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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 22.1895 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 22.1895 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Abgeordnetenhaus
Titel:
Drucksache / Abgeordnetenhaus von Berlin
Erschienen:
Berlin: Abgeordnetenhaus, 1951-1990 - 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Erscheinungsverlauf:
Wahlper. 1.1951/54 - 11.1989/90,1224(2.Okt.)
Fußnote:
Gesehen am 11.08.2023
Online-Ausgabe$bBerlin$cZentral- und Landesbibliothek Berlin$d2024$eOnline-Ressource$mWahlper. 1.1951/54 - 11.1989/90,1224(2.Okt.)$7d19511990
Supplement: Berlin: Umweltschutz-Bericht
Supplement: Berlin: Dokumentation der Materialien des Abgeordnetenhauses von Berlin
Vorher Drucksachen der Stadtverordnetenversammlung von Berlin / Berlin
Vorher Mitteilungen des Präsidenten / Berlin
Vorher Reden des Senators für Finanzen ... vor dem Abgeordnetenhaus von Berlin anläßlich der Vorlage des Entwurfs des Haushaltsplans von Berlin für das Rechnungsjahr ... sowie der Finanzplanung von Berlin / Berlin
ZDB-ID:
3164558-6 ZDB
Spätere Titel:
Drucksache
Schlagworte:
Geschichte 1951-1990 ; 43186-2 Berlin (West). Stadtverordnetenversammlung ; Zeitschrift ; Amtliche Publikation ; Quelle
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1965
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Fußnote:
Drucksache 1152 Seite 66 fehlt in Druckvorlage
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15502602
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 758 AbgH 6
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 939, 30. April 1965

Schnellzugriff

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  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 22.1895 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Alphabetisches Inhalts-Verzeichnis
  • Rednerliste zu den stenographischen Berichten der Stadtverordneten-Versammlung für das Jahr 1895
  • No. 1, 10. Januar 1895
  • No. 2, 17. Januar 1895
  • No. 3, 24. Januar 1895
  • No. 4, 31. Januar 1895
  • No. 5, 7. Februar 1895
  • No. 6, 14. Februar 1895
  • No. 7, 21. Februar1895
  • No. 8, 28. Februar 1895
  • No. 9, 7. März 1895
  • No. 10, 14. März 1895
  • No. 11, 21. März 1895
  • No. 12, 28. März 1895
  • No. 13, 4. April 1895
  • No. 14, 18. April 1895
  • No. 15, 25. April 1895
  • No. 16, 2. Mai 1895
  • No. 17, 9. Mai 1895
  • No. 18, 16. Mai 1895
  • No. 19, 30. Mai 1895
  • No. 20, 13. Juni 1895
  • No. 21, 20. Juni 1895
  • No. 22, 27. Juni 1895
  • No. 23, 12. August 1895
  • No. 24, 5. September 1895
  • No. 25, 19. September 1895
  • No. 26, 26. September 1895
  • No. 27, 3. Oktober 1895
  • No. 28, 10. Oktober 1895
  • No. 29, 24. Oktober 1895
  • No. 30, 31. Oktober 1895
  • No. 31, 7. November 1895
  • No. 32, 21. November 1895
  • No. 33, 28. November 1895
  • No. 34, 5. Dezember 1895
  • No. 35, 12. Dezember 1895
  • No. 36, 19. Dezember 1895

Volltext

wählenden Ausschüsse von 15 Mitgliedern zur Vorberathung zu 
überweisen. 
Ich eröffne die erste Berathung. 
Stadtverordneter Matterne: Meine Herren, zu dieser Vor 
lage gestatte ich mir, im Namen meiner Freunde folgende Erklärung 
abzugeben: 
Die Fraktion der Linken der Stadtverordneten-Versammlung 
weiß sich eins mit dem Magistrat und der gesammten Bürger 
schaft Berlins in der Ehrung und Hochhaltung des Andenkens der 
beiden hochherzigen Kaiser Wilhelm I. und Friedrich III. 
Die Stadtverordneten - Versammlung >var s. Z. mit Freuden 
bereit, die Mittel zur Begründung und Erweiterung der Alter- 
Versorgungs-Anstalt „Kaiser Wilhelm und Angusta-Stiftnng", so 
wie zier Errichtung einer die Förderung der Volkswohlfahrt be 
zweckenden Kaiser Friedrich-Stiftung, deren Betrag demnächst von 
Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich dem „Kaiser und Kaiserin 
Friedrich-Kinder-Krankenhaus" überwiesen worden ist, zu be 
willigen. 
Für die Kaiser Wilhelm- und Augusta - Stiftung wurden 
900000 Jt, für die Kaiser Friedrich-Stiftung 500000 M ge 
währt. 
Beide Institute tragen den Namen der beiden geliebten ver 
ewigten Herrscher, beide sind zur Linderung der Noth der Armen 
und Elenden bestimmt und für ewige Zeiten >vird bei Erwähnung 
dieser segensreichen Anstalten der ruhmvollen Monarchen gedacht 
werden. 
Die Stadt Berlin hätte es sich außerdem nicht nehmen lassen 
und hat sich auch bereit erklärt, beiden Herrschern noch in 
anderer Forni, durch Aufstellung von Standbildern, Denkmäler 
zu errichten. 
Die Ausführung nmtzte unterbleiben, da für Kaiser Wilhelm I., 
deni Einiger Deutschlands, seitens des gesammten Deutschen 
Reiches ein Monumental-Denkmal in der Reichshauptstadt zu 
erbauen, durch den Reichstag beschlossen wurde, während für ein 
Kaiser Friedrich-Denkmal Berlin mit seinem Wunsch, den: Unver 
geßlichen ein solches setzen zu dürfen, zurückstehen mußte, da 
Seine Majestät der jetzt regierende Kaiser dasselbe für Seinen 
hochseligen Herrn Vater Selbst zu errichten Sich vorbehielt. 
Die Bewilligung von Geldniitteln aus der Tasche der Steuer 
zahler, zu welchen auch ein großer Theil von nicht evangelischen 
Christen und Andersgläubigen gehört, zur Errichtung und Aus 
schmückung von Kirchen, von denen die eine nicht einmal auf 
Berliner Gebiet gelegen ist, auszusprechen, halten wir uns zum 
Mindesten so lange nicht für berechtigt, als die Normen der ver 
alteten Visitations- und Konsistorialordnnng aus dem Jahre 1573 
noch gegen die Stadtgemeinde in Anwendung gebracht werden. 
(Bravo!) 
Stadtverordneter Dinse: Meine Herren, im Namen meiner 
Freunde habe ich dieser Erklärung eine ähnliche hinzuzufügen und 
bitte den Herrn Vorsteher, zu gestatten, sie verlesen zu dürfen. 
Die Stadtverordneten - Versammlung hat wiederholt ihrer 
freudigen Bereitwilligkeit Ausdruck gegeben, das Andenken der 
Kaiser Wilhelms des Ersten und Friedrichs in einer den Gefühlen 
unserer Bürgerschaft entsprechenden Weise zu ehren, sie hat diese . 
Bereitwilligkeit auch durch die That erhärtet, indem sie V2 Million 
Mark der Kaiserin Friedrich zur Verfügung gestellt hat, welche 
Summe für das Kaiser und Kaiserin Friedrich-Kinder-Krankenhaus 
würdigste Verwendung gefunden hat. Wir sind auch fernerhin 
bereit, unsere Gesinnungen für die beiden Kaiser in ähnlicher 
Richtung zu bethätigen, jedoch halten ivir es nicht für angemessen, 
dies in der von der Magistrats-Vorlage gewünschten Weise zu 
thun. umsoweniger, als die bedauerliche Hervorsuchung der 
Kirchen- und Visitations-Ordnung von 1573 unsere Stadt vor 
die Möglichkeit nnverhältnißmäßiger Belastung für kirchliche Zwecke 
oder doch leidiger Prozesse stellt, eine Meinung, der auch der 
Magistrat seiner Zeit durch den Mund des Syndikus Ausdruck 
gegeben hatte. 
Unter diesen Umständen müssen wir die Magistrats-Vorlage 
ablehnen. 
(Bravo!) 
Stadtverordneter Spinola: Meine Herren, ich habe mit 
mehreren Kollegen gebeten, diese Sache einem Ausschuß zur Vor 
berathung zu überweisen. Die Unterzeichner des Antrages auf Aus 
schuß-Berathung stehen im Wesentlichen auf dem Boden des Magistrats 
aus den in der Vorlage angeführten Gründen. Wir wünschen diese 
Angelegenheit nicht sowohl vom Standpunkt des Kirchenbaues, als 
von dem der Errichtung von Denkmälern betrachtet zu sehen. 
Keineswegs verkennen wir die Bedenken, welche mit Recht unter den 
jetzt obwaltenden Umständen gegen die Bewilligung der Beiträge 
geltend gemacht werden können. Indessen wir glauben, daß es der 
richtigere Weg ist, die Bedenken in einem Ausschuß zu prüfen. Wir 
170 
meinen, daß dies zweckmäßiger ist schon aus kommunalpolitischen 
Gründen, aus Rücksichten der Courtoisie, — Sie wissen ja, was ich 
meine. 
(Heiterkeit.) 
Wenn, wie ich hoffe, der Ausschuß doch zu dem Resultat kommen 
sollte, der Versammlung in dieser oder jener Form, vielleicht unter 
erheblichen Modifikationen, die Annahme der Magistrats-Vorlage zu 
empfehlen, dann ist das ja nach unserer Meinung um so besser. 
Wenn aber die Gcgengründe sich als durchschlagend erweisen, so 
meinen wir, daß es passender ist, diese Gegengründe recht sorgfältig 
in einem Ausschuß zu berathen und ausführlich in einem gedruckten 
Ausschuß Protokoll niederzulegen. Die Berathung in einem Ausschuß 
ist ja völlig unpräjudizirlich. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, 
den Antrag auf Ausschuß-Berathung anzunehmen. 
Oberbürgermeister Zelle: Meine Herren, es ist nicht meine 
Absicht, die Gründe, die in der Vorlage bereits enthalten sind, hier 
auch nur thcilweise zu wiederholen. Ich will nur keinen Zweifel 
darüber lassen, daß der Magistrat — und das ist auch bei der Be 
rathung dieser Vorlage wieder zu Tage getreten — in Bezug auf die 
alte märkische Konsistorial-Orduung von 1573 ganz auf demselben 
Standpunkt steht, der seinen Ausdruck gefunden hat in den Erklärungen 
des Herrn Kollegen Matterne und des Herrn Kollegen Dinse. Wir 
sind nach wie vor davon überzeugt, daß durch die gründliche Ver 
änderung der Verhältnisse in den märkischen Städten, namentlich in 
Berlin, das, was in jener Zeit vernünftig und praktisch war, heute 
wie der Dichter sagt: „Vernunft wird Unsinn, Wohlthat Plage" 
— sich ganz und gar in Unrecht verwandelt hat, und wir bedauern 
sehr, daß die Schritte, die der Magistrat gethan hat, um durch die 
Gesetzgebung hinzuwirken auf die Aufhebung dieser heute ungerechten 
Vorschrift, noch nicht zu einem Resultat geführt haben. Aber, meine 
Herren, wir glaubten, daß bei dieser Gelegenheit die Kirchenbaufrage 
bei Seite gelassen werden könne. Schon im Jnni 1888 war im 
Magistrat eine Kommission beschlossen darüber, „in welcher Weise den 
beiden ersten Kaisern und Neubegründern des Deutschen Reichs, dem 
Kaiser Wilhelm I. und dem Kaiser Friedrich III., Denkmäler zu er 
richten seien". Herr Matterne hat hervorgehoben, durch welche Um 
stände die Absicht nicht in Erfüllung gegangen ist. Aber jetzt, wo die 
fünfundzwanzigjährige Gedächtnißfeier einer Zeit wiederkehrt, in der 
die beiden Monarchen, der Kaiser und der damalige Kronprinz, auf 
beit Höhepunkt ihres Wirkens und ihrer Ehren stiegen, einer Zeit, i» 
deren Bild, wenn wir sie uns zurückrufen, diese beiden Gestalten den 
aufragenden Mittelpunkt bilden, da knüpfte sich ganz naturgemäß 
jener Wunsch, der zur Einsetzung der Kommission geführt hatte, wieder 
an. Meine Herren, wir glaubten, wie ich sagte, absehen zu könne» 
von der innern Bestimmung des Bauwerks, das zum Gedächtniß des 
Kaisers Wilhelm errichtet wird, und glaubten, daß dieser große Bau, 
dieser Thurm, eben so gut von uns allen als ein Zeichen, als ein 
Denkmal errichtet werden könnte, wie ein Bauwerk, welches nicht einem 
bestimmten konfessionellen Zwecke dient. Andere märkische Städte sind 
auch von dieser Auffassung ausgegangen. Schon in der Vorlage ist 
gesagt, daß Spandau und Charlottenburg in diesem Sinne Beiträge 
bewilligt haben, und in der Zwischenzeit haben Magistrat und Stadt 
verordnete in Potsdam dasselbe gethan: sie haben eine Summe von 
5 000 M für dieses Bauwerk bewilligt. 
(Heiterkeit.) 
Wenn darüber gelächelt wird, so möchte ich doch meinen, daß diese 
Summe für Potsdam noch mehr bedeutet als die Summe, die hier 
gegeben werden soll für Berlin. Dazu kommt, daß jene Städte, 
Potsdam und Spandau, doch noch weniger Interesse zur Sache haben 
als wir. Mau ivird sagen können, daß es an monumentalen Bauten 
in Berlin gerade einen Ueberflnß nicht giebt, und daß in diesem 
Thurm ein gewaltiges monumentales Bauwerk sich darstellt. 
Meine Herren, ich stimme Herrn Stadtverordneten Spinola ganz 
bei, daß es wohl werth ist, Gründe und Gegeugründe noch in einem 
Ausschuß zu erörtern, in dem Magistrats-Mitglieder sehr gern mit 
Ihnen zusammenwirken werden. 
Borsteher-Stellvertreter Michelet: Meine Herren, ich möchte 
die beiden zuerst abgegebenen Erklärungen der Herren Kollegen Matterne 
und Dinse in ihrer Wirkung nicht abschwächen. Nichtsdestoweniger 
halte ich mich verpflichtet, Sie aufmerksam zu machen auf den zweiten 
Theil des Antrages des Magistrats, ivonach bei eventueller Annahme 
bes. ersten Theils die Summe von 250000 M angewiesen sein soll 
auf die Ersparnisse aus dem Dispositionsfonds für das Jahr 1894/95. 
Meine Herren, dagegen möchte ich schon als Mitglied des Rechnungs- 
Ausschusses entschieden Verwahrung einlegen. Der Dispositionsfonds 
ivird in seiner Höhe für etwa im Laufe des Etatsjahres an uns 
herantretende unvorhergesehene Anforderungen bewilligt. Mit dem 
31. März des betreffenden Etatsjahres verfällt dieser Fonds, ob er 
nun ganz ausgegeben, oder ob ein Rest geblieben ist, bleibt sich gleich. 
Mit dem 1. April des neuen Jahres tritt der neue Dispositionsfonds 
in Kraft, und der alte ist verschwunden. 
(Sehr richtig!)
	        

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