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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1905 (Public Domain)

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Bibliographic data

Metadata: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1905 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin (West). Abgeordnetenhaus
Title:
Drucksache / Abgeordnetenhaus von Berlin
Publication:
Berlin: Abgeordnetenhaus, 1951-1990 - 1990
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Dates of Publication:
Wahlper. 1.1951/54 - 11.1989/90,1224(2.Okt.)
Note:
Gesehen am 11.08.2023
Online-Ausgabe$bBerlin$cZentral- und Landesbibliothek Berlin$d2024$eOnline-Ressource$mWahlper. 1.1951/54 - 11.1989/90,1224(2.Okt.)$7d19511990
Supplement: Berlin: Umweltschutz-Bericht
Supplement: Berlin: Dokumentation der Materialien des Abgeordnetenhauses von Berlin
Vorher Drucksachen der Stadtverordnetenversammlung von Berlin / Berlin
Vorher Mitteilungen des Präsidenten / Berlin
Vorher Reden des Senators für Finanzen ... vor dem Abgeordnetenhaus von Berlin anläßlich der Vorlage des Entwurfs des Haushaltsplans von Berlin für das Rechnungsjahr ... sowie der Finanzplanung von Berlin / Berlin
ZDB-ID:
3164558-6 ZDB
Succeeding Title:
Drucksache
Keywords:
Geschichte 1951-1990 ; 43186-2 Berlin (West). Stadtverordnetenversammlung ; Zeitschrift ; Amtliche Publikation ; Quelle
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1965
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Note:
Drucksache 1152 Seite 66 fehlt in Druckvorlage
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15502602
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 758 AbgH 6
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Nr. 1284, 10. Dezember 1965

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1905 (Public Domain)
  • No. 1 (1), 1904/12/31
  • No. 2 (2-19), 1904/12/31
  • No. 3 (25), 1905/01/02
  • No. 4 (26-31), 1905/01/07
  • No. 5 (34-41), 1905/01/14
  • No. 6 (46), 1905/01/21
  • No. 7 (47-51), 1905/01/21
  • No. 8 (58), 1905/01/25
  • No. 9 (59), 1905/02/04
  • No. 10 (60-93), 1905/02/04
  • No. 11 (148-158), 1905/02/11
  • No. 12 (163-167), 1905/02/11
  • No. 13 (168), 1905/02/18
  • No. 14 (169), 1905/02/18
  • No. 15 (170-186), 1905/02/18
  • No. 16 (193-200), 1905/02/25
  • No. 17 (206-222), 1905/03/04
  • No. 18 (227), 1905/03/04
  • No. 19 (228), 1905/03/07
  • No. 20 (229), 1905/03/11
  • No. 21 (230-242), 1905/03/11
  • No. 22 (247), 1905/03/13
  • No. 23 (248), 1905/03/13
  • No. 24 (249), 1905/03/18
  • No. 25 (250-259), 1905/03/18
  • No. 26 (306), 1905/03/20
  • No. 27 (307), 1905/03/20
  • No. 28 (309-317), 1905/03/25
  • No. 29 (320-329), 1905/04/01
  • No. 30 (340-346), 1905/04/08
  • No. 31 (352-374), 1905/04/22
  • No. 32 (379), 1905/05/06
  • No. 33 (380-398), 1905/05/06
  • No. 34 (439-448), 1905/05/13
  • No. 35 (453), 1905/05/13
  • No. 36 (454-465), 1905/05/20
  • No. 37 (475-484), 1905/06/03
  • No. 38 (490-522), 1905/06/17
  • No. 39 (580), 1905/06/19
  • No. 40 (581), 1905/06/24
  • No. 41 (582-592), 1905/06/24
  • No. 42 (603), 1905/06/28
  • No. 43 (604-665), 1905/09/02
  • No. 44 (689), 1905/09/04
  • No. 45 (690), 1905/09/09
  • No. 46 (691-703), 1905/09/09
  • No. 47 (786-797), 1905/09/16
  • No. 48 (804-826), 1905/09/23
  • No. 49 (832), 1905/09/27
  • No. 50 (833-858), 1905/10/07
  • No. 51 (866-867), 1905/10/10
  • No. 52 (868-887), 1905/10/14
  • No. 53 (892), 1905/10/18
  • No. 54 (893-904), 1905/10/21
  • No. 55 (909-921), 1905/10/28
  • No. 56 (926-953), 1905/11/11
  • No. 57 (957-974), 1905/11/18
  • No. 58 (1025-1032), 1905/11/25
  • No. 59 (1035-1040), 1905/12/02
  • No. 60 (1043), 1905/12/05
  • No. 61 (1044-1069), 1905/12/09
  • No. 62 (1074-1085), 1905/12/16
  • No. 63 (1127-1129), 1905/12/23

Full text

Frage erstreckte, welche Betriebe auf Grund des 8 53 K. A. G iu 
dem Verzeichnis Aufnahme finden dürften Auf Grund dieser Ver- 
Handlung erachtete der Bezirksausschuß eine nochmalige Revision der 
Listen für geboten. Nen-Weißensee stellte infolgedessen neue Listen für 
die drei Rechnungsjahre 1897, 1898 und 1899 auf, laut welchen sie 
nunmehr die Zahl der Kinder 
für 1897 auf 1381, 
. 1898 . 1591 
(- 1899 - . . 953) 
beziffert. Berlin hat auch diesen Listen gegenüber den Standpunkt 
ausrecht erhalten, daß es eines Eingehens auf sie nicht bedürfe. Eine 
Durchsicht der Listen ergebe, daß nach wie vor eine Reihe von 
Betriebe» angeführt würden, die keine Fabrik- oder Eisenbahnbetriebe 
seien: ebenso sei eine Anzahl der angeführten Personen (Vater) nicht 
im eigentliche» Betriebe beschäftigt. Beispielsweise wurden 89 derartige 
Fälle aus der Liste für 1899 ausgezählt: dies ergebe eine Verringerung 
der Zahl der Väter von 522 auf 433, mithin prozentual der Zahl 
der Kinder auf 793. Ferner fehle jeder Beweis dafür, daß die 
betreffenden Väter sowohl bei Beginn wie im Laufe des Etatsjahres 
iu den fraglichen oder anderen Berliner Betrieben gearbeitet hätten, 
sowie daß diese Arbeiter, gerade uni in Berliner Fabrikbetricben 
arbeiten zu können, in Neu-Weißcnsce wohnten. Dies müßte erst 
durch eine Anzahl von Vernehmungen festgestellt werden. Berlin sei 
jedoch bereit, für diese Instanz die Zahl von rnnd 600 Kindern pro 
1899 zur Grundlage weiterer Verhandlungen zu machen und — in 
Uebereinstimmung mit der Aiitragstelleriu — das Ergebnis der 
Prüfung der Liste für 1899 den Ansprüchen für 1897 und 1898 
Prozentual nach dcni jeweiligen Bcvölkerungsdurchschnitt zugrunde 
zu legen. 
In weiterer kommissarischer Verhandlung luurbe diese hiernach 
angenommene Zahl von 600 Kindern für 1899 — und unter ent 
sprechender Redukliou für 1897 und 1898 — zur Grundlage eines 
Eimgungsversuches gemacht. Neu-Wcißensee schlug hierbei einen 
Vergleich dahin vor, daß cs seinen Anspruch für die Rechnungsjahre 
1897—1901 ans je 15 000 M herabsetzen, diese Sinn me auch für 
weitere fünf Rechnungsjahre gelten lassen wolle. Dieser Vergleichs 
vorschlag wurde von Berlin nicht angenommen: Neu-Weißcnsee 
beantragte nunmehr, deni Verfahren Fortgang zu geben. — 
Bei der jetzt zu erlassenden Entscheidung ist zu beachieu, daß die 
bisher angenommene Anzahl der die Mehrausgaben verursachten 
Schulkinder laut Verhandlungsprotokoll vom 9. Septeinber 1901 
lediglich als Vergleichsgrundlage gedient hat und daher eure 
selbständige Prüfung dieses Punktes bei der nunmehrigen Erörterung 
des klägerischen Anspruches um so mehr als notwendig erscheint, als 
Berlin im ganzen Laufe des Verfahrens die von der Klägerin ein 
gereichten Nachweisunge» allgemein als ungeeignet zur Durchführung 
eines Beweises gemäß § 53 K. A. G bezeichnet hat. Zu prüfen ist 
also, ob die sämtlichen im § 53 K. A. G. für die Zuschußfordcrung 
notwendigen Voraussetzungen bei dem Antrage der Klägerin vor 
liegen. Für die Entscheidung werden in Bezug genommen außer den 
erwähnten Verhandlungen für 1899 die Blatt 189 und 249 der 
Akten befindlichen Gutachten der Finanzabteilung vom 28 August 1901 
und des schuliechnischen Mitgliedes' der Abteilung II der Königlichen 
Regierung zu Potsdam vom 19. Dezember 1902, sowie der Bericht 
des Königlichen Landrats des Kreises Niederbarnim vom 22. Dezember 
v. Js., Blatt 251 der Akten. Daß dieser Bericht hier verwertet wird, 
kann — entgegen den Ausführungen der Beklagten — einem Bedenken 
nicht unterliegen, da die hier erörterten tatsächlichen Verhältnisse 
unzweifelhaft der amtlichen Kognition des Landrats unterliege». 
Oberste Boraussetzung der Zuschußforderung ist der Nachweis 
eines ursächlichen Zusammenhanges zwischen den Betrieben in Berlin 
und den Mehrausgaben in Nen-Weißensee. „Das leitende Prinzip 
ist, daß die Arbeiter, durch welche die Mehrausgaben für Zwecke des 
Elemcntarschulwesens veranlaßt werden, in der den Zuschuß fordernden 
Gemeinde deshalb ivohncn, weil sie in den Betrieben, die sich in 
einer Nachbargemeinde befinden, arbeiten wollen, nicht aber, daß sie 
ebendort arbeiten, weil sie gerade in der ersteren Gemeinde und nicht 
änderswo wohnen". (E. d. O. V. G. XXXV, Seite 125). 
Die Landgemeinde Nen-Weißensee ist erst im Jahre 1880 ent 
standen. Sie verdankt ihre Entstehung der Auflösung des Gutsbczirks 
Weißensee, dessen Territorium durch Berliner Unternehmungen erschlossen 
wurde. Wie die Beklagte selbst ausführt, hatte der Ort von Anfang 
an einen städtischen Charakter, die zuziehende Bevölkerung war also 
überiviegend gewerblich. Die Entwickelung des Ortes ging sehr 
schnell vonstatten. Nach den glaubhaften Angaben des Gemeinde- 
vorstandes waren im Jahre 
1880 255 Wohnhäuser mit 3 591 Seelen, 
1885 43/ - » / 308 - 
1895 946 - - 25 >43 
vorhanden. Gewerbliche Anlagen fehlten zur Zeit der Entstehung des 
Gemeindebczirks: sie sind auch gegenwärtig noch nicht in einem Um 
fange vorhanden, daß etwa der größere Teil der Neu-Weißenseer 
Bevölkerung in ihnen Beschäftigung finden könnte. Vielmehr weisen 
diese tatsächlichen Verhältnisse unzweideutig daraus hin, daß die Ein 
wohner Neu-Weißensees überwiegend außerhalb der Gemeinde ihrer 
Beschäftigung nachgehen. In der Nachbarschaft von Nen-Weißensee 
liegen aber die Fabrikzeutrcn Berlins und einiger industrieller Vor 
orte, wobei jedenfalls der Berliner Industrie nach Maßgabe itzreS 
Umfanges und der Verkehrsverhältniffe eine überragende Bedeutung 
zukommt. Daß eine erhebliche Anzahl Nen-Weißenseer Einwohner in 
Berliner Eisenbahn- und Fabrikbetrieben tätig ist, hat der Bezirks 
ausschuß aus den gesamten von der Klägerin eingereichten statistischen 
Nachweisungen als nnzweifelhaft angenommen. Von diesen Fabrik 
arbeitern ist nach Maßgabe der geschichtlichen Entwickelung des Ortes 
anzunehmen, daß sie von dritten Orten zuzogen, um iu Berliner 
Betrieben Arbeit zu nehmen, oder, daß sie bereits in Berliner Betrieben 
tätig waren und in Nen-Weißensee Wohnung nahmen, um in Berlin 
weiter zu arbeiten. Beide Kategorien von Fabrikarbeitern kommen 
aber für den Antrag der Klägerin in Betracht (vgl. E. d. O. V. G., 
Pr. V. Bl. Bd. XlX, S. 308, E. Bd. 33, S. 175). 
Diese allgenieinen Erwägungen rechtfertigen des weiteren die 
Annahme, daß die in Nen-Weißensee zugezogenen, in Berliner Fabrik- 
und Eisenbahnanlagen beschäftigten Arbeiter — da es sich im wesent 
lichen nur um eine Arbeitergeneration handelt — in derartigen 
Betrieben bis zum Beginne der hier maßgebenden Zeit, der EtatS- 
jahre 1897 und 1898, ununterbrochen tätig gewesen sind. 
Von diesem Gesichtspunkt aus muß ferner den von der Klägerin 
eingereichten namentlichen Nachweisunge» jedenfalls insoweit eine 
Beweiskraft beigemessen werden, als sie zur Schätzung der Zahl der 
nach § 53 K. V. G. in Frage konimendcn Personen herangezogen 
werden können. Bei der Prüfung dieser Listen ist der Bezirksaus 
schuß von derjenigen für 1899 um deswillen ausgegangen, iveil diese 
bereits znm Gegenstände kommissiarischer Verhandlung gemacht war 
und der gleiche Tatbestand eine Verwendung der hier gewonnenen 
Ergebnisse für die Rechnungsjahre 1897 und 1893 unbedenklich ge 
staltet. Die Listen haben, ivie erwähnt, einer wiederholten Revision 
unterlegen. Für 1899 hat die Klägerin in einer „Ergänzungsliste" 
zu dem ursprünglich eingereichten Verzeichnis ungefähr 560 Schul 
väter namhaft gemacht, welche seit dem Zuzuge nach Nen-Weißensee 
bis znm l. April 1900 ununterbrochen in Berliner Fabriken tätig 
gewesen seien. Diese Liste wiederum hat der endgültig festgestellten 
Liste zur Grundlage gedient, durch welche für 1899 522 Väter mit 
953 Kindern ermittelt sind. Abgesehen von der Glaubwürdigkeit 
dieser Nachweisungcn überhaupt niuß auch das Zahlenmaterial, welches 
von einer Behörde gesammelt und verschiedentlich gesichtet ist. als im 
allgemeinen zuverlässig anerkannt werden. Immerhin ist der Beklagten 
zuzugeben, daß auch in der endgültig festgestellten Liste eine Reihe 
von Betrieben verzeichnet sind, deren Aufnahme nach § 53 K. A. G. 
nicht zulässig gewesen wäre. Der Bezirksausschuß hat daher im 
Wege der Schätzung eine weitere Reduktion der von der Klägerin 
angegebenen Zahlen vornehmen müssen und ist hierbei von der An- 
nahnie ausgegangen, daß durch eine Verdoppelung der von der 
Beklagten gegen die 1899er Liste gezogenen Bemängelungen die als 
maßgebend zu ermittelnde Zahl jedenfalls nicht zu hoch gegriffen sein 
dürfte. Der Bezirksausschuß hat demgemäß eine Zahl von 659 Schul 
kindern für 1899 zugrunde gelegt. Für das Jahr 1897 hatte die 
Klägerin 1281, für 1898 1591 Kinder ermittelt. Unter Berücksichtigung 
dieser Zahlen ivürde für 1897 und 1898 eine höhere Kinderzahl, als 
650, anzunehmen sein. Dies würde aber dem tatsächlichen Stand 
der Bevölkerung in diesen Jahren widersprechen. Die Bevölkerung 
Neu-Weißensees betrug 
1897 27 655, 
1898 23 929, 
1899 30 220 Einwohner. 
Diesen Zahlen entsprechend hat der Bezirksausschuß eine Reduktion 
der für 1899 ermittelten Zahl eintreten lassen und somit für beide 
Rechnungsjahre 1897 und 1898 eine durchschnittliche Zahl von 699 
hier in Betracht kommender Schulkinder der weiteren Entscheidung 
zugrunde gelegt. 
Hiernach ivar festzustellen, welcher Mehrbedarf der Gemeinde 
Nen-Weißensee durch die Beschulung dieser 600 Kinder für ihr Schul 
wesen erwachsen ist. Für diese Feststellung ist zunächst maßgebend das 
gemäß Beweisbeschlusses vom 7. Oktober 1902 erstattete, den Parteien 
bekannte Gutachten des zuständigen schnltechnischen Mitgliedes der 
Abteilung 11 der Königlichen Regierung zu Potsdam. Dies Gut 
achten nimmt Bezug auf die in der Verhandlung vom 9. Dezember i901 
(öl. 209 d. A.) gemachten Ausführungen und lautet in seinem ersten 
Teil dahin: 
„Bei der für Nen-Weißensee festgelegten Marimalzahl von durch 
schnittlich 60 Schülern pro Klasse ergibt sich ans 600 schüler ein 
Mehrbedarf von 10 Klassen. Da nun nicht mehr mit Sicherheit fest 
zustellen ist, wieviel von diesen 600 Kindern sich in den Jahren 1897 
und 1898 auf den einzelnen Unterrichtsstusen und Klassen befunden 
haben, so muß folgende Durchfchniltsberechnung angestellt werden. 
In einem System von 6 aufucigenden Klassen, wie es in Neu-Weißensee 
eingeführt ist, sind wöchentlich 160, also pro Klasse 26,«7 Unterrichts 
stunden zu erteilen. Das beträgt auf 10 Klassen rund 267 Unterrichts 
stunden, ivofür 9 Lehrkräfte mit 30 Stunden erforderlich sind." 
Das Gutachten ist erstattet auf Grund des von der Klägerin bei 
gebrachten, vom Sachverständigen als zuverlässig anerkannten Materials,
	        

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