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Adreß-Kalender für die königl. Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam, sowie Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 169.1883 (Public Domain)

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fullscreen: Adreß-Kalender für die königl. Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam, sowie Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 169.1883 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin (West). Abgeordnetenhaus
Title:
Drucksache / Abgeordnetenhaus von Berlin
Publication:
Berlin: Abgeordnetenhaus, 1951-1990 - 1990
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Dates of Publication:
Wahlper. 1.1951/54 - 11.1989/90,1224(2.Okt.)
Note:
Gesehen am 11.08.2023
Online-Ausgabe$bBerlin$cZentral- und Landesbibliothek Berlin$d2024$eOnline-Ressource$mWahlper. 1.1951/54 - 11.1989/90,1224(2.Okt.)$7d19511990
Supplement: Berlin: Umweltschutz-Bericht
Supplement: Berlin: Dokumentation der Materialien des Abgeordnetenhauses von Berlin
Vorher Drucksachen der Stadtverordnetenversammlung von Berlin / Berlin
Vorher Mitteilungen des Präsidenten / Berlin
Vorher Reden des Senators für Finanzen ... vor dem Abgeordnetenhaus von Berlin anläßlich der Vorlage des Entwurfs des Haushaltsplans von Berlin für das Rechnungsjahr ... sowie der Finanzplanung von Berlin / Berlin
ZDB-ID:
3164558-6 ZDB
Succeeding Title:
Drucksache
Keywords:
Geschichte 1951-1990 ; 43186-2 Berlin (West). Stadtverordnetenversammlung ; Zeitschrift ; Amtliche Publikation ; Quelle
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1969
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibibliothek Berlin, 2024
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15502631
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Nr. 891, 17. Oktober 1969

Contents

Table of contents

  • Adreß-Kalender für die königl. Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam, sowie Charlottenburg (Public Domain)
  • Ausgabe 169.1883 (Public Domain)
  • Title page
  • Stempel: Koen. Pr. Statistisches Bureau
  • Erklärung der Bezeichnung
  • Alphabetische Uebersicht der Rubriken von Berlin
  • Alphabetische Uebersicht der Rubriken von Potsdam
  • Alphabetische Uebersicht der Rubriken von Charlottenburg
  • Erster Abschnitt. Berlin
  • Fürstliches Haus Hohenzollern
  • Das Oberst-Kämmerer-Amt und das Ministerium des Königlichen Hauses
  • Ritter-Orden
  • Geheimes Kabinet seiner Majestät des Kaisers und Königs für die Militär-Angelegenheiten
  • Oberste Staats-Behörden und die von ihnen ressortirenden Verwaltungen
  • Zweiter Abschnitt. Potsdam
  • Dritter Abschnitt. Charlottenburg
  • Register der Namen
  • Advertising

Full text

594 
Gemeinnützige Anstalten, Vereine etc. 
Vermögen, nach Abzug einiger Legate, dem Schindler’schen Waisenhause ver 
macht. Das Kapitalvermögen beträgt 174 750 Mark und steht die Verwendung 
desselben lediglich dem Kuratorium des Waisenhauses zu.) 
f) Die Ludolffsche Stiftung. 
(Der Geb. Ober-F'inanz-Rath Ludolff hat in seinem am 23. Januar 1844 publizirten 
Testamente dem Schindler’schen Waisenhause 2 Kapitale von 48 000 und 12 000 
Mark vermacht, wovon die Zinsen der 48 000 Mark zu einer gemischten Stiftung 
[an Familienglieder und Waisenhaus-Zöglinge] insbesondere für Studirende, und 
zwar zu 3 Stipendien zu je 515 Mark bestimmt sind, die Zinsen des Kapitals der 
12 000 Mark aber zur Erziehung der Grossnichten des Erblassers bis zu einem 
bestimmten Zeitpunkte, dann aber zum Genuss einer berufenen Verwandten auf 
Lebenszeit verwendet werden sollen. Wenn keine Familienglieder mehr vorhan 
den sind, fällt dem Waisenhause das ganze Stiftungs-Vermögen zu, aus dessen 
Zinsen alsdann Stipendien - Zahlungen an Zöglinge des Waisenhauses gemacht 
werden sollen. Letztere sind auch vor dieser Zeit bei Vakanzen zum Genüsse 
des Universitäts-Stipendiums berechtigt.) 
g) Die Cosmarsche Familien-Stiftung. 
(Der Konsistorial-Rath und Prediger Cosmar verordnete in seinem am 25. Oktober 
1844 publizirten Testamente, dass sein Haupterbe die von ihm errichtete ,Prediger 
Cosmar’sche Familienstiftung“ sein soll, welche zunächst zur Unterstützung vater 
loser, unverheiratet gebliebener Töchter der 6 Geschwister des Erblassers und 
vorzugsweise für solche, die die Namen Cosmar und Riem führen, in deren Er 
mangelung aber auch für andere arme Mädchen aus dem Mittelstände errichtet 
worden ist. Die Zahl der Stipendiaten soll wenigstens 12 sein und das Stipen 
dium 300 Mark betragen. Um die Zahl zu vermehren, erhalten die nicht zur 
Familie des Stifters gehörenden Mädchen nur 75, 90, höchstens 120 Mark jähr 
lich. Ferner bestimmte derselbe 15 000 Mark zu Stipendien vorzugsweise für 
Jünglinge aus den Familien Cosmar und Riem, und zwar auf 3 Jahre: sind keine 
solche vorhanden, so können auch andere Jünglinge, vorzugsweise Predigersöhne, 
jährlich mit 120 bis 150 Mark unterstützt werden. Sodann sind die Zinsen von 
7500 Mark zur Unterstützung von 1 oder 2 betagten, kranken und armen Prediger-Witt- 
wen oder Töchtern auf lebenslang zu verwenden. Endlich sind 3 000 Mark ausgesetzt 
zu Verwaltungskosten und Nebenausgaben. Das Grundvermögen beträgt 170 250 M. 
Das Kuratorium des Schindler’schen Waisenhauses führt, sowohl die Hauptstiftung. 
wie die Spezialstiftung der 7 500 M., hat aber bei ersterer auf stiftungsmässige 
Vorschläge des Justiz-Raths Riem in Berlin vorzüglich Rücksicht zu nehmen.) 
h) Die Helenen-Stiftung. 
(Der am 11. Okt. 1868 verstorbene Banquier Karl Siegfried Simon hat testamentarisch 
zur Gründung obiger Stiftung 30 000 M. dem Schindler’schen Waisenhause legirt, 
von welchen die Zinsen zu den Zwecken der Anstalt verwandt werden sollen. Dem 
Kuratorium des Waisenhauses steht die Verwendungs-Befugniss allein zu.) 
Baruch Auerbacb’sche Waisen - Erziehung* - Anstalt für jüdische 
Knaben. 
(Oranienburgerstr. 38. N.) 
(Protektor: Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz des Deutschen Reiches 
und von Preussen. Die Anstalt ist am 30. April 1832 von dem im Jahre 1864 
verstorbenen Direktor Baruch Auerbach gestiftet worden und geniesst die 
Rechte einer moralischen Person. — Der Zweck derselben ist: Waisenkinder 
männlichen Geschlechts, zunächst aus der hiesigen jüdischen Gemeinde, unent- 
geldlich zu verpflegen, zu erziehen, allen ihren leiblichen und geistigen Bedürf 
nissen abzuhelfen, die verlorenen Eltern ihnen zu ersetzen, oder den Verlust der 
selben ihnen so wenig als möglich fühlbar zu machen. Dieses Waisenhaus, von 
dem Stifter ohne alle Geldmittel und nur im Vertrauen auf Gott gegründet und 
mit 4 Waisenknaben eröffnet, zählt jetzt 52 Waisenknaben, welche sämmtlich die 
städtischen höheren Lehranstalten besuchen und mit der Berechtigung zum ein-
	        

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