der alten Heimat
  • Abbildung: Karl August Varnhagen von Ense. Nach einer im Handzeichnungskabinet der Königl. Nationalgalerie zu Berlin befindlichen Zeichnung von S. Fr. Diez (1839)
  • Elftes Kapitel. Varnhagen-Rahelscher Salon
  • Abbildung: Friedrich Hentz. Nach einer Lithographie von Lieders (1825). Im Besitz des Historischen Museums zu Wien
  • Abbildung: Alexander von Humboldt. Nach Originalphotographie des im Tegeler Schlosse befindlichen Ölgemäldes von François Gérard. Mit Genehmigung der Frau von Heinz geb. v. Bülow (Ill.: Gérard, François)
  • Abbildung: Bettina von Arnim. Nach Originalphotographie der im Goethe-National-Museum zu Weimar befindlichen Handzeichnung von Joseph Schmeller (Ill.: Schmeller, Johann Joseph)
  • Zwölftes Kapitel. Die Julirevolution und das Junge Deutschland
  • Abbildung: Heinrich Heine. Nach der Radierung von Ludwig Grimm (1827) (Ill.: Grimm, Ludwig Emil)
  • Dreizehntes Kapitel. Letzte Lebensjahre und Tod
  • Aphorismen aus Rahels Briefen und Tagebüchern
  • Namenregister
  • Litteratur
  • Farbkarte

Volltext

189 — 
Empfindungen zu; sie fürchtete von ihres Verlobten Indiskretion neuen 
Aerger: „Wenn Du ihm nur keine Briefe gelesen hast!“ — Daneben 
aber merkt man ihr das große Interesse für Brentano an: hatte doch, 
wie sie einmal schrieb, „die Natur einen Reiz für sie in diese 
Geschwister Clemens und Bettina] gelegt“. Inzwischen erfuhr sie, 
daß er sich gegen Bekannte wiederum „plaisant“ über sie geäußert 
habe; in ihrem Aerger darüber gab sie ein ziemlich scharfes, aber 
doch gerechtes Urteil über die Brentanos ab und erlaubte Varn— 
hagen, es ihm gelegentlich mitzuteilen. Dieser, anstatt der Freundin 
neuen Verdruß fernzuhalten, forderte durch Mitteilung der betreffenden 
Briefstelle Brentano heraus, nun seinerseits an Rahel einen seiner be— 
rüchtigten psychologischen Briefe zu schreiben, einen Brief, der, in Un— 
kenntnis ihres Wesens verfaßt, Rahel beleidigen mußte, und in dem 
Varnhagen selbst eine geradezu lächerliche Rolle spielte. Nicht genug 
hieran, hatte Clemens noch die Keckheit, Varnhagen seinen wunder— 
lichen Erguß vor dem Absenden vorzulesen, als wollte er sich seiner 
Zustimmung ausdrücklich versichern! Anstatt die Herausgabe des Briefes 
ungesäumt zu fordern, ließ Varnhagen ihn ruhig an Rahel abgehen: 
„Ich hätte es eine Anmaßung gefunden, einen Eingriff in Deinen 
Sinn, wenn ich Dir den Brief vorenthalten hätte“. — Diese Objek—⸗ 
tivität ging Rahel denn doch zu weit! Sie sah wieder einmal, daß 
sie sich auf den Freund nicht stützen, nicht verlassen durfte; und ver— 
bittert und gereizt durch die häuslichen Verhältnisse, machte sie ihm die 
herbsten Vorwürfe. 
Das kränkte Varnhagen schwer und schürte seinen Groll gegen 
Brentano; fortan ging er mit dem Gedanken um, bei der ersten ihm 
sich darbietenden Gelegenheit jenen empfindlich zu strafen. Im April 
1812 vollzog sich der Bruch in schroffster Form: Varnhagen züchtigte 
eigenhändig den Mann, den er einst Freund genannt hatte; und nicht 
zufrieden mit dieser unedeln Rache, konfiszierte er ihm das Manuskript 
seines Trauerspiels „Aloys und Imelde“, das er gerade in Ver— 
wahrung hatte: er wolle es „als Pfand seiner guten Aufführung“ ein 
Jahr lang zurückbehalten. Das Ereignis hinterließ bei Brentano einen 
furchtbaren Eindruck. „Gräßlich, ja wahnsinnig“ sei ihm der Mensch 
in jenem Augenblick erschienen, schrieb er, und gegen Görres klagte 
er, sein Trauerspiel sei ihm von Varnhagen „auf eine verfluchte Art 
in der ersten Bearbeitung gestohlen“. In den Einleitungsworten zur 
Gründung Prags (1814) aber erhob er öffentliche Anklage: ein „Zeit— 
gespenst“ sei falsch in seine Sphären gedrungen:
	        

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