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Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1883 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1883 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Kayserling, Meyer
Titel:
Moses Mendelssohn : sein Leben und seine Werke / von M. Kayserling. Nebst einem Anh. ungedr. Briefe von und an Moses Mendelssohn
Erschienen:
Leipzig: Mendelssohn, 1862
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2013
Umfang:
VIII, 569 S.
Schlagworte:
Online-Publikation
Berlin:
B 252 Biographie: Einzelbiographien und Familienbiographien
Dewey-Dezimalklassifikation:
780 Musik
900 Geschichte
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-7900221
Sammlung:
Berlinerinnen, Berliner
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 252 Mend M 11 a
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Erstes Buch. Jugend

Kapitel

Titel:
Erstes Kapitel. Das Vaterhaus

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  • Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1883 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Ausgabe 1883,1 No. 1, 7. Januar 1883
  • Ausgabe 1883,2 No. 2, 14. Januar 1883
  • Ausgabe 1883,3 No. 3, 21. Januar 1883
  • Ausgabe 1883,4 No. 4, 28. Januar 1883
  • Ausgabe 1883,5 No. 5, 4. Februar 1883
  • Ausgabe 1883,6 No. 6, 11. Januar 1883
  • Ausgabe 1883,7 No. 7, 18. Februar 1883
  • Ausgabe 1883,8 No. 8, 25. Februar 1883
  • Ausgabe 1883,9 No. 9, 4. März 1883
  • Ausgabe 1883,10 No. 10, 11. März 1883
  • Ausgabe 1883,11 No. 11, 18. März 1883
  • Ausgabe 1883,12 No. 12, 25. März 1883
  • Ausgabe 1883,13 No. 13, 1. April 1883
  • Ausgabe 1883,14 No. 14, 8. April 1883
  • Ausgabe 1883,15 No. 15, 15. April 1883
  • Ausgabe 1883,16 No. 16, 22. April 1883
  • Ausgabe 1883,17 No. 17, 29. April 1883
  • Ausgabe 1883,18 No. 18, 6. Mai 1883
  • Ausgabe 1883,19 No. 19, 13. Mai 1883
  • Ausgabe 1883,20 No. 20, 20. Mai 1883
  • Ausgabe 1883,21 No. 21, 27. Mai 1883
  • Ausgabe 1883,22 No. 22, 3. Juni 1883
  • Ausgabe 1883,23 No. 23, 10. Juni 1883
  • Ausgabe 1883,24 No. 24, 17. Juni 1883
  • Ausgabe 1883,25 No. 25, 24. Juni 1883
  • Ausgabe 1883,26 No. 26, 1. Juli 1883
  • Ausgabe 1883,27 No. 27, 8. Juli 1883
  • Ausgabe 1883,28 No. 28, 15. Juli 1883
  • Ausgabe 1883,29 No. 29, 22. Juli 1883
  • Ausgabe 1883,30 No. 30, 29. Juli 1883
  • Ausgabe 1883,31 No. 31, 5. August 1883
  • Ausgabe 1883,32 No. 32, 12. August 1883
  • Ausgabe 1883,33 No. 33, 19. August 1883
  • Ausgabe 1883,34 No. 34, 26. August 1883
  • Ausgabe 1883,35 No. 35, 2. September 1883
  • Ausgabe 1883,36 No. 36, 9. September 1883
  • Ausgabe 1883,37 No. 37, 16. September 1883
  • Ausgabe 1883,38 No. 38, 23. September 1883
  • Ausgabe 1883,39 No. 39, 30. September 1883
  • Ausgabe 1883,40 No. 40, 7. Oktober 1883
  • Ausgabe 1883,41 No. 41, 14. Oktober 1883
  • Ausgabe 1883,42 No. 42, 21. Oktober 1883
  • Ausgabe 1883,43 No. 43, 28. Oktober 1883
  • Ausgabe 1883,44 No. 44, 3. November 1883
  • Ausgabe 1883,45 No. 45, 11. November 1883
  • Ausgabe 1883,46 No. 46, 18. November 1883
  • Ausgabe 1883,47 No. 47, 25. November 1883
  • Ausgabe 1883,48 No. 48, 2. Dezember 1883
  • Ausgabe 1883,49 No. 49, 9. Dezember 1883
  • Ausgabe 1883,50 No. 50, 16. Dezember 1883
  • Ausgabe 1883,51 No. 51, 23. Dezember 1883
  • Ausgabe 1883,52 No. 52, 30. Dezember 1883
  • Beilagen

Volltext

79 
wöhnliche Bau- und Unterhaltungskosten und 500 „X auf Bei Abtheilung II. -- ländliche Grundstücke betreffend = ist zu- 
Zabunasierings-Abache: ferner auf | nächst zu bemerken, daß wir dem dieSjährigen Etatöentwurf der Spezial- 
Titel I. D. 1 -- Kirchliche Gebäude -- zur baulichen Unter- Verwaltung 2, um veraltete, nicht mehr ganz verständliche Bezeich- 
haltung 1 960 XZ, wovon allein 1540 4 durc ein- nungen zu beseitigen und um eine übersichtlichere Vertheilung der länd- 
malige, außerordentliche Bauausführungen in den Probstei- lichen Grundstücke vornehmen zu können, eine etwas veränderte Form 
gebäuden Probststr. 7 und Brüderstr. 10 in Anspruch gegeben haben. 
genommen werden. . FI  BiSher hatte der Etat bei „Ländliche Grundstü>e“ die Ab- 
Nei Titel I. F. -- Feuerwachtgebäude =- ist eine Mehr- theilungen „Verschiedene Grundstücke und im Allgemeinen, einschließlich 
ausgabe von 1 040 „X erforderlich, einamal in Folge des der Rixdorfer Ländereien“, Vorwerk Wedding-Reinickendorf, Ländereien 
Hinzutritts * des neuen Feuerwacht = Grundstü>s an der der „vormaligen Stadthaiden und zu Stralau gehörig“ mit den Untexr- 
Apostelkirche, sodann aber weil die baulichen Unterhaltungs- Abtheilungen: a) Ländereien der vormaligen Berlinischen Stadthaide, 
kosten bei einzelnen Grundstücken nach der Fraktion erhöht b) Ländereien der vormaligen Köllnischen Stadthaide, ec) Ländereien 
werden mußten, außerdem aber auch, weil die Gesammt- der vormaligen Borhagenschen Stadthaide, vom Vorwerk Boxhagen, 
Ausgabe für die Kanalisation in Folge des weiteren - der Colonie Boxhagen, Rummel5burg und von Stralau. Daß diese 
Anschlusses höher haben angesest werden müssen. Bezeichnungen nicht klar erkennen lassen, wo die betreffenden Grund- 
Von den Minderausgaben- im Betrage von 3 484 „/7 sind be- stücke belegen sind, bedarf keiner näheren Darlegung; selbst in den 
sonder3 hervorzuheben bei Titel I. 6. 1 -- Grundstücke für verschiedene Kreisen der Communalverwaltung ist die Lage und der Umfang der 
Zwecke 2c. = für bauliche Unterhaltung 700 Xz bei Titel 11. 1 =- Berliner Stadthaiden, des Vorwerks Wedding, des Vorwerks Boxhagen 
Holz- und Lagerpläte -- ebenfalls für bauliche Unterhaltung 400 Mt; u. s. w. nicht allgemein bekannt. Dabei sind in den Katastern manche 
bei Titel V. 2 -- Verschiedene Au8gaben 2c. == 1000 „X für Ein- Grundstü>e irrthümlich bei einer Abtheilung verzeichnet, zu der sie 
zäunung städtischer unbebauter Grundstücke. Eine Ermäßigung des nicht gehören. 
Etatsansaßes bei letzterer Position war zulässig, weil die unbebauten ES sind nunmehr 2 Haupt-Abtheilungen angelegt, von denen die eine, 
Grundstücke innerhalb des Weichbildes sich vermindern. Abtheilung A. die Grundstücke innerhalb des Weichbildes 
In Betreff der von der Stadtverordneten-Versammlung bei der enthält, während die ändere, 
Berathung des StadthauShalt8-Etats pro 1. April 1882/83 gefaßten Abtheilung B. die Grundstü>e außerhalb des Weichbildes 
Resulution: umfaßt. 
Die Versammlung ersucht den Magistrat, die rathhäuslichen Bei den ländlichen Grundstücken innerhalb des Weichbildes ist die 
Säle in Zukunft nur für wirklich gemeinnüßige Zwecke geographische Eintheilung festgehalten und die Anlegung der Etatstitel 
herzugeben, der Abtheilung A. nach den historischen Stadttheilen und zwar nach 
bemerfen wir, daß für die Benutzung der rathhäuslichen Säle der der im Fidicin'schen Grund- und Lagerbuche beobachteten Reihenfolge 
Beschluß des Magistrats vom 5. September 1875 maßgebend ist, wonach gewählt. E53 sind hierbei die 6 Stadttheile Stralauer Revier, König- 
die Räume im Rathhaus, namentlich der Bürgersaal des städtisches Revier, Spandauer Revier (außerhalb), Wedding- Revier, 
Nathhauses, in der Regel nur für wissensc<haftliche resp. Moabiter Revier und der Thiergarten betheiligt. 
künstlerische Versammlungen und für sol<e Vereinigungen Die außerhalb des Weichbildes gelegenen ländlichen Grundstücke 
überlassen werden sollen, welche durch die Person ihrer Vor- sind -- vom rechten Spree-Ufer östlich Berlins ausgehend -- nach 
stände resp. durch ihre Statuten eine Gewähr dafür bieten, ihrer Lage rings um Berlin gemeinde- resp. gutöbezirksweise geordnet. 
daß Ordnungswidrigkeiten nicht vorkommen und bei denen Sämmtliche Grundstücke auf dem rechten Spree-Ufer gehören zum 
die unbedingte Oeffentlichkeit ausgeschlossen ist, Kreise Nieder-Barnim, die auf dem linken Spree-Ufer belegenen da- 
und daß nach diesem Beschluß sowohl fortdauernd verfahren worden gegen zum Charlottenburger Stadt- resp. zum Teltower Landkreise. 
ist, als auch zukünftig verfahren werden wird. Für jeden Gemeindebezirk ist ein selbstständiger Titel angelegt. 
Bezüglich der ebenfalls bei der Etat5berathung gefaßten Resolution? Was die einzelnen Etatspositionen anlangt, so ist bei dem Ent- 
Die Versammlung ersucht den Magistrat, in Erwägung wurf von der Voraussezung ausgegangen, daß für jeden Einnahme- 
zu nehmen, ob nicht durc< eine anderweitige Vermiethung titel =- mit Ausnahme von Titel 1]. und V. Abtheilung B. -- ein 
der Räume in den beiden Abschlußgebäuden am Halleschen besonderes Heberegister anzulegen ist, auch da, wo nur wenige Grund- 
Thore eine bessere Verwerthung derselben zu erzielen ist, stücke zum Etatstitel gehören. Allerdings vermehrt sich hierdurch die 
bemerken wir Folgendes: Zahl der Heberegister, aber dieser Umstand bietet keinen Nachtheil, da 
Die Vermiethung der in Rede stehenden Lokalitäten bietet große dadurch die Erhebung eher erleichtert als erschwert wird. 
Schwierigkeiten, da der Aufgang zu denselben wegen der zahlreichen Die Mehr-Cinnahmen bei Abtheilung I1. gegen das Vorjahr be- 
Stufen unbequem ist und die Räume an sich nicht günstig gestaltet tragen 2 545 «, die Minder-Cinnahmen dagegen 3 656 AM. Die 
sind. (Es haben de8halb die von der Grundeigenthums-Deputation Mehr-Einnahmen sind -- mit AuSnahme von 400 JU bei Abtheilung B. 
früher gemachten Versuche, die Lokalitäten vortheilhaft zu vermiethen, Titel II. Pos. 5, welche hauptsächlich aus höheren Erstattungen auf 
ein befriedigendes Ergebniß nicht gehabt. Die Personen, welche sich verausSlagte Kur- und Beerdigungskosten fließen =- lediglich eine Folge 
zur Uebernahme derselben gemeldet hatten, zogen sich entweder bald günstigerer Verpachtungen; namentlich ergiebt sich bei Abth. B. Titel V. 
wieder zurück oder sie boten gar keine Garantie für ihre Zahlungs- Pos. 2 für die Eiönuzung vom Reinickendorfer See eine Mehreinnahme 
fähigkeit sowie dafür, daß die Wirthschaft ordnungsmäßig geführt von 1460 ML. Nn . | | N 
werden würde. Endlich =- nach längerem Leerstehen =- wurden die Unter den Minder-Ginnahmen befindet sich bei Abth. A. Titel IV. 
Räume als Restaurationslokal vermiethet. Der Miether aber konnte Pos. 2 eine solche von 3 133 X. Dieselbe ist aber nur scheinbar, da 
bei seinem Geschäft nicht bestehen, vermochte die Miethe nicht zu zahlen in dem betreffenden Heberegister bisher auch die Einnahme für den 
und 3og heimlich aus. zwischen der Berlin-Hamburger Eisenbahn und dem Schifffahrt8-Kanal 
In Folge dessen wurden die Räume im Sommer 1881 zur Unter- belegenen Theil der Weddingstrift mit 3 125 A aufgeführt war, während 
bringung eines Theiles der Handwerkerschule benußt und habe sich für das Grundstü> gegenwärtig als Lagerplaß an die KanalisationSver- 
leztere jo geeignet erwiesen, daß sie derselben so lange, als nicht für waltung vermiethet und die Position deshalb auf den Spezial-Gtat 1 
diese Schule ausreichend zusammenhängende Lokalitäten gewonnen Titel I]. übernommen ist. | | | 
werden können, durchaus unentbehrlich sind. = Die Minder-Einnahme bei Abth. B. Titel IX. Pos. 4 von 138,29 X 
Von den beiden Sälen dient der eine als Modellirsaal, der an- hat ihren Grund darin, daß wiederum mehrere Aderparzellen bei 
dere ist für die Malerklasse bestimmt; beide sind von den Schülern Treptow der Park-Deputation für den Plänterwald und die Baum- 
ganz besest. Andere geeignete Räume aber stehen für diesen Unterricht, schulen überwiesen sind. Bei Abth. C. =- Jagdpacht -- ist eine Minder- 
welcher besondere Einrichtungen =- Tische, Vorhänge, Beleuchtung3- einnahme von 128 „XZ dadurch entstanden, daß das aus städtischen 
Apparate 2. =- erfordert und der des8halb nicht wohl in Zimmern Ländereien des Weddings und Artillerieschießplates gebildete und für 
ertheilt werden kann, welche in den Wochentagen als Schulklassen 128 4 verpachtet gewesene Jagdrevier eingegangen ist, weil in Folge 
dienen, nicht zu Gebote. Es bliebe deöhalb nur die Verlegung der Verkaufs von dazu gehörigen Ländereien das Terrain kein zujammen=- 
hier befindlichen Handwerkerschul-Abtheilung nach einem geeigneten hängendes Jagdrevier von 300 Morgen mehr bildet. =- Die übrigen 
Mieths8hause übrig. Sicher würde aber alsdann die Miethe, die von Mindereinnahmen sind unerheblich und sämmtlich dur< niedrigere Ver- 
der Stadt für geeignete Näume mit gutem und passendem Licht gezahlt pachtungen herbeigeführ. << MT . 
werden müßte, diejenige weit übersteigen, welche bei einer anderweiten Der Mehr-Ausgabe von 2418 „X stehen Minderausgaben im 
Vermiethung der qu. Lokalitäten erzielt werden könnte. Betrage von 1160 „X gegenüber. . | 
Hiernach empfiehlt es sich, nicht eine Aenderung in der Benutzung Die ersteren sind durch die Erhöhung der Remuneration für zwei 
der Säle eintreten zu lassen und von einer Vermiethung derselben Nachtwächter im Gutsbezirk Borhagen-Rummelsburg -=- Abth. B. TitelI1. 
Atan) u nehmen enk. Far Bereit NINT I EINNE NER HROLEN 2 8 1207 
43 . orstehenden Ctat, der vere .- .B. - Pos. 4, 2 Zie : 
seit Mi veelien 105 eig en fir den vor Pee das neuerdings sächlich aber durch den Beitrag zu den Separationskosten der Köllnischen 
erwar Gründstück Niederwallstr. 6/7 noc< nicht aufgenommen ist, und Rixdorfer Wiesen hervorgerufen =- Abth. B. Titel VI11. Pos. 2, 
noh einige nachträgliche Aenderungen vor, da das genannte Grund»- 1200 M. -- Wenngleich jebt der Separation3-Rezeß abgeschlossen 
stü& sowohl Miethseinnahmen liefern als auch Unterhaltungskosten verden wird, so eutsichen dos, noc< nicht unerhebliche Kosten für die 
erfordern wird. Ausführung desselben, namentlich für Anlegung der Wege. Endlich
	        

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