Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1953, I. Wahlperiode, Band III, 61.-88. Sitzung (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1953, I. Wahlperiode, Band III, 61.-88. Sitzung (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Periodical

Creator:
Berlin (West). Abgeordnetenhaus
Title:
Stenographischer Bericht / Abgeordnetenhaus von Berlin
Publication:
Berlin: Abgeordnetenhaus 1971
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2007
Dates of Publication:
1. Band, Nr. 1 (11. Januar 1951)-4. Band, Nr. 30 (25. Februar 1971)
ZDB-ID:
2848207-4 ZDB
Previous Title:
Stenographischer Bericht
Succeeding Title:
Plenarprotokoll
Keywords:
Geschichte 1951-1971 ; Berlin ; Quelle
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 740 Kommunalverwaltung. Kommunalpolitik: Kommunalpolitik
DDC Group:
320 Politik
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1953
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2007
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Urban Studies:
Kws 740 Kommunalverwaltung. Kommunalpolitik: Kommunalpolitik
DDC Group:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-9757237
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Public administration,politics
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Nr. 20 (80), 15. Oktober 1953

Contents

Table of contents

  • Stenographischer Bericht (Public Domain)
  • Ausgabe 1953, I. Wahlperiode, Band III, 61.-88. Sitzung (Public Domain)
  • Title page
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1 (61), 8. Januar 1953
  • Nr. 2 (62), 22. Januar 1953
  • Nr. 3 (63), 5. Februar 1953
  • Nr. 4 (64), 19. Februar 1953
  • Nr. 5 (65), 5. März 1953
  • Nr. 6 (66), 19. März 1953
  • Nr. 7 (67), 9. April 1953
  • Nr. 8 (68), 7. Mai 1953
  • Nr. 9 (69), 21. Mai 1953
  • Nr. 10 (70), 28.05.1953 (Außerordentliche Sitzung)
  • Nr. 11 (71), 5. Juni 1953
  • Nr. 12 (72), 17.06.1953 (Außerordentliche Sitzung)
  • Nr. 13 (73), 30. Juni 1953
  • Nr. 14 (74), 01.07.1953 (Außerordentliche Sitzung)
  • Nr. 15 (75), 2. Juli 1953
  • Nr. 16 (76), 2. Juli 1953
  • Nr. 17 (77), 02.07.1953 (Außerordentliche Sitzung)
  • Nr. 18 (78), 17. September 1953
  • Nr. 19 (79), 1. Oktober 1953
  • Nr. 20 (80), 15. Oktober 1953
  • Nr. 21 (81), 22.10.1953 (Außerordentliche Sitzung)
  • Nr. 22 (82), 5. November 1953
  • Nr. 23 (83), 12.11.1953 (Außerordentliche Sitzung)
  • Nr. 24 (84), 19. November 1953
  • Nr. 25 (85), 24.11.1953 (Außerordentliche Sitzung)
  • Nr. 26 (86), 3. Dezember 1953
  • Nr. 27 (87), 7. Dezember 1953
  • Nr. 28 (88), 17. Dezember 1953

Full text

80. Sitzung vom 15. Oktober 1953 
685 
Peschke 
Heimleiter auch Kurse über 4 und 5 Wochen oder 
Sommerkurse über 14 Tage durchführt — mit der 
Jugend nicht genügend Verbindung habe, dann weiß 
ich nicht, woher diese Begründungen genommen wer 
den. Wenn andererseits ein Sportlehrer sich bemüht, 
Teilnehmer eines Jugendpflegerlehrgangs zu werden, 
wenn er Nachweise bringt, daß er auch in der Jugend 
bewegung tätig ist, und wenn dann in einem Round- 
table-Gespräch gesagt wird, das sei eine Prüfung, und 
nur weil er in diesem Gespräch nicht genügend Worte 
bei der Diskussion gefunden habe, lasse man ihn nicht 
zu, so, meine ich, sind das auch Gründe, die doch 
immerhin zur Beanstandung.sehr großen Anlaß geben. 
Wenn nachher auf einmal nach Erscheinen dieses An 
trages der eine oder andere nachträglich zu einem 
Jugendpfiegerlehrgang zugelassen wird, so mag das 
eine Revision eines Zustands sein, mag a,ber auch in 
gewissem Zusammenhang zu diesem Antrag stehen. 
Meine Damen und Herren! Wenn hier auch dem 
Schreiben des Landesjugendrings als Anlage — so 
rein optisch gesehen — ein Entwurf des Berufsbilds 
des Jugendpflegers mitgegeben wird — wie um zu zei 
gen, als wenn so etwas schon da wäre —, dann steht 
immerhin der Entwurf noch lange nicht als bindende 
Tatsache zur Verfügung. Deshalb, meine Damen und 
Herren, meinen wir, daß hier das Abgeordnetenhaus 
den Senat tatsächlich beauftragen müßte, festzustellen: 
Unter welchen Voraussetzungen können Mitbürger zu 
einem Jugendpflegerlehrgang zugelassen werden? Was 
ist bei einer sachlichen, öffentlichen Prüfung zu for 
dern? Was ist für den Jugendpfieger an Forderungen 
bis zu einer Endprüfung zu stellen, und worin besteht 
die Endprüfung? Es geht meines Erachtens weiß Gott 
nicht an, daß hier jeder Jugendpflegerlehrgang einmal 
als Vollkursus, einmal als Abendkursus nach den Wün 
schen der Lehrer oder des Lehrpersonals ausgerichtet 
wird, daß am Ende der Besuch allein genügt, um die 
Qualifikation als Jugendpfleger zu haben, ohne daß 
dort feste Richtlinien bestehen, und daß das Haupt 
jugendamt nachher sagt, das sei Angelegenheit des 
Senators für Volksbildung, und der Senator für Volks 
bildung sagt: ja, aber das Hauptjugendamt führt die 
Kurse durch. Meine Damen und Herren, so geht es 
meines Erachtens nicht. Dazu ist einmal die Jugend 
zu gut, als daß man ihr hier so etwas vorsetzen dürfte, 
und auf der anderen Seite wünschen wir für die 
Jugendpfleger, daß sie tatsächlich mit der Absolvie 
rung eines Kursus auch die Qualifikation dazu haben, 
unsere Jugend in die Wege, in die Bahnen zu leiten, 
die wir wünschen. Und das, meine ich, ist schon be 
deutungsvoll genug, daß man ohne weiteres dem An 
trag der beiden Fraktionen die Zustimmung nicht ver 
sagen dürfte, im Gegenteil, vollen Herzens zustimmen 
müßte. 
Präsident Suhr: Bitte, Herr Abgeordneter Lücke! 
Lücke (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Lassen Sie mich kurz die Ausführungen des 
Herren Abgeordneten Peschke noch vervollständigen. 
Ich habe heute nach Rücksprache mit dem Kollegen 
Peschke darum zu bitten, den Antrag, der von beiden 
Fraktionen eingebracht worden ist, dahingehend zu 
ändern, daß es im ersten Satz heißt: 
Der Senat wird beauftragt, umgehend ein Berufs 
bild und Richtlinien für die Auswahl und Ausbil 
dung von Jugendpflegern aufzustellen und dem Ab 
geordnetenhaus zur Beratung vorzulegen. 
Sie spüren an meinem Vorschlag, daß ich damit alles 
das entkräften will, was uns immer wieder vorgeworfen 
worden ist, daß nämlich ein Berufsbild bereits vor 
handen ist. Kollege Peschke hat bereits darauf hin 
gewiesen: jawohl, das Berufsbild ist dem Senator für 
Arbeit vorgelegt worden. Soviel ich weiß, steht aber 
eine Bestätigung noch aus. Es ist also bisher in dieser 
Linie noch nichts erfolgt. Ich könnte dazu auch er 
wähnen, daß z. B. Aufnahmen zu diesem Vorkursus 
stattgefunden haben, ohne daß Referenten des Sozial- 
pädagogischen Ausschusses dabei gewesen sind. Ich 
könnte weiterhin erwähnen, daß die Aufnahmen meines 
Erachtens ein wenig über den Daumen gepeilt wurden. 
So soll z. B. ein Kursusteilnehmer dabei sein, der in 
seinem Aufnahmeaufsatz „nur“ 32 Fehler gehabt hat. 
(Hört! Hört! bei der CDU.) 
Meines Erachtens wird doch damit die Qualifikation 
des ganzen Lehrgangs so arg in Frage gestellt, daß 
eine Überprüfung durch das Abgeordnetenhaus dringend 
notwendig ist. Ich glaube, wir haben dazu auch die Be 
rechtigung, weil in der von uns verabschiedeten Novelle 
zum Jugendwohlfahrtsgesetz ausdrücklich gesagt wird, 
daß von der Landesbehörde diese Richtlinien festgelegt 
und vorgelegt werden sollen. Eine solche Vorlage liegt 
noch nicht vor. Ob Hauptschulamt oder ob Haupt 
jugendamt verantwortlich wäre, diese Frage will ich 
jetzt nicht ventilieren. Anscheinend sind sich beide noch 
nicht ganz darüber klar, wer restlos dafür verantwort 
lich ist. Man hätte aber überhaupt den Kursus" vom 
1. September gar nicht einberufen dürfen, weil zu der 
Zeit der Entwurf zur Novelle des Jugendwohlfahrts 
gesetzes schon vorlag. Obwohl man also in der Ver 
waltung wußte, daß diese Richtlinien herausgegeben 
werden müssen, hat man diesen Kursus laufen lassen. 
(Zuruf: Warum?) 
— Ja, warum? Wahrscheinlich weil die Teilnehmer 
oder die Durchführung der Ausbildung nicht den An 
forderungen entsprechen, die vorgeschrieben sind. 
Etwas anderes kann ich nicht vermuten. Ich kann es 
nicht beweisen. Das soll uns erst gezeigt und das soll 
uns bewiesen werden. Deshalb muß auf jeden Fall die 
Vorlage erst vorgelegt werden, ehe wir über die Weiter 
arbeit des Kursus entscheiden können. 
Präsident Suhr: Das Wort hat Herr Senator Dr. Ti 
burtius. 
Dr. Tiburtius, Senator für Volksbildung: Herr Präsi 
dent! Meine Damen und Herren! Zuständig ist der Herr 
Bürgermeister; ich möchte aber nicht den Anschein 
erwecken, wie verschiedene Bemerkungen der Herren 
Redner es nahelegen können, als wollten sich hier zwei 
Verwaltungen streiten nach dem alten Satz; „Und da 
keiner wollte leiden, daß der andere für ihn zahle, 
zahlte keiner von den beiden“. Das möchte ich durch 
aus nicht tun; ich möchte daher keineswegs behaupten, 
daß wir nichts mit dieser Frage zu tun hätten. Im 
Gegenteil: Hauptjugendamt und Abteilung Schulen ar 
beiten hier zusammen. 
Das, was hier geschehen ist — Durchführung von 
Lehrgängen —, ist, wie hier die Vorgänge deutlich 
zeigen, in Verbindung mit den Jugendorganisationen 
erfolgt. Diese haben teilgenommen an der Prüfung der 
Richtlinien, haben Teilnehmer zu den Lehrgängen ent 
sandt. Der Herr Senator des Innern hat — darüber 
wird eine Debatte selbstverständlich im Ausschuß sehr 
fruchtbar sein — den Lehrgang und die Prüfung, die 
aus dem Lehrgang hervorgeht, als gleichwertig der 
Abschlußprüfung des Lehrgangs II der Verwaltungs 
schule anerkannt. Damit möchte ich nur zeigen, daß 
wirklich hier nichts vertuscht oder hinter dem Rücken 
der interessierten Kreise gemacht wurde, sondern daß 
das Anliegen doch ganz ordentlich und sorgfältig ge 
prüft wurde. Wenn man sich einmal die Pläne ansieht, 
die wir Ihnen selbstverständlich vorzulegen schuldig 
sind, nach denen der Lehrgang durchgeführt und die 
Prüfung eingerichtet wird, so kommt mir das, der 
ich von wissenschaftlicher Arbeit eine Ahnung zu haben 
glaube, solide vor. Der Lehiplan fängt an mit Psycho 
logie und Pädagogik, geht dann in die Fragen der 
Ethik hinein, wendet diese ins Soziale,' Soziologische 
und Wirtschaftsrechtliche, bringt also durchaus das, 
was ein Jugendpfleger wissen muß, um seiner Aufgabe 
zu genügen. Selbstverständlich ist Kritik sehr er 
wünscht. Es kann manches noch besser gemacht wer 
den. Aber bitte glauben Sie doch nicht, daß hier zwei 
Verwaltungen sich einem müßigen Streit hingeben, wie 
sie wirkungsvoll jeweils die andere schuldig machen 
können.
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF (compressed) PDF (Original size)
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Large Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Search results

Search results

Volume
15 / 8
Volume
Back to search results Back to search results

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.