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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 34.1907 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin (West). Abgeordnetenhaus
Title:
Drucksache / Abgeordnetenhaus von Berlin
Publication:
Berlin: Abgeordnetenhaus, 1951-1990 - 1990
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Dates of Publication:
Wahlper. 1.1951/54 - 11.1989/90,1224(2.Okt.)
Note:
Gesehen am 11.08.2023
Online-Ausgabe$bBerlin$cZentral- und Landesbibliothek Berlin$d2024$eOnline-Ressource$mWahlper. 1.1951/54 - 11.1989/90,1224(2.Okt.)$7d19511990
Supplement: Berlin: Umweltschutz-Bericht
Supplement: Berlin: Dokumentation der Materialien des Abgeordnetenhauses von Berlin
Vorher Drucksachen der Stadtverordnetenversammlung von Berlin / Berlin
Vorher Mitteilungen des Präsidenten / Berlin
Vorher Reden des Senators für Finanzen ... vor dem Abgeordnetenhaus von Berlin anläßlich der Vorlage des Entwurfs des Haushaltsplans von Berlin für das Rechnungsjahr ... sowie der Finanzplanung von Berlin / Berlin
ZDB-ID:
3164558-6 ZDB
Succeeding Title:
Drucksache
Keywords:
Geschichte 1951-1990 ; 43186-2 Berlin (West). Stadtverordnetenversammlung ; Zeitschrift ; Amtliche Publikation ; Quelle
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1965
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Note:
Drucksache 1152 Seite 66 fehlt in Druckvorlage
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15502602
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 758 AbgH 6
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Nr. 1197, 15. Oktober 1965

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 34.1907 (Public Domain)
  • No 1, 3. Januar 1907
  • No 2, 10. Januar 1907
  • No 3, 31. Januar 1907
  • No 4, 7. Februar 1907
  • No 5, 14. Februar 1907
  • No 6, 21. Februar 1907
  • No 7, 28. Februar 1907
  • No 8, 7. März 1907
  • No 9, 14. März 1907
  • No 10, 20. März 1907
  • No 11, 21. März 1907
  • No 12, 25. März 1907
  • No 13, 27. März 1907
  • No 14, 11. April 1907
  • No 15, 18. April 1907
  • No 16, 25. April 1907
  • No 17, 2. Mai 1907
  • No 18, 16. Mai 1907
  • No 19, 30. Mai 1907
  • No 20, 6. Juni 1907
  • No 21, 13. Juni 1907
  • No 22, 27. Juni 1907
  • No 23, 5. September 1907
  • No 24, 19. September 1907
  • No 25, 26. September 1907
  • No 26, 3. Oktober 1907
  • No 27, 10. Oktober 1907
  • No 28, 17. Oktober 1907
  • No 29, 24. Oktober 1907
  • No 30, 7. November 1907
  • No 31, 14. November 1907
  • No 32, 21. November 1907
  • No 33, 28. November 1907
  • No 34, 5. Dezember 1907
  • No 35, 12. Dezember 1907
  • No 36, 19. Dezember 1907

Full text

150 000 .M., die die Armendirektion für die Entsendung von Kindern 
in Heimstätten und Heilstätten ebenfalls beantragt hatte, finden sich 
gleichfalls nicht vor. 
Meine Herren, Herr Kollege Borgmann hat bereits bei der ersten 
Elatsberatung darauf hingewiesen, daß die Pflegegeldsätze im allge 
meinen noch sehr niedrig seien. Nach den Bericht von 1905 haben 
wir noch insgesamt mehr denn 4 000 Kinder, für welche ein Pflege 
geldsatz von 6,50 Jt und weniger gezahlt wird. Eine erhebliche 
Besserung ist meiner Ansicht nach, nach oben hin nicht zu erwarten, 
wenn eben die Armendireklion vielleicht nicht erneuert Anweisung an 
die Armenkommission erteilt, daß sie mehr als bisher den Wünschen 
der Armendirektion, die Sätze möglichst auf 9 Jt zu steigern, nach 
kommen müssen. 
An Anträgen, noch über diesen Satz hinauszugehen, hat es auch 
in der Armendirektion nickt gefehlt. Der 18. Armenkreis hat einen 
Antrag eingebracht, die Mindestsätze auf 9 Jt und die Höchstsätze auf 
12 Jt festzusetzen, ohne daß diese Sätze dem Armenkreis vorgelegt 
zu werden brauchen. Daß uns in dieser Beziehung die Waisenver- 
waltung weit vorauf ist, möchte ich Ihnen aus den Sätzen nachweisen, 
die die Waisenverwaltung für notwendig hält, um ein Kind zu 
ernähren. Dort werden bezahlt bis zum vollendeten ersten Lebens 
jahre 21 Jt, bis zum zweiten 15, bis zum sechsten 12 und von da 
ab für Mädchen bis zum 15. Jahre 9 Jt, für Knaben bis zum 
14. Jahre 12 Jt. Meine Herren, diese Sätze bewilligt die Waisen- 
Verwaltung, während die Armenverwaltung an den althergebrachten 
Sätzen von 6 bis 9 ,/ft streng festhält. 
Meine Herren, die Kinder, soweit sie sich bei ihren Müttern 
befinden — denn darum handelt es sich ja —, find ebenso, namentlich 
wenn die Mutter 4, 5 Kinder zu ernähren hat, vom jüngsten Alter 
oftmals an, den wirtschaftlichen Verhältnissen unterworfen wie die 
Kinder der Waisenpflege. Ich muß wirklich sagen: mit 20 ^ pro 
Tag. die heute noch bezahlt werden, ist die Mutter nicht imstande, 
ihr Kind so zu ernähren, wie es doch im Interesse einer gedeihlichen 
Erziehung und Entwicklung der Kinder im allgemeinen liegen muß. 
Ich möchte daher von dieser Stelle aus nochmals an die Armen- 
direktiou die Bitte richten, nach dieser Richtung hin andere Maßregeln 
zu ergreifen. 
Meine Herren, ich komme nun zu dem verlesenen Antrag, 
150 000 Jt erneut in den Etat für 1907 einzustellen. Ein gleicher 
Antrag hat uns bereits im vorigen Jahre vorgelegen. Sowohl 
damals als auch in diesem Jahre ist der Antrag von der Armen 
direklion gestellt worden, 150 000 Jt zu diesem Zweck in den Etat 
einzustellen. Bedauerlicher Weise hat der Magistrat sich im vorigen 
Jahre gegenüber dem Antrag der Direktion ablehnend verhalten, und 
in diesem Jahre ist dasselbe passiert. Die Versammlung hat sich im 
vorigen Jahre leider ebenfalls auf den Standpunkt des Magistrats 
gestellt. 
Als Grund wird geltend gemacht, die Frage sei noch nicht 
genügend geklärt. Nun, meine Herren, bereits seit dem Jahre 1905 
beschäftigten wir uns mit dieser Frage, und es dürfte am Platze 
sein, wenn ich Ihnen einige Aeußerungen derjenigen Herren vorführe, 
die wohl kompetent für die Entscheidung dieser Frage sind. 
Da ist in erster Linie unser Herr Stadtrat Münsterberg selber, 
der laut Protokoll einer Sitzung vom 16. Oktober 1905 folgende 
Erklärung abgab. Der Herr Vorsteher gestattet mir vielleicht einige 
Verlesungen. Da heißt es: 
Beschlußfassung über die zukünftige Benutzung der Heilstätten, 
Erholungsstätten usw. sowie über die Verwendung der Wohltätig 
keilsfonds. 
In den einleitenden Worten erläutert der Herr Vorsitzende 
das den Mitgliedern der Armendirektion unter dem 30. August 
1905 mitgeteilte Umdrucksmaterial und hebt hervor, daß sich 
die Unterstützung von Personen in Heil- und Erholungsstätten 
im Laufe der Jahre mehr und mehr aus einer bloßen Wohl 
fahrtsmaßnahme zu einer nicht mehr zu entbehrenden Form 
der Armenpflege ausgewachsen habe, die auch in der Recht 
sprechung (inkl. Judikatur des Bundesamts für das Heimat- 
wesen) als solche anerkannt werde; die der Armendirektion zur 
Verfügung stehenden Wohltätigkeitsfonds reichten infolgedessen 
nicht mehr aus, um dieser Form der Fürsorge genügen zu 
können. 
Herr Bürgerdeputierter Dermitzel führte darauf — unter Bei 
bringung umfassenden statistischen Materials, das zu den Akten 
gelangte — aus, in welcher schnellen Weise in den Jahren 1903 
bis 1905 die Zahl der in Heil- und Erholungsstätten unter 
stützten Personen angewachsen sei, und wie die Kosten angewachsen 
seien (1903: 404 Unterstützte mit 18 618 Jt Kosten; 1905: etwa 
2230 Unterstützte mit zirka 183 831 Jt Kosten). 
Meine Herren, eine weitere Erklärung und ein weiterer Beschluß 
der von der Armendirektion eingesetzten Kommission! Das Protokoll 
der Kommission vom 28. Oktober 1905 sagt in dieser Beziehung: 
Zur Einstellung von Etatsmitteln für die Heilstältenpflege. 
Die Kommission empfiehlt die Einstellung von Etatsmitteln 
für die Zwecke der Heilstältenpflege, die als eine Form der not 
wendigen Armenpflege nicht mehr entbehrt werden kann. 
159 
Des weiteren ein Beschluß der Etatskommission vom 1. November 
1905: 
Entsprechend den in der vorhergehenden Sitzung gefaßten Be 
schlüssen wird empfohlen, einen Betrag von 150 000 Jt für folgende 
Zwecke einzustellen: 
Enlseiivung in Heilstätten, Erholungsstätten und ähnliche der 
Krankenpflege und der Genesendenfürsorge dienende Anstalten 
und Einrichtungen, und zwar unter Nr 10 c. 
Meine Herren, im März 1906 bekamen die Mitglieder der 
Armendirektion folgende Anweisung, unterzeichnet von Herrn Stadtrat 
Münsterberg, welcher sich ebenfalls mit dieser Frage beschäftigte. Da 
heißt es in der „Vorbemerkung": 
Zu der regelmäßigen Fürsorge für Kranke durch ärztliche Be 
handlung in der Wohnung oder durch Verpflegung in einem 
Krankenhause ist in neuerer Zeit eine Art der Fürsorge getreten, 
die dem Ausbruch der Krankheit vorbeugen oder den Erfolg der 
Krankenbehandlung durch Gewährung einer Erholungszeit sichern 
will. Weil diese Fürsorge aber wegen der häuslichen Verhältnisse 
des Kranken (Zusammenwohnen mit anderen — Mangel an Ruhe 
und Pflege — nicht sachgemäßer Ernährung usw.) vielfach unzu 
reichend sein würde, sind eine Reihe besondere Einrichtungen ins 
Leben gerufen worden, in denen der Kranke das in der eigenen 
Wohnung schwer oder garnicht erhältliche Maß von Ruhe, Pflege 
und zweckentsprechender Nahrung finden kann. 
Es werden dann die Einrichtungen angeführt, die zu dem Zwecke 
vorhanden sind, und für welche wir jetzt die Mittel fordern. Es 
sind das die Erholungsstätten von Hohenlychen, Dyrotz, Norderney 
und ähnliche andere Anstalten. 
Meine Herren, Sie haben darauf im vorigen Jahre diese 
150 000 Jt abgelehnt. Die Armendirektion hat sich aber weiter mit 
der Angelegenheit beschäftigt und kam in einer Extrasitzung vom 
25. Juni 1906 zu einer Mitteilung, bieder Vorsitzende, Herr Stadtrat 
Münsterberg, darüber machte, welche Erklärungen ihm von seiten des 
Magistrats gegeben worden seien. Da heißt es: 
Der Vorsitzende legte in längeren Ausführungen den Stand der 
Sache dar. Er führte aus, daß Heil- und Heimstättenpflege nichts 
anderes als eine neue Form der öffentlichen Armenpflege seien, 
deren Kosten, falls es sich um notwendige Pflege handle, aus 
Etatsmitteln zu decken seien. Dies habe auch der Magistrat inso 
fern gewissermaßen anerkannt, als er es abgelehnt habe, ein Verbot 
der Heilstältenpflege auszusprecheu. Da die Einstellung einer be 
sonderen Position in den Etat vom Magistrat abgelehnt sei, müßte 
eine Deckung der Kosten aus anderen Etatpositionen erfolgen. 
Hierzu diente vor allem Titel IX Position 10 a, der durch das „usw." 
die Einbeziehung neuer geeigneter Anstalten offen ließe. 
Von allen Seiten wurde anerkannt, daß Heilstältenpflege un 
bedingt beizubehalten sei, allerdings müsse eine strengere Auswahl 
unter den zu entsendenden Personen erfolgen, wie bisher. 
Meine Herren, ich will Sie mit weiteren Ausführungen, die da 
gemacht wurden, verschonen; aber die Armendireklion hat über diese 
Angelegenheit noch weitere Sitzungen abgehalten und zu den Be 
ratungen; einer Snbkommission einige Armenärzte, auch einige Armen 
vorsteher herangezogen, und diese haben versucht, die Entsendung der 
Kinder mit allen denkbar möglichen Mitteln hinlanzuhalten, 
d. H. Artikel aufzustellen, unter denen eine Entsendung fast zur Un 
möglichkeit werden soll. Als solcher Artikel liegt der Armendirektion 
zur Beschlußfassung — und diese Beschlußfassung ist ja in einer der 
letzten Sitzungen bereits durchgeführt — folgende Bestimmung vor: 
Als notwendig ist die Ausnahme zu bezeichnen: 
a) wenn durch die Aufnahme der Ausbruch einer zu befürchtenden 
Krankheit verhütet werden soll, 
b) wenn der Aufenthalt in einer Heim- oder Erholungsstätte zur 
völligen Wiedererlangung der Gesundheit oder der Erwerbs- 
fähigkeit erforderlich ist, und wenn der Gesundheitszustand dort 
so wesentlich gekräftigt werden kann, daß ein dauernder 
Erfolg zu erwarten ist. 
Wenn also auf Grund einer solchen Entsendung ein Arzt die Not 
wendigkeit bescheinigt, dann wird auch das Kind jetzt entsandt; 
schreibt der Arzt aber: die Entsendung ist nur wünschenswert, so 
erfolgt die Ablehnung. Und als wünschenswert hat der Arzt sein 
Votum abzugeben in folgenden Fällen: 
Als wünschenswert ist die Aufnahme zu bezeichnen, wenn der 
Gesundheitszustand des Bedürftigen zwar keine unmittelbare Gefahr 
der Erkrankung bietet, jedoch die körperliche Beschaffenheit, der Er 
nährungszustand, der Mangel häuslicher Pflege uiw. erwarten 
lassen, daß der Aufenthalt in einer Heim- oder Erholungsstätte 
eine wesentliche Kräftigung des gesamten Organismus zur Folge 
haben werde. 
Also wenn der Arzt diese Voraussicht hat, daß das Kind sich wesent 
lich erholen, daß eine wesentliche Besserung eintreten würde, dann 
hat er wünschenswert einzuschreiben, und auf Grund eines solchen 
Attestes kommt dann die Ärztekommission zur Ablehnung. 
Nun sollen ja für „wünschenswerte" Fälle von der Armendirektion 
die Wohltätigkeitsfonds im allgemeinen verwandt werden. Dieser 
Wohltätigkeitsfonds, der sich in Höhe von 68000 Jt bei der Armen-
	        

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