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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1.1874 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1.1874 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber:
Berlin (West). Abgeordnetenhaus
Titel:
Drucksache / Abgeordnetenhaus von Berlin
Erschienen:
Berlin: Abgeordnetenhaus, 1951-1990 - 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Erscheinungsverlauf:
Wahlper. 1.1951/54 - 11.1989/90,1224(2.Okt.)
Fußnote:
Gesehen am 11.08.2023
Online-Ausgabe$bBerlin$cZentral- und Landesbibliothek Berlin$d2024$eOnline-Ressource$mWahlper. 1.1951/54 - 11.1989/90,1224(2.Okt.)$7d19511990
Supplement: Berlin: Umweltschutz-Bericht
Supplement: Berlin: Dokumentation der Materialien des Abgeordnetenhauses von Berlin
Vorher Drucksachen der Stadtverordnetenversammlung von Berlin / Berlin
Vorher Mitteilungen des Präsidenten / Berlin
Vorher Reden des Senators für Finanzen ... vor dem Abgeordnetenhaus von Berlin anläßlich der Vorlage des Entwurfs des Haushaltsplans von Berlin für das Rechnungsjahr ... sowie der Finanzplanung von Berlin / Berlin
ZDB-ID:
3164558-6 ZDB
Spätere Titel:
Drucksache
Schlagworte:
Geschichte 1951-1990 ; 43186-2 Berlin (West). Stadtverordnetenversammlung ; Zeitschrift ; Amtliche Publikation ; Quelle
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1960
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15502552
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 758 AbgH 6:3.WP
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 544, 13. Mai 1960

Schnellzugriff

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  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1.1874 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • No. 1, 26.02.1874
  • No. 2, 05.03.1874
  • No. 3, 12.03.1874
  • No. 4, 19.03.1874
  • No. 5, 26.03.1874
  • No. 6, 01.04.1874
  • No. 7, 09.04.1874
  • No. 8, 16.04.1874
  • No. 9, 23.04.1874
  • No. 10, 30.04.1874
  • No. 11, 07.05.1874
  • No. 12, 13.05.1874
  • No. 13, 21.05.1874
  • No. 14, 28.05.1874
  • No. 15, 04.05.1874
  • No. 16, 11.06.1874
  • No. 17, 18.06.1874
  • No. 18, 25.06.1874
  • No. 19, 02.07.1874
  • No. 20, 09.07.1874
  • No. 21, 16.07.1874
  • No. 22, 23.07.1874
  • No. 23, 30.07.1874
  • No. 24, 06.08.1874
  • No. 25, 13.08.1874
  • No. 26, 20.08.1874
  • No. 27, 27.08.1874
  • No. 28, 03.09.1874
  • No. 29, 10.09.1874
  • No. 30, 17.09.1874
  • No. 31, 24.09.1874
  • No. 32, 01.10.1874
  • No. 33, 08.10.1874
  • No. 34, 15.10.1874
  • No. 35, 22.10.1874
  • No. 36, 29.10.1874
  • No. 37, 05.11.1874
  • No. 38, 12.11.1874
  • No. 39, 19.11.1874
  • No. 40, 26.11.1874
  • No. 41, 03.12.1874
  • No. 42, 10.12.1874
  • No. 43, 17.12.1874
  • No. 44, 22.12.1874

Volltext

8 
Ein erheblicher Theil der erforderlichen Steine wird aber aus 
den Umpflasterungen und ein kleiner Theil aus den Neupflasterungen 
gewonnen, so daß die Gesammtkosten unter Berücksichtigung der aus 
dein Vorjahre erübrigten Beträge mit den zur Disposition stehenden 
Mitteln sowohl für die Steine als für die Arbeitslöhne w. bestritten 
werden können und eine Ueberschreitung nicht stattfindet. Der Ma 
gistrat bemerkt, daß die am 1. April er. zur Ausführung genehmig 
ten Pflasterungen zum großen Theil bereits fertig, im Nebligen aber 
in Angriff genommen sind und ersucht die Stadtverordnetenver 
sammlung: 
1. zur Ausführung der in der Nachweisung A benannten Neu 
pflasterungen 117,545 THIr. und zur Ausführung der in 
der Nachweisung B bezeichneten Umpflasterungen 13,529 
Thaler — excl. des Werths der Steine — ä Conto der 
bei der Spezialverwaltung Nr. 40, Abtheilung 30 resp. 
30» ausgeworfenen 142,000 Thlr. und 103,000 Thlr. zu 
bewilligen, 
2. mit der Annahme der Offerten, bezüglich der Landabtretun 
gen zu den in der Nachweisung A süb Nr. 21 und 22 auf 
geführten Straßen sich einverstanden zu erklären. . 
M. H.! In der Geldbewilligungsdeputation sind die Straßen 
einzeln durchgenommen worden. Im Allgemeinen wurden die Pro 
jekte, wie sie vorgelegt sind, für annehmbar erkannt, aber nur dann, 
wenn das erforderliche Terrain wirklich und unentgeltlich abgetreten 
ist. Bei der Berechnung der Kosten stellt sich für die Neupflasterun 
gen ein Mehr heraus, wogegen die Kosten für die Umpflasterungen 
sich um ein Weniges niedriger stellen. Es ist bei Feststellung des 
Etats genehmigt worden, daß die einzelnen Positionen sich gegensei 
tig übertragen sollen. Es wurde aber darauf aufmerksam gemacht, 
daß dadurch keine Etatsüberschreitungen stattfinden sollen. 
Was die einzelnen Straßen betrifft, so wurde zu Nr. 3., Abth. 
I/1I. des Bebauungsplanes Nixdorfer Damm darauf hingewiesen, 
daß der Magistrat erklärt, daß die Verhandlungen wegen der zur 
normalmäßigen Straßenbreite nöthigen Landabtretungen noch in der 
Schwebe sind; es genüge jedoch die bestehende Breite des Weges, um 
für den gegenwärtigen Verkehr ausreichendes Pflaster zur Ausfüh 
rung zu bringen. Der Nixdorfer Damm gehört in seiner jetzigen 
Breite zu Berlin und nach dem aufgestellten Bebauungsplan sollte 
dort eine ähnliche breite Straße wie die Bellealliancestraße angelegt 
werden. Zu den dazu erforderlichen Landabtretungen hat sich tue 
Gemeinde Rixdorf jedoch bis jetzt noch nicht geneigt gezeigt. Man 
meinte in der Geldbewilligungsdeputation, da jetzt der Verkehr auf 
dem Kottbuser Damm ein enorm großer ist, und der Weg besonders 
im Winter fast unpassirbar ist, 'daß es doch nothwendig sei, die 
Pflasterung daselbst vorzunehmen, glaubte aber vorschlagen zu müssen, 
daß die Pflasterung derartig stattfindet, daß ‘‘die Seite, welche zur 
Stadt gehört, fertig gestellt wird, wogegen die zu Nixdorf gehörige 
Seite liegen bleibt 
Unter Nr. 15 beantragt der Magistrat die Pflasterung der 
Straße 56 jetzt Schulzendorferstr. bis zum vorhandenen Plaster. Er 
bemerkt dabei: 
Der Aickauf des vom Grundstück des Grünen Hauses 
erforderlichen Dammterrains ist zwar beschlossen; es sind 
indeß noch Verhandlungen zu pflegeil, da der Beschluß mit 
der Offerte der Eigenthümer nicht übereinstimmt. 
Schon früher ist daraus hingewiesen, daß die Ueberbrückung der 
Panke, die dort die Straße durchschneidet, für nothwendig erachtet 
ist. Dle Geldbewilligungsdeputation hält es daher für angemessen, 
mit der Pflasterung dieser Straße erst dann vorzugehen, wenn der 
Plan zur Ueberbrückung der Pauke vorliegt, damit nicht, weitn jetzt 
gepflastert und später überbrückt wird, das neue Pflaster in kurzer 
Zeit wieder ruinirt wird und die Kommune die doppelten Kosten hat- 
Die unter Nr. 21 und 22 aufgestellten Bedingungen gehen da 
hin, daß die anteiligen Kosten der Regulirung, Pflasterung und 
Entwässerung 
ad a. von den Eigenthümern oder den nachfolgenden Grundbe- 
besitzern erst dann erhoben werden, wenn eine wirkliche Be 
bauung stattfindet und zwar immer nur in der Front der 
zum Bau gelangenden Parzelle, 
aä b. erst beansprucht werden, wenn von den Eigenthümern oder 
deren Rechtsnachfolgern der Baukonsens nachgesucht wird. 
Man glaubte in der Geldbewilligungsdeputation, daß diese Be 
dingungen gerade nichts erfreuliches bieten, daß man aber im Inter 
esse der anderen Eigenthümer darauf eingehen müsse, weil ein Ver 
lust für die Kommune ja nicht stattfinden könne. 
Unter Nr. 24, Abtheilung Xlll. des Bebauungsplanes, finden 
Sie den Fall wegen der Landsberger Kommunikation, der heute durch 
einen besonderen Beschluß der Versammlung erledigt ist; die Geldbe 
willigung sdeputation hatte sich über diese Position dieser Vorlage we 
gen der Separatvorlage nicht schlüssig gemacht. 
Die Geldbewilligungsdeputation' empfiehlt Ihnen nun zu be 
schließen : 
Die Versammlung beschließt: 
1. zur Ausführung der in der Nachweisung A benannten 
Neupflasterungen 117,545 Thlr. und zur Ausführung der 
in der Nachweisung B bezeichneten Umpflasterungen 13,529 
Thlr. — excl. des Werths der Steine — ä Conto der bei 
der Spezialoerwaltung Nr. 40, Abtheilung 30 resp 30» 
ausgeworfenen 142,000 Thlr. und 103,000 Thlr. zu bewil 
ligen; 
2. mit der Annahme der Offerten, bezüglich der Landabtre 
tungen zu den in der Nachweisung A sub Nr. 21 und 22 
aufgeführten Straßen sich einverständeü zu erklären, 
jedoch unter folgenden Bedingungen: 
a. daß die 'Neupflasterungen in den einzelnen Straßen erst 
dann vorzunehmen sind, wenn das erforderliche Terrain 
wirklich und zwar unentgeltlich, abgetreten ist; 
b. daß durch die gegenwärtig und die schon früher für das 
Jahr 1874 genehmigten Pflasterungen bei gegenseitiger 
Uebertragung der etatsmäßigen Positionen für Neu- und 
Umpflasterungen der Etat im Ganzen nicht überschritten 
werden darf; 
c. daß (ad 3 der Nachweisung A) die Pflasterung des Rix- 
dorfer Dammes von der Kottbuserbrücke bis zum Steuer 
gebäude in einer größern als der jetzigen Breite stattfinde 
und daß diese ausgedehntere Pflasterung auf der zur Stadt 
gehörigen Seite des Nixdorfer Dammes — möglichst bis 
zu der Fluchtlinie, welche daselbst durch den Bebauungsplan 
festgesetzt ist — bewirkt werde, außerdem aber die Verhand 
lungen mit der Gemeinde Äixdorf behufs Erzielung der 
vollständigen Regulirung der Straße fortgesetzt werden; 
d. daß (ad 15) mit der Pflasterung in der Schulzendorfer 
straße, abgesehen von der Bedingung der vollständig erfolg 
ten Landabtretung erst dann vorzugehen ist, wenn der Plan 
zur Ueberbrückung der Panke feststeht; 
e. daß ad 24 die Pflasterung in der Kommunikation vom 
ehemaligen Landsberger- nach dem ehemaligen Frankfurter 
thor hier ausfällt, indem dieser Gegenstand seine Erledigung 
bei der bezüglichen Spezialvorlage zu finden hat. 
Der letzte Punkt würde nach unserm vorhin gefaßten Beschluß 
jetzt zu lauten haben: daß die Pflasterung so ausgeführt wird, wie 
vorhin Beschluß gefaßt ist. — Ich empfehle Ihnen diesen Antrag der 
Geldbewilligungsdeputation. 
Korref. Stadtv. Hahn: M. H.! Ich habe nichts hinzuzufügen 
und bitte nur nach den Vorschlägen der Geldbewilligungsdeputation 
beschließen zu wollen. 
Stadtv. Seibert: M. H.! Bezüglich der Nr. 24, betreffend 
die Landsberger Kommunikation, möchte ich doch bemerken, daß wir 
die Spezialvörlage des Magistrats heute abgelehnt haben, einen Be 
schluß haben wir nicht gefaßt. Ich meine, wir müssen jetzt doch aus 
sprechen, daß die Pflasterung daselbst überhaupt nothwendig ist. 
Borsteher: Wir haben vorhin beschlossen, die Dammpflaste- 
rung schleunigst auszuführen und den Magistrat um eine Vorlage 
zu ersuchen. Wenn wir deshalb hier sagen, „so auszuführen, wie 
Beschluß gefaßt ist", so ist damit wohl vollständig genüge geschehen. 
Stadtv. Schneitler: Bezüglich Nr. 15 der Schulzendorfer 
straße bin ich nicht gegen den Antrag der Geldbewilligungsdeputation, 
die Pflasterung hinauszuschieben, aber ich würde dringend bitten, 
gleichzeitig hinzuzufügen, den Magistrat zu ersuchen, sobald wie mög 
lich eine Vorlage in Bezug auf die Brücke, also über die definitive 
Ausführung der Straße zu machen, weil ich diese und ihre Pflaste 
rung in der That für außerordentlich dringlich erachte. 
(Die Debatte wird geschlossen.) 
Korreferent Stadtv. Hahn: Ich verzichte. 
Nef. Stadtv. Stadthagen: Ich kann nur den Wunsch aus 
sprechen, daß Sie dem Zusatzantrag des Herrn Kollegen Schneitler 
zustimmen. Sonst habe ich weiter nichts hinzuzusetzen. 
(Der Antrag der Geldbewilliguilgsdeputation wird mit dem Zusatz- 
, antrag des Stadtverordneten Schneitler angenommen.) 
14. Bericht der zur Vorberathung der Frage, betreffend 
eine geregelte Abfuhr von Auswurfsstoffen, niederge 
setzten Deputation. Vorl. 456. 
Res. Stadtv. Liffauer: M H.! Am 30. April beriethen Sie 
die Vorlage des Magistrats, betreffend die Einführung einer gere 
gelten Abfuhr. Es war das erste Mal, daß der Magistrat dieser 
Sache näher getreten war; in der Vorlage selbst war zugleich aber 
die Unausführbarkeit ausgesprochen worden. Sie lehnten die Vor 
lage ab und wählten eine Kommission von 20 Mitgliedern, die die 
Sache noch einmal in Erwägung ziehen sollte. Diese hat getagt und 
das Resultat ihrer Berathungen liegt Ihnen in der heutigen Vor 
lage in 4 Protokollen vor. 
Die Kommission ging von der Ansicht aus, daß die Erledigung
	        

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