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Bundesgesetze der Großen National-Mutterloge zu den drei Weltkugeln (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bundesgesetze der Großen National-Mutterloge zu den drei Weltkugeln (Public Domain)

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Monografie

Urheber:
Große National-Mutterloge Zu den Drei Weltkugeln
Titel:
Bundesgesetze der Großen National-Mutterloge zu den drei Weltkugeln : nach der Revision vom Jahre 1883/84 unter Berücksichtigung der späteren Änderungen und Ergänzungen / Große National-Mutterloge Zu den Drei Weltkugeln
Datum der Archivierung:
2023
Erschienen:
Berlin: Brr. Denter & Nicolas, 1908
Sprache:
Deutsch
Umfang:
228 Seiten
Fußnote:
Doppelt vergebene Seitennummern: S. 11, 18, 78, 128
Berlin:
B 709 Gesellschaft: Freimaurer. Geheimbünde
Dewey-Dezimalklassifikation:
060 Organisationen, Museumswissenschaft
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15484378
Sammlung:
Gesellschaft, Bevölkerung, Soziales, Gesundheit
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 709 GN 12
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Statuten des Bundes der Freimaurer der Grossen National-Mutterloge in den Preußischen Staaten genannt: zu den drei Weltkugeln

Kapitel

Titel:
Zweiter Abschnitt. Von den Mitgliedern der Johannislogen

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Bundesgesetze der Großen National-Mutterloge zu den drei Weltkugeln (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Grundverfassung des Bundes der Freimaurer der Grossen National-Mutterloge in den Preußischen Staaten genannt: zu den den Weltkugeln
  • Ehre sei Gott dem höchsten Baumeister der Welt
  • Erster Abschnitt. Von der Grossloge
  • Zweiter Abschnitt. Von dem Bundesdirektorium
  • Dritter Abschnitt. Von der Gesetzgebenden Versammlung
  • Anhang 1. Confirmations-Patent
  • Anhang 2. Auszug aus dem "Edikt wegen Verhütung und Bestrafung geheimer Verbindungen, welche der allgemeinen Sicherheit nachtheilig werden können"
  • Anhang 3. Allerhöchster Erlass
  • Anhang 4. Statut des Deutschen Grosslogenbundes nach der Revision vom Jahre 1884
  • Anhang 5. Geschäftsordnung für den Grosslogentag des Deutschen Grosslogenbundes nach der Revision vom Jahre 1884 mit der Ergänzung vom Jahre 1892
  • Anhang 6. Prinzipielle Beschlüsse des Grosslogentages
  • Statuten des Bundes der Freimaurer der Grossen National-Mutterloge in den Preußischen Staaten genannt: zu den drei Weltkugeln
  • Allgemeine Grundsätze
  • Erster Abschnitt. Von den Johannislogen
  • Zweiter Abschnitt. Von den Mitgliedern der Johannislogen
  • Dritter Abschnitt. Von den Versammlungen und Geschäften der Johannislogen
  • Anlage A (zu § 31)
  • Anlage B (zu § 87)
  • Anlage C (zu § 141)
  • Anlage D (zu § 141)
  • Anlage E (zu Seite 82)
  • Anlage F (zu Seite 105)
  • Tabellarische Übersicht
  • Anhang A. Entscheidungen des Bundesdirektoriums
  • Anhang B. Stiftungen
  • Alphabetisches Sachregister
  • Inhaltsverzeichnis
  • Farbkarte

Volltext

33 
genau bekannt sein. Er hat die Verpflichtung, jeden fremden 
Bruder, wenn nicht ein Meister der Loge für ihn bürgt, zu 
prüfen, den Berechtigungsnachweis desselben dem vor- 
sitzenden Meister vorzulegen, auf Anordnung des letzteren 
die besuchenden Brüder in die Loge einzuführen und ihnen 
die für sie bestimmten Plätze anzuweisen. Vorsitzende 
Meister fremder Logen geleitet er, wenn sie sich zur Arbeit 
einfinden, nach dem Orient. 
8 135, 
Der Ordner ist insbesondere verpflichtet, die besuchen- 
den Brüder, welche mit keinem der Mitglieder der 
Loge bekannt sind, zu empfangen und mit einheimischen 
Brüdern bekannt zu machen, sie dem Meister vom Stuhl 
vorzustellen und ihnen bei der Tafelloge passende Plätze 
anweisen zu lassen. 
$ 136. 
Der vorbereitende Bruder. tritt bei Aufnahmen und 
Beförderungen in amtliche Tätigkeit. 
Außer dem, was die Rituale selbst ihm in dieser 
Beziehung vorschreiben, hat er bei Ausrichtung seines Auf- 
trags besonders die Eigenart des Vorzubereitenden zu 
berücksichtigen. 
Er befleißige sich dabei, ebenso zu dem Verstande wie 
zu dem Herzen zu sprechen, dem Vorzubereitenden Ver- 
trauen einzuflößen und Geist und Gemüt desselben in eine 
für die bevorstehende Weihe empfängliche Stimmung zu 
versetzen. 
$ 137. 
Für einzelne Verwaltungszweige sowie zur Ausführung 
bestimmter Geschäfte können nach Bedürfnis besondere 
Ausschüsse gebildet werden, deren Zusammensetzung und 
Geschäftskreis in den Statuten der Loge festzusetzen ist. 
Die Mitglieder solcher Ausschüsse werden von dem Meister 
vom Stuhl in ihre Ämter eingeführt und durch Handschlag 
verpflichtet. Sie gehören nicht zum Beamtenkollegium 
der Loge.
	        

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