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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1893 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Creator:
Berlin (West). Abgeordnetenhaus
Title:
Drucksache / Abgeordnetenhaus von Berlin
Publication:
Berlin: Abgeordnetenhaus, 1951-1990 - 1990
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Dates of Publication:
Wahlper. 1.1951/54 - 11.1989/90,1224(2.Okt.)
Note:
Gesehen am 11.08.2023
Online-Ausgabe$bBerlin$cZentral- und Landesbibliothek Berlin$d2024$eOnline-Ressource$mWahlper. 1.1951/54 - 11.1989/90,1224(2.Okt.)$7d19511990
Supplement: Berlin: Umweltschutz-Bericht
Supplement: Berlin: Dokumentation der Materialien des Abgeordnetenhauses von Berlin
Vorher Drucksachen der Stadtverordnetenversammlung von Berlin / Berlin
Vorher Mitteilungen des Präsidenten / Berlin
Vorher Reden des Senators für Finanzen ... vor dem Abgeordnetenhaus von Berlin anläßlich der Vorlage des Entwurfs des Haushaltsplans von Berlin für das Rechnungsjahr ... sowie der Finanzplanung von Berlin / Berlin
ZDB-ID:
3164558-6 ZDB
Succeeding Title:
Drucksache
Keywords:
Geschichte 1951-1990 ; 43186-2 Berlin (West). Stadtverordnetenversammlung ; Zeitschrift ; Amtliche Publikation ; Quelle
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1960
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15502552
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 758 AbgH 6:3.WP
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Nr. 742, 11. November 1960

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1893 (Public Domain)
  • No. 1 (1-5), 31. Dezember 1892
  • No. 2 (6-16), 7. Januar 1893
  • No. 3 (19-26), 14. Januar 1893
  • No. 4 (31), 18. Januar 1893
  • No. 5 (32-43), 21. Januar 1893
  • No. 6 (46), 23. Januar 1893
  • No. 7 (47-63), 28. Januar 1893
  • No. 8 (83-101), 4. Februar 1893
  • No. 9 (105-114), 11. Februar 1893
  • No. 10 (118-119), 13. Februar 1893
  • No. 11 (121-128), 18. Februar 1893
  • No. 12 (146), 25. Februar 1893
  • No. 13 (147-164), 25. Februar 1893
  • No. 14 (167-172), 4. März 1893
  • No. 15 (175), 11. März 1893
  • No. 16 (176-193), 11. März 1893
  • No. 17 (196), 13. März 1893
  • No. 18 (197), 18. März 1893
  • No. 19 (198-205), 18. März 1893
  • No. 20 (209), 20. März 1893
  • No. 21 (210), 25. März 1893
  • No. 22 (211-219), 25. März 1893
  • No. 23 (237-241), 1. April 1893
  • No. 24 (244-251), 8. April 1893
  • No. 25 (253-261), 15. April 1893
  • No. 26 (268-277), 22. April 1893
  • No. 27 (279-288), 29. April 1893
  • No. 28 (311-317), 6. Mai 1893
  • No. 29 (322-338), 13. Mai 1893
  • No. 30 (342-368), 27. Mai 1893
  • No. 31 (388-412), 3. Juni 1893
  • No. 32 (414-441), 10. Juni 1893
  • No. 33 (445-461), 17. Juni 1893
  • No. 34 (491), 24. Juni 1893
  • No. 35 (492-508), 24. Juni 1893
  • No. 36 (510), 27. Juni 1893
  • No. 37 (511-512), 9. August 1893
  • No. 38 (513-567), 2. September 1893
  • No. 39 (590-597), 9. September 1893
  • No. 40 (634-651), 16. September 1893
  • No. 41 (660-666), 23. September 1893
  • No. 42 (672-681), 30. September 1893
  • No. 43 (685), 4. Oktober 1893
  • No. 44 (686-700), 7. Oktober 1893
  • No. 45 (705), 9. Oktober 1893
  • No. 46 (706-720), 14. Oktober 1893
  • No. 47 (747-754), 21. Oktober 1893
  • No. 48 (759), 24. Oktober 1893
  • No. 49 (760-768), 28. Oktober 1893
  • No. 50 (769), 27. Oktober 1893
  • No. 51 (770-774), 4. November 1893
  • No. 52 (781-797), 11. November 1893
  • No. 53 (816-832), 18. November 1893
  • No. 54 (835-855), 25. November 1893
  • No. 55 (857), 27. November 1893
  • No. 56 (858-870), 2. Dezember 1893
  • No. 57 (873-883), 9. Dezember 1893
  • No. 58 (909-925), 16. Dezember 1893
  • No. 59 (934), 23. Dezember 1893
  • No. 60 (935-943), 23. Dezember 1893

Full text

Druck von Gebrüder Grunert, Berlin. 
49S 
des Jriselspeichers oder der Komplex zwischen Fischerbrücke und Fischer- 
straße, bei denen beiden der Baugrund nicht schlechter sei, als in der 
Stralauerstraße. für einen ungleich niedrigeren Preis zu erwerben sein. 
Demgegenüber wurde die Meinung vertreten, daß bei Enteignungen 
als Nebenkosten nur höchstens 15 pCt. der Miethserträge, bei Ge 
schäftshäusern, welche für gewerbliche Zwecke eingerichtet sind, sogar 
nur 10 pCt. gerechnet würden, daß dabei aber andererseits der Mieths- 
ertrag der leerstehenden Gelasse in Anrechnung gebracht werde. Von 
den in der Vorlage angegebenen Miethserträgen seien bereits 8 pCt. 
in Abzug gebracht, es würden also nur noch 2 pCt. abzuziehen sein, 
man könne aber wohl sicher sein, daß der sich dann ergebende kleine 
Minderertrag durch die Miethen für zeitweise leerstehende Gelasse, 
welches letztere bei den hier in Betracht kommenden Grundstücken 
doch gewiß der Fall gewesen sein werde, wieder ausgewogen 
werde. Aber auch sonst werde man zugeben müssen, daß, wenn 
es sich um die Erwerbung eines größeren Grundstückskomplexes 
seitens der Stadt handle, der dafür zu zahlende Betrag immer ein 
verhältnißmäßig höherer sein werde, als bei einzelnen Grundstücken. 
Wenn nun von keiner Seite bestritten worden sei, daß das angebotene 
Terrain sich für ein städtisches Dienstgebände eigne und, wie die vor 
liegende Bauskizze zeige, seiner Lage und Konfiguration nach gut aus 
genutzt werden könne, wenn ferner mit der Befriedigung eines städtischen 
Bedürfnisses die sanitären Zustände eines Stadttheils, welcher in dieser 
Beziehung viel zu wünschen übrig lasse, verbessert, die die Gesundheit 
der Anwohner schädigende Gerberei beseitigt, die Stralauerstraße ver 
breitert, die Uferstraße angelegt und die Klosterstraße bis zur Spree 
durchgelegt werden könnten, wenn man ferner den Durchschnittspreis 
der Grundstücke, welcher hier allein in Betracht komme, als einen 
mäßigen, der Lage des Terrains im Zentrum angemessenen bezeichnen 
müsse, dann liege es wohl im Interesse der Stadt, die Vorlage des 
Magistrats anzunehmen. Bei jedem größerem Kaufgeschäft, welches 
die Stadt beabsichtige, trete die Erscheinung zu Tage, daß immer noch 
im letzten Augenblick neue Offerten eingehen, die nur dazu angethan 
seien, eine au sich spruchreife Angelegenheit zu verzögern, ja, mitunter 
ganz zu Falle bringen nud nicht gerade zum Vortheil der Stadt 
gemeinde. Ein öffentliches Ausschreiben habe im vorliegenden Falle 
keinen Zweck, weil in der Nähe des Rathhauses andere brauchbare Terrains 
selbst mit Hülfe von Kommissionären nicht zu haben seien und selbst 
wenn solche noch angeboten werden sollten, dieselben enorm im Preise 
steigen würden, sobald bekannt geworden, daß die Stadt als Käuferin 
auftritt. Der Beweis, durch ein öffentliches Ausgebot billiger zu 
einem Bauterrain zu gelangen, könne jedenfalls nicht erbracht werden. 
In Betreff des Jriselspeichers wurde mitgetheilt, daß der Magistrat 
wegen Erwerbung desselben für andere städtische Zwecke bereits mit 
dem Besitzer desselben in Unterhandlung gestanden, letztere aber wegen 
der hohen Forderung — ca. 3 Millionen für das 460 Quadratruthen 
große Grundstück — abgebrochen habe. 
Der Ausschuß kam zum Schluß noch einmal auf die Mieths- 
verträge in den zu erwerbenden Grundstücken zurück und glaubte bei 
der Besprechung hierüber, zur Sicherung gegen etwaige spätere Ent 
schädigungsansprüche der betreffenden Miether für Aufgabe ihres 
Wohnungsrechtes die Annahme einer dementsprechenden Bedingung 
empfehlen zu sollen. Dieselbe ist in dem nachstehend formulirten Be 
schluß enthalten. 
Zu bemerken ist noch, daß Herr Oswald Schneider die 
Forderung einer von der Stadt an ihn zu zahlenden Entschädigung 
von 50 000 JC zurückgezogen hat. 
Nachdem der Schluß der heutigen Verhandlung herbeigeführt 
worden war, wurde unter dem Vorbehalte der demnächstigen definitiven 
Beschlußfassung eine Vorabstimmung über die Magistrats-Vorlage 
vorgenommen, wobei sich eine Mehrheit von 11 gegen 2 Stimmen 
für den Antrag ergab, der Versammlung folgende Beschlußfassung zu 
empfehlen: 
Die Versammlung genehmigt den Ankauf der in der 
Vorlage des Magistrats vom 4. Oktober cr. — J.-Nr. 1056 
E. V. 93 — bezeichneten Grundstücke mit allen auf denselben 
befindlichen Baulichkeiten für die Stadtgemeinde zum Ge- 
sammtpreise von 4 965 000 JC (10 000 JC weniger, alz 
nach dem Magistrats-Antrage) in der Voraussetzung, daß 
die bestehenden Miethsverträge dem rechtzeitigen Beginn und 
der rechtzeitigen Fortsetzung des Baues nicht entgegenstehen, 
auch die etwaigen Miethsentschädigungen für frühere Lösung 
der Verträge von den Verkäufern gezahlt werden, lehnt 
dagegen die Entschädigung von 50 000 JC für den Ver 
mittler Oswald Schneider ab. 
Gleichzeitig erklärt die Versammlung sich damit ein 
verstanden, daß die Kaufgelder, Stempel-, Gerichts- rc. 
Kosten, vorbehaltlich der Erstattung der auf die Straßen 
anlagen entfallenden Kosten aus dem dazu beim Ordinarium 
der Spezialverwaltung 36, Ausgabe Titel II bestimmten 
Fonds, aus dem Grundstücks-Erwerbungs-Fonds entnommen 
werden. 
Die nächste Sitzung ist auf Montag, den 23. d. Mts., Abends 
V-6 Uhr, verabredet worden. 
v. w. o. 
Langerhans. 
Zu Nr. 759. 
Verhandelt Berlin, den 23. Oktober. 
Anwesend: 
Stadtv.-Vorsteher vr. Langerhans, Vorsitzender, 
Stadtv. George, 
- Heilmann, 
- Jacobi, 
- Kyllmann, 
- Langenbucher, 
- Meyer I, 
- Namslau, 
- Sachs II, 
- Scheiding, 
- Schoenflies, 
- Seile, 
- Wagner. 
Als Magistrats-Kommissarien: 
Stadtrath und Kämmerer Maaß, 
Stadtrath Borchardt. 
Es fehlten: 
Stadtv. Deter, entschuldigt, 
- Singer. 
III. 
In der heutigen Sitzung berichtete der Herr Stadtrath Borchardt 
über diejenige Information, die er sich mit Rücksicht auf das Angebot 
des Amts- und Landgerichtsgebäudes in der Jüdenstraße durch eine 
Unterredung mit dem Herrn Geheimen Ober-Justizrath Starcke ver 
schafft hat und die dahin zusammen zu fassen ist, daß sich in Betreff 
der Bedingungen, unter welchen dasselbe seitens der Stadt zu erwerben 
sein würde, seit dem Jahre 1886 nichts geändert hat, daß auf diese 
Bedingungen jedoch ebenso wie früher so auch jetzt nicht eingegangen 
werden kann. 
Der Ausschuß hat hierauf seine Verhandlungen für beendet erklärt 
und demnächst die vorbehaltene definitive Abstimmung über die Magistrats- 
Vorlage vorgenommen. Hierbei erklärte sich die Mehrheit — mit 11 
gegen 2 Stimmen — für die unveränderte Annahme des am Schluß 
des Protokolls vom 20. d. Mts. enthaltenen Antrages, welcher der Ver 
sammlung unterbreitet werden soll. 
Der Druck der Protokolle wurde beschlossen und zum Berichterstatter 
der Stadtv. Namslau ernannt. 
v. w. o. 
Langerhans. 
Berlin, den 24. Oktober 1893. 
Der Stadtverordneten-Vorsteher 
Langerhans.
	        

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